Auktionsverfahren: Eine spieltheoretische Analyse des Einsatzes von Auktionen bei Unternehmensverkäufen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ronny Schaa
- Abgabedatum: Juni 2002
- Umfang: 84 Seiten
- Dateigröße: 750,8 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Friedrich-Schiller-Universität Jena Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5811-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5811-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5811-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schaa, Ronny Juni 2002: Auktionsverfahren: Eine spieltheoretische Analyse des Einsatzes von Auktionen bei Unternehmensverkäufen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Merger, Acquisition, takeover, Auktionstheorie, Unternehmenskontrolle
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Diplomarbeit von Ronny Schaa
Einleitung:
In unserem heutigen Wirtschaftleben nehmen Auktionsverfahren eine bedeutende Rolle ein. So werden u.a. seitens des Staates Schuldverschreibungen, Bohr- und Schürfrechte oder wie erst kürzlich sehr erfolgreich geschehen, Funkfrequenzen versteigert. In der privaten Wirtschaft helfen Auktionen, schnell und kostengünstig Preise für verderbliche Waren, wie z.B. Blumen oder Fisch, zu bestimmen oder sie kommen bei der Vergabe von Zulieferaufträgen zum Einsatz. Daß Privatpersonen neben der Teilnahme an Auktionen für Kunstobjekte mittlerweile auch über Plattformen im Internet nahezu jeden Gegenstand des täglichen Lebens er- und versteigern können, soll hier ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Alles in allem summieren sich die täglich unter Verwendung von Auktionsverfahren abgewickelten Transaktionen zu einem erheblichen Betrag.
Neben den bereits angesprochenen üblichen Anwendungen für Auktionsverfahren können auch andere wichtige ökonomische Transaktionen, wie z.B. der Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, als Auktionen betrachtet werden. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Relevanz des Marktes für Unternehmenskontrolle ist, sowohl unter Effizienzgesichtspunkten als auch im Hinblick auf den „Shareholder-Value“, die bestmögliche Abwicklung solcher Transaktionen notwendig. Gegenstand dieser Arbeit ist daher eine spieltheoretische Analyse des Einsatzes von Auktionen bei der Abwicklung von Unternehmensübernahmen bzw. -verkäufen sein. Hierbei ist zu beachten, daß sich das Umfeld, in dem derartige Transaktionen stattfinden, erheblich von dem „traditioneller“ Auktionen unterscheidet. Es ist daher zu analysieren, inwieweit Auktionsverfahren ihre positiven Eigenschaften auch in diesem spezifischen Kontext bewahren können und damit Alternativen, wie z.B. bilateralen Verhandlungslösungen, vorzuziehen sind.
Gang der Untersuchung:
In Abschnitt 2 wird ein Überblick über die Grundlagen der Auktionstheorie gegeben. Dabei wird auf verschiedene Auktionsverfahren (Abschnitt 2.1) und Modellierungen (Abschnitte 2.3 bis 2.5) eingegangen werden. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird die Theorie des (erlös-)optimalen Auktionsdesigns (Abschnitt 2.6) sowie kooperatives Verhalten in Auktionen (Abschnitt 2.7) thematisiert. In seiner Gesamtheit schafft Abschnitt 2 somit die notwendigen Voraussetzungen zum Verständnis der Analyse des Einsatzes von Auktionen bei Unternehmensverkäufen in Abschnitt 3.
Einleitend legt Abschnitt 3.1 die Charakteristika des deutschen Marktes für Unternehmenskontrolle dar. Abschnitt 3.2 geht dann auf die Problematik des Einsatzes von Auktionen im Rahmen der Akquisition börsennotierter Gesellschaften ein, während Abschnitt 3.3 private organisierte Verkäufe auf Auktionsbasis behandelt.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse in Abschnitt 4.
Inhaltsverzeichnis:
| Anhangsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Grundlagen der Auktionstheorie für Einzelobjekte | 3 |
| 2.1 | Auktionsverfahren | 3 |
| 2.1.1 | Standardauktionsverfahren | 3 |
| 2.1.2 | Strategische Äquivalenz von Standardauktionen | 5 |
| 2.1.3 | Erweiterte Auktionen | 7 |
| 2.2 | Auktionen – Nicht-kooperative Spiele bei unvollständiger Information | 8 |
| 2.3 | „Private-Value“ Auktionen | 10 |
| 2.3.1 | Basis- bzw Referenzmodell | 10 |
| 2.3.2 | Gebotsstrategien | 11 |
| 2.3.3 | Das Erlösäquivalenz-Theorem | 14 |
| 2.4 | „Common-Value“ Auktionen | 16 |
| 2.4.1 | Modellierung | 16 |
| 2.4.2 | Gebotsstrategien und der Fluch des Gewinners | 17 |
| 2.4.3 | Auktionsranking, Information, Preis und Ertrag | 19 |
| 2.5 | „Affiliated-Value“ Auktionen | 21 |
| 2.5.1 | Modellierung | 21 |
| 2.5.2 | Gebotsstrategien | 22 |
| 2.5.3 | Das Verkettungsprinzip – Auswirkung auf Informationspolitik und Ranking | 24 |
| 2.6 | Optimale Auktionen | 25 |
| 2.7 | Kooperatives Verhalten in Auktionen | 29 |
| 3. | Unternehmensverkäufe auf Auktionsbasis | 33 |
| 3.1 | Der Markt für Unternehmenskontrolle in Deutschland | 33 |
| 3.1.1 | Charakteristika | 33 |
| 3.1.2 | Staatliche Regulierung und Auktionsverfahren | 35 |
| 3.2 | Öffentliche Unternehmensübernahmen | 37 |
| 3.2.1 | Charakteristika | 37 |
| 3.2.2 | Übernahmeauktionen aus Bietersicht | 39 |
| 3.2.2.1 | Gebotssprünge und Auktionskosten | 39 |
| 3.2.2.2 | Minderheitsbeteiligungen am Zielunternehmen | 45 |
| 3.2.3 | Übernahmeauktionen aus Sicht des Zielunternehmens | 50 |
| 3.2.4 | Implikationen für die staatliche Regulierung | 54 |
| 3.3 | Private organisierte Verkäufe von Unternehmen(-steilen) | 56 |
| 3.3.1 | Charakteristika | 56 |
| 3.3.2 | Begrenzung von Bieteranzahl und Informationsfluß | 58 |
| 3.3.3 | Teilnehmerbestimmung mittels indikativer, nicht-bindender Gebote | 60 |
| 4. | Zusammenfassung | 62 |
| Anhang I – Konzepte zur Lösung nicht-kooperativer Auktionsspiele | 64 | |
| Anhang II – Die stetige Gleichverteilung | 65 | |
| Anhang III – Das Erlösäquivalenz-Theorem – Beweis | 66 | |
| Anhang IV – Optimale Auktionen – Zusammenhang Prioritätslevel/Grenzerlös | 68 | |
| Literaturverzeichnis | VII | |
| Eidesstattliche Erklärung | XIII |
Übernahmeangebote) ist unverzüglich zu veröffentlichen. Im Anschluß daran sind die Angebotsunterlagen innerhalb von vier Wochen zu erstellen und dem Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BAWe) zur formellen Überprüfung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung durch das BAWe muß auch das konkrete Angebot unverzüglich veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlagen beginnt die Annahmefrist. Diese beträgt mindestens vier und maximal zehn Wochen. Geht innerhalb der Annahmefrist ein konkurrierendes Angebot von einer dritten Partei ein, endet die Annahmefrist des ursprünglichen Angebotes mit derjenigen des konkurrierenden Angebotes. Nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes darf der Vorstand der Zielgesellschaft keinerlei Handlungen vornehmen, die den Erfolg des Angebotes behindern könnten. Von dieser „Stillhaltepflicht“ ausgenommen ist jedoch u.a. die Suche nach konkurrierenden Angeboten. Diejenigen Aktionäre, die das ursprüngliche Angebot bereits angenommen haben können angesichts eines Konkurrenzangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. [...]
3.1.2. Staatliche Regulierung und Auktionsverfahren Eine weitere Frage, die im Vorfeld der Klärung bedarf, betrifft die grundsätzliche Vereinbarkeit des durch die staatlichen Regulierung vorgeschriebenen Ablaufs von Übernahmeangeboten mit der Anwendung von Auktionsverfahren. Dabei soll speziell auf die neuere deutsche Gesetzgebung durch das WpÜG eingegangen werden.109 Das WpÜG unterscheidet dabei drei verschiedene Angebotsformen. Unter einem Angebot zum Erwerb von Wertpapieren (Erwerbsangebot) werden alle öffentlichen Erwerbsangebote eines Bieters über die von einer Zielgesellschaft mit Sitz im Inland ausgegebenen oder zum Handel zugelassenen Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere verstanden. Erwerbsangebote können Voll- oder Teilangebote sein. Im Gegensatz zu Vollangeboten beziehen sich Teilangebote lediglich auf eine bestimmte Anzahl oder auf einen bestimmten Anteil der Aktien der Zielgesellschaft. [...]
zahlreiche Überkreuzbeteiligungen etabliert.106 Im internationalen Vergleich ist der Streubesitz börsennotierter deutscher Gesellschaften daher relativ gering. Hinzu kommt noch, daß, im Gegensatz zu den USA, Banken in Deutschland Eigenkapitalinvestitionen in NichtFinanzunternehmen vornehmen dürfen. Zusammen mit den Stimmrechten ihrer Depotkunden verfügen diese oft über einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Unternehmenspolitik. Derartige Eigentumsstrukturen erschweren natürlich die in den USA weit verbreiteten feindlichen Übernahmen. In der Tat sind diese in Deutschland bisher unüblich und zudem sehr unpopulär. Ein prominentes Beispiel für eine erfolgreiche feindliche Übernahme eines deutschen Unternehmens stellt die Akquisition und Zerschlagung der Mannesmann AG durch die britische Vodafone AirTouch Plc im Jahr 2000 dar. Aus der geringen Bedeutung feindlicher Übernahmen in Deutschland auf die Nichtexistenz eines Marktes für Unternehmenskontrolle zu schließen wäre jedoch falsch. So weist z.B. KÖKE in einer Studie zu den Investoren von nahezu 1000 deutschen Unternehmen einen signifikanten Markt für größere Aktienpakete nach.107 Zudem ist, gerade im Licht der neueren deutschen Gesetzgebung, zukünftig verstärkt mit einer Angleichung an amerikanische Verhältnisse zu rechnen. So sind mit dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2002 Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen hält, steuerfrei. Eine weitere wichtige neue Regelung ist das ebenfalls zum 01.01.2002 in Kraft getretene Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Während in der Vergangenheit lediglich ein freiwilliger und nicht von allen börsennotierten Unternehmen anerkannter Übernahmekodex existierte, sind die Rahmenbedingungen für die Übernahme börsennotierter Unternehmen nunmehr gesetzlich geregelt. Die Kombination beider Gesetze wird allgemein als der Beginn vom Ende der „Deutschland AG“ gesehen. Es wird mit vermehrten Aktivitäten im Bereich M&A gerechnet. Dies wird zu geringeren [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832458119
Arbeit zitieren:
Schaa, Ronny Juni 2002: Auktionsverfahren: Eine spieltheoretische Analyse des Einsatzes von Auktionen bei Unternehmensverkäufen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Merger, Acquisition, takeover, Auktionstheorie, Unternehmenskontrolle



