Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Florian Grassl
- Abgabedatum: Februar 2000
- Umfang: 59 Seiten
- Dateigröße: 485,7 KB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Duale Hochschule Baden-Württemberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2313-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2313-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2313-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Grassl, Florian Februar 2000: Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Belastung, Rechtsformvergleich, Steuer, Halbeinkunftsverfahren, Unternehmenssteuerreform
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Diplomarbeit von Florian Grassl
Einleitung:
Die Analyse stellt nicht nur ein steuerorientierten Rechtsformvergleich nach heutiger Gesetzgebung dar. Durch die anstehende Unternehmenssteuerreform wird eine flexible Betrachtungsweise notwendig, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wie im Titel schon benannt, handelt es sich um die sogenannten "Brühler Empfehlungen", in denen erste Vorbereitungen für eine Reform getroffen worden sind. Die Arbeit stellt im Kern einen Vergleich der Steuerbelastung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften vor und nach Inkrafttreten der Brühler Empfehlungen dar. Um die Aktualität der Arbeit zu gewährleisten wurden die Änderungen durch den Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform miteinbezogen.
Gang der Untersuchung:
Anfangs werden die Kriterien einer betriebswirtschaftlich optimalen Unternehmensbesteuerung festgelegt. Es folgt eine Analyse der aktuellen Steuernormen im Hinblick auf Unterschiede bei der Besteuerung von Rechtsformen. Die Wahl für eine steueroptimale Rechtsform kann nur dann richtig getroffen werden, wenn die finanziellen Folgen unterschiedlicher Datenkonstellationen bekannt sind. Dementsprechend folgen 2 einperiodige kasuistische Veranlagungssimulationen (eine ausführliche Berechnung und eine Kurzvergleichsrechnung), um eine aktuelle Entscheidungshilfe geben zu können. Als Veränderungsgröße dient der Gewinn und die Leistungsvergütungen an die Gesellschafter. Hierfür wird das Programm Wirtschaftsberatung Fach Steuergestaltung von DATEV verwendet. Anschließend werden die Brühler Empfehlungen nach den Kriterien einer rechtsformneutralen Besteuerung qualitativ analysiert und mit dem aktuellen Recht verglichen. Die Veranlagungssimulationen werden nochmals unter Einbezug der Brühler Empfehlungen/Gesetzentwurf durchgeführt (2 ausführliche Berechnungen) und die Auswirkungen auf die Steuerbelastung festgestellt. Anhand der Ergebnisse wird eine Empfehlung zur steueroptimalen Rechtsform nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform gegeben.
Im Schluss wird geklärt, ob die Kommission ihre Ziele erreicht hat, Nachbesserungen fällig sind oder besser von einer Umsetzung der Empfehlungen abzuraten ist.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Die Analyse und Kriterien | 2 |
| 2.1 | Aufbau | 2 |
| 2.2 | Notwendigkeit eines Rechtsformvergleiches | 3 |
| 2.3 | Rechtsformneutrale Besteuerung und Kriterien | 4 |
| 3. | Steuerlicher Rechtsformvergleich zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft nach aktuellen Recht | 6 |
| 3.1 | Relevante Steuerarten | 6 |
| 3.1.1 | Einkommen- und Körperschaftsteuer | 6 |
| 3.1.2 | Gewerbesteuer | 8 |
| 3.1.3 | Kapitalertragsteuer | 9 |
| 3.1.4 | Solidaritätszuschlag | 9 |
| 3.1.5 | Erbschaft- und Schenkungsteuer | 9 |
| 3.2 | Kasuistische Veranlagungssimulationen | 10 |
| 3.2.1 | Voraussetzungen und Daten des Falles | 10 |
| 3.2.2 | Steuerbelastung bei der Personengesellschaft | 11 |
| 3.2.2.1 | Feststellung der Gewerbesteuer | 11 |
| 3.2.2.2 | Aufteilung des Gewinns | 12 |
| 3.2.2.3 | Feststellung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags | 13 |
| 3.2.3 | Steuerbelastung bei der Kapitalgesellschaft | 14 |
| 3.2.3.1 | Feststellung der Gewerbesteuer | 14 |
| 3.2.3.2 | Feststellung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags | 15 |
| 3.2.3.3 | Feststellung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags bei den Gesellschaftern | 16 |
| 3.3 | Gegenüberstellung der beiden Modelle | 18 |
| 3.3.1 | Ausgangsfall | 18 |
| 3.3.2 | Alternativfall | 19 |
| 3.4 | Empfehlungen zur steueroptimalen Rechtsformwahl | 20 |
| 4. | Die Brühler Empfehlungen | 21 |
| 4.1 | Ziele | 21 |
| 4.2 | Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern | 22 |
| 4.2.1 | Das Vollanrechnungsverfahren | 22 |
| 4.2.2 | Das körperschaftsteuerliche Halbeinkünfteverfahren | 23 |
| 4.3 | Die verschiedenen Modelle zur Besteuerung von Personengesellschaften | 24 |
| 4.3.1 | Option zur Körperschaftsteuer | 24 |
| 4.3.2 | Sondertarif für thesaurierte Gewinne | 24 |
| 4.3.3 | Einkommenssteuerminderung durch Berücksichtigung der Gewerbesteuerbelastung | 25 |
| 5. | Zusammenfassung und Kritik | 26 |
| 5.1 | Rechtsformneutralität | 27 |
| 5.2 | Investitionsneutralität | 28 |
| 5.3 | Finanzierungsneutralität | 29 |
| 5.4 | Gewinnverwendungsneutralität | 30 |
| 5.5 | Verfassungsrechtliche Bedenken | 31 |
| 6. | Gegenüberstellung der Kriterien | 31 |
| 7. | Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Belastungsimulationen | 33 |
| 7.1 | Steuerbelastung im Ausgangsfall | 33 |
| 7.1.1 | Personengesellschaft | 33 |
| 7.1.2 | Kapitalgesellschaft | 34 |
| 7.1.3 | Gegenüberstellung der beiden Modelle | 36 |
| 7.2 | Steuerbelastung im Alternativfall | 37 |
| 7.2.1 | Personengesellschaft | 37 |
| 7.2.2 | Kapitalgesellschaft | 38 |
| 7.2.3 | Gegenüberstellung der beiden Modelle | 40 |
| 8. | Die steueroptimale Rechtsformwahl nach Umsetzung der Brühler Empfehlungen | 41 |
| 9. | Schluß | 43 |
| Literaturverzeichnis | 44 |
Oberstes Ziel ist lt. § 1 Abs.1 der Geschäftsordnung der Kommission eine rechtsformneutrale Unternehmenssteuer mit Höchststeuersatz von 35%, welche im Jahr 2000 in Kraft treten soll. Grund für eine Unternehmenssteuerreform und damit auch eine Abschaffung des traditionellen Körperschaftsteuersystems mit dem Anrechnungsverfahren ist die schwache Konjunktur und die hohen Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland verbunden mit der Vereinigung Europas. Die Kommission will wieder einen sicheren Industriestandort Deutschland schaffen, welcher durch zu viel Bürokratie und einem in die „Perfektion gedachten“ Steuersystem in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und für in- und ausländische Unternehmen abschreckend wirkt. Die Kommission hat sich bei ihren Empfehlungen von folgenden Überlegungen leiten lassen:19 • • • Investitionen in Deutschland sollen sich kurz-, mittel- und langfristig sicher lohnen. ein Steuersatz von 35% soll für die Zukunft maßgebend sein. die Gewerbesteuer muß bleiben, weil diese im Grundgesetz den Kommunen garantiert ist. [...]
Den Auftrag zur Erarbeitung der Brühler Empfehlungen gab der ehemalige Bundesminister der Finanzen Oskar Lafontaine am 16.Dezember 1998. Die Kommission wurde damit beauftragt eine Grundlage für ein Gesetz zur Unternehmenssteuerreform zu schaffen. Dem jetzigen Bundesminister der Finanzen Hans Eichel wurden die ausgearbeiteten Empfehlungen am 30.April 1999 überreicht. Die Mitglieder der Kommission stammen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Bund, Ländern und Verbänden. Seit Anfang des Jahres 2000 existiert nun auch ein ausgearbeiteter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Unternehmensbesteuerung und zur Senkung der Steuersätze (Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz – URefSenkG) der auf den Brühler Empfehlungen beruht. Am 9. Februar 2000 erschien nun auch noch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Namen Steuersenkungsgesetz (StSenkG). Der jüngste Gesetzentwurf enthält keine gravierenden Änderungen zum Referentenentwurf. Die Ziele der Kommission gestalten sich wie folgt. [...]
Da die Rechtsnormenvergleiche keine quantitativen Ergebnisse liefern, muß im Einzelfall eine Veranlagungssimulation stattfinden. Hierbei werden die verschiedenen Steuerbelastungen für ein Unternehmen berechnet, die sich bei Realisierung verschiedener Handlungsalternativen ergeben würden. Es handelt sich um eine auf den Einzelfall konkretisierte, modellbezogene Steuerbelastung. Wesentlicher Vorteil der kasuistischen Veranlagungssimulation ist der sehr hohe Grad an Anschaulichkeit solcher Überlegungen; so kann der Steuerberater seinem Mandanten die Materie leicht vermitteln, ohne dass dieser die Steuergesetze kennen muß. Auf einen Blick sieht der Mandant die verschiedenen Steuerbeträge. Nachteil waren lange die aufwendige Neuberechnung, sobald sich irgendeine Ausgangsgröße des Falles geändert hat. Durch moderne EDV-Systeme sind Vergleiche mit variierenden Daten wesentlich einfacher geworden. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832423131
Arbeit zitieren:
Grassl, Florian Februar 2000: Auswirkungen der "Brühler Empfehlungen" auf den steuerorientierten Rechtsformvergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Belastung, Rechtsformvergleich, Steuer, Halbeinkunftsverfahren, Unternehmenssteuerreform



