Aufsichtsrechtliche Bedingungen von Lebensversicherungen
Ein Vergleich zwischen Deutschland und den USA
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Torsten Ulrich von Kamp
- Abgabedatum: August 2003
- Umfang: 97 Seiten
- Dateigröße: 1,3 MB
- Note: 3,0
- Institution / Hochschule: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7767-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7767-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7767-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: von Kamp, Torsten Ulrich August 2003: Aufsichtsrechtliche Bedingungen von Lebensversicherungen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Versicherungswesen, Aufsichtsrecht, Rechtsvergleich, Solvabilität, Risk--Based Capital (RBC)
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Diplomarbeit von Torsten Ulrich von Kamp
Einleitung:
In der Vergangenheit galten die deutschen Lebensversicherer gemeinhin als sicher. Dazu hat vor allem das umfassende System der materiellen Staatsaufsicht beigetragen. Die gemeinschaftsrechtliche Gesetzgebung der EU aber führte zu tiefgreifenden Veränderungen des deutschen Aufsichtssystems, so dass im Zuge einer allgemeinen Deregulierung der Wettbewerb in der Branche vernehmlich zugenommen hat. Ab Mitte der 90er Jahre setzte über die Höhe der Gewinnbeteiligung ein ruinöser Konkurrenzkampf ein. Dies traf auch die Mannheimer Lebensversicherung AG, die zum Zeitpunkt der Anfertigung dieser Arbeit als erste deutsche Lebensversicherung aufgrund einer finanziellen Schieflage den Geschäftsbetrieb einstellen musste.
Seit Einführung der privaten Lebensversicherung vor rund 150 Jahren hat sich diese zu einer wichtigen und weithin anerkannten Säule der finanziellen Daseinsvorsorge entwickelt. Der gesamte Bestand an Lebensversicherungen belief sich Ende 2002 in Deutschland auf 90,6 Millionen Verträge mit einer Versicherungssumme von 2048,5 Mrd. Euro. In den USA stellt die Lebensversicherungswirtschaft 9 % des Gesamtkapitals auf dem amerikanischen Kapitalmarkt, dies entspricht etwa 3300 Mrd. US-Dollar. Damit hat sich die Lebensversicherungsbranche neben dem Bankensektor zum größten Kapitalsammelbecken dieser beiden Volkswirtschaften entwickelt. Unabdingbar für die Stabilität des Versicherungsgewerbes ist das Vertrauen in die von ihm angebotenen Produkte. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines nachhaltigen Vertrauensschadens in dieser Branche lassen sich allenfalls erahnen. Um die Stabilität und die solide Entwicklung der Versicherungswirtschaft zu gewährleisten haben Deutschland, die USA und alle führenden Industrienationen Versicherungsaufsichtssysteme geschaffen.
Die grundsätzliche Zielsetzung der Aufsicht in Deutschland wie auch in den USA besteht in dem Schutz der Belange der Versicherten. Unterschiedlich aber sind die jeweiligen Aufsichtskulturen und die sich daraus entwickelten aufsichtsrechtlichen Methoden.
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, das deutsche Rechtssystem der Versicherungsaufsicht für den Bereich der Lebensversicherung und das dazu korrespondierende US-amerikanische Versicherungsaufsichtssystem aufzuzeigen und rechtsvergleichend gegenüberzustellen. Dies soll Aussagen hinsichtlich des Erreichungsgrades der aufsichtspolitischen (-rechtlichen) Zielsetzung ermöglichen. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf der Finanzaufsicht, insbesondere auf dem Vergleich der Solvabilitätssysteme.
Den Ausgangspunkt der Arbeit bilden die Erörterung der Gründe für eine staatliche Aufsicht über das Versicherungswesen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Aufsichtssystems. Daran schließt sich eine erklärende Darstellung der die Lebensversicherung betreffenden Risiken an. Dem Einstieg in den Vergleich dient ein Abriss der jeweiligen historischen Entwicklung der Rechtsordnungen des Versicherungsaufsichtsrechts. Dies ist unerlässlich, um die gegenwärtige Struktur der Versicherungsaufsichtssysteme verstehen zu können. Darauf aufbauend schließt sich eine systematische Betrachtung der Zielsetzungen, der Rechtsgrundlagen und der behördlichen Organisation der Versicherungsaufsicht an.
Die Analyse des materiellen Aufsichtsrechts für Lebensversicherungsunternehmen beginnt mit der Erörterung des Zulassungsrechts. Dies beinhaltet die Darstellung der Gründe für das Erlaubnisbedürfnis und einen Vergleich der Zulassungsvoraussetzungen beider Rechtssysteme. Die Modalitäten des Zulassungsverfahrens sind nicht Gegenstand der Behandlung, da es sich dabei lediglich um eine verwaltungstechnische Vorgehensweise handelt. Der Kern der vorliegenden Arbeit ist die laufende Aufsicht über Lebensversicherungs-unternehmen. Aus den umfangreichen Aufsichtsobjekten werden unter Zielführungsaspekten nur die für diese Untersuchung relevanten einer näheren Betrachtung unterzogen. Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, beschränkt sie sich auf die privatwirtschaftlichen Lebensversicherungsunternehmen als Einzelunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.
Für diese sind die unterschiedlichen Rechnungslegungs- und Kapitalanlagevorschriften zu untersuchen. Hiernach werden die Ziele und die Wirkungsweisen der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätssysteme vorgestellt. Die Vorschriften werden einer kritischen Beurteilung unterzogen.
Danach erfahren die Konkurssicherungssysteme in Deutschland und den USA eine kurze Betrachtung. Die Arbeit schließt mit einer Gesamtwürdigung der Ergebnisse und einem Ausblick in die Zukunft.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Einführung in die Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung und Aufbau der Arbeit | 2 |
| 2. | Gründe für eine staatliche Aufsicht über das Versicherungswesen | 3 |
| 3. | Aufsichtssysteme | 4 |
| 4. | Risiken des Lebensversicherungsgeschäfts | 5 |
| 4.1 | Versicherungstechnisches Risiko | 6 |
| 4.2 | Kapitalanlagerisiko | 6 |
| 4.3 | Sonstige Risiken | 6 |
| 5. | Historische Entwicklung der Rechtsordnung des Versicherungsaufsichtsrechts | 7 |
| 5.1 | Deutschland | 7 |
| 5.2 | USA | 8 |
| 5.3 | Vergleich und Würdigung der Ergebnisse | 10 |
| 6. | Zielsetzungen, Rechtsgrundlagen und Träger der Versicherungsaufsicht | 11 |
| 6.1 | Deutschland | 11 |
| 6.1.1 | Zielsetzungen der Versicherungsaufsicht | 11 |
| 6.1.2 | Rechtsgrundlagen der Versicherungsaufsicht | 13 |
| 6.1.2.1 | Versicherungsaufsichtsgesetz | 13 |
| 6.1.2.2 | EU-Versicherungsrichtlinien | 14 |
| 6.1.3 | Träger der Versicherungsaufsicht | 15 |
| 6.2 | USA | 16 |
| 6.2.1 | Allgemeine Bemerkungen | 16 |
| 6.2.2 | Zielsetzungen der Versicherungsaufsicht | 16 |
| 6.2.3 | Rechtsgrundlagen der Versicherungsaufsicht | 17 |
| 6.2.4 | Träger der Versicherungsaufsicht | 18 |
| 6.3 | Vergleich und Würdigung der Ergebnisse | 19 |
| 7. | Aufsichtsrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Lebensversicherungsgeschäftes | 20 |
| 7.1 | Deutschland | 20 |
| 7.1.1 | Das Erlaubnisbedürfnis | 20 |
| 7.1.2 | Die Erlaubnisvoraussetzungen | 21 |
| 7.2 | USA | 22 |
| 7.2.1 | Das Erlaubnisbedürfnis | 22 |
| 7.2.2 | Die Erlaubnisvoraussetzungen | 23 |
| 7.3 | Vergleich und Würdigung der Ergebnisse | 24 |
| 8. | Die laufende Aufsicht über Lebensversicherungsunternehmen | 26 |
| 8.1 | Deutschland | 26 |
| 8.1.1 | Die Aufgaben der laufenden Aufsicht - Abgrenzung zwischen Rechts- und Finanzaufsicht | 26 |
| 8.1.2 | Die Aufsicht über die Rechnungslegung | 27 |
| 8.1.2.1 | Allgemeine Bemerkungen | 27 |
| 8.1.2.2 | Externe Rechnungslegung | 27 |
| 8.1.2.3 | Interne Rechnungslegung | 28 |
| 8.1.2.4 | Auswirkungen der Rechnungslegung nach IAS | 29 |
| 8.1.3 | Die Aufsicht über die Kapitalanlagen | 30 |
| 8.1.3.1 | Allgemeine Bemerkungen | 30 |
| 8.1.3.2 | Struktur der Kapitalanlage | 30 |
| 8.1.3.3 | Kapitalanlagevorschriften | 33 |
| 8.1.3.3.1 | Anlagegrundsätze | 33 |
| 8.1.3.3.2 | Anforderungen an die Kapitalanlagen | 33 |
| 8.1.4 | Die Aufsicht über die Eigenmittelausstattung | 34 |
| 8.1.4.1 | Allgemeine Bemerkungen | 34 |
| 8.1.4.2 | Rechtsgrundlagen | 35 |
| 8.1.4.3 | Ziele und Funktionsweise | 36 |
| 8.1.4.4 | Grundformen | 36 |
| 8.1.4.5 | Berechnung der Solvabilitätsanforderungen | 38 |
| 8.1.4.5.1 | Soll-Solvabilität | 38 |
| 8.1.4.5.2 | Ist-Solvabilität | 41 |
| 8.1.4.6 | Rechtsfolgen bei Unterschreiten der Eigenmittelanforderungen | 45 |
| 8.2 | USA | 46 |
| 8.2.1 | Die Aufgaben der laufenden Aufsicht - Abgrenzung zwischen Finanz- und Marktaufsicht | 46 |
| 8.2.2 | Die Aufsicht über die Rechnungslegung | 47 |
| 8.2.2.1 | Die aufsichtsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften | 47 |
| 8.2.2.2 | Das rechnungslegungsbasierte Frühwarnsystem | 48 |
| 8.2.3 | Die Aufsicht über die Kapitalanlagen | 49 |
| 8.2.4 | Die Aufsicht über die Eigenmittelausstattung - Das Risk-Based Capital-System | 50 |
| 8.2.4.1 | Grundstruktur und Funktionsweise | 50 |
| 8.2.4.2 | Risikokategorien | 51 |
| 8.2.4.2.1 | Kapitalanlagerisiko (C1) | 51 |
| 8.2.4.2.2 | Versicherungstechnisches Risiko (C2) | 52 |
| 8.2.4.2.3 | Zinsänderungsrisiko (C3) | 53 |
| 8.2.4.2.4 | Allgemeines Geschäftsrisiko (C4) | 54 |
| 8.2.4.3 | Aggregation der Risikokategorien-Total Risk-Based Capital | 54 |
| 8.2.4.4 | Zulässige Eigenmittel - Total Adjusted Capital | 55 |
| 8.2.4.5 | Rechtsfolgen bei Unterschreiten der Eigenmittelanforderungen | 55 |
| 8.3 | Vergleich und Würdigung der Ergebnisse | 57 |
| 8.3.1 | Die Aufsicht über die Rechnungslegung | 57 |
| 8.3.2 | Die Aufsicht über die Kapitalanlagen | 57 |
| 8.3.3 | Die Aufsicht über die Eigenmittelausstattung | 58 |
| 9. | Konkurssicherung | 61 |
| 9.1 | Deutschland | 61 |
| 9.2 | USA | 61 |
| 9.3 | Vergleich und Würdigung der Ergebnisse | 62 |
| 10. | Schlussbetrachtung und Ausblick | 63 |
| Literaturverzeichnis | 67 | |
| Verzeichnis der Rechtsquellen | 80 | |
| Verzeichnis der Internetquellen | 85 |
chen Vermögens ist den Lebensversicherungsunternehmen grundsätzlich freigestellt.160 Der Grad der Regulierungsstrenge von Aktivwerten ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einem Vermögensblock.161 Eine besonders hohe Regulierungsintensität erfährt der Deckungsstock. Konstitutives Merkmal zur Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum Deckungsstock ist der Eintrag in ein Dekkungsstockverzeichnis (§ 66 Abs. 6 VAG), über dessen Werte gemäß § 72 Abs. 1 VAG nur mit Zustimmung eines Treuhänders verfügt werden darf.162 Bezugsgröße für den Mindestumfang des Deckungsstockes sind die in der Deckungsrückstellung erfaßten Verpflichtungen.163 Im Falle einer Unterdekkung hat der Vorstand unverzüglich Vermögensgegenstände im fehlenden Umfang dem Deckungsstock zuzuführen.164 Nach § 77 Abs. 4 Satz 1 VAG gehen im Insolvenzfall die in der Deckungsrückstellung dokumentierten Ansprüche der Versicherungsnehmer gegenüber allen anderen Gläubigeransprüchen bei der Verwertung des Deckungsstocks vor.165 Das übrige gebundene Vermögen erfaßt den Teil der Vermögensgegenstände, der die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen abzüglich der Dekkungsrückstellungen, sowie die aus den Versicherungsverhältnissen entstandenen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, deckt.166 Bei dieser Position handelt es sich nicht um ein abgegrenztes Sondervermögen, sondern lediglich um eine rechnerische Gegenüberstellung mit den jeweils zuzuordnenden Passivposten.167 [...]
Der Deckungsstock (§ 66 VAG) ist ein abgegrenztes Sondervermögen. Die Vermögenswerte des Deckungsstocks dienen nach §§ 65 und 77 VAG der Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva in der Lebensversicherung.157 Der Deckungsstock wird der Deckungsrückstellung (§ 65 VAG) und das übrige verbundene Vermögen wird den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten (§ 54 Abs. 1 Satz 2 VAG) gegenübergestellt. Beide Aktivpositionen zusammen ergeben gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 VAG das gebundene Vermögen. Das freie Vermögen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtvermögen des Lebensversicherungsunternehmens und dem gebundenen Vermögen.158 Ihm sind auf der Passivseite das Eigenkapital und alle nichtversicherungstechnischen Positionen zugeordnet.159 Der Geltungsbereich der durch § 54 VAG postulierten Anlagegrundsätze ist auf das gebundene Vermögen beschränkt. Die Anlage des restli- [...]
Die EG-Verordnung 1606/2002 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS) vom 19. Juli 2002 wird nach Michaels zu grundlegenden Veränderungen der Geschäftspolitik der Lebensversicherer führen.146 Nach dieser Verordnung müssen börsennotierte Versicherungsunternehmen ab 2005 ihren konsolidierten Jahresabschluß gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellen. Mit einer Ausdehnung auf den Einzelabschluß ist in den nächsten Jahren zu rechnen, da die Überlegungen zu Solvency II147 auf IAS-basierten Abschlüssen beruhen. Die Kernleistung von Lebensversicherungen besteht darin, den Versicherten finanzielle Sicherheit über einen langen Zeitraum zu gewährleisten. Zur Bedeckung der Ansprüche aus den Verträgen stehen auf der Aktivseite Vermögenswerte bereit, die natürlichen Schwankungen ausgesetzt sind. Möglichkeiten des Schwankungsausgleichs liegen nach der Bilanzierung gemäß HGB einerseits in den Bewertungsreserven der Vermögensgegenstände und andererseits in dem freien Teil der RfB.148 Durch die Bilanzierung des Vermögens nach Zeitwerten und das Verbot der Bildung stiller Reserven in Form überhöhter Rückstellungen nehmen die IAS den Versicherern diesen Handlungsspielraum.149 Allerdings ergeben sich aus den IAS andere Möglichkeiten eines langfristigen Ausgleichs. Im wesentlichen sind dies Bewertungsansätze im Zu- [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832477677
Arbeit zitieren:
von Kamp, Torsten Ulrich August 2003: Aufsichtsrechtliche Bedingungen von Lebensversicherungen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Versicherungswesen, Aufsichtsrecht, Rechtsvergleich, Solvabilität, Risk--Based Capital (RBC)



