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Ausgewählte Probleme und Gestaltungshinweise zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 anhand von Beispielsfällen

Ausgewählte Probleme und Gestaltungshinweise zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 anhand von Beispielsfällen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Marco Dern
  • Abgabedatum: Dezember 1999
  • Umfang: 106 Seiten
  • Dateigröße: 601,8 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2155-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2155-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2155-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Dern, Marco Dezember 1999: Ausgewählte Probleme und Gestaltungshinweise zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 anhand von Beispielsfällen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bewertung, Steuern, Steuerreform, Steuerentlastungsgesetz, Gestaltungshinweise

Diplomarbeit von Marco Dern

Einleitung:

Kaum ein Gesetzgebungsverfahren hat in den letzten Jahren so viel Aufsehen erregt wie das des sog. "Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002" (StEntlG). Obwohl die geplanten Neuregelungen aufgrund des von allen Seiten öffentlich ausgeübten Drucks teilweise umfassende Änderungen erfahren haben, sind in Fachkreisen trotzdem erhebliche Bedenken gegen viele der letztendlich vorgenommenen Einzelmaßnahmen verblieben.

Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit besteht darin, einige der gewichtigsten und umstrittensten Änderungen im Bereich der Einkommensteuer einem im Grundlagenbereich bereits steuerlich vorgebildeten Personenkreis anhand eines festgelegten Schemas näherzubringen. Dabei wird das jeweils angesprochene Thema zuerst mittels einer komprimierten Darstellung der Neuregelung vorgestellt, auf welche anschließend eine Verdeutlichung anhand von zahlreichen Beispielsfällen aufbaut. Letztendlich werden dem Leser pro Themenkomplex noch einige Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von allzu starken Nachteilen durch die angesprochene Maßnahme aufgezeigt. Diese können zusätzlich auch als eine Vertiefung des Verständnisses der Thematik angesehen werden, da eine Steuervermeidung durch entsprechende Gestaltungen wohl erst möglich sein wird, wenn die Wirkungen der Gesetzesformulierung und die dabei für den jeweils betroffenen Steuerpflichtigen entstehenden Belastungen vollends begriffen wurden.

Gang der Untersuchung:

In Kapitel 2 wird jedoch zunächst ein Überblick über die zeitliche Entstehungsgeschichte und die von der Bundesregierung mit dem StEntlG verfolgten Ziele gegeben. Außerdem wird kurz angesprochen, ob diese Ziele aus Sicht des Verfassers mit den ergriffenen Maßnahmen erreicht werden können.

Den Hauptteil der Arbeit bildet Kapitel 3, welches in Anwendung des oben dargestellten Schemas diverse Einzelregelungen behandelt. Dabei erfolgt eine Konzentration auf folgende Themengebiete: Beschränkung der Verlustverrechnung (sowohl intra- als auch interperiodisch), steuerbilanzielle Bewertungsvorschriften (Teilwertabschreibung und Wertaufholungsgebot sowie Verbindlichkeiten und Rückstellungen), Einschränkung der Abziehbarkeit von Schuldzinsen, Besteuerung wesentlicher Beteiligungen sowie außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG. Zu den - dort leider fast durchgehend vorhandenen - verfassungsrechtlichen Bedenken muß für detaillierte Ausführungen auf die weitergehende Literatur verwiesen werden.

Abschließend erfolgt in Kapitel 4 ein zusammenfassendes Fazit der herausgearbeiteten Ergebnisse sowie ein knapper Ausblick auf weitere zukünftig vom Gesetzgeber geplante Entwicklungen im Bereich des Steuerrechts.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Entstehungsgeschichte und Ziele des StEntlG 3
2.1 Zeitlicher Ablauf des StEntlG 3
2.2 Zielsetzung und Zielerreichung durch das StEntlG 4
3. Ausgewählte Neuregelungen und ihre Auswirkungen sowie Gestaltungshinweise 7
3.1 Beschränkung der Verlustverrechnung 7
3.1.1 Intraperiodische Verlustverrechnung - Einführung einer sog. "Mindestbesteuerung" 7
3.1.1.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 7
3.1.1.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 8
3.1.1.2.1 Einzelveranlagung 8
3.1.1.2.2 Zusammenveranlagung 13
3.1.1.3 Gestaltungshinweise 14
3.1.2 Interperiodische Verlustverrechnung - Verlustabzug nach § 10d EStG 15
3.1.2.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 15
3.1.2.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 16
3.1.2.2.1 Verlustrücktrag 16
3.1.2.2.2 Verlustvortrag 18
3.1.2.3 Gestaltungshinweise 18
3.1.3 Weitere Einschränkungen 19
3.2 Steuerbilanzielle Bewertungsvorschriften 20
3.2.1 Teilwertabschreibung und Wertaufholungsgebot 20
3.2.1.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 20
3.2.1.1.1 Teilwertabschreibung 21
3.2.1.1.2 Wertaufholungsgebot 22
3.2.1.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 24
3.2.1.3 Gestaltungshinweise 28
3.2.2 Bewertung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen 30
3.2.2.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 30
3.2.2.1.1 Verbindlichkeiten 30
3.2.2.1.2 Rückstellungen 31
3.2.2.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 34
3.2.2.3 Gestaltungshinweise 37
3.3 Einschränkung der Abziehbarkeit von Schuldzinsen 38
3.3.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 38
3.3.1.1 Steuerpflichtiger unterhält ein gemischtes Konto 39
3.3.1.2 Steuerpflichtiger unterhält mehrere Konten 40
3.3.1.3 Schuldzinsen und Entnahme oder Veräußerung von Wirtschaftsgütern 41
3.3.1.4 Bagatellgrenze 42
3.3.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 43
3.3.3 Gestaltungshinweise 48
3.4 Besteuerung wesentlicher Beteiligungen 51
3.4.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 51
3.4.1.1 Herabsetzung der Beteiligungsgrenze 51
3.4.1.2 Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten 53
3.4.1.2.1 Entgeltlicher Erwerb 54
3.4.1.2.2 Unentgeltlicher Erwerb 55
3.4.1.2.3 Prüfungsschema und Übersicht über mögliche Fallgestaltungen 56
3.4.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 58
3.4.2.1 Veräußerungsgewinne 58
3.4.2.2 Veräußerungsverluste 59
3.4.2.2.1 Entgeltlicher Erwerb 59
3.4.2.2.2 Unentgeltlicher Erwerb 62
3.4.3 Gestaltungshinweise 63
3.5 Außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG 64
3.5.1 Allgemeine Darstellung der Neuregelung 64
3.5.2 Verdeutlichung anhand von Beispielen 67
3.5.2.1 Einzelveranlagung 67
3.5.2.2 Zusammenveranlagung 71
3.5.3 Gestaltungshinweise 73
4. Schlußbemerkung und Ausblick 77
Literaturverzeichnis 80

Automatisiert erstellter Textauszug:

Der eigentliche Zweck der gesetzlichen Neuregelung sollte wohl darin bestehen, die Mißbrauchsfälle bei Bestehen von mehreren Konten einzudämmen. Werden vom Steuerpflichtigen mehrere Konten zur Abwicklung des betrieblichen Zahlungsverkehrs geführt, sind deren Bestände daher zukünftig gem. § 4 Abs. 4a Nr. 2 EStG zusammenzufassen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das entsprechende Konto dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist oder nicht, sondern es wird lediglich auf das Merkmal „Abwicklung des betrieblichen Zahlungsverkehrs“ abgestellt.44 Davon wird wohl auszugehen sein, wenn eine Vielzahl von betrieblichen Zahlungsvorgängen über solch ein Konto ausgeführt werden.45 Unklar ist bisher, was unter der Formulierung „Konten, insbesondere bei einem Kreditinstitut“ zu verstehen ist. Es ist daher noch zu klären, ob beispielsweise Verrechnungskonten bei Lieferanten zu diesem Kontenkreis zählen. Die herrschende Meinung schließt jedoch zumindest die Barkasse aus der Zusammenrechnung aus.46 Auch werden Investitionsdarlehen, die beispielsweise zur Anschaffung von bestimmten Wirtschaftsgütern aufgenommen werden, nicht diesem Bereich zuzuordnen sein.47 Als Ausnahme werden in § 4 Abs. 4a Nr. 2 Satz 7 jedoch Umschuldungsdarlehen erfaßt, die zum Zwecke des Ausgleichs eines negativen Kontenbestandes aufgenommen worden sind. Ist nun der zusammengefaßte Bestand der einzurechnenden Konten negativ und erhöht sich der Negativbetrag durch eine Privatentnahme, sind die auf den Erhöhungsbetrag entfallenden Schuldzinsen keine Betriebsausgaben. Die Aufteilung in betriebliche und private Schuldzinsen hat dabei nach der [...]

Unterhält der Steuerpflichtige nur ein gemischtes Konto, über das betriebliche und private Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, ist nur der durch betrieblich veranlaßte Zahlungsvorgänge entstehende Sollsaldo für die Abziehbarkeit der Schuldzinsen maßgebend, d. h. der Sollsaldo muß – wie nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon – in eine Betriebsschuld und eine Privatschuld aufgeteilt werden. Neu ist jedoch die Zahlungs- bzw. Tilgungsreihenfolge bei zeitlich zusammenfallenden Privatentnahmen und Betriebsausgaben sowie beim Eingang von Betriebseinnahmen. Besteht zwischen einer Entnahme und einer Betriebsausgabe ein zeitlicher Zusammenhang, gilt die Betriebsausgabe als zuerst ausgeführt. Die Folge dieser Fiktion ist, daß in Grenzfällen immer die Privatentnahme zu dem Sollsaldo führen wird, und damit die dadurch entstehenden Schuldzinsen nicht abzugsfähig sind. Geht es um die Tilgungsreihenfolge bei sowohl betrieblichem als auch privatem Schuldanteil, wird jedoch unterstellt, daß eingehende Betriebseinnahmen bevorzugt den betrieblichen Teil der Schuld tilgen, d. h. der private Teil bleibt bestehen und beläßt damit die Schuldzinsen weiterhin als nicht abziehbar. [...]

Die Neuregelung soll gem. § 52 Abs. 11 EStG erstmals für Schuldzinsen gelten, die nach dem 31. Dezember 1998 wirtschaftlich entstehen. Ob damit wirklich alle Schuldzinsen gemeint sind, die nach dem 31. Dezember 1998 gezahlt werden, obwohl die Schuld schon lange vorher bestand und bisher als betrieblich veranlaßt galt, oder ob nur die Schuldzinsen betroffen sind, deren Schuld auch erst nach dem 31. Dezember 1998 entstanden ist, ist in der Literatur höchst umstritten. Es ist jedoch zu befürchten, daß sich die Finanzverwaltung auf ersteren Standpunkt stellt,43 obwohl der damit verbundene administrative Aufwand kaum zu bewältigen sein wird und dies auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist. [...]

Arbeit zitieren:
Dern, Marco Dezember 1999: Ausgewählte Probleme und Gestaltungshinweise zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 anhand von Beispielsfällen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bewertung, Steuern, Steuerreform, Steuerentlastungsgesetz, Gestaltungshinweise

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