Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Ausgewählte Unterschiede in der Behandlung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten nach IAS/IFRS und HGB unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die latenten Steuern

Ausgewählte Unterschiede in der Behandlung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten nach IAS/IFRS und HGB unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die latenten Steuern
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Lyubka Peschke
  • Abgabedatum: Dezember 2004
  • Umfang: 87 Seiten
  • Dateigröße: 545,3 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Osnabrück Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8656-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8656-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8656-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Peschke, Lyubka Dezember 2004: Ausgewählte Unterschiede in der Behandlung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten nach IAS/IFRS und HGB unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die latenten Steuern, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bilanzierung, Bilanzen, Passivposten, Rechnungslegungsstandards, international

Diplomarbeit von Lyubka Peschke

Problemstellung „Accounting is often referred to as the language of business”.

Mit dieser Aussage weisen Mueller/Gernon/Meek der Rechnungslegung eine entscheidende Funktion im Wirtschaftsleben zu: sie dient als Kommunikationsmittel. Damit die Wirtschaftssubjekte und Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr untereinander Informationen austauschen können, müssen sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dieses Erfordernis hatte man in der Europäischen Gemeinschaft (EG) erkannt, und im Rahmen der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinien wurden in Deutschland durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985 in nationales Recht umgesetzt. Mit ihrer Hilfe konnte eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der externen Rechnungslegung in den EU-Staaten erreicht werden. Dadurch gewinnt die internationale Rechnungslegung immer stärker an Bedeutung. Die Gründe für diese Entwicklung sind zahlreich. Als erstes Unternehmen wurde 1993 die damalige Daimler Benz AG an der New Yorker Börse notiert. Da der handelsrechtliche Konzernabschluss von der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde nicht anerkannt wurde, musste ein Konzernabschluss nach den amerikanischen Vorschriften – US-GAAP – aufgestellt werden.

Mit der stark zunehmenden Globalisierung der Weltwirtschaft werden immer mehr globalisierte und einheitliche Rechnungslegungsstandards erforderlich. Die Nachfrage nach transparenten und vergleichbaren Jahresabschlüssen ist stark gewachsen. Je nach Land und Behörde werden hierfür entweder die International Accounting Standards (IAS) und/oder die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) akzeptiert.

Auf diese Entwicklungen hat der deutsche Gesetzgeber reagiert, indem mit dem KapAEG ein neuer § 292a in das HGB eingefügt wurde. Danach dürfen börsennotierte Mutterunternehmen Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS, US-GAAP) erstellen bei Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses (befristet bis 31.12.2004). Allerdings führt die Bilanzierung nach internationalen Regeln zu dem ständigen Erfordernis, die einzelnen neu veröffentlichten Vorschriften auf Abweichungen zu den EU-Richtlinien und zum HGB zu untersuchen. Im Rahmen des sog. Core Set of Standards sind viele IAS geändert oder neu geschaffen worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Rückstellungsbilanzierung grundlegend überarbeitet: Ergebnis ist der im Juli 1998 vom IASC verabschiedete und im September 1998 veröffentlichte IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“, der seit dem 1. Juli 1999 in Kraft ist. IAS 37 hat eine besondere Relevanz, da die Rückstellungen aufgrund ihrer Eigenschaften und Bedeutung zu den meistdiskutierten Bilanzpositionen gehören. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel dieser Arbeit, die Unterschiede in der Bilanzierung von Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten nach HGB und IAS herauszuarbeiten.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einführung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Verlauf der Arbeit 2
2. Die Bilanzierung der Rückstellungen im Vergleich nach HGB und IAS 3
2.1 HGB 3
2.1.1 Definition der Rückstellungen 3
2.1.2 Rückstellungsbildung aus statischer und dynamischer Sicht 5
2.2 IAS - der Begriff der Rückstellungen (provisions) 6
2.3 Ansatz von Rückstellungen 7
2.3.1 Passivierungsvoraussetzungen nach HGB 7
2.3.1.1 Der Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen 8
2.3.1.2 Der Ansatz von Aufwandsrückstellungen 10
2.3.1.3 Der Ansatz von Drohverlustrückstellungen 12
2.3.2 Passivierungsvoraussetzungen nach IAS 14
2.3.2.1 Gegenwärtige Verpflichtung 15
2.3.2.2 Resultat aus vergangenen Ereignissen 16
2.3.2.3 Außenverpflichtung 17
2.3.2.4 Wahrscheinlicher Nutzenabfluss 18
2.3.2.5 Schätzung des Verpflichtungsbetrags 19
2.4 Abgrenzung der Rückstellungen von den Verbindlichkeiten 20
2.5 Abgrenzung von den Eventualschulden (contingent liabilities) 20
2.6 Die Bewertung von Rückstellungen im Vergleich 22
2.6.1 HGB - vernünftige kaufmännische Beurteilung 22
2.6.2 Die in die Bewertung von Rückstellungen einzubeziehenden Aufwendungen und Erträge 24
2.6.3 IAS - Best Estimate 27
2.6.3.1 Zugangsbewertung 27
2.6.3.2 Folgebewertung 31
2.7 Die Bildung, Inanspruchnahme und Auflösung von Rückstellungen 32
2.7.1 HGB 32
2.7.2 IAS 34
2.8 Ausweis und Erläuterung von Rückstellungen 35
3. Grundlagen der Bilanzierung von Verbindlichkeiten nach HGB und IAS/IFRS 37
3.1 Begriff und Arten von Verbindlichkeiten 37
3.1.1 Definition nach HGB 37
3.1.2 Definition nach IAS 37 (liability) 39
3.2 Der Ansatz von Verbindlichkeiten 40
3.2.1 Grundsätze für den Ansatz von Verbindlichkeiten nach HGB 40
3.2.1.1 Gegenwärtige Verpflichtung 43
3.2.1.2 Wirtschaftliche Belastung 44
3.2.1.3 Quantifizierbarkeit 44
3.2.2 Der Ansatz antizipativer passivischer Rechnungsabgrenzungsposten 44
3.2.3 Ansatzkriterien für Verbindlichkeiten nach IAS/IFRS 45
3.3 Allgemeine Bewertungsregeln für Verbindlichkeiten nach HGB 47
3.3.1 Erstbewertung 47
3.3.2 Folgebewertung 49
3.3.3 Die Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen 50
3.3.4 Bilanzierungsweise bei geringerem Auszahlungsbetrag 50
3.3.5 Bilanzierungsweise bei höherem Auszahlungsbetrag 52
3.3.6 Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten 52
3.4 Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten nach IAS 53
3.4.1 Zugangsbewertung 53
3.4.2 Folgebewertung 55
3.5 Der Ausweis und die Erläuterung von Verbindlichkeiten 55
3.5.1 Größenspezifische Gliederung nach HGB 55
3.5.2 Die Angabe der Restlaufzeiten und der Sicherheiten von Verbindlichkeiten 58
3.6 Der Ausweis von Liabilities nach IAS 37 59
3.7 Abgrenzung von den Eventualschulden nach HGB 60
4. Die Auswirkungen auf die latenten Steuern 61
4.1 Latente Steuern nach HGB - das Timing-Konzept 64
4.2 Latente Steuern nach IAS - das Temporary- Konzept 68
4.2.1 Aktivische latente Steuern 68
4.2.2 Passivische latente Steuern 69
5. Fazit 73
Literaturverzeichnis 75
Eidesstattliche Erklärung: 81

Automatisiert erstellter Textauszug:

Vorschriften zum Ausweis und zur Erläuterung von Rückstellungen enthält das HGB lediglich für Kapitalgesellschaften. § 266 Abs. 1 und 3 sehen vor, dass mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (i.S.v. § 267 Abs. 2 und 3) die Positionen 1) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, 2) Steuerrückstellungen und 3) sonstige Rückstellungen gesondert und in der vorgeschriebenen Reihe in dem Jahresabschluss ausweisen müssen, wobei nach § 285 Nr. 12 die in den Posten „sonstige Rückstellungen“ enthaltenen Rückstellungen im Anhang zu erläutern sind. Kleinen Kapitalgesellschaften (i.S.v. § 267 Abs. 1) ist es nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bei der Aufstellung der Bilanz erlaubt, die Rückstellungen zu einem Posten zusammenzufassen, ohne zusätzliche Angaben geben zu müssen.134 Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen gemäß § 327 Nr. 1 und Nr. 2 bei der Offenlegung ihres Jahresabschlusses im Handelsregister die verschiedenen Rückstellungsarten unter einem [...]

Ist die als Rückstellung passivierte unsichere Verpflichtung zu erfüllen (= Inanspruchnahme), so ist die Rückstellung erfolgsneutral zu verbrauchen. Wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass mit der Erfüllung der Verpflichtung ein Ressourcenabfluss mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist, so ist die Rückstellung nach IAS 37. 59 erfolgswirksam aufzulösen. Die Auflösung ist bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu erfassen. Nach IAS 37.61 ist eine Rückstellung nur für Ausgaben zu verbrauchen, für die sie ursprünglich gebildet wurde. Es ist nicht zulässig, eine zu bildende oder zu erhöhende Rückstellung aus Mitteln einer am Bilanzstichtag aufzulösenden Rückstellung zu dotieren. Dies folgt aus dem Grundsatz des Saldierungsverbots von Aufwendungen und Erträgen.132 Fraglich ist, ob das Saldierungsverbot auch für Rückstellungen gilt, die pauschal gebildet wurden.133 [...]

- 38 zur Bildung der Rückstellungen erfüllt, sobald das Unternehmen von der drohenden Verpflichtung erfährt.128 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden aufgrund des Imparitätsprinzips gebildet. Nach dem Wortlaut des § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind diese dann zu bilden, wenn das zu dem künftigen Verlust führende Ereignis im Entstehen begriffen ist. In diesem Fall ist das Risiko für das Unternehmen vorhersehbar und nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht eine Rückstellungspflicht. Auch Erkenntnisse über Risiken müssen berücksichtigt werden, die das Unternehmen erst nach dem Abschlussstichtag, aber noch vor der Aufstellung des Jahresabschlusses erlangt, sofern die Risiken bis zum Abschlussstichtag entstanden sind.129 Die Inanspruchnahme einer gebildeten Rückstellung kann aus mehreren Gründen geboten sein. Tritt die durch eine Rückstellung berücksichtigte Verpflichtung oder der durch eine Rückstellung für drohende Verluste antizipierte Verlust tatsächlich ein, so ist die dafür gebildete Rückstellung in Anspruch zu nehmen (zu verbrauchen). Wurde die Rückstellung in ihrer Höhe richtig bemessen, ist sie bei Eintritt des Ereignisses erfolgsneutral aufzulösen. War die Rückstellung zu hoch bemessen, ist der nicht benötigte Teil aufzulösen und in der GuV als Ertrag auszuweisen; wurde sie zu niedrig bemessen, stellt der fehlende Teil Aufwand dar.130 Eine in früheren Jahren gebildete Rückstellung ist nach § 249 Abs. 3 Satz 2 erfolgswirksam, als außerordentlicher oder sonstiger betrieblicher Ertrag aufzulösen, soweit der ursprüngliche Grund dafür entfallen ist. Gewinnt ein Unternehmen z.B. unerwartet ein Prozess, so entsteht für das Unternehmen ein Ertrag in Höhe des für die Möglichkeit einer Prozessniederlage zurückgestellten Betrags. Das Gleiche gilt auch für diejenigen Aufwandsrückstellungen, für deren Bildung ein Wahlrecht besteht. Der Wortlaut des § 249 Abs. 3 Satz 2 HGB weist ausdrücklich darauf hin, dass Rückstellungen nur bei Wegfall der ursprünglichen Gründe erfolgswirksam aufgelöst werden dürfen. Eine Rückstellung ist als Inanspruchnahme erfolgsneutral umzubuchen, wenn eine ungewisse Verpflichtung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach sicher geworden ist. In diesem Fall ist die Rückstellung in eine Verbindlichkeit umzuwandeln.131 [...]

Arbeit zitieren:
Peschke, Lyubka Dezember 2004: Ausgewählte Unterschiede in der Behandlung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten nach IAS/IFRS und HGB unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die latenten Steuern, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bilanzierung, Bilanzen, Passivposten, Rechnungslegungsstandards, international

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren