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Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe

Sozialrechtliche und -pädagogische Rahmenbedingungen

Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe
Über dieses Buch
  • Art: Projektarbeit
  • Autor: Sven Schäfer
  • Abgabedatum: Mai 1999
  • Umfang: 125 Seiten
  • Dateigröße: 971,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Darmstadt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6117-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6117-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6117-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Schäfer, Sven Mai 1999: Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Altenhilfe, Demografie, relevante Gesetze zur Finanzierung, Qualitative Aspekte

Projektarbeit von Sven Schäfer

Einleitung:

Ein großer Wandel vollzieht sich in der stationären Altenhilfe, Schlagworte aus der Wirtschaft wie Wirtschaftlichkeit und Qualität, die verstärkt sozialrechtliche Rahmenbedingungen bestimmen, illustrieren den Verlauf. Viele Einrichtungen haben dabei mit einem erhöhten Konkurrenzdruck sowie mit Problemen einer Umstellung alter Strukturen zu kämpfen. Insbesondere geraten dabei manche Träger mit ihrer ideellen Zielsetzung und den neuen Anforderungen in Konflikt.

Diese Umstrukturierungsprobleme stellen sich nicht für einen Träger, der sich neu auf dem stationären Altenhilfemarkt etablieren will, dennoch muss er die verschiedenen Anforderungen beim Aufbau ebenso ins Auge fassen. Als angehender Sozialpädagoge kann und möchte ich mich im Rahmen dieser Arbeit vor allem mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beim Aufbau einer stationären Alteneinrichtung befassen und im Anschluss versuchen, sozialpädagogische Konzeptionsinhalte und Rahmenbedingungen zu entwickeln, welche z.T. durch den Einsatz von Sozialpädagogen selbst zu verwirklichen sind. Dabei soll versucht werden, die multiprofessionelle Funktion des Sozialpädagogen als Chance zu begreifen, welche ein bewohner- bzw. kunden- und mitarbeiterorientiertes Qualitätsbewusstsein stärken und realisieren helfen kann.

Bei der Bearbeitung des Themas gehe ich dabei weniger auf betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte als auf Rahmenbedingungen ein, die eher Ausbildungs- und Aufgabeninhalte eines Sozialpädagogen darstellen.

Meine persönlichen Motivationsgründe für dieses Gebiet sind vielfältig: Einerseits bilden Ideen wie Selbständigkeit, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung die Grundlage hierfür, andererseits könnte eine Existenzgründung auch als Weg aus einer drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Zudem kommen eigene Erfahrungen im stationären Altenhilfebereich sowie ein soziales und berufliches Interesse daran hinzu, wie Missstände, gesellschaftliche Ausgrenzung und schlechtes Image von Heimen beseitigt werden können.

Mir erschien bei der Bearbeitung des Themas die Darstellung des stationären Altenhilfemarktes (Kapitel 1) und seine neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen (Kapitel 2) erforderlich, welche zusammen mit den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen (Kapitel 3) die Ausgangslage für meine in Kapitel 4 entworfenen sozialpädagogischen Konzeptionsinhalte bilden.

Die vorliegende Arbeit möchte dabei helfen, die demografischen und rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen, die das Marktsegment alter Menschen betreffen und gleichzeitig Anregungen für Anbieter stationärer Einrichtungen schaffen, inwieweit mittels sozialer Ressourcen das künftige Lebensumfeld jener „Kunden“ gestaltet werden könnte.

Deshalb sollte diese Arbeit auch als Anregung für alle schon etablierten Einrichtungen dienen, den notwendigen Wandel zu gestalten und hierbei die multiprofessionelle Qualifikation des Sozialpädagogen zu nutzen entdecken. Denn Qualität erstreckt sich auf die Ganzheit des Menschen, seine Individualität und seine sozialen Bezüge – Sozialpädagogik kann dabei helfen.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung 1
Kapitel 1: Überblick über die stationäre Altenhilfe 3
1. Stationäre Altenhilfe 3
2. Definitionen der verschiedenen stationären Einrichtungstypen 3
2.1 Heim 5
3. Situation auf dem Anbietermarkt 6
3.1 Der Gesamtmarkt 6
3.2 Verteilung auf dem Markt der Altenhilfe 7
3.3 Anbieterstrukturen 7
3.4 Zukunftspläne der Heime 8
Kapitel 2: Die neuen soziodemographischen Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe 9
1. Demographische Entwicklung 9
1.1 Der Strukturwandel in der Bevölkerung der BRD 10
1.1.1 Was sind alte Menschen? 10
1.1.2 Alternde Gesellschaft und Bevölkerungsrückgang 10
1.1.3 Der Trend der „neuen Alten“ 12
1.1.4 Verjüngung des Alters 12
1.1.5 Feminisierung des Alters 13
1.1.6 Zunehmende Hochaltrigkeit 13
1.1.7 Singularisierung 13
1.1.8 Wachsender Anteil ausländischer Senioren 14
1.1.9 Zunehmende Anzahl an älteren Aussiedlern 14
1.1.10 Gesamteuropäische Dimension des demographischen Wandels 14
1.1.11 Wanderungstendenzen der europäischen Senioren 15
1.2 Die demographisch induzierte Hilfe- und Pflegesituation 15
1.2.1 Höheres Alter - Wachsender Hilfe- und Pflegebedarf? 15
1.2.2 Familiäre Hilfe- und Pflege-Ressourcen 17
1.2.3 Personalsituation auf dem Pflegemarkt 19
1.3 Nutzungsveränderungen durch Bedarfsverschiebungen 19
1.3.1 Nutzungsveränderung der Heime 20
1) Bedeutungsverlust des Altenwohnheims 20
2) Rückgängige Nachfrage von Altenheimen 20
3) Bedeutungsgewinn des Pflegeheims 21
1.3.2 Strukturwandel der Heime 21
2. Zwischenresümee 22
Kapitel 3: Sozialrechtliche Rahmenbedingungen 24
1. Die Sozialversicherung 25
1.1 Die Krankenversicherung 26
1.1.1 Häusliche Krankenpflege 27
1.1.2 Fahrtkosten 28
1.1.3 Härtefälle 28
1.1.4 Hilfsmittel 29
1.2 Die Rentenversicherung - finanzielle Situation älterer Menschen 29
1.2.1 Die verschiedenen Formen der Alterssicherung 29
1.2.2 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 31
1) Frührente 31
2) Altersruhegeld 32
3) Hinterbliebenenrente 32
1.2.3 Überblick über die finanzielle Situation bundesdeutscher Senioren 32
1) Überblick Geschlechtspezifische Verteilung 32
2) Ost-West-Situation 33
3) Finanzielle Unterschiede zwischen den jüngeren und älteren Senioren 33
4) Einkommensdifferenzen zwischen Arbeitnehmer-, Angestellten-, Beamten- und Selbständigenposition 33
1.2.4 Gegenwärtige und zukünftige materiellen Versorgung deutscher Senioren 34
1.3 Die Pflegeversicherung/ SGB XI 35
1.3.1 Betroffener Personenkreis – Pflegebedürftige 36
1.3.2 Leistungsbereiche in einer stationären Alteneinrichtung im Rahmen des SGB XI 38
1) Häusliche Pflege 38
2) Teilstationäre Pflege 39
3) Stationäre Pflege 40
1.3.3 Direkte Bedeutung des PflegeV für den Aufbau einer stationären Alteneinrichtung 42
1) Die Kooperation der Pflegeinrichtungen mit den Pflegekassen 42
2) Zulassung 43
3) Qualitäts(sicherungs)vereinbarung 45
4) Rechtsschutz 45
1.3.4 Die Finanzierung stationärer Versorgung: SGB XI und prospektive Pflegesätze 46
1) Die prospektiven Pflegesätze 46
2) Vergütungsvereinbarungen 47
3) Investitionsfinanzierung 47
2. Das Bundessozialhilfegesetz 48
2.1 Allgemeine Grundlagen 48
2.1.1 Grundsätze der Sozialhilfe 48
2.1.2 Leistungsformen 49
2.1.3 Hauptaufgaben 49
2.1.4 Träger der Sozialhilfe 49
2.2 Leistungen in Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim 50
2.2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt 50
1) Laufende Hilfe zu Lebensunterhalt 50
2) Einmalige Beihilfen 50
2.2.2 Hilfe in besonderen Lebenslagen 50
1) Hilfe zur Pflege 51
2) Hilfen zur Weiterführung des Haushalts 52
3) Altenhilfe 52
2.3 Sozialhilfe in Heimen 53
2.4 Einsatz von Einkommen und Vermögen 54
3. Wohngeldgesetz 55
4. Beihilfen für Beamte 56
5. Das Heimgesetz 57
5.1 Die wichtigsten Regelungen des HeimG 59
5.2 Die Rechtsverordnungen zum HeimG 59
5.2.1 Die Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauVO) 59
5.2.2 Heimmitwirkungsverordnung (HeimMitwirkungsVO) 60
5.2.3 Heimsicherungsverordnung (HeimsicherungsVO) 60
5.2.4 Heimpersonalverordnung (HeimPersV) 60
1) Eignung der Heimleitung 60
2) Pflegedienstleitung 61
3) Weitere wichtige Regelungen 61
5.2.5 Heimbuchführungsverordnung 61
5.3 Heimkosten 62
5.3.1 Sicherheitsleistungen 62
5.3.2 Finanzierungsbeiträge 62
5.3.3 Aufnahmegebühr 62
5.3.4 Zusatzleistungen 63
5.3.5 Geringwertige Aufmerksamkeiten 63
5.4 Der Heimvertrag 63
5.4.1 Die Heimbewohner - Altenheim-Beziehung 64
5.4.2 Inhalt des Heimvertrags 65
5.4.3 Entgelterhöhung 66
5.5 Die Heimordnung 66
5.6 Die Heimaufsicht 67
6. Zusammenfassung 68
Kapitel 4: Sozialpädagogische Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe 70
1. Analyse der Qualifikation und Leistungspotentiale 70
1.2 Qualifikation eines Sozialpädagogen 71
1.2.1 Beratungskompetenz 71
1.2.2 Interessensvertretungskompetenz 71
1.2.3 Kompetenz der Gruppenleitung 72
1.2.4 Systemische Vernetzungskompetenzen 72
1.3 Ergänzung durch andere Berufe 73
1.4 Einsatzgebiete für Sozialpädagogen in der stationären Altenhilfe 74
1.5 Inhaltliche Bedeutung von Sozialarbeit in Einrichtungen der stationären Altenhilfe 74
2. Qualität(ssicherung) 76
2.1 Unternehmensqualität 77
2.2 Was ist eine Konzeption? 78
2.3 Sozialpädagogische Überlegungen zu Konzeptinhalten 78
2.4 Grundsätze des sozialpädagogischen Berufsethos 79
2.4.1 Hilfe zur Selbsthilfe 79
2.4.2 Achtung der Individualität 80
2.4.3 Ganzheitliche Betrachtung des Menschen 80
2.4.4 Gemeinwesenorientierung 81
2.5 Konzeptionsinhalte auf der Kundenebene 82
2.5.1 Individuelles Wohnen 82
1) Privatsphäre 84
2) Lebenskontinuität/ Wahlrecht 85
2.5.2 Einzug ins Heim 85
1) Die Vorbreitung 86
2) Einzug 88
3) Begleitung beim Einzug 88
2.5.3 Individuelle Hilfe 89
2.5.4 Qualität durch Begleitung statt Betreuung 90
1) Begleitung von Lebensaktivitäten 91
2) Begleitung bei existenziellen Erfahrungen 92
2.5.5 Lebensqualität für verwirrte alte Menschen 93
1) Erforschung und Unterstützung des persönlichen Wohlbefindens 93
2) Interessenwahrung verwirrter Menschen 95
2.5.6 Mitwirkung der Heimbewohner 95
2.5.7 Integrative und individuelle Angebote bei ethnischer und religiöser Verschiedenheit 96
2.5.8 Angehörigenarbeit 98
2.6 Konzeptionsinhalte auf der Institutions- und Mitarbeiterebene 100
2.6.1 Angemessene Mitarbeitersituation im Heim 100
2.6.2 Mitarbeiterpflege 101
1) Einführung neuer Mitarbeiter 101
2) Konsequente Delegation von Aufgaben 102
3) Partnerschaftliche Kommunikation und Information 102
4) Zufriedenheit durch Verantwortung 102
5) „Corporate Identity“ 103
2.6.3 Anreize für neue Mitarbeiter 103
2.6.4 Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen 104
2.6.5 Aufgabenfelder von Sozialpädagogen 104
1) Betriebliche Sozialarbeit/-pädagogik 105
2) Fortbildung/ Supervision 106
3) Maßnahmen zur Entwicklung des Gemeinschaftsgefühls 107
2.7 Konzeptionsinhalte auf der umfeld- und gemeinwesenorientierten Ebene 108
2.7.1 Öffnung der stationären Alteneinrichtung nach Außen 108
2.7.2 Gemeinwesenarbeit als sozialpädagogische Methode 108
2.7.3 Gemeinwesenorientierte Animation 109
2.7.4 Voraussetzungen für das Gelingen von Gemeinwesenarbeit 110
2.7.5 Ziele von Gemeinwesenarbeit 110
Schlussbemerkung 111
Literaturverzeichnis

Automatisiert erstellter Textauszug:

Vor allem soll eine Selbständigkeit des Trägers in der Konzeptionsgestaltung und Weltanschauung gewährleistet sein. Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner sind vor allem:120 die Sicherstellung und Gewährleistung von medizinischer und sozialer Betreuung und Pflege, Hilfe und Schutz gegen finanzielle Übervorteilung, die Gewähr für eine bauliche Mindestausstattung bezüglich Zimmergröße, Fahrstühlen und Telefon. Wichtigstes Merkmal des Heimgesetzes und deshalb von großer Bedeutung für den Aufbau einer stationären Alteneinrichtung sind qualitative Festschreibungen, die dazu dienen, ein gewisses Niveau der Versorgung zu garantieren, welches von der Heimaufsicht zu kontrollieren ist. Die Qualität ist somit Bestandteil des SGB XI, des BSHG und des HeimG. Die Qualitätssicherung erstreckt sich auf die interne und externe Qualitätssicherung. Unter internem Qualitätsmanagement werden alle Aktivitäten des Trägers, der Einrichtung und der Beschäftigten verstanden, die die Qualität der Leistungserbringung sichern.121 Wichtig ist hierbei, daß die Einrichtung gewährleisten kann, daß ihre „Kunden“ die versprochenen Leistungen in der vereinbarten Qualität auch erhalten. Die Externe Qualitätssicherung beschreibt wiederum die Rahmenbedingungen, die auf Qualität wirken (z.B. § 80 SGB XI und das HeimG), und die entsprechenden Kontrollverfahren zur Überprüfung der Qualität. Für diese Sicherung sind die Heimaufsicht, die Pflegekassen und andere Behörden zuständig. [...]

4. Beihilfen für Beamte Im Gegensatz zu den Arbeitern und Angestellten hatten die Beamten schon vor Einführung der Pflegeversicherung Anspruch auf Hilfen bei Pflegebedürftigkeit. Diese Hilfen wurden zum erheblichen Teil vom „Dienstherrn“ getragen. Auf jeden Fall ist hier nicht wie bei der Sozialhilfe ein Einkommens- und Vermögenseinsatz zu leisten.116 Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zahlen nur den halben Beitragssatz, dafür erhält der Beamte auch nur die Hälfte an Leistungen. Dasselbe gilt für die Pflegeversicherung. Statt der anderen Hälfte des Beitrages entrichtet der „Dienstherr“ des Beamten die sogenannten Beihilfen. Dies gilt auch für Beamte, die sich privat versichern. In der ambulanten Pflege sind Beamte weiterhin besser gestellt. Die Zahl der Pflegeeinsätze ist lediglich beschränkt, allerdings ist ein „Einsatz“ nicht genau definiert, und es gibt auch keine Höchstgrenze für die Kosten pro Pflegeeinsatz.117 Im Gegensatz hierzu hat der allein Pflegeversicherte eine maximale Sachleistung und kann damit nicht mit einem bestimmten Leistungsumfang rechnen, da je nach Preis der Pflegedienste, der Leistungsumfang knapp bemessen wird. Die Beihilfevorschriften sehen außerdem bei einem außergewöhnlich hohen Aufwand der Pflegestufe III die Finanzierung zusätzlicher Pflegeeinsätze vor (bis zur Höhe der durchschnittlichen Kosten einer Krankenpflegekraft). Im Pflegeheim sind alle pflegebedingten Aufwendungen beihilfetauglich, die Hotelkosten (d.h. Unterkunft und Verpflegung) sind mit einem Eigenanteil von 25 – 40 Prozent des Einkommens zu tragen, je nach Familienstand und Einkommenshöhe (§ 9 BeihilfenVerordnung). Dies bedeutet, daß bis zu 75 Prozent der Hotelkosten als Beihilfe gezahlt werden.118 [...]

3. Wohngeldgesetz Ebenfalls im SGB vorgesehen ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Wohngeld soll zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt werden (§ 2 WoGG). Zwar erhalten auch Eigentümer Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6 WoGG, allerdings richtet sich mein Augenmerk eher auf den Mieter und zukünftigen Bewohner einer stationären Alteneinrichtung. Der Wohngeldanspruch hängt von folgenden Faktoren ab:114 Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder – je mehr Haushaltsmitglieder; desto mehr Wohngeld (§ 4 WoGG), dies sind in Heimen meistens Ehepaare oder Alleinstehende; Höhe des Familieneinkommens, d.h. aller im Haushalt lebender Familienmitglieder (§ 9 WoGG); Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Unkosten, diese hängen vom Alter, der Größe, Ausstattung etc. der Wohnung (§ 5 WoGG) sowie von dem örtlichen Mietspiegel ab. Dieses Wohngeld wird als Zuschuß zur Kaltmiete gezahlt und wird für ein Jahr ab Antragstellung bewilligt. Viele alte Menschen sind auf Wohngeld angewiesen. Laut Klie erhalten ungefähr 40 Prozent der über 65jährigen Wohngeld, obwohl auch ein großer Anteil der Bevölkerung seine Ansprüche nicht wahrnimmt. Hinsichtlich der Finanzierung von stationären Alteneinrichtungen gibt es folgende Möglichkeiten:115 Auch in Altenheimen und Pflegeheimen wird Wohngeld gezahlt. Dies kann bis zu 20 Prozent der Heimkosten betragen (§ 7 Wohngeldverordnung); Altenwohnheimplätze können ebenso über § 3 WoGG teilfinanziert werden; Besonders Schwerbehinderte und /oder Pflegebedürftige erhalten einen höheren Freibetrag, d.h. ihnen wird ein höheres Monatseinkommen zur Gewährung von Wohngeld zugestanden (§ 16 WoGG). Falls Wohngeld zusammen mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG bezogen wird, muß Wohngeld nicht extra beantragt werden. Die Zuständigkeit für Anträge liegt bei den Wohngeldstellen bei den Gemeinde-, Stadt-, Amts- und Kreisverwaltungen und nicht bei den Sozialämtern, es sei denn, der Wohngeldempfänger bezieht auch Sozialhilfe. Widersprüche können bei den Wohngeldstellen eingelegt werden, Klagen bei den Verwaltungsgerichten. Wohngeld ist auf jeden Fall keine Sozialhilfe, d.h. etwaiges Vermögen bleibt unberücksichtigt. [...]

Arbeit zitieren:
Schäfer, Sven Mai 1999: Aufbau einer Einrichtung der stationären Altenhilfe, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Altenhilfe, Demografie, relevante Gesetze zur Finanzierung, Qualitative Aspekte

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