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Application Service Providing – eine Dienstleistung für kleine und mittelständische Unternehmen?

Die Vor- und Nachteile eines Dienstleistungskonzeptes

Application Service Providing – eine Dienstleistung für kleine und mittelständische Unternehmen?
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Denise Altmann
  • Abgabedatum: Juli 2002
  • Umfang: 61 Seiten
  • Dateigröße: 573,5 KB
  • Institution / Hochschule: Berufsakademie Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5735-8
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5735-8 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5735-8 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Altmann, Denise Juli 2002: Application Service Providing – eine Dienstleistung für kleine und mittelständische Unternehmen?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Outsourcing, Wirtschaftinformatik, Internet

Diplomarbeit von Denise Altmann

Gang der Untersuchung:

Ziel dieser Arbeit ist es, die Vorteilhaftigkeit des Application Service Providing-Konzeptes im Hinblick auf kleine und mittelständische Unternehmen zu überprüfen. Zu diesem Zweck erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Argumenten, die nach herrschender Meinung für eine Nutzung sprechen, ergänzt durch die Diskussion der Nachteile.

Um eine logische Gedankenführung zu gewährleisten, werden in Kapitel zwei zunächst die grundlegenden Aspekte des Application Service Providing dargelegt. Diese Betrachtung orientiert sich in ihren Punkten an den Eigenschaften des Application Service Providing als Dienstleistung. So wird, aufbauend auf einer Begriffsbestimmung, das Geschäftsmodell des Application Service Providing erläutert, welches durch die Value Proposition, die Architektur der Wertschöpfung und das Ertragsmodell charakterisiert wird. Anschließend werden die Software-Kategorien beschrieben, welche durch Application Service Provider zur Nutzung bereitgestellt werden. Zudem erfolgt eine Darlegung von Aspekten der Vertragsgestaltung. Es wird die Gestaltung des Hauptvertrages und der Einzelvereinbarungen erläutert.

Das dritte Kapitel widmet sich der praxisorientierten Auseinandersetzung mit der oben beschriebenen Situation. Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine Definition der Unternehmensgrößenklassen in Deutschland. Darauf aufbauend wird der industrielle Mittelstand und seine Bedeutung in der deutschen Wirtschaft dargestellt. Die Ausführungen zum Mittelstand konzentrieren sich auf den Bereich der Industrie, da eine Umfrage unter Industrieunternehmen durchgeführt wurde. Die theoretischen Grundlagen für diese Umfrage werden beschrieben und die praktische Durchführung der Datenerhebung erläutert. An diese Erläuterungen schließt sich eine allgemeine Auswertung der Ergebnisse an. Eine speziellere Auswertung der Umfrageergebnisse erfolgt im Rahmen einer kritischen Betrachtung der Vor- und Nachteile des Application Service Providing, welche in der Literatur vorgebracht werden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Beschreibung des Problemfeldes 1
1.2 Zielsetzung und Hergang der Arbeit 2
1.3 Nichtbehandelte Aspekte 3
2. Grundlagen des Application Service Providing 4
2.1 Begriffsbestimmung 4
2.2 Analyse der Rahmenbedingungen 6
2.3 Application Service Providing als Geschäftsmodell 8
2.3.1 Einführung 8
2.3.2 Value Proposition 9
2.3.3 Architektur der Wertschöpfung 11
2.3.3.1 Die Stufen der Wertschöpfung 11
2.3.3.2 Die wirtschaftlichen Agenten 15
2.3.4 Ertragsmodell 16
2.4 Charakterisierung des Softwareangebots 18
2.5 Vertragsrechtliche Gestaltung des Application Service Providing im Endkundenverhältis 20
2.5.1 Vertragspartner und ihre Beziehungen zueinander 20
2.5.2 Vertragstyp - Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen 21
2.5.2.1 Rahmenvertrag mit regelungswürdigen Punkten 22
2.5.2.2 Einzelvereinbarungen 25
2.5.2.2.1 Regelungsbedürftige Punkte im Allgemeinen 25
2.5.2.2.2 Das Service Level Agreement 25
3. Application Service Providing im Mittelstand 30
3.1 Der industrielle Mittelstand in Deutschland 30
3.2 Befragung 32
3.1.1 Ziel der Befragung 32
3.1.2 Theoretische Grundlagen des gewählten Untersuchungsdesigns 32
3.1.3 Durchführung der Befragung 35
3.1.4 Allgemeine Auswertung der Antworten 36
3.3 Kritische Bewertung des Application Service Providing 37
3.2.1 Vorteile 37
3.2.2 Nachteile 47
4. Schlussbetrachtung und Ausblick 50

Automatisiert erstellter Textauszug:

2.5.2.2.1 Regelungsbedürftige Punkte im Allgemeinen Zu den regelungswürdigen Punkten einer jeden Einzelvereinbarung ist die Leistungsbeschreibung zu zählen. Die betreffende Leistung ist entsprechend der zuzuordnenden Vertragsart bezüglich typischer Pflichten so genau wie möglich zu beschreiben. Dies gilt sowohl für technische Aspekte, wie auch für die vom Application Service Provider auszuführenden Tätigkeiten.60 Die gewünschte Qualität der Leistungserbringung ist im Service Level Agreement zu vereinbaren. Für den Fall einer Pflichtverletzung durch den Application Service Provider, sind Vertragsstrafenregelungen zu treffen. Sie machen eine komplizierte Schadensberechnung durch den Kunden unnötig. Auch die Vereinbarung der Vergütung wird für jede Leistung in der entsprechenden Vereinbarung getroffen. Folgen von Pflichtverletzungen, Gewährleistung und Haftung werden weiterhin im Einzelvertrag entsprechend des Vertragstypus festgelegt.61 Wie sich die Einzelvereinbarungen für die möglichen Leistungen im Detail gestalten, soll hier nicht besprochen werden. Aufgrund der Individualität jedes Application Service Providing-Vertrages gäbe es zu viele Aspekte zu berücksichtigen. [...]

Welche Maßnahmen bei Vertragsbeendigung zu ergreifen sind, kann ebenso im Rahmenvertrag festgehalten werden. Es sind Regelungen zu treffen, die dem Kunden möglicherweise einen schnellen Providerwechsel ermöglichen55. Zudem muss vereinbart werden, wie die kundeneigenen Daten übergeben werden sollen. Beide Parteien sollten weiterhin vereinbaren, welches Recht zur Anwendung kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Kunden ein Application Service Provider mit Auslandsbezug als Vertragspartner gewählt wurde. Auch die Verlegung des Gerichtstandes an ein kompetentes nationales Gericht ist als Regelung im Rahmenvertrag denkbar. Darüber hinaus kann die Vereinbarung von Mediations- oder Schiedsgerichtsverfahren sinnvoll sein.56 Besonders die meist lange Dauer der Verfahren vor staatlichen Gerichten strapaziert die Beziehung zwischen den Vertragsparteien derart, dass sie nach Beendigung des Prozesses oft nicht fortsetzungsfähig ist.57 Für den Fall einer Teilunwirksamkeit des Vertrages müssen die Beteiligten eine Unwirksamkeitsklausel in den Rahmenvertrag aufnehmen.58 Die genauere Gestaltung der Vertragsbeziehungen erfolgt als Ergänzung des Rahmenvertrages in den Einzelvereinbarungen. Diese behandeln die erbrachten Leistungen stringent getrennt nach dem zuzuordnenden Vertragstypen. Die Anwendung der Kombinationstheorie bei der Vertragsgestaltung gewährleistet neben Übersichtlichkeit und Klarheit der Beziehungen insbesondere die Zuordnung auftretender Leistungsstörungen zu den jeweiligen Leistungspflichten.59 [...]

setzungsklausel vereinbart. Die Kündungsfristen gelten regelmäßig nur für die variable Vertragslaufzeit. Unter Umständen wird eine Regelung der Leistungszeiten benötig. Dies kann der Fall sein, wenn der Auftragnehmer beispielsweise sein Call-Center für den Support im Ausland unterhält. Die Fälligkeit der Leistungsvergütung, Verzug und die Zahlungsbedingungen können im Rahmenvertrag einheitlich für alle Leistungen vereinbart werden. Eine Beschränkung der Haftung des Application Service Providers für Schäden bei seinem Kunden kann im Rahmenvertrag innerhalb der Schranken des Gesetzes zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden. Weiterhin ist der Application Service Provider auf eine Geheimhaltung bezüglich der ihm anvertrauten Daten, Informationen und Dokumente zu verpflichten. Auch Regelungen zum Datenschutz sollten in den Rahmenvertrag aufgenommen werden. Eine gegenseitige Absicherung von Ansprüchen kann, je nach finanziellem Volumen des Vertrages, sinnvoll sein. Instrumente zur Absicherung des Anspruches auf Vergütung einerseits und der Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen andererseits können beispielsweise Bankbürgschaften oder Verpfändungen sein. Ebenfalls sind Regelungen über die Bereitstellung einer Dokumentation der Softwarefunktionen (Handbuch) durch den Provider zu treffen.53 Die Überlassung eines Handbuches stellt für den Application Service Provider im Rahmen der Softwareüberlassung eine Hauptleistungspflicht dar. Regelungsbedürftig ist hierbei vor allem die Art und Weise der Bereitstellung der Dokumentation. Denkbar ist etwa ein Online-Handbuch, welches vom Kunden gegebenenfalls ausgedruckt werden kann. Wenn dies wegen des Umfangs der Dokumentation unzumutbar erscheint, hat der Application Service Provider dem Kunden eine schriftliche Dokumentation zu übergeben.54 [...]

Arbeit zitieren:
Altmann, Denise Juli 2002: Application Service Providing – eine Dienstleistung für kleine und mittelständische Unternehmen?, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Outsourcing, Wirtschaftinformatik, Internet

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