Aspekte des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes am Beispiel der Commerzbank AG
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Vahan Saponjyan
- Abgabedatum: Januar 2009
- Umfang: 45 Seiten
- Dateigröße: 558,3 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
- Bibliografie: ca. 78
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2757-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Saponjyan, Vahan Januar 2009: Aspekte des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes am Beispiel der Commerzbank AG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Finanzmarkt, Finanzkrise, Stabilisierungsgesetz, Commerzbank, Banken
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Bachelorarbeit von Vahan Saponjyan
Einleitung:
Die aktuelle Finanzkrise hat einen Wettlauf der Regierungen und Notenbanken um die üppigsten Rettungs- und Konjunkturpakete sowie die umfangsreichsten Zinssenkungen ausgelöst. Sie sollen die weltweite Rezession dämpfen und eine anhaltende Deflation verhindern. Die derzeitige Krise hat qualitative Parallelen zu der „großen Depression“ in den 1930er Jahren. Damals wie heute gab es eine große Bankenkrise und fallende Bruttoinlandsprodukte (BIP). Derzeit versuchen die Regierungen mit bisher noch nie dagewesenen Maßnahmen eine „Wiederholung der großen Depression“ zu verhindern. Eindrucksvoll demonstriert die aktuelle Finanzkrise die enge Verknüpfung des globalen Finanznetzwerks.
Auch die Bundesregierung Deutschland hat mit einem Rettungsfond in Höhe von 480 Milliarden Euro ein Paket für notleidende Banken und Finanzinstitute zusammengestellt. Hierfür wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetzt schnell ins Leben gerufen. Es hat nur eine Woche gedauert, bis dieses Gesetzt rechtskräftig wurde. Ein Rekord für deutsche Verhältnisse. Das Eilgesetz zum Rettungsfonds gewährt der Bundesregierung eine Macht, die über das vom Grundgesetz gedeckte Maß hinausgeht.
Dieses Gesetz regelt die Bedingungen und die späteren Vorgehensweisen für jene Banken, welche die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Der Staat stellt für die Finanzhilfe verschiedene und anspruchsvolle Voraussetzungen. Der Bund möchte nicht einfach so den angeschlagenen Banken helfen. Sondern die Banken sollen aus ihren Fehlern lernen.
Die Commerzbank nimmt als erste deutsche Großbank die Staatshilfe in Anspruch. Wegen der Krise hat auch die Commerzbank AG schwere Verluste im vierten Quartal 2008 hinnehmen müssen. Und auch die Übernahme der Dresdner Bank ist für die Commerzbank sehr kostspielig.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit stellt im ersten Teil die Gründe der internationalen Finanzkrise da, sowie inwieweit die deutsche Finanzwirtschaft davon betroffen ist.
Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Rettungsfond der Bundesregierung Deutschland und dem Rettungspaket für die Commerzbank. Ebenso wird gezeigt, inwieweit Teile des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gegen EU-Recht widersprechen. Ferner wird untersucht, ob die Einmischung des Bundes und die Art der Einmischung in die freie Marktwirtschaft sinnvoll und geeignet sind. Wird der Rettungsfond den Banken und insbesondere der Commerzbank helfen oder noch mehr Schaden zufügen, denn die Finanzunterstützung erhalten die Banken nur gegen bestimmte Auflagen.“ Die Lösungen des Staates sind meist schlimmer als das Problem selbst“. Zudem wird vorliegend die Frage aufgeworfen, ob es für Commerzbank nicht vorteilhafter wäre auf die Staatshilfe zu verzichten und das Eigenkapital sich anderweitig zu besorgen.
Im dritten Teil der Arbeit werden die Kosten der Staatshilfe für die Commerzbank berechnet und zudem noch die Gehaltsdeckelung der Manager problematisiert.
Abschließend werden die aktuellen Ereignisse vorgestellt und beschrieben.
Das Thema dieser Bachelorarbeit ist hochaktuell und entwickelt sich zeitgleich der thematischen Bearbeitung äußerst dynamisch und schwer vorhersehbar. Eine zeitliche Eingrenzung zur präzisen Betrachtung der Problematik dieser Arbeit ist daher zwingend notwendig. Während dieser Bachelorarbeit geschrieben wurde, sind das Paket und die Konditionen für die Commerzbank insgesamt 4 Mal geändert worden.
In dieser Arbeit sind alle Ereignisse und Änderungen bis einschließlich 17.01.2009 berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Gliederung | |
| 2. | Einleitung | 4 |
| 3. | Auslöser der internationalen Finanzkrise | 6 |
| 3.1 | US-Hypothekenkrise | 6 |
| 3.2 | Globale Finanzkrise | 7 |
| 3.3 | Betroffenheit der deutschen Banken | 8 |
| 4 | Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung Deutschland | 8 |
| 4.1 | Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz | 9 |
| 4.1.1 | Aktienrechtliche Regelungen | 10 |
| 4.1.2 | Verstoß gegen EU-Recht | 11 |
| 4.2 | Das Rettungspaket gilt nur für bestimmte Unternehmen | 13 |
| 4.3 | Die drei Möglichkeiten | 13 |
| 4.4 | Bedingungen der Bundesregierung für die Staatshilfe | 14 |
| 4.5 | Andere Länder | 15 |
| 4.5.1 | Frankreich | 16 |
| 4.5.2 | Österreich | 16 |
| 4.5.3 | Großbritannien | 17 |
| 4.6 | Schlussfolgerung | 18 |
| 5. | Die Commerzbank AG | 19 |
| 5.1 | Commerzbank-Konzern durch die Finanzkrise belastet | 21 |
| 5.2 | Das Paket für die Commerzbank | 23 |
| 5.2.1 | Die Auflagen der Bundesregierung | 25 |
| 5.2.2 | Mezzanine Charakter | 26 |
| 5.2.3 | Basel II | 27 |
| 5.2.4 | Internationale Wettbewerbsfähigkeit | 28 |
| 5.3 | Kosten der Staatshilfe | 29 |
| 5.4 | Sinnhaftigkeit der Gehaltsdeckelung | 32 |
| 5.5 | Zusammenfassung | 35 |
| 6. | Aktuelle Änderungen | 35 |
| 6.1 | Commerzbankwird teilverstaatlicht | 35 |
| 6.2 | Zusätzliche Zinslasten | 38 |
| 6.3 | Dresdner-Bank-Übernahme | 39 |
| 7. | Fazit | 40 |
| 8. | Abkürzungsverzeichnis | 42 |
| 9. | Quellenverzeichnis | 42 |
| 9.1 | Literaturverzeichnis | 42 |
| 9.2 | Zeitungs- und Zeitschriftenverzeichnis | 43 |
| 9.3 | Internetverzeichnis | 44 |
| 9.4 | Sonstige Quellen | 46 |
Textprobe:
Kapitel 4.2, Das Rettungspaket gilt nur für bestimmte Unternehmen:
Die staatliche Finanzhilfe der Bundesrepublik Deutschland können nur von Unternehmen des Finanzsektors in Anspruch genommen werden. Hierunter versteht das FMStFG „Institute“ im Sinne des §1 Abs. 1 b KWG ebenso wie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Sinne des §1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VAG Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes sowie die Betreiber von Wertpapier- und Terminbörsen und die Mutterunternehmen aller vorstehend Genannten, soweit diese Mutterunternehmen ihrerseits Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften oder beaufsichtigte Finanzholding-Gesellschaften sind und ihren Sitz im Inland haben; §2 Abs. 1 FMStFG. Gemeint sind hierbei jeweils selbstständige Unternehmen, so dass unselbstständige Niederlassungen ausländischer Institute nicht Adressaten möglicher Hilfsmaßnahmen sind; die Fiktion des §53 Abs. 1 Satz 1 KWG und des §53 b Abs. 3 Satz 1 KWG übernimmt das FMStFG nicht. Dagegen können Teilbetriebe von der Regelung erfasst sein, sofern der Träger des Teilbetriebs selbst ein „Unternehmen“ im genannten Sinne ist.
Die drei Möglichkeiten:
Das 480 Milliarden Euro schwere Rettungspaket der Regierung hat drei zentrale Elemente. Der Sonderfonds bietet Garantien(§ 6 FMStFG), den direkten Zuschuss von Kapital (§ 7 FMStFG) und den Aufkauf sogenannter Problem-Aktiva (§ 8 FMStFG). Jede der drei Rettungsmöglichkeiten ist an unterschiedlichen Bedingungen gekoppelt.
Der Großteil des Sonderfonds ermöglicht die Übernahme der Bürgschaften für Interbanken-Kredite bis zu einem Gesamtvolumen von 400 Milliarden Euro. Durch die staatliche Finanzhilfe soll die unter Banken herrschende Vertrauenskrise beendet werden. Alle Garantien müssen bis spätestens Ende Dezember 2012 auslaufen. Für die Gewährung der Bürgschaften erhebt der SoFFin einen individuellen Prozentsatz des garantierten Höchstbetrages, der das Ausfallrisiko abbildet, nebst einer Marge. Die Obergrenze für die Garantien orientiert sich an der Eigenmittelausstattung des Unternehmens (inkl. verbundener Unternehmen). 80 Milliarden Euro sind für Rekapitalisierung der Banken vorgesehen, z.B. direkte Beteiligung am Eigenkapital. Die Obergrenze für die Rekapitalisierung liegt pro Unternehmen (inkl. verbundener Unternehmen) bei 10 Milliarden Euro. Auch hierfür soll der Sonderfond eine marktgerechte Vergütung erhalten. Bei Übernahme risikoreiche Positionen einer Bank, z.B. faule Kredite, liegt die Höchstsumme pro Unternehmen bei 5 Milliarden Euro. Der Fonds kann das begünstigte Unternehmen zu späteren Ausgleichszahlungen verpflichten, falls bei Fälligkeit oder Verwertung der Risikowerte Verluste entstehen. Zudem soll der Fonds sicherstellen, dass er eine dem Risiko angemessene Verzinsung erzielt. Ein subjektiver Rechtsanspruch eines Unternehmens des Finanzsektors auf Hilfestellung des Bundes besteht grundsätzlich nicht. Ob eine Maßnahme gewährt wird, ist eine Ermessensentscheidung des Bundesministeriums der Finanzen.
Bedingungen der Bundesregierung für die Staatshilfe:
Die Bedingungen und Konditionen bei Inanspruchnahme der Staatshilfe sind im §10 FMStFG verankert. Nehmen Banken eine der drei Möglichkeiten in Anspruch, ergeben sich unterschiedliche Auflagen. Bei der Vergabe von Garantien hat der Bund die Möglichkeit, die Geschäftspolitik der Banken zu überprüfen. Bei der Risikoübernahme kann die Regierung außerdem Vergütungen deckeln und die Ausschüttung von Dividenden untersagen. Bei der höchsten Stufe - der Rekapitalisierung - kommt neben den gennannten Auflagen die Sicherstellung der Kreditvergabe an kleinere und mittlere Unternehmen durch das betroffene Institut hinzu. Die Bundesregierung Deutschland könnte per Dekret dafür sorgen, dass alle Geldinstitute bis zu einem gewissen Maß mit Kapital aufgefüllt werden. Und somit eventuelle negative Folgen auf dem Markt für jene Geldinstitute zu verhindern, die die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Der Bund möchte aber nicht den Banken die Staatshilfe aufzwingen. „Es ist nicht sinnvoll, wichtige Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft schon im ersten Schritt einfach auszuschalten und sofort auf Zwangsmaßnahmen zu setzen“. Sollte eine Bank alle drei Möglichkeiten in Anspruch nehmen, so bekäme der Staat zumindest informell uneingeschränkten Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens (s. Kapitel 5.2.1).
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836627573
Arbeit zitieren:
Saponjyan, Vahan Januar 2009: Aspekte des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes am Beispiel der Commerzbank AG, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Finanzmarkt, Finanzkrise, Stabilisierungsgesetz, Commerzbank, Banken



