Ausgewählte Zweifelsfragen zur Einschränkung des Schuldzinsenabzugs durch § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Michaela Trixl
- Abgabedatum: Oktober 2000
- Umfang: 115 Seiten
- Dateigröße: 4,7 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Universität Regensburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-3277-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-3277-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-3277-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Trixl, Michaela Oktober 2000: Ausgewählte Zweifelsfragen zur Einschränkung des Schuldzinsenabzugs durch § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Betriebliche Schuldzinsen, Zweikostenmodell, Überentnahmen, Unterentnahmen
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Diplomarbeit von Michaela Trixl
Einleitung:
Am 16.-17. Dezember 1999 hatten Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss das StBereinG 1999 verabschiedet. Darin wurde auch der Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG komplett neugefasst. Die Neuregelung in der Fassung des StBereinG 1999 vom 22.12.1999 ist für Veranlagungszeiträume ab 1999 anzuwenden. Vorher war die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen im § 4 Abs. 4a EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeschränkt worden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. leistete einen nicht unerheblichen Beitrag durch einen Vorschlag zur Gesetzesänderung, der schließlich – bis auf einige Abweichungen – in § 4 Abs. 4a EStG aufgenommen wurde. Der Schuldzinsenabzug stand somit auf einer völlig neuen Grundlage. Angelehnt an § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG liegt dem § 4 Abs. 4a EStG in der Fassung des StBereinG 1999 eine eigenkapitalorientierte Überentnahmeregelung zugrunde. Schuldzinsen sollen gem. § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG in ihrer Abzugsfähigkeit beschränkt werden, soweit Überentnahmen vorliegen. Das ist gem. § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG der Fall, wenn in einem Unternehmen Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen eines Wirtschaftsjahres übersteigen. In Satz 3 des § 4 Abs. 4a EStG wird festgelegt, dass Einlagen und Entnahmen innerhalb der letzten drei Monate eines Wirtschaftsjahres unberücksichtigt bleiben, soweit sie in den ersten drei Monaten des Folgejahres durch Entnahmen oder Einlagen wieder rückgängig gemacht werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gem. § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG typisiert mit 6 % ermittelt. Die Bemessungsgrundlage dafür geht von der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich Überentnahmen und abzüglich Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre aus. Höchstbetrag der Hinzurechnung sind jedoch die tatsächlich gezahlten Schuldzinsen abzüglich der Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG, die auf Investitionsdarlehen entfallen und abzüglich eines Mindestabzugsbetrags von 4.000 DM i.S.d. § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG. Die Regelung gilt nach § 4 Abs. 4a Satz 7 EStG auch für Überschussrechner i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG, die gem. § 52 Abs.11 Satz 2 EStG ab 1.1.2000 Entnahmen und Einlagen gesondert aufzeichnen müssen.
Obwohl der geänderte § 4 Abs. 4a EStG in der Fassung des StBereinG 1999 eine klare Verbesserung gegenüber des § 4 Abs. 4a EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 darstellt, ergeben sich viele noch ungeklärte Anwendungsprobleme. Im Schreiben vom 22.5.2000 nahm das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Neuregelung Stellung. Hierin sind allerdings noch einige Fragen ungeklärt.
Im Rahmen dieser Arbeit werden folgende Problembereiche, die sich aus den obigen Neuregelungen ergeben, diskutiert:
Wie wird der Gewinnbegriff definiert? Müssen Verluste in die Überentnahmen-Ermittlung mit einbezogen werden, bzw. können Verluste zu Überentnahmen führen?
Wie weit ist der Betriebsbegriff in § 4 Abs. 4a EStG aufzufassen, um Überführungen von Wirtschaftsgütern zwischen zwei betrieblichen Bereichen als Entnahmen oder Einlagen zu klassifizieren?
Wie ist die Korrektur der Entnahmen und Einlagen der letzten drei Monate eines Wirtschaftsjahres durchzuführen? Wird hier auf Einzelbeträge abgestellt, oder erfolgt eine Saldierung von zufällig aufeinander treffenden Entnahmen und Einlagen? Werden die Korrekturbeträge bei der Ermittlung der Überentnahmen im Folgejahr nochmals berücksichtigt?
Wie groß ist der Rückwirkungszeitraum für die Anwendung der Neuregelung? Wie hoch ist der Startbetrag für das Wirtschaftsjahr der Erstanwendung?
Wie wird die Bemessungsgrundlage für die Typisierung der Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG ermittelt?
Wann ist die erstmalige Anwendung für Einnahme-Überschussrechner gem. § 4 Abs. 3 EStG?
Welchen Einfluss haben die nicht abzugsfähigen Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG auf die Gewerbesteuer, insbesondere auf die Dauerschuldzinsen?
Was ist bei bilanzierenden Personengesellschaften zu beachten? Erfolgt die Ermittlung der Überentnahmen gesellschafts- oder gesellschafterbezogen? Wie groß ist der Umfang der zu berücksichtigenden Bilanzen?
Wie wirkt sich § 4 Abs. 4a EStG bei Umwandlungen oder Betriebsübertragungen aus?
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Verzeichnis der Übersichten | VIII | |
| Abbildungsverzeichnis | IX | |
| A. | Einleitung | 1 |
| B. | Die Entwicklung der Rechtslage | 4 |
| 1. | Der Kontokorrentbeschluß des Großen Senats des BFH vom 4.7.1990 | 4 |
| 2. | Der Kontentrennungsbeschluß des Großen Senats des BFH vom 8.12.1997 | 5 |
| 3. | Problematik des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 | 6 |
| C. | Die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs - Änderung des § 4 Abs. 4a EStG durch das StBereinG 1999 vom 22.12.1999 | 9 |
| 1. | Keine Anwendung auf Überschußeinkünfte,Gewinnermittlungen nach § 5a oder § 13a EStG und Kapitalgesellschaften | 9 |
| 2. | Die rechtssystematische Einordnung des § 4 Abs. 4a EStG - Verhältnis zu den Absätzen 4 und 5 | 10 |
| 2.1 | Veranlassungsprüfung - Lex specialis zu Abs. 4? | 10 |
| 2.2 | § 4 Abs. 4a EStG als Strafsanktion - Unterfall nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben? | 12 |
| 3. | Ermittlung der Überentnahmen bei bilanzieller Gewinnermittlung | 12 |
| 3.1 | Der Gewinnbegriff | 13 |
| 3.1.1 | Allgemeine Definition | 13 |
| 3.1.2 | Gewinn i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG | 14 |
| 3.1.2.1 | Berücksichtigung von Verlusten bei der Ermittlung von Überentnahmen | 17 |
| 3.1.2.2 | Keine Berücksichtigung von Verlusten bei der Ermittlung von Überentnahmen | 18 |
| 3.2 | Entnahmen und Einlagen | 19 |
| 3.2.1 | Der Betriebsbegriff | 19 |
| 3.2.2 | Entnahmen | 20 |
| 3.2.2.1 | Entnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG | 20 |
| 3.2.2.2 | Bewertung der Entnahmen | 21 |
| 3.2.3 | Einlagen | 21 |
| 3.2.3.1 | Einlagen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG | 21 |
| 3.2.3.2 | Bewertung der Einlagen | 22 |
| 3.3 | Korrektur der Entnahmen und Einlagen im letzten Quartal durch Einlagen und Entnahmen im ersten Quartal des Folgejahres | 22 |
| 3.3.1 | Betrachtung der Salden | 23 |
| 3.3.1.1 | Saldierung der Einlagen und Entnahmen in beiden Quartalen | 23 |
| 3.3.1.2 | Saldierung der Einlagen und Entnahmen der ersten drei Monate des Folgejahres | 26 |
| 3.3.2 | Betrachtung der Einzelbeträge | 27 |
| 3.3.3 | Doppelberücksichtigung der Entnahmen oder Einlagen des ersten Quartals bei der Ermittlung der Überentnahmen im Folgejahr? | 30 |
| 3.3.4 | Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme in Bezug auf § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG | 32 |
| 4. | Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen | 33 |
| 4.1 | Über- und Unterentnahmen der vorangegangenen Veranlagungszeiträume | 33 |
| 4.1.1 | Rückwirkungszeitraum und Startbetrag | 34 |
| 4.1.2 | Betrachtung des Kapitalkontos | 37 |
| 4.2 | Ermittlung der Bemessungsgrundlage | 39 |
| 4.2.1 | Unterentnahmen des laufenden Wirtschaftsjahres | 39 |
| 4.2.2 | Wechselseitiger Zusammenhang der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen mit dem Gewinn | 42 |
| 4.3 | Zinssatz und Zinszeitraum | 45 |
| 4.4 | Begriff der Schuldzinsen | 46 |
| 4.5 | Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens | 48 |
| 4.6 | Berechnung des Gewinnhinzurechnungsbetrags | 51 |
| 5. | Folgewirkungen für die Gewerbesteuer | 57 |
| 5.1 | Wechselseitiger Zusammenhang der Gewerbesteuer mit dem Gewinn und den Überentnahmen | 57 |
| 5.2 | Problematik bei Dauerschulden | 61 |
| 6. | Behandlung der Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG | 62 |
| 7. | Sonderprobleme bei der bilanzierenden Personengesellschaft | 66 |
| 7.1 | Umfang der zu berücksichtigenden Bilanzen | 66 |
| 7.2 | Gesellschafts- oder gesellschafterbezogene Anwendung der Überentnahme-Regelung? | 69 |
| 7.2.1 | Gesellschaftsbezogene Anwendung | 69 |
| 7.2.2 | Gesellschafterbezogene Anwendung | 73 |
| 7.3 | Anwendung bei mehrstöckigen Personengesellschaften | 77 |
| 7.4 | Anwendung bei Zebragesellschaften | 81 |
| 8. | Besondere Probleme | 81 |
| 8.1 | Umwandlungsfälle | 81 |
| 8.2 | Vorweggenommene Erbfolge, Erbfälle | 83 |
| 9. | Zeitliche Anwendung | 84 |
| D. | Schlußbemerkung | 85 |
| Anhang | X | |
| Quellenverzeichnis | XI |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832432775
Arbeit zitieren:
Trixl, Michaela Oktober 2000: Ausgewählte Zweifelsfragen zur Einschränkung des Schuldzinsenabzugs durch § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999, Hamburg: Diplomica Verlag
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Betriebliche Schuldzinsen, Zweikostenmodell, Überentnahmen, Unterentnahmen



