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Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich

Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Florian Grassl
  • Abgabedatum: Februar 2000
  • Umfang: 59 Seiten
  • Dateigröße: 485,7 KB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Duale Hochschule Baden-Württemberg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2313-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2313-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2313-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Grassl, Florian Februar 2000: Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Belastung, Rechtsformvergleich, Steuer, Halbeinkunftsverfahren, Unternehmenssteuerreform

Diplomarbeit von Florian Grassl

Einleitung:

Die Analyse stellt nicht nur ein steuerorientierten Rechtsformvergleich nach heutiger Gesetzgebung dar. Durch die anstehende Unternehmenssteuerreform wird eine flexible Betrachtungsweise notwendig, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wie im Titel schon benannt, handelt es sich um die sogenannten "Brühler Empfehlungen", in denen erste Vorbereitungen für eine Reform getroffen worden sind. Die Arbeit stellt im Kern einen Vergleich der Steuerbelastung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften vor und nach Inkrafttreten der Brühler Empfehlungen dar. Um die Aktualität der Arbeit zu gewährleisten wurden die Änderungen durch den Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform miteinbezogen.

Gang der Untersuchung:

Anfangs werden die Kriterien einer betriebswirtschaftlich optimalen Unternehmensbesteuerung festgelegt. Es folgt eine Analyse der aktuellen Steuernormen im Hinblick auf Unterschiede bei der Besteuerung von Rechtsformen. Die Wahl für eine steueroptimale Rechtsform kann nur dann richtig getroffen werden, wenn die finanziellen Folgen unterschiedlicher Datenkonstellationen bekannt sind. Dementsprechend folgen 2 einperiodige kasuistische Veranlagungssimulationen (eine ausführliche Berechnung und eine Kurzvergleichsrechnung), um eine aktuelle Entscheidungshilfe geben zu können. Als Veränderungsgröße dient der Gewinn und die Leistungsvergütungen an die Gesellschafter. Hierfür wird das Programm Wirtschaftsberatung Fach Steuergestaltung von DATEV verwendet. Anschließend werden die Brühler Empfehlungen nach den Kriterien einer rechtsformneutralen Besteuerung qualitativ analysiert und mit dem aktuellen Recht verglichen. Die Veranlagungssimulationen werden nochmals unter Einbezug der Brühler Empfehlungen/Gesetzentwurf durchgeführt (2 ausführliche Berechnungen) und die Auswirkungen auf die Steuerbelastung festgestellt. Anhand der Ergebnisse wird eine Empfehlung zur steueroptimalen Rechtsform nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform gegeben.

Im Schluss wird geklärt, ob die Kommission ihre Ziele erreicht hat, Nachbesserungen fällig sind oder besser von einer Umsetzung der Empfehlungen abzuraten ist.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
2. Die Analyse und Kriterien 2
2.1 Aufbau 2
2.2 Notwendigkeit eines Rechtsformvergleiches 3
2.3 Rechtsformneutrale Besteuerung und Kriterien 4
3. Steuerlicher Rechtsformvergleich zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft nach aktuellen Recht 6
3.1 Relevante Steuerarten 6
3.1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer 6
3.1.2 Gewerbesteuer 8
3.1.3 Kapitalertragsteuer 9
3.1.4 Solidaritätszuschlag 9
3.1.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer 9
3.2 Kasuistische Veranlagungssimulationen 10
3.2.1 Voraussetzungen und Daten des Falles 10
3.2.2 Steuerbelastung bei der Personengesellschaft 11
3.2.2.1 Feststellung der Gewerbesteuer 11
3.2.2.2 Aufteilung des Gewinns 12
3.2.2.3 Feststellung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags 13
3.2.3 Steuerbelastung bei der Kapitalgesellschaft 14
3.2.3.1 Feststellung der Gewerbesteuer 14
3.2.3.2 Feststellung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags 15
3.2.3.3 Feststellung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags bei den Gesellschaftern 16
3.3 Gegenüberstellung der beiden Modelle 18
3.3.1 Ausgangsfall 18
3.3.2 Alternativfall 19
3.4 Empfehlungen zur steueroptimalen Rechtsformwahl 20
4. Die Brühler Empfehlungen 21
4.1 Ziele 21
4.2 Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern 22
4.2.1 Das Vollanrechnungsverfahren 22
4.2.2 Das körperschaftsteuerliche Halbeinkünfteverfahren 23
4.3 Die verschiedenen Modelle zur Besteuerung von Personengesellschaften 24
4.3.1 Option zur Körperschaftsteuer 24
4.3.2 Sondertarif für thesaurierte Gewinne 24
4.3.3 Einkommenssteuerminderung durch Berücksichtigung der Gewerbesteuerbelastung 25
5. Zusammenfassung und Kritik 26
5.1 Rechtsformneutralität 27
5.2 Investitionsneutralität 28
5.3 Finanzierungsneutralität 29
5.4 Gewinnverwendungsneutralität 30
5.5 Verfassungsrechtliche Bedenken 31
6. Gegenüberstellung der Kriterien 31
7. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Belastungsimulationen 33
7.1 Steuerbelastung im Ausgangsfall 33
7.1.1 Personengesellschaft 33
7.1.2 Kapitalgesellschaft 34
7.1.3 Gegenüberstellung der beiden Modelle 36
7.2 Steuerbelastung im Alternativfall 37
7.2.1 Personengesellschaft 37
7.2.2 Kapitalgesellschaft 38
7.2.3 Gegenüberstellung der beiden Modelle 40
8. Die steueroptimale Rechtsformwahl nach Umsetzung der Brühler Empfehlungen 41
9. Schluß 43
Literaturverzeichnis 44

Automatisiert erstellter Textauszug:

Oberstes Ziel ist lt. § 1 Abs.1 der Geschäftsordnung der Kommission eine rechtsformneutrale Unternehmenssteuer mit Höchststeuersatz von 35%, welche im Jahr 2000 in Kraft treten soll. Grund für eine Unternehmenssteuerreform und damit auch eine Abschaffung des traditionellen Körperschaftsteuersystems mit dem Anrechnungsverfahren ist die schwache Konjunktur und die hohen Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland verbunden mit der Vereinigung Europas. Die Kommission will wieder einen sicheren Industriestandort Deutschland schaffen, welcher durch zu viel Bürokratie und einem in die „Perfektion gedachten“ Steuersystem in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und für in- und ausländische Unternehmen abschreckend wirkt. Die Kommission hat sich bei ihren Empfehlungen von folgenden Überlegungen leiten lassen:19 • • • Investitionen in Deutschland sollen sich kurz-, mittel- und langfristig sicher lohnen. ein Steuersatz von 35% soll für die Zukunft maßgebend sein. die Gewerbesteuer muß bleiben, weil diese im Grundgesetz den Kommunen garantiert ist. [...]

Den Auftrag zur Erarbeitung der Brühler Empfehlungen gab der ehemalige Bundesminister der Finanzen Oskar Lafontaine am 16.Dezember 1998. Die Kommission wurde damit beauftragt eine Grundlage für ein Gesetz zur Unternehmenssteuerreform zu schaffen. Dem jetzigen Bundesminister der Finanzen Hans Eichel wurden die ausgearbeiteten Empfehlungen am 30.April 1999 überreicht. Die Mitglieder der Kommission stammen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Bund, Ländern und Verbänden. Seit Anfang des Jahres 2000 existiert nun auch ein ausgearbeiteter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Unternehmensbesteuerung und zur Senkung der Steuersätze (Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz – URefSenkG) der auf den Brühler Empfehlungen beruht. Am 9. Februar 2000 erschien nun auch noch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Namen Steuersenkungsgesetz (StSenkG). Der jüngste Gesetzentwurf enthält keine gravierenden Änderungen zum Referentenentwurf. Die Ziele der Kommission gestalten sich wie folgt. [...]

Da die Rechtsnormenvergleiche keine quantitativen Ergebnisse liefern, muß im Einzelfall eine Veranlagungssimulation stattfinden. Hierbei werden die verschiedenen Steuerbelastungen für ein Unternehmen berechnet, die sich bei Realisierung verschiedener Handlungsalternativen ergeben würden. Es handelt sich um eine auf den Einzelfall konkretisierte, modellbezogene Steuerbelastung. Wesentlicher Vorteil der kasuistischen Veranlagungssimulation ist der sehr hohe Grad an Anschaulichkeit solcher Überlegungen; so kann der Steuerberater seinem Mandanten die Materie leicht vermitteln, ohne dass dieser die Steuergesetze kennen muß. Auf einen Blick sieht der Mandant die verschiedenen Steuerbeträge. Nachteil waren lange die aufwendige Neuberechnung, sobald sich irgendeine Ausgangsgröße des Falles geändert hat. Durch moderne EDV-Systeme sind Vergleiche mit variierenden Daten wesentlich einfacher geworden. [...]

Arbeit zitieren:
Grassl, Florian Februar 2000: Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Belastung, Rechtsformvergleich, Steuer, Halbeinkunftsverfahren, Unternehmenssteuerreform

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