Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe
Sozialrechtliche und -pädagogische Rahmenbedingungen
- Art: Projektarbeit
- Autor: Sven Schäfer
- Abgabedatum: Mai 1999
- Umfang: 125 Seiten
- Dateigröße: 971,3 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Darmstadt Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6117-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6117-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6117-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schäfer, Sven Mai 1999: Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Altenhilfe, Demografie, relevante Gesetze zur Finanzierung, Qualitative Aspekte
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Projektarbeit von Sven Schäfer
Einleitung:
Ein großer Wandel vollzieht sich in der stationären Altenhilfe, Schlagworte aus der Wirtschaft wie Wirtschaftlichkeit und Qualität, die verstärkt sozialrechtliche Rahmenbedingungen bestimmen, illustrieren den Verlauf. Viele Einrichtungen haben dabei mit einem erhöhten Konkurrenzdruck sowie mit Problemen einer Umstellung alter Strukturen zu kämpfen. Insbesondere geraten dabei manche Träger mit ihrer ideellen Zielsetzung und den neuen Anforderungen in Konflikt.
Diese Umstrukturierungsprobleme stellen sich nicht für einen Träger, der sich neu auf dem stationären Altenhilfemarkt etablieren will, dennoch muss er die verschiedenen Anforderungen beim Aufbau ebenso ins Auge fassen. Als angehender Sozialpädagoge kann und möchte ich mich im Rahmen dieser Arbeit vor allem mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung befassen und im Anschluss versuchen, sozialpädagogische Konzeptionsinhalte und Rahmenbedingungen zu entwickeln, welche z.T. durch den Einsatz von Sozialpädagogen selbst zu verwirklichen sind. Dabei soll versucht werden, die multiprofessionelle Funktion des Sozialpädagogen als Chance zu begreifen, welche ein bewohner- bzw. kunden- und mitarbeiterorientiertes Qualitätsbewusstsein stärken und realisieren helfen kann.
Bei der Bearbeitung des Themas gehe ich dabei weniger auf betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte als auf Rahmenbedingungen ein, die eher Ausbildungs- und Aufgabeninhalte eines Sozialpädagogen darstellen.
Meine persönlichen Motivationsgründe für dieses Gebiet sind vielfältig: Einerseits bilden Ideen wie Selbständigkeit, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung die Grundlage hierfür, andererseits könnte eine Existenzgründung auch als Weg aus einer drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Zudem kommen eigene Erfahrungen im stationären Altenhilfebereich sowie ein soziales und berufliches Interesse daran hinzu, wie Missstände, gesellschaftliche Ausgrenzung und schlechtes Image von Heimen beseitigt werden können.
Mir erschien bei der Bearbeitung des Themas die Darstellung des stationären Altenhilfemarktes (Kapitel 1) und seine neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen (Kapitel 2) erforderlich, welche zusammen mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen (Kapitel 3) die Ausgangslage für meine in Kapitel 4 entworfenen sozialpädagogischen Konzeptionsinhalte bilden.
Die vorliegende Arbeit möchte dabei helfen, die demografischen und rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen, die das Marktsegment alter Menschen betreffen und gleichzeitig Anregungen für Anbieter stationärer Einrichtungen schaffen, inwieweit mittels sozialer Ressourcen das künftige Lebensumfeld jener „Kunden“ gestaltet werden könnte.
Deshalb sollte diese Arbeit auch als Anregung für alle schon etablierten Einrichtungen dienen, den notwendigen Wandel zu gestalten und hierbei die multiprofessionelle Qualifikation des Sozialpädagogen zu nutzen entdecken. Denn Qualität erstreckt sich auf die Ganzheit des Menschen, seine Individualität und seine sozialen Bezüge – Sozialpädagogik kann dabei helfen.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 1 | |
| Kapitel 1: Überblick über die stationäre Altenhilfe | 3 | |
| 1. | Stationäre Altenhilfe | 3 |
| 2. | Definitionen der verschiedenen stationären Einrichtungstypen | 3 |
| 2.1 | Heim | 5 |
| 3. | Situation auf dem Anbietermarkt | 6 |
| 3.1 | Der Gesamtmarkt | 6 |
| 3.2 | Verteilung auf dem Markt der Altenhilfe | 7 |
| 3.3 | Anbieterstrukturen | 7 |
| 3.4 | Zukunftspläne der Heime | 8 |
| Kapitel 2: Die neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe | 9 | |
| 1. | Demographische Entwicklung | 9 |
| 1.1 | Der Strukturwandel in der Bevölkerung der BRD | 10 |
| 1.1.1 | Was sind alte Menschen? | 10 |
| 1.1.2 | Alternde Gesellschaft und Bevölkerungsrückgang | 10 |
| 1.1.3 | Der Trend der „neuen Alten“ | 12 |
| 1.1.4 | Verjüngung des Alters | 12 |
| 1.1.5 | Feminisierung des Alters | 13 |
| 1.1.6 | Zunehmende Hochaltrigkeit | 13 |
| 1.1.7 | Singularisierung | 13 |
| 1.1.8 | Wachsender Anteil ausländischer Senioren | 14 |
| 1.1.9 | Zunehmende Anzahl an älteren Aussiedlern | 14 |
| 1.1.10 | Gesamteuropäische Dimension des demographischen Wandels | 14 |
| 1.1.11 | Wanderungstendenzen der europäischen Senioren | 15 |
| 1.2 | Die demographisch induzierte Hilfe- und Pflegesituation | 15 |
| 1.2.1 | Höheres Alter - Wachsender Hilfe- und Pflegebedarf? | 15 |
| 1.2.2 | Familiäre Hilfe- und Pflege-Ressourcen | 17 |
| 1.2.3 | Personalsituation auf dem Pflegemarkt | 19 |
| 1.3 | Nutzungsveränderungen durch Bedarfsverschiebungen | 19 |
| 1.3.1 | Nutzungsveränderung der Heime | 20 |
| 1) Bedeutungsverlust des Altenwohnheims | 20 | |
| 2) Rückgängige Nachfrage von Altenheimen | 20 | |
| 3) Bedeutungsgewinn des Pflegeheims | 21 | |
| 1.3.2 | Strukturwandel der Heime | 21 |
| 2. | Zwischenresümee | 22 |
| Kapitel 3: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen | 24 | |
| 1. | Die Sozialversicherung | 25 |
| 1.1 | Die Krankenversicherung | 26 |
| 1.1.1 | Häusliche Krankenpflege | 27 |
| 1.1.2 | Fahrtkosten | 28 |
| 1.1.3 | Härtefälle | 28 |
| 1.1.4 | Hilfsmittel | 29 |
| 1.2 | Die Rentenversicherung - finanzielle Situation älterer Menschen | 29 |
| 1.2.1 | Die verschiedenen Formen der Alterssicherung | 29 |
| 1.2.2 | Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) | 31 |
| 1) Frührente | 31 | |
| 2) Altersruhegeld | 32 | |
| 3) Hinterbliebenenrente | 32 | |
| 1.2.3 | Überblick über die finanzielle Situation bundesdeutscher Senioren | 32 |
| 1) Überblick Geschlechtspezifische Verteilung | 32 | |
| 2) Ost-West-Situation | 33 | |
| 3) Finanzielle Unterschiede zwischen den jüngeren und älteren Senioren | 33 | |
| 4) Einkommensdifferenzen zwischen Arbeitnehmer-, Angestellten-, Beamten- und Selbständigenposition | 33 | |
| 1.2.4 | Gegenwärtige und zukünftige materiellen Versorgung deutscher Senioren | 34 |
| 1.3 | Die Pflegeversicherung/ SGB XI | 35 |
| 1.3.1 | Betroffener Personenkreis – Pflegebedürftige | 36 |
| 1.3.2 | Leistungsbereiche in einer stationären Alteneinrichtung im Rahmen des SGB XI | 38 |
| 1) Häusliche Pflege | 38 | |
| 2) Teilstationäre Pflege | 39 | |
| 3) Stationäre Pflege | 40 | |
| 1.3.3 | Direkte Bedeutung des PflegeV für den Aufbau einer stationären Alteneinrichtung | 42 |
| 1) Die Kooperation der Pflegeinrichtungen mit den Pflegekassen | 42 | |
| 2) Zulassung | 43 | |
| 3) Qualitäts(sicherungs)vereinbarung | 45 | |
| 4) Rechtsschutz | 45 | |
| 1.3.4 | Die Finanzierung stationärer Versorgung: SGB XI und prospektive Pflegesätze | 46 |
| 1) Die prospektiven Pflegesätze | 46 | |
| 2) Vergütungsvereinbarungen | 47 | |
| 3) Investitionsfinanzierung | 47 | |
| 2. | Das Bundessozialhilfegesetz | 48 |
| 2.1 | Allgemeine Grundlagen | 48 |
| 2.1.1 | Grundsätze der Sozialhilfe | 48 |
| 2.1.2 | Leistungsformen | 49 |
| 2.1.3 | Hauptaufgaben | 49 |
| 2.1.4 | Träger der Sozialhilfe | 49 |
| 2.2 | Leistungen in Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim | 50 |
| 2.2.1 | Hilfe zum Lebensunterhalt | 50 |
| 1) Laufende Hilfe zu Lebensunterhalt | 50 | |
| 2) Einmalige Beihilfen | 50 | |
| 2.2.2 | Hilfe in besonderen Lebenslagen | 50 |
| 1) Hilfe zur Pflege | 51 | |
| 2) Hilfen zur Weiterführung des Haushalts | 52 | |
| 3) Altenhilfe | 52 | |
| 2.3 | Sozialhilfe in Heimen | 53 |
| 2.4 | Einsatz von Einkommen und Vermögen | 54 |
| 3. | Wohngeldgesetz | 55 |
| 4. | Beihilfen für Beamte | 56 |
| 5. | Das Heimgesetz | 57 |
| 5.1 | Die wichtigsten Regelungen des HeimG | 59 |
| 5.2 | Die Rechtsverordnungen zum HeimG | 59 |
| 5.2.1 | Die Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauVO) | 59 |
| 5.2.2 | Heimmitwirkungsverordnung (HeimMitwirkungsVO) | 60 |
| 5.2.3 | Heimsicherungsverordnung (HeimsicherungsVO) | 60 |
| 5.2.4 | Heimpersonalverordnung (HeimPersV) | 60 |
| 1) Eignung der Heimleitung | 60 | |
| 2) Pflegedienstleitung | 61 | |
| 3) Weitere wichtige Regelungen | 61 | |
| 5.2.5 | Heimbuchführungsverordnung | 61 |
| 5.3 | Heimkosten | 62 |
| 5.3.1 | Sicherheitsleistungen | 62 |
| 5.3.2 | Finanzierungsbeiträge | 62 |
| 5.3.3 | Aufnahmegebühr | 62 |
| 5.3.4 | Zusatzleistungen | 63 |
| 5.3.5 | Geringwertige Aufmerksamkeiten | 63 |
| 5.4 | Der Heimvertrag | 63 |
| 5.4.1 | Die Heimbewohner - Altenheim-Beziehung | 64 |
| 5.4.2 | Inhalt des Heimvertrags | 65 |
| 5.4.3 | Entgelterhöhung | 66 |
| 5.5 | Die Heimordnung | 66 |
| 5.6 | Die Heimaufsicht | 67 |
| 6. | Zusammenfassung | 68 |
| Kapitel 4: Sozialpädagogische Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe | 70 | |
| 1. | Analyse der Qualifikation und Leistungspotentiale | 70 |
| 1.2 | Qualifikation eines Sozialpädagogen | 71 |
| 1.2.1 | Beratungskompetenz | 71 |
| 1.2.2 | Interessensvertretungskompetenz | 71 |
| 1.2.3 | Kompetenz der Gruppenleitung | 72 |
| 1.2.4 | Systemische Vernetzungskompetenzen | 72 |
| 1.3 | Ergänzung durch andere Berufe | 73 |
| 1.4 | Einsatzgebiete für Sozialpädagogen in der stationären Altenhilfe | 74 |
| 1.5 | Inhaltliche Bedeutung von Sozialarbeit in Einrichtungen der stationären Altenhilfe | 74 |
| 2. | Qualität(ssicherung) | 76 |
| 2.1 | Unternehmensqualität | 77 |
| 2.2 | Was ist eine Konzeption? | 78 |
| 2.3 | Sozialpädagogische Überlegungen zu Konzeptinhalten | 78 |
| 2.4 | Grundsätze des sozialpädagogischen Berufsethos | 79 |
| 2.4.1 | Hilfe zur Selbsthilfe | 79 |
| 2.4.2 | Achtung der Individualität | 80 |
| 2.4.3 | Ganzheitliche Betrachtung des Menschen | 80 |
| 2.4.4 | Gemeinwesenorientierung | 81 |
| 2.5 | Konzeptionsinhalte auf der Kundenebene | 82 |
| 2.5.1 | Individuelles Wohnen | 82 |
| 1) Privatsphäre | 84 | |
| 2) Lebenskontinuität/ Wahlrecht | 85 | |
| 2.5.2 | Einzug ins Heim | 85 |
| 1) Die Vorbreitung | 86 | |
| 2) Einzug | 88 | |
| 3) Begleitung beim Einzug | 88 | |
| 2.5.3 | Individuelle Hilfe | 89 |
| 2.5.4 | Qualität durch Begleitung statt Betreuung | 90 |
| 1) Begleitung von Lebensaktivitäten | 91 | |
| 2) Begleitung bei existenziellen Erfahrungen | 92 | |
| 2.5.5 | Lebensqualität für verwirrte alte Menschen | 93 |
| 1) Erforschung und Unterstützung des persönlichen Wohlbefindens | 93 | |
| 2) Interessenwahrung verwirrter Menschen | 95 | |
| 2.5.6 | Mitwirkung der Heimbewohner | 95 |
| 2.5.7 | Integrative und individuelle Angebote bei ethnischer und religiöser Verschiedenheit | 96 |
| 2.5.8 | Angehörigenarbeit | 98 |
| 2.6 | Konzeptionsinhalte auf der Institutions- und Mitarbeiterebene | 100 |
| 2.6.1 | Angemessene Mitarbeitersituation im Heim | 100 |
| 2.6.2 | Mitarbeiterpflege | 101 |
| 1) Einführung neuer Mitarbeiter | 101 | |
| 2) Konsequente Delegation von Aufgaben | 102 | |
| 3) Partnerschaftliche Kommunikation und Information | 102 | |
| 4) Zufriedenheit durch Verantwortung | 102 | |
| 5) „Corporate Identity“ | 103 | |
| 2.6.3 | Anreize für neue Mitarbeiter | 103 |
| 2.6.4 | Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen | 104 |
| 2.6.5 | Aufgabenfelder von Sozialpädagogen | 104 |
| 1) Betriebliche Sozialarbeit/-pädagogik | 105 | |
| 2) Fortbildung/ Supervision | 106 | |
| 3) Maßnahmen zur Entwicklung des Gemeinschaftsgefühls | 107 | |
| 2.7 | Konzeptionsinhalte auf der umfeld- und gemeinwesenorientierten Ebene | 108 |
| 2.7.1 | Öffnung der stationären Alteneinrichtung nach Außen | 108 |
| 2.7.2 | Gemeinwesenarbeit als sozialpädagogische Methode | 108 |
| 2.7.3 | Gemeinwesenorientierte Animation | 109 |
| 2.7.4 | Voraussetzungen für das Gelingen von Gemeinwesenarbeit | 110 |
| 2.7.5 | Ziele von Gemeinwesenarbeit | 110 |
| Schlussbemerkung | 111 | |
| Literaturverzeichnis |
Vor allem soll eine Selbständigkeit des Trägers in der Konzeptionsgestaltung und Weltanschauung gewährleistet sein. Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner sind vor allem:120 die Sicherstellung und Gewährleistung von medizinischer und sozialer Betreuung und Pflege, Hilfe und Schutz gegen finanzielle Übervorteilung, die Gewähr für eine bauliche Mindestausstattung bezüglich Zimmergröße, Fahrstühlen und Telefon. Wichtigstes Merkmal des Heimgesetzes und deshalb von großer Bedeutung für den Aufbau einer stationären Alteneinrichtung sind qualitative Festschreibungen, die dazu dienen, ein gewisses Niveau der Versorgung zu garantieren, welches von der Heimaufsicht zu kontrollieren ist. Die Qualität ist somit Bestandteil des SGB XI, des BSHG und des HeimG. Die Qualitätssicherung erstreckt sich auf die interne und externe Qualitätssicherung. Unter internem Qualitätsmanagement werden alle Aktivitäten des Trägers, der Einrichtung und der Beschäftigten verstanden, die die Qualität der Leistungserbringung sichern.121 Wichtig ist hierbei, daß die Einrichtung gewährleisten kann, daß ihre „Kunden“ die versprochenen Leistungen in der vereinbarten Qualität auch erhalten. Die Externe Qualitätssicherung beschreibt wiederum die Rahmenbedingungen, die auf Qualität wirken (z.B. § 80 SGB XI und das HeimG), und die entsprechenden Kontrollverfahren zur Überprüfung der Qualität. Für diese Sicherung sind die Heimaufsicht, die Pflegekassen und andere Behörden zuständig. [...]
4. Beihilfen für Beamte Im Gegensatz zu den Arbeitern und Angestellten hatten die Beamten schon vor Einführung der Pflegeversicherung Anspruch auf Hilfen bei Pflegebedürftigkeit. Diese Hilfen wurden zum erheblichen Teil vom „Dienstherrn“ getragen. Auf jeden Fall ist hier nicht wie bei der Sozialhilfe ein Einkommens- und Vermögenseinsatz zu leisten.116 Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zahlen nur den halben Beitragssatz, dafür erhält der Beamte auch nur die Hälfte an Leistungen. Dasselbe gilt für die Pflegeversicherung. Statt der anderen Hälfte des Beitrages entrichtet der „Dienstherr“ des Beamten die sogenannten Beihilfen. Dies gilt auch für Beamte, die sich privat versichern. In der ambulanten Pflege sind Beamte weiterhin besser gestellt. Die Zahl der Pflegeeinsätze ist lediglich beschränkt, allerdings ist ein „Einsatz“ nicht genau definiert, und es gibt auch keine Höchstgrenze für die Kosten pro Pflegeeinsatz.117 Im Gegensatz hierzu hat der allein Pflegeversicherte eine maximale Sachleistung und kann damit nicht mit einem bestimmten Leistungsumfang rechnen, da je nach Preis der Pflegedienste, der Leistungsumfang knapp bemessen wird. Die Beihilfevorschriften sehen außerdem bei einem außergewöhnlich hohen Aufwand der Pflegestufe III die Finanzierung zusätzlicher Pflegeeinsätze vor (bis zur Höhe der durchschnittlichen Kosten einer Krankenpflegekraft). Im Pflegeheim sind alle pflegebedingten Aufwendungen beihilfetauglich, die Hotelkosten (d.h. Unterkunft und Verpflegung) sind mit einem Eigenanteil von 25 – 40 Prozent des Einkommens zu tragen, je nach Familienstand und Einkommenshöhe (§ 9 BeihilfenVerordnung). Dies bedeutet, daß bis zu 75 Prozent der Hotelkosten als Beihilfe gezahlt werden.118 [...]
3. Wohngeldgesetz Ebenfalls im SGB vorgesehen ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Wohngeld soll zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt werden (§ 2 WoGG). Zwar erhalten auch Eigentümer Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6 WoGG, allerdings richtet sich mein Augenmerk eher auf den Mieter und zukünftigen Bewohner einer stationären Alteneinrichtung. Der Wohngeldanspruch hängt von folgenden Faktoren ab:114 Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder – je mehr Haushaltsmitglieder; desto mehr Wohngeld (§ 4 WoGG), dies sind in Heimen meistens Ehepaare oder Alleinstehende; Höhe des Familieneinkommens, d.h. aller im Haushalt lebender Familienmitglieder (§ 9 WoGG); Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Unkosten, diese hängen vom Alter, der Größe, Ausstattung etc. der Wohnung (§ 5 WoGG) sowie von dem örtlichen Mietspiegel ab. Dieses Wohngeld wird als Zuschuß zur Kaltmiete gezahlt und wird für ein Jahr ab Antragstellung bewilligt. Viele alte Menschen sind auf Wohngeld angewiesen. Laut Klie erhalten ungefähr 40 Prozent der über 65jährigen Wohngeld, obwohl auch ein großer Anteil der Bevölkerung seine Ansprüche nicht wahrnimmt. Hinsichtlich der Finanzierung von stationären Alteneinrichtungen gibt es folgende Möglichkeiten:115 Auch in Altenheimen und Pflegeheimen wird Wohngeld gezahlt. Dies kann bis zu 20 Prozent der Heimkosten betragen (§ 7 Wohngeldverordnung); Altenwohnheimplätze können ebenso über § 3 WoGG teilfinanziert werden; Besonders Schwerbehinderte und /oder Pflegebedürftige erhalten einen höheren Freibetrag, d.h. ihnen wird ein höheres Monatseinkommen zur Gewährung von Wohngeld zugestanden (§ 16 WoGG). Falls Wohngeld zusammen mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG bezogen wird, muß Wohngeld nicht extra beantragt werden. Die Zuständigkeit für Anträge liegt bei den Wohngeldstellen bei den Gemeinde-, Stadt-, Amts- und Kreisverwaltungen und nicht bei den Sozialämtern, es sei denn, der Wohngeldempfänger bezieht auch Sozialhilfe. Widersprüche können bei den Wohngeldstellen eingelegt werden, Klagen bei den Verwaltungsgerichten. Wohngeld ist auf jeden Fall keine Sozialhilfe, d.h. etwaiges Vermögen bleibt unberücksichtigt. [...]
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Arbeit zitieren:
Schäfer, Sven Mai 1999: Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Altenhilfe, Demografie, relevante Gesetze zur Finanzierung, Qualitative Aspekte



