Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den neuen Ländern
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Axel Reetz
- Abgabedatum: April 1993
- Umfang: 120 Seiten
- Dateigröße: 8,9 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Konstanz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-3179-2
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Reetz, Axel April 1993: Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den neuen Ländern, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Einigungsvertrag Art. 36, Deutschen Einigung, Rundfunkpolitik, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
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Diplomarbeit von Axel Reetz
Problemstellung:
Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes bedeutete die komplette Übernahme des Institutionssystems der Bundesrepublik Deutschland. Was wie zu reformieren oder wie der Volksmund sagte „abzuwickeln“ war, wurde im Einigungsvertrag festgelegt. Dessen Artikel 36 verlangte die Liquidierung des zentralisierten DDR-Rundfunks und die Gründung von Landesrundfunkanstalten.
Dieses Politikfeld gilt schon lange im Westen wegen der Macht der Publizistik als stark dem Einfluss der politischen Parteien ausgesetzt. Und weil die Medienpolitik eine der wenigen Domänen der Landespolitik ist, gilt dieser Bereich als Spielwiese der Landesfürsten. Der Einigungsvertrag wurde auf Seiten der DDR jedoch durch die Regierung Lothar de Maizières ausgehandelt und nicht durch die Landesregierungen der neuen Länder. Die Landtagswahlen fanden dort erst am 14. Oktober, knapp zwei Wochen nach dem Tag der Vereinigung, statt.
Das institutionelle Vakuum, welches zunächst die SED und schließlich die vornehmlich aus Geistlichen bestehende Regierung der DDR hinterlassen hatten, füllten die Parteien auf Grund ihres organisatorischen Vorsprungs schnell aus, da sie als einzige - das gilt insbesondere für die „gewendeten“ Blockparteien - keine neuen Apparate zu implementieren brauchten. Haben die Parteien deshalb leichteres Spiel gehabt, die Diskussionen in Ostdeutschland während der Aufbauphase der neuen Rundfunkanstalten zu dominieren?
Wieso sich die Regierungen der neuen Länder nicht darauf einigen konnten, sich mit einem gemeinsamen Staatsvertrag für die billigste aller Lösungen zu entscheiden, nämlich aus dem ehemaligen DDR-Rundfunk eine gemeinsame Anstalt zu machen und eine Vielzahl von populären Formaten und Sendungen wie „Ein Kessel Buntes“, „Elf 99“ oder das Jugendradio DT64 zu erhalten, wird in der Diplomarbeit nachgezeichnet.
Dabei sind Tendenzen damaliger parteipolitischer Strukturen zu konstatieren, die etwa drei CDU-geführte Länder (Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) den MDR gründen ließen. Aber nicht nur. Landsmannschaftliche Konkurrenz spielte ebenso eine bedeutende Rolle, allem voran die Angst der neuen Länder vor dem Koloss Berlin und seiner im Westen bereits existierenden Rundfunkanstalt. Umstände, die das damals ebenfalls CDU-regierte Mecklenburg-Vorpommern in die Hände des als links geltenden NDR trieben.
Der durch die in Artikel 36 festgelegte Befristung entstandene Zeitdruck während der Neuordnung des ostdeutschen Rundfunks - für die gesamte Umbruchphase stand kaum mehr als ein Jahr zur Verfügung – bedeutete aber auch, dass den Landesregierungen kaum Zeit zur Diskussion alternativer Rundfunkmodelle blieb.
Inhaltsverzeichnis:
| Verzeichnis | V | |
| Abkürzungen | IV | |
| I. | Einleitung | 1 |
| I.1 | Untersuchungsfragen | 3 |
| I.2 | Vorgehensweise | 4 |
| I.3 | Aufbau der Arbeit | 5 |
| I.4 | Rahmenbedingungen der Rundfunkpolitik | 7 |
| I.4.1 | Länderhoheit | 7 |
| I.4.2 | Rundfunkfreiheit | 7 |
| I.4.2.1 | Anspruch der Meinungsfreiheit | 7 |
| I.4.2.2 | Umsetzung in der Rundfunkgesetzgebung | 7 |
| II. | Die Rundfunkpolitik der DDR | 9 |
| II.1 | DDR-Rundfunk als dritte Anstalt? | 9 |
| II.2 | Regionalisierung des DDR-Rundfunks | 10 |
| II.3 | Kooperationsmodelle zwischen Ost und West | 10 |
| II.4 | Einigungsvertrag statt Rundfunküberleitungsgesetz | 11 |
| III. | Die rundfunkpolitische Neuordnung | 13 |
| III.1 | Der neue ZDF-Staatsvertrag | 13 |
| III.1.1 | Die Ausdehnung des ZDF auf die neuen Länder | 13 |
| III.1.2 | Querelen um die Gremienbesetzung | 14 |
| III.1.3 | Resümee | 15 |
| III.2 | Die Gründung des MDR | 16 |
| III.2.1 | Die Entscheidung für eine Drei-Länder-Anstalt | 16 |
| III.2.2 | Übernahme von Personal der Einrichtung | 17 |
| III.2.3 | Ratifizierung des Staatsvertrages | 17 |
| III.2.3.1 | Bedenken der thüringischen FDP | 17 |
| III.2.3.2 | Verabschiedung des Staatsvertrags | 18 |
| III.2.4 | Ist der MDR-Stattsvertrag verfassungswidrig? | 19 |
| III.2.5 | Resümee | 20 |
| III.3 | Alternativen der nordostdeutschen Rundfunkpolitik | 21 |
| III.3.1 | Die Empfehlungen des Regionalausschusses | 21 |
| III.3.2 | Nordostdeutsche Lösung? | 22 |
| III.3.2.1 | Der 3+1-Vorschlag | 23 |
| III.3.2.2 | Übernahme von Mitarbeitern der Einrichtung | 24 |
| III.3.2.3 | Rundfunkpolitik im Bundeskanzleramt | 25 |
| III.3.3 | Das Chaos der nordostdeutschen Rundfunkpolitik | 25 |
| III.3.3.1 | SPD-Fraktion kontra Landesregierung in Brandenburg | 25 |
| III.3.3.2 | Koalitionszwist in Mecklenburg-Vorpommern | 26 |
| III.3.3.3 | Die Akzeptanz von SFB und NDR | 27 |
| III.3.3.4 | Die NOR-Einigung | 28 |
| III.3.3.4.1 | Gegenstand der Kompromisslösung | 28 |
| III.3.3.4.2 | Gomolka kontra Goldbeck | 29 |
| III.3.3.4.3 | Reaktionen in Berlin und Brandenburg | 31 |
| III.3.3.5 | Erneute Chance für den NOR? | 32 |
| III.3.3.5.1 | Das Mikat-Gutachten | 33 |
| III.3.3.5.2 | Brandenburger Gesetzesvorlage | 34 |
| III.3.3.6 | Das Scheitern der NORA | 35 |
| III.3.3.6.1 | Wachsender Widerstand in Berlin | 35 |
| III.3.3.6.2 | Eklat in Schwerin | 36 |
| III.3.3.6.3 | Das Hybrid-Modell | 37 |
| III.3.4 | Resümee | 38 |
| III.3.5 | Getrennte Wege der nordostdeutschen Rundfunkpolitik | 39 |
| III.3.5.1 | NDR-Beitrittsverhandlungen | 40 |
| III.3.5.2 | Die Gründung des ORB | 41 |
| III.3.5.2.1 | Birthler kontra von Sell | 41 |
| III.3.5.2.2 | Novellierung des brandenburgischen Rundfunkgesetzes | 42 |
| III.3.5.2.3 | Die Verwaltungsratswahl | 43 |
| III.3.5.3 | Die Zukunft des SFB als Hauptstadtsender | 43 |
| III.3.5.4 | Kooperation zwischen Berlin und Brandenburg | 44 |
| III.3.5.4.1 | Öffentlich-rechtliche RIAS 2-Fortführung | 44 |
| III.3.5.4.2 | Kooperation im dritten Fernsehprogramm | 46 |
| III.3.5.4.3 | Kooperation im Hörfunk | 47 |
| III.3.5.4.4 | Die Staatsvertragsverhandlungen | 50 |
| III.3.5.4.5 | Verfassungsklage von SFB und ORB | 51 |
| III.3.6 | Resümee | 52 |
| III.4 | Der Kampf um den Erhalt des Jugendradios DT64 | 54 |
| III.4.1 | Wird DT64 privatisiert? | 54 |
| III.4.2 | Einfallsreiche Macher erhalten lebhaftes Echo | 55 |
| III.4.3 | Ignoranz der Politik gegenüber DT64 | 56 |
| III.4.4 | Der „heisse DT64-Herbst“ | 57 |
| III.4.5 | Die spektakulären Aktionen der DT64-Fans | 58 |
| III.4.6 | Die plötzliche MDR-Übernahme | 59 |
| III.4.7 | Erhalt von DT64 als Frequenzokkupation? | 60 |
| III.4.8 | Zwiespältige Zukunft von DT64 | 61 |
| III.4.9 | Resümee | 61 |
| III.5 | Der nationale Hörfunk | 63 |
| III.5.1 | Die Betroffenen Sender erarbeiten Erhaltungskonzepte | 63 |
| III.5.2 | Erste Verhandlungsrunde | 64 |
| III.5.2.1 | Das Engholm-Streibl-Papier | 65 |
| III.5.2.2 | Reaktion der RIAS-Intendanz | 66 |
| III.5.2.3 | Positionen von ARD und ZDF | 66 |
| III.5.2.4 | Die Position des DLF | 67 |
| III.5.2.5 | Das „Tohuwabohu“ der Interessen | 67 |
| III.5.3 | Zweite Verhandlungsrunde | 68 |
| III.5.3.1 | Die Sender ergreifen die Initiative | 69 |
| III.5.3.2 | Position des ZDF | 70 |
| III.5.4 | Dritte Verhandlungsrunde | 70 |
| III.5.4.1 | Fünf Modelle der Ministerpräsidenten | 70 |
| III.5.4.2 | Reaktionen der Medienlandschaft | 71 |
| III.5.4.3 | Das „PARKEN“ von DS Kultur | 71 |
| III.5.4.4 | Wird DS Kultur doch eingestellt? | 72 |
| III.5.5 | Vierte Verhandlungsrunde | 73 |
| III.5.6 | Fünfte Verhandlungsrunde | 74 |
| III.5.6.1 | Sachsens DLF-“Coup“ | 74 |
| III.5.6.2 | Meinungsaustausch | 75 |
| III.5.6.3 | SPD-Position | 76 |
| III.5.6.4 | ARD und ZDF verständigen sich | 76 |
| III.5.6.5 | Entscheidung in weiter Ferne | 77 |
| III.5.7 | Sechste Verhandlungsrunde | 78 |
| III.5.7.1 | Disput über Gremienorganisation | 78 |
| III.5.7.2 | Nun doch weniger Programme? | 80 |
| III.5.8 | Siebte Verhandlungsrunde | 81 |
| III.5.9 | Resümee | 82 |
| IV. | Schlussbetrachtung | 85 |
| IV.1 | Die Akteurskonstellation | 85 |
| IV.2 | Welche Konzepte vertraten die Akteure? | 85 |
| IV.2.1 | Auflösung im Osten - Erhalt im Westen | 86 |
| IV.2.1.1 | Ostdeutsche Beweggründe | 86 |
| IV.2.1.2 | Westdeutsche Beweggründe | 87 |
| IV.2.2 | Zeitnot durch die Befristung | 88 |
| IV.3 | Welche Konzepte setzten sich warum durch? | 88 |
| IV.3.1 | Das Ost-West-Verhältnis | 89 |
| IV.3.2 | Landsmannschaftliche Bindungen | 90 |
| IV.4 | Parallelen zur westdeutschen Rundfunkpolitik | 90 |
| IV.4.1 | Geforderte Innovation fand nicht statt | 90 |
| IV.4.2 | Deutlicher Parteieneinfluss | 91 |
| IV.5 | Resümee | 92 |
| Personenregister | i | |
| Quellenverzeichnis | iii | |
| Anhang | viii |
47 für den SFB sei, daß er sich durch Intendantenabwahlen in den letzten Jahren diskreditiert habe. "Es ist schon tragisch, daß der RIAS ohne gesellschaftliche Kontrolle besser funktioniert als der SFB." Daß die beiden Sender RIAS 2 nicht übernähmen, käme nun einem Selbstmord des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Berlin gleich. So günstig wäre nie wieder an hohe Einschaltquoten zu kommen (BM 04.02.1992). ORB und SFB beschuldigten sich am 13. Februar schließlich gegenseitig, die Verhandlungen erneut zum Scheitern gebracht zu haben. Der ORB behauptete, der SFB-Intendant habe in einem Gespräch mit Rosenbauer die Unterzeichnung eines Papieres der ORB-Hörfunkdirektion abgelehnt, sei aber zu weiteren Verhandlungen bereit, während der SFB erklärte, es habe keinen tragfähigen Konsens gegeben. Die Angaben über den Inhalt klafften ähnlich weit auseinander, der ORB sprach von jährlich wechselnder Federführung und einem Sendestart zwischen Frühjahr und 31. Mai. Der SFB behauptete, der ORB habe ultimativ die Leitung der Redaktion verlangt (epd 12, 15.02.1992). In der unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgehaltenen SFB-Rundfunkratssitzung am 17. Februar sei klargeworden, so ein Mitglied, daß von Lojewski den Text selbst mit dem ORB vereinbart hatte. Die Diskussion im Gremium sei äußerst desolat geführt worden und habe die Konzeptionslosigkeit des Intendanten offenbart (FR 19.02.1992). Dem SFB falle es nach wie vor schwer, den ORB als gleichberechtigten Partner anzuerkennen, meinte Rosenbauer (BM 20.02.1992). Aus Sicht des SFB war die Verhandlungsfühurng des ORB "unredlich", Vereinbarungen wurden nicht eingehalten oder einfach tags darauf widerrufen. Mit Schuldzuweisungen müsse man dennoch vorsichtig sein (Interview Dohlus). Die Intendanten von ORB und SFB vereinbarten am 21. Februar dann trotzdem endlich die Veranstaltung eines gemeinsamen Jugendprogramms bis zum 1. Juni. Ein zweites gemeinsames Informationsprogramm sollte ebenfalls entstehen. Außerdem wollte man die werbefinanzierte Weiterführung des RIAS 2-Programms wie erwähnt beantragen. In einer Übergangsphase für das Jugendprogramm sollte zunächst mit gemeinsamen Sendungen gearbeitet werden. Später werde daraus eine integrierte Redaktion mit Federführung in Potsdam, während die Federführung des Informationsprogramms beim SFB liegen werde (epd 14, 22.02.1992). Viermal trafen sich die Jugendprogrammredaktionen danach ohne Ergebnis. "Das Procedere erinnert an die Abrüstungsverhandlungen der ehemaligen Supermächte." Der Chef von "Radio 4U" wollte eine durchhörbare Welle, die Macher von "Rockradio B", größtenteils ehemalige DT64-Mitarbeiter, dagegen längere Wortbeiträge zu bestimmten Themen. Ein SFB-Vertreter glaubte, daß es beiden Wellen dazu am qualifizierten Personal fehle (FR 02.04.1992). Das gemeinsame Radio müsse von Anfang an gut sein, sonst schalte es niemand mehr ein (Tsp 06.03.1992). [...]
Der SFB könne darum nur finanziell und nicht inhaltlich von einer Kooperation mit dem ORB gewinnen. Trotzdem einigten sich ORB und SFB auf die gemeinsame Ausstrahlung eines Jugendprogramms ab dem 27. Januar 1992. Dafür sollte DT64 entfallen. Ab dem 14. Januar 1992 wollten die beiden Sender die Redaktionen ihrer Jugendprogramme "Rockradio B" des ORB und "Radio 4U" des SFB eigenständig arbeiten und das Angebot aufgeteilt belassen, bis die genaue Vertragsabstimmung über eine paritätische Redaktion mit Standort Potsdam realisiert sei (epd 3, 15.01.1992). Schon am 22. Januar 1992 verkündete Hirschfeld eine Absage, stattdessen werde es zunächst ein vierstündiges brandenburgisches Fenster im DT64-Programm geben. Der Sendestart der gemeinsamen Jugendwelle werde um zwei bis vier Wochen verschoben. Begründet wurde die Entscheidung mit schwierigen Verhandlungen mit dem SFB. Von Lojewski bezeichnete diese Entwicklung als unverständlich und kritisierte gleichzeitig scharf die DT64-Fortführung; es sei nicht einzusehen, warum der ORB die Vereinbarungen über Nacht verwerfe. Der SFB werde kein trojanisches Pferd für DT64 sein. Von Lojewski verlangte gar die Einstellung der Sendungen des von ihm als illegal bezeichneten Jugendradios. Landowsky unterstützte den Berliner Intendanten, DT64 mit seiner unseligen Vergangenheit habe im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinen Platz. Rosenbauer sah dagegen keinen Grund, DT64 nicht wie DS Kultur zu behandeln (epd 6, 25.01.1992). Nach einer neuen Vereinbarung sollte die Jugendwelle schließlich am 20. Februar auf Sendung gehen (epd 7, 29.01.1992). Axel Zerdick versuchte, die schwierigen Befindlichkeiten zu erklären: Für die SPD in Brandenburg sei der SFB CSU-geführt, für die CDU in Berlin dagegen ein Verein von Alt68ern. Trotzdem war die Gründung einer eigenen brandenburgischen Rundfunkanstalt falsch, da beide um fast dasselbe Sendegebiet konkurrieren, was Zerdick "irgendwo pervers" fand.48 Erschwerend [...]
45 später kündigte der inzwischen gewählte Intendant Rosenbauer plötzlich an, zunächst das ARDSatellitenprogramm "Eins Plus" übernehmen und erst neun Monate später mit dem SFB ein gemeinsames drittes Fernsehporgramm veranstalten zu wollen (Tsp 20.11.1991). Auch Landowsky hatte kurz zuvor gegen einen schnellen Fernsehstart in der Brandenburg-Berlin Kooperation plädiert, da ein möglicherweise noch unausgereiftes Programm sofort alle Chancen verspiele (BM 12.11.1991). Von Lojewski war dagegen überrascht, daß der ODR44 statt eines gemeinsamen dritten Fernsehprogramms "Eins Plus" vorzog. Er bedauerte auch, davon erst aus der Presse erfahren zu haben. Hirschfeld relativierte diesen Beschluß, man spreche lediglich darüber, denn es müsse bis zur Einigung zwischen beiden Sendern, die möglicherweise erst 1992 zustandekomme, etwas ausgestrahlt werden (FK 47, 21.11.1991). Die Mißerfolge bei den folgenen Verständigungsversuchen rissen nicht ab. Hirschfeld äußerte sich erstaunt über vermeintliche Verzögerungen, die der SFB bemängelte, man komme gut voran. Von Lojewski dagegen wünschte sich erst eine Grundsatzvereinbarung über den Willen zur Zusammenarbeit, damit nicht dauernd in Einzelpunkten der ganze Wille in Frage gestellt werde (FK 46, 14.11.1991) und machte auf die Ressentiments zwischen "Ossis" und "Wessis" aufmerksam, die er als "unendliche Psychologie" bezeichnete (FR 26.11.1991). Plötzlich verlautbarte nun Potsdam, man werde zum 4. Mai 1992 mit Hilfe des MDR ein eigenes drittes Fernsehprogramm produzieren (Tsp 07.03.1992).45 Rosenbauer wollte auf einmal gar nur noch Gemeinschaftsproduktionen mit dem SFB und darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem MDR vertiefen, worüber der SFB wiederum verwundert war (FR 24.04.1992). Der NDR kündigte dem SFB die Zusammenarbeit im N3-Programm46 auf. Die Entscheidung vom 31. Dezember sollte ab dem 30. Juni 1992 wirksam werden (Tsp 11.01.1992). In Hamburg wurde kritisiert, daß man immer nur aus der Zeitung erfahre, was ODR und SFB planen und immer noch unsicher sei, wie und wann der SFB aus N3 ausscheide (Tsp 27.11.1991).47 Längstens bis September werde der SFB im N3-Verbund bleiben, hieß es in Berlin (Tsp 06.12.1991). Am 1. Oktober schied der SFB aus dem N3-Programm aus und produziert seitdem sein eigenes Programm, "B1". Ein Dreierstaatsvertrag für ein gemeinsames drittes Fernsehprogramm mit dem MDR ließ sich nicht realisieren (FK 30, 23.07.1992). Beide Sender strahlen nun eigene dritte Fernsehprogramme aus (Interview Bismark). [...]
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Arbeit zitieren:
Reetz, Axel April 1993: Der Aufbau einer föderalistischen Rundfunkstruktur in den neuen Ländern, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Einigungsvertrag Art. 36, Deutschen Einigung, Rundfunkpolitik, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk



