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Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß

Darstellung, Abgrenzung und Anwendung des § 285 Nr. 3 HGB

Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Wilfried Graf
  • Abgabedatum: Dezember 1997
  • Umfang: 76 Seiten
  • Dateigröße: 3,1 MB
  • Note: 3,7
  • Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4296-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4296-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4296-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Graf, Wilfried Dezember 1997: Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Aufwandsrückstellung, Haftungsverhältnisse, umweltrechtlich, Informationsfunktion, Lagebericht

Diplomarbeit von Wilfried Graf

Zusammenfassung:

Es soll mit dieser Arbeit gezeigt werden, welche Funktion der §285 Nr.3 HGB, der eine Pflichtangabe zum Anhang beinhaltet, innerhalb des Jahresabschlusses hat. Der Jahresabschluß soll gemäß §264 Abs.2 HGB über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Zustandsbericht liefern. Der Jahresabschluß hat eine Informationsfunktion, mit der allgemeine Informationen über das Unternehmen geliefert werden, und eine Zahlungsbemessungsfunktion, durch die die Höhe von Auszahlungen an Anteilseigner oder Beschäftigte des Unternehmens ermittelt wird.

Der Interessentenkreis des Jahresabschlusses kann äußerst vielseitig sein, so daß die im Jahresabschluß bereitgestellten Informationen im Sinne einer Interessenregelung ein ausgewogenes Gleichgewicht der Interessen der Jahresabschlussadressaten berücksichtigen sollten. Die Unternehmung hat aber auch eigene Interessen, die mittels einer unternehmensspezifischen Bilanzpolitik ihren Niederschlag in dem Jahresabschluß finden.

Durch Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte läßt sich der Jahresabschluß je nach Interessenlage der Unternehmung gestalten, so daß Unschärfen in Diesem auftreten können. Der Gesetzgeber will jedoch ein möglichst objektives Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage im Jahresabschluß dargestellt haben und hat deshalb solche Pflichtangaben wie den §285 Nr.3 HGB eingeführt. Es soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob der §285 Nr.3 HGB dieser vom Gesetzgeber gewollten Relativierung der Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung genügt und so ein Gegengewicht zu ergebnisverbessernder oder eigenkapitalehöhender Bilanzpolitik ergibt.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis III
1. Problemstellung 1
2. Der Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses 2
3. Darstellung und Abgrenzung des §285 Nr.3 HGB 4
3.1 Regelungsinhalt des §285 Nr.2 HGB 4
3.2 Abgrenzung gegenüber Haftungsverhältnissen 8
3.3 Abgrenzung gegenüber Verbindlichkeiten 10
3.4 Abgrenzung gegenüber Rückstellungen 12
3.4.1 Abgrenzung gegenüber Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 15
3.4.2 Abgrenzung gegenüber Drohverlustrückstellungen 20
3.4.3 Abgrenzung gegenüber Kulanzrückstellungen 24
3.4.4 Abgrenzung gegenüber Aufwandsrückstellungen 26
3.4.4.1 Abgrenzung gegenüber Aufwandsrückstellungen mit Passivierungspflicht 27
3.4.4.2 Abgrenzung gegenüber Aufwandsrückstellungen mit Passivierungswahlrecht 30
3.5 Abgrenzung zu Angaben aus dem Lagebericht 32
4. Funktionsanalyse des §285 Nr.3 HGB 35
4.1 Ausgewählte Spezialfälle 40
4.1.1 Finanzielle Verpflichtungen aus umweltrechtlichen Sachverhalten 40
4.1.1.1 Finanzielle Verpflichtungen aus privatrechtlichen Sachverhalten 41
4.1.1.2 Finanzielle Verpflichtungen aus öffentlichrechtlichen Sachverhalten 42
4.1.2 Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen 44
4.1.2.1 Finanzielle Verpflichtungen aus Operate-Leasing-Verträgen 45
4.1.2.2 Finanzielle Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing-Verträgen 46
5. Kritischer Schlusskommentar 48
Literaturverzeichnis 51
Anhang 63
Quellentexte 68

Arbeit zitieren:
Graf, Wilfried Dezember 1997: Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschluß, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Aufwandsrückstellung, Haftungsverhältnisse, umweltrechtlich, Informationsfunktion, Lagebericht

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