Arbeitnehmerüberlassung
Allgemeine Darstellung, betriebsspezifische Modelle und Grenzen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Lisa Frensch
- Abgabedatum: Dezember 2004
- Umfang: 161 Seiten
- Dateigröße: 1,7 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8627-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8627-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8627-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Frensch, Lisa Dezember 2004: Arbeitnehmerüberlassung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Personalleasing, Leiharbeit, Personal-Service-Agenturen, Transferagenturen, Personal
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Diplomarbeit von Lisa Frensch
Einleitung:
Die Diplomarbeit „Arbeitnehmerüberlassung – allgemeine Darstellung, betriebsspezifische Modelle und Grenzen“ wird unter dem Aspekt erstellt, dass der Bereich der „Arbeitswelt“ gravierende Veränderungen erfährt. Auf einem sich öffnenden Weltmarkt, indem die Globalisierung eine immer größere Rolle spielt, kommt es zu einer größer werdenden Notwendigkeit der Flexibilisierung der Unternehmen. Sowohl die Auswahl und der Einsatz von Mitarbeitern, als auch die Wahl der Arbeitsgestaltung muss in Anpassung an die Konkurrenzfähigkeit in diesem sich öffnenden Weltmarkt erfolgen.
Aufgrund der konjunkturellen Lage in Deutschland sind Unternehmen gezwungen, bei einem effizienteren Personaleinsatz mit möglichst hoher Flexibilität an die Auftragslage angepasst, individuell zu reagieren, bzw. zu agieren. Dabei dürfen vor allem konjunkturzyklische Schwankungen nicht außer Acht gelassen werden. Ein Personalmanagement mit geringem Flexibilisierungsgrad kann künftige wirtschaftliche Schwankungen nicht mehr adäquat bewältigen. Viele Unternehmen haben diese Tatsachen erkannt und entsprechend darauf reagiert. Ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument in diesem Zusammenhang ist die Arbeitnehmerüberlassung.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird dieses Flexibilisierungsinstrument für die Personalwirtschaft vorgestellt. Die Nachfrage nach Fremdpersonal wird mit den legalen Formen der Arbeitnehmerüberlassung jedoch nur teilweise befriedigt und somit bleibt die Leiharbeit in ihrer „klassischen“ Form die Ausnahme. Die Unternehmen haben sich ihre „eigenen“ Modelle geschaffen, welche auf der Arbeitnehmerüberlassung aufbauen, jedoch gleichzeitig sehr viel spezieller sind. Da die Problematiken, die sich für die einzelnen Unternehmen aus der personalwirtschaftlichen Situation heraus ergeben, sehr individuell sind, überrascht es nicht, dass auch die geschaffenen Problemlösungen in der Regel spezifisch auf die entsprechenden Unternehmen zugeschnitten sind.
Gleichzeitig hat auch die Politik vermehrt den Nutzen, den die Arbeitnehmerüberlassung für den Arbeitsmarkt stiftet, für sich entdeckt. Durch Personal-Service-Agenturen und Transferfirmen sollen vor allem schwer Vermittelbare und Langzeitarbeitslose gefördert und in den Arbeitsmarkt (re-)integriert werden.
Dennoch wird das Potential der Arbeitnehmerüberlassung nach wie vor nicht vollständig ausgeschöpft. Das könnte daran liegen, dass viele Unternehmen nicht wissen, wie vielseitig das Instrument der Zeitarbeit einsetzbar ist. Aufgrund der vielen Veränderungen der Arbeitnehmerüberlassung in der jüngeren Vergangenheit konnte eine vollständige bzw. übersichtliche Darstellung der verschiedenen Modelle in der Fachliteratur (noch) nicht erfolgen. Die sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen haben oft spontane Entwicklungen mit eher experimentellem Charakter in der wirtschaftlichen Praxis ausgelöst. Die Modelle haben sich jedoch bewährt, so dass die Zeitarbeitsbranche in Deutschland starke Zuwächse verzeichnet und die Bedeutung dieses Dienstleistungsbereiches für die Volkswirtschaft nicht mehr vernachlässigt werden kann.
Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung und Ergründung verschiedener Arbeitnehmerüberlassungsmodelle, welche sich in der Praxis bereits bewährt haben. Dazu wird zunächst die „klassische“ Form der Arbeitnehmerüberlassung dargestellt. Weiterführend werde dann acht verschiedene Modelle vorgestellt, um anschließend nach den Gründen in der personalwirtschaftlichen Situation, sowie den gesellschaftspolitischen Trends zu suchen. Um dabei eine hohe Aktualität zu gewährleisten, hat vor allem eine zeitnahe Erfassung des Status Quo auf dem Arbeitsmarkt zu erfolgen. Abschließend sollen Grenzen und Potentiale dieser Flexibilisierungsform aufgezeigt werden.
Die vorliegende Arbeit besteht aus insgesamt fünf Kapiteln. Nach Darstellung der Problemstellung und Zielsetzung in Kapitel 1 beschäftigt sich Kapitel 2 mit den allgemeinen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Rahmen wird die Eingliederung des Themas in den Gesamtkontext der Personalbeschaffung vorgenommen, um anschließend grundsätzliche Begrifflichkeiten zu erläutern. Daneben geht es vor allem um die Abgrenzung des Personalleasings zu anderen Formen drittbezogenen Personaleinsatzes, sowie um die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung.
Nach Klärung der Grundbegriffe werden in Kapitel 3 die gesetzlichen Grundlagen und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dargestellt, wobei auch kurz auf die seit 1. Januar 2004 geltenden rechtlichen Neuerungen des AÜG eingegangen wird. Dabei geht es neben den Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Parteien vor allem um den Geltungsbereich und die Aufgaben der klassischen Arbeitnehmerüberlassung, wie sie im Gesetz geregelt ist. An dieser Stelle werden außerdem die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen im Ver- sowie im Entleiherbetrieb erläutert, nachdem explizit auf die Tarifverträge der Arbeitnehmerüberlassung eingegangen wird.
Die verschiedenen Modelle, welche sich aufbauend auf der klassischen Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis entwickelt haben, sind Gegenstand von Kapitel 4 - dem Hauptteil der vorliegenden Arbeit. Zunächst werden acht verschiedene Arten der Arbeitnehmerüberlassung dargestellt, wobei zwischen erlaubnisfreier- und erlaubnispflichtiger Arbeitnehmerüberlassung unterschieden wird. Da inzwischen viele Zeitarbeitsfirmen Projekt-Outsourcing in ihr Angebot aufgenommen haben, wird Outsourcing in Verbindung mit Arbeitnehmerüberlassung in einem weiteren Unterkapitel berücksichtigt. Anschließend wird versucht zu ergründen, aus welchen Problemstellungen heraus sich die verschiedenen Modelle der Arbeitnehmerüberlassung entwickelt haben.
Dazu wird die personalwirtschaftliche Situation in Deutschland näher beleuchtet, um dann auf die gesellschaftspolitischen Trends wie der demographischen Entwicklung oder dem bevorstehenden Strukturwandel und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmerüberlassung einzugehen. Ein weiteres Unterkapitel dieser Arbeit behandelt die Grenzen, wie illegale und verbotenen Arbeitnehmerüberlassung, aber auch verschiedene Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, sowie Entwicklungspotential der Arbeitnehmerüberlassung.
In Kapitel 5 erfolgt schließlich eine abschließende Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung sowohl der Modelle, als auch der Auswirkungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Volkswirtschaft. Es folgen eine kritische Betrachtung der Arbeitnehmerüberlassung und ein Ausblick in die Zukunft.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | V | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | VII | |
| ANLAGENVERZEICHNIS | VIII | |
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 1.1 | PROBLEMSTELLUNG DER ARBEIT | 1 |
| 1.2 | ZIEL UND AUFBAU DER ARBEIT | 2 |
| 2. | ALLGEMEINE GRUNDLAGEN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG | 4 |
| 2.1 | BEGRIFFLICHKEITEN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG | 5 |
| 2.1.1 | Arbeitnehmerüberlassung als Dreiecksverhältnis | 7 |
| 2.1.2 | Beteiligte Personen | 8 |
| 2.1.3 | „Equal Treatment“ | 9 |
| 2.2 | ABGRENZUNG DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG | 12 |
| 2.2.1 | Werkvertrag und Dienstvertrag | 13 |
| 2.2.2 | Geschäftsbesorgungs- und Dienstverschaffungsvertrag | 15 |
| 2.3 | VERMITTLUNGSORIENTIERTE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG | 16 |
| 2.3.1 | Grundlagen der Arbeitsvermittlung | 16 |
| 2.3.2 | Vermutung von Arbeitsvermittlung | 17 |
| 3. | GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG | 19 |
| 3.1 | DARSTELLUNG DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ | 19 |
| 3.1.1 | Geltungsbereich und Aufgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes | 20 |
| 3.1.2 | Rechtsbeziehungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz | 21 |
| 3.1.2.1 | Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Verleiher | 22 |
| 3.1.2.2 | Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer | 24 |
| 3.1.2.3 | Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer | 27 |
| 3.1.3 | Aktuelle Gesetzesänderungen | 29 |
| 3.2 | BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN | 34 |
| 3.2.1 | Tarifverträge | 34 |
| 3.2.2 | Betriebsverfassungsrechtliche Stellung im Verleiherbetrieb | 36 |
| 3.2.3 | Betriebsverfassungsrechtliche Stellung im Entleiherbetrieb | 37 |
| 4. | MODELLE DER WIRTSCHAFT | 41 |
| 4.1 | DARSTELLUNG DER MODELLE | 41 |
| 4.1.1 | Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung | 42 |
| 4.1.1.1 | Zwei-Firmen-Modell | 43 |
| 4.1.1.2 | Modell „START“ Zeitarbeit | 43 |
| 4.1.1.3 | Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung | 43 |
| 4.1.1.4 | Arbeitsplatzsichernde Arbeitnehmerüberlassung | 44 |
| 4.1.2 | Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung | 45 |
| 4.1.2.1 | Personal-Service-Agentur (PSA) | 45 |
| 4.1.2.2 | Beschäftigtentransfer | 55 |
| 4.1.2.3 | Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung | 61 |
| 4.1.2.4 | Leasing im Verbund | 64 |
| 4.1.3 | Outsourcing und Arbeitnehmerüberlassung | 67 |
| 4.2 | GRÜNDE FÜR DIE ENTSTEHUNG DER MODELLE | 70 |
| 4.2.1 | Personalwirtschaftliche Situation in Deutschland | 71 |
| 4.2.1.1 | Fachkräftemangel in Deutschland | 71 |
| 4.2.1.2 | Stagnation der Konjunktur und des Arbeitsmarktes | 72 |
| 4.2.1.3 | Zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt | 74 |
| 4.2.2 | Gesellschaftspolitische Trends und die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerüberlassung | 78 |
| 4.2.2.1 | Demographische Entwicklung | 78 |
| 4.2.2.2 | Globalisierung | 80 |
| 4.2.2.3 | Strukturwandel und Virtualisierung | 82 |
| 4.3 | GRENZEN UND ENTWICKLUNGSPOTENTIAL | 84 |
| 4.3.1 | Grenzen der Arbeitnehmerüberlassung | 84 |
| 4.3.1.1 | Illegale und verbotene Arbeitnehmerüberlassung | 84 |
| 4.3.1.2 | Wirtschaftlichkeitsüberlegungen | 87 |
| 4.3.2 | Entwicklungspotential der Arbeitnehmerüberlassung | 90 |
| 5. | RESÜMEE | 92 |
| ANHANG | X | |
| LITERATURVERZEICHNIS | LX |
4. Modelle der Wirtschaft Leiharbeit beschlossen, der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurde.232 Auch bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung ist zwischen dem Einsatz innerhalb des EU-/EWR-Gebiets einerseits und Drittstaaten andererseits zu unterscheiden. Innerhalb der EU gelten für den Arbeitnehmer grundsätzlich die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem er seine Arbeitsleistung erbringt.233Allerdings gilt nach Art. 14 Nr. 1a EWG-VO Nr. 1408/ 71 (der nach der Rechtssprechung des EuGH auch auf die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Anwendung findet), dass das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates maßgeblich bleibt, sofern die Überlassung 12 Monate nicht überschreitet. Somit sind unter den genannten Voraussetzungen bei der Überlassung von Deutschland ins EU-Ausland die Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechts maßgeblich. Umgekehrt sind bei einer Entsendung aus dem Eu-Staat ins Inland dessen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften anwendbar. Bei einer Überlassung ins Inland trifft den Entleiher des Weiteren nicht die subsidiäre Haftung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den ausländischen Verleiher nach § 28e Abs. 2 SGB IV. Die Bürgenhaftung dient allein der Sicherung der Ansprüche eines inländischen Sozialversicherungsträgers. Bei der Überlassung von Arbeitnehmern eines Verleihers mit Sitz in Deutschland an einen Entleiher mit Sitz in einem Drittstaat, ist nach § 4 Abs. 1 SGB IV deutsches Sozialversicherungsrecht weiterhin anwendbar, sog. „Ausstrahlung“. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig in einen Drittstaat überlassen wird, da die jeweilige Entsendung bei der Arbeitnehmerüberlassung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Die Arbeitnehmerüberlassung aus einem Drittstaat nach Deutschland bestimmt sich sozialversicherungsrechtlich nach den Grundsätzen über die illegale Arbeitnehmerüberlassung, da gemäß § 3 Abs. 2 AÜG diese Form der Arbeitnehmerüberlassung unzulässig ist.234 Steuerrechtlich ergeben sich grundsätzlich zwei Fälle: Erfolgt die Arbeitnehmerüberlassung von Deutschland in das Ausland, sei es in das EU-/ EWR-Gebiet oder in Drittstaaten, ist der inländische Verleiher als Arbeitgeber gemäß §§ 38 ff. EStG verpflichtet, die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Nach [...]
4. Modelle der Wirtschaft darf auch die Überlassung vom Ausland ins Inland der Erlaubnis nach dem AÜG. Nicht das Unternehmen ist erlaubnispflichtig, sondern die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Die Erteilung der Erlaubnis ist allein nach dem deutschen Gewerbe-, also Verwaltungsrecht zu entscheiden, unabhängig davon, welche Voraussetzungen im Entsendestaat zu erfüllen sind.228 Für die Erlaubniserteilung sind die verschiedenen Landesarbeitsämter zuständig. Die aktuelle Übersicht ist in dem Merkblatt der BA „Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung“229 enthalten. Die Arbeitnehmerüberlassung aus Staaten außerhalb des EU-/ EWR-Gebiets ist generell untersagt.230 Eine beantragte Arbeitserlaubnis ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 AGenVO zu versagen. Will dagegen ein Verleiher mit Sitz im Inland Arbeitnehmer in einen Drittstaat verleihen, ist dies grundsätzlich möglich. Da er die Verleihtätigkeit vom Inland aus ausübt, muss er stets das deutsche AÜG beachten. Rechtstatsächlich findet grenzüberschreitender Personaleinsatz mit Drittstaaten auf der Basis grenzüberschreitender Werk- oder Dienstverträge statt. 231 Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll darauf jedoch nicht weiter eingegangen werden. Die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere der arbeitsrechtliche Status sind nicht europarechtlich geregelt. Welches Recht zur Anwendung kommt, richtet sich sowohl für EU-/ EWR-Staaten als auch die übrigen Staaten nach internationalem Privatrecht. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die jeweiligen Parteien – von Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis, Leiharbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis – ein Wahlrecht haben, ob das Recht des Staates, in dem der Verleiher seinen Sitz hat oder das, in dem der Entleiher seinen Sitz hat Anwendung findet. Die Rechtswahl kann auch konkludent und gegebenenfalls nur für Teile des Vertrags getroffen werden. Allerdings müssen zu jedem Zeitpunkt die zwingenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die zwingenden Bestimmungen des deutschen Privatrechts im Sinne des Art. EGBGB eingehalten werden. Außerdem verfolgt das Arbeitnehmerentsendegesetz als Regelungsprinzip bestimmte wettbewerbsrelevante inländische Arbeitsbedingungen, sog. Mindestarbeitsbedingungen, welche entgegen dem Prinzip der freien Rechtswahl auch auf entsandte Arbeitnehmer erstreckt werden. Unterstützend zu diesen Maßnahmen wurde für den Bereich der Leiharbeit auf europäischer Ebene ein weitgehender, allerdings rechtlich letztlich unverbindlicher Verhaltenskodex zur grenzüberschreitenden [...]
4. Modelle der Wirtschaft Grundsätzlich sind zwei Konstellationen möglich: Ein in Deutschland (im Folgenden auch: Inland) ansässiger Arbeitgeber entsendet seinen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in das Ausland. Umgekehrt kann ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in das Inland entsenden.225 Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei der Personaleinsatz vom Ausland in das Inland. Hauptgrund hierfür ist das hohe Lohnniveau in Deutschland im Vergleich zu vielen Nachbarstaaten. Es kann daher ausgesprochen profitabel sein, ausländische Arbeitnehmer in Deutschland zu den Bedingungen ihres Heimatstaates arbeiten zu lassen. Die daraus drohende Folge eines Verdrängungswettbewerbs mit inländischen Unternehmen ist Beschäftigungspolitisch allerdings unerwünscht. Deshalb unterliegt der grenzüberschreitende Personaleinsatz besonders strengen Reglementierungen.226 Den Unternehmen stehen folgende Vertragstypen als Gestaltungsmöglichkeiten des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes zur Verfügung: Grenzüberschreitende gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und die grenzüberschreitende Entsendung zur Ausführung von Werk- oder Dienstverträgen. Auf ersteres wird im Folgenden das Hauptaugenmerk gelegt. Rechtlich bestehen Anknüpfungspunkte sowohl im Entsende- als auch im Einsatzstaat, so dass unterschiedliche kollisionsrechtliche Regelungen Anwendung finden, abhängig von den jeweils betroffenen Regelungen im öffentlichen Recht (Gewerberecht, Sozialversicherungs- und Steuerrecht) sowie bei den privatrechtlichen Regelungen im Dreiecksverhältnis Entleiher – Verleiher – Leiharbeitnehmer. Für die weitere rechtliche Bewertung ist schließlich zu unterscheiden zwischen grenzüberschreitendem Personaleinsatz innerhalb der EU oder der EWR-Mitgliedstaaten einerseits und Personaleinsatz außerhalb dieser Staaten (im Folgenden auch: Drittstaaten) andererseits.227 Durch die gewerberechtliche Zulässigkeit bedarf ein Verleiher mit Sitz im Inland grundsätzlich der Erlaubnis nach dem AÜG unabhängig davon, in welchen Staat – EU-, EWR-Staat oder Drittstaat - entsandt werden soll. Innerhalb der EU oder des EWRGebiets müssen darüber hinaus die gewerberechtlichen Voraussetzungen beider Staaten erfüllt sein, da Anknüpfungspunkte bei der Arbeitnehmerüberlassung sowohl im Entsende- als auch im Einsatzstaat gegeben sind. Beim Verleih in das Ausland ist allein maßgeblich, ob die Voraussetzungen einer Erlaubnis nach dem AÜG erfüllt sind (soweit es sich nicht sowieso um offensichtliche Rechtsverstöße handelt). Umgekehrt be225 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832486273
Arbeit zitieren:
Frensch, Lisa Dezember 2004: Arbeitnehmerüberlassung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Personalleasing, Leiharbeit, Personal-Service-Agenturen, Transferagenturen, Personal



