Anwendbarkeit von speziellen E-Procurement-Tools für die Beschaffung der öffentlichen Hand
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Volker Weisenbacher
- Abgabedatum: April 2002
- Umfang: 159 Seiten
- Dateigröße: 968,1 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Universität Stuttgart Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6581-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6581-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6581-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Weisenbacher, Volker April 2002: Anwendbarkeit von speziellen E-Procurement-Tools für die Beschaffung der öffentlichen Hand, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Public E-Procurement, Öffentliche elektronische Beschaffung, öffentliche Auftragsvergabe, Elektronische Ausschreibung, Reverse Auction
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Diplomarbeit von Volker Weisenbacher
Zusammenfassung:
Das Internet vollzog in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung. Dieses neue Medium hat sich „von einem reinen wissenschaftlichen Netzwerk zu einer Plattform entwickelt, die eine neue Geschäftsgeneration ermöglicht“. Eine erste Phase der Internetnutzung der Unternehmen war von der Einweg-Kommunikation (Information), gefolgt von der Zweiweg-Kommunikation (Interaktion) gekennzeichnet; inzwischen werden Transaktionen über das Internet abgewickelt. Es erfolgte mitunter ein Wandel von Wertschöpfungsprozessen, die teilweise elektronisch abgebildet, mittlerweile gar unternehmensübergreifend vernetzt sind. Dabei ist von der ‚Elektronisierung des Geschäftverkehrs‘ die Rede, im Fachjargon Ebusiness genannt.
Am Anfang stand mit der Endkundenorientierung der internetbasierte Vertriebsprozeß im Vordergrund. Seit nicht allzu langer Zeit wurde dann E-Procurement, die internetbasierte Beschaffung, von den Unternehmen entdeckt und z.T. schon implementiert. E-Procurement verzeichnet seit geraumer Zeit, überwiegend getrieben von enormen Einsparpotentialen, exponentielle Wachstumsraten in der Privatwirtschaft, konstatiert Bogaschewsky. Angespornt durch die Vorreiterrolle der Privatwirtschaft in diesem Bereich, möchte nun auch die öffentliche Hand die elektronische Unterstützung und Abwicklung der Beschaffungsprozesse anwenden und damit Einsparungen in Milliardenhöhe erzielen, was der Steuerzahler sicherlich begrüßte. Dies erscheint plausibel, stellt doch der Staat mit Bund, Ländern und Gemeinden den größten Auftraggeber und zählt damit zu den größten beschaffenden deutschen Organisationen. Läßt sich dieses Vorhaben jedoch so einfach realisieren?
Diese eben aufgeworfene Frage wird im Mittelpunkt der vorliegenden Diplomarbeit stehen. Es gilt zu untersuchen, ob und inwieweit, der deutsche Staat in Gestalt der verschiedenen Beschaffungsorgane der Behörden, die von der Privatwirtschaft vorgelebte Einführung von E-Procurement nachvollziehen kann und darf. Es wird in diesem Kontext die Anwendbarkeit der ausgewählten E-Procurement-Tools Online Auktion, Online Reverse Auction sowie elektronische Ausschreibung für die Beschaffung der öffentlichen Hand im Fokus der Untersuchung stehen. Diese Instrumente stellen komplementäre Verfahren bzw. Modifikationen der traditionellen Ausschreibung dar, welche jedoch die vollständige elektronische Abwicklung der öffentlichen Beschaffung ermöglichen könnten. Im Blickfeld der Untersuchung der Anwendbarkeit dieser E-Procurement-Instrumente steht die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der organisatorischen, technischen sowie ökonomischen Anforderungen. Diese Aspekte sind für die Einsatzmöglichkeit der betrachteten EProcurement-Tools von entscheidender Bedeutung. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf die Beschaffung in Form der ausschreibungspflichtigen Auftragsvergabe der öffentlichen Hand in Deutschland. Die untersuchten Voraussetzungen der Verfahren und dargestellte Pilotprojekte der öffentlichen elektronischen Beschaffung (Public E-Procurement), in deren Rahmen die betrachteten E-Procurement-Tools eingesetzt werden, sollen dann eine Schlußfolgerung erlauben, welche verdeutlicht, inwiefern zukünftig die elektronische Beschaffung der öffentlichen Hand erfolgen könnte.
Gang der Untersuchung:
Zunächst werden in Kapitel zwei notwendige Begriffsabgrenzungen für verschiedene, in dieser Arbeit grundlegende und relevante Begriffe, getroffen.
Im dritten Kapitel wird die Bedeutung aufgezeigt, welche dem E-Procurement generell zukommt. Überdies werden gängige E-Procurement-Instrumente kurz dargestellt, bevor die ausgewählten Tools näher untersucht werden. Dabei wird geprüft, ob die ausgesuchten Verfahren grundsätzlich in der Beschaffung der öffentlichen Hand eingesetzt werden könnten.
Im Anschluß daran werden in Kapitel vier die Organisation und Struktur des öffentlichen Beschaffungswesens (Public Procurement) in Deutschland und dessen rechtliche Grundlagen dargelegt.
Das Kapitel fünf beinhaltet die Untersuchung der Anforderungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der ausgewählten EProcurement-Tools in der öffentlichen Hand, wobei privatwirtschaftliche Lösungen und deren Rahmenbedingungen fallweise vergleichend hinzugezogen werden. Eine besonders gewichtige Rolle spielen hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Signatur, die Grundsätze des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie das novellierte Vergaberecht. Ferner werden die organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie Wirtschaftlichkeitsaspekte für den Einsatz der innovativen Verfahren untersucht. Zum Abschluß dieses Kapitels erfolgt eine kurze Herausstellung der Unterschiede zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Bescaffung.
In Kapitel sechs folgt zunächst ein Statusbericht von E-Government in Deutschland, wobei auch Beispiele für verwaltungsinterne elektronische Anwendungen und bürgerorientierte elektronische Dienstleistungen kurz dargestellt werden. Der Hauptteil dieses Kapitels widmet sich der Darstellung von Pilotprojekten im Public E-Procurement bei denen die ausgewählten E-Procurement-Tools eingesetzt werden bzw. wurden. Dabei werden neben einem US-amerikanischen Projekt und den Entwicklungen auf EU-Ebene, Pilotprojekte auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene betrachtet, welche von den Behörden selbst geführt werden. Im Anschluß daran, werden Möglichkeiten der öffentlichen Beschaffung mittels Dienstleistern aufgezeigt.
Kapitel sieben beinhaltet ein kurzes Résumé der Untersuchungen und eine kritische Betrachtung des Entwicklungsstandes des Public E-Procurement bzw. der diskutierten Verfahren. Schließlich folgt ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Inhaltsverzeichnis | II |
| II. | Abkürzungsverzeichnis | V |
| III. | Abbildungsverzeichnis | X |
| IV. | Tabellenverzeichnis | XII |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Fragestellung | 1 |
| 1.2 | Vorgehensweise | 2 |
| 2. | Begriffsabgrenzung | 4 |
| 2.1 | E-Business und E-Procurement | 4 |
| 2.2 | E-Government und Public E-Procurement | 5 |
| 3. | E-Procurement | 7 |
| 3.1 | Die Bedeutung von E-Procurement | 7 |
| 3.2 | Allgemeine E-Procurement-Tools | 9 |
| 3.2.1 | Online Auktion | 13 |
| 3.2.2 | Online Reverse Auction | 15 |
| 3.2.3 | Elektronische Ausschreibung | 17 |
| 4. | Public Procurement in Deutschland | 20 |
| 4.1 | Charakterisierung öffentlicher Auftraggeber | 20 |
| 4.2 | Nationale und internationale Rechtsgrundlagen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge | 21 |
| 4.2.1 | Die Beschaffungsverfahren der öffentlichen Hand | 21 |
| 4.2.2 | Grundsätze bei der Auftragsvergabe | 24 |
| 5. | Anforderungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von E-Procurement in der Privatwirtschaft und in öffentlichen Institutionen | 26 |
| 5.1 | Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen | 26 |
| 5.1.1 | Elektronische Signatur | 26 |
| 5.1.1.1 | Gesetzliche Grundlagen | 26 |
| 5.1.1.2 | Funktionsweise und Anwendungsfelder | 28 |
| 5.1.1.3 | Hemmnisse und Probleme bei der Einführung | 31 |
| 5.1.2 | Elektronischer Geschäftsverkehr | 33 |
| I. | Inhaltsverzeichnis | III |
| 5.1.2.1 | Elektronischer Vertragsabschluß | 33 |
| 5.1.2.2 | Rechtliche Aspekte hinsichtlich verschiedener elektronischer Beschaffungsverfahren in der Privatwirtschaft | 37 |
| 5.1.3 | Gesetzeskonformität verschiedener Formen der elektronischen Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand | 39 |
| 5.1.3.1 | Gegenwärtige Rechtslage | 39 |
| 5.1.3.1.1 | Elektronische Ausschreibungen | 39 |
| 5.1.3.1.2 | Online Reverse Auction | 40 |
| 5.1.3.1.3 | Beauftragung von Dienstleistern und Bedarfsbündelung der öffentlichen Hand im Rahmen der elektronischen Beschaffungsverfahren | 42 |
| 5.1.3.2 | Künftige Entwicklungen | 43 |
| 5.2 | Organisatorische Anforderungen | 45 |
| 5.2.1 | Umsetzung und Implementierung elektronischer Beschaffungsverfahren | 45 |
| 5.2.2 | Anforderungen an Organisation und Personal | 49 |
| 5.3 | Technische Anforderungen | 50 |
| 5.4 | Ökonomische Anforderungen | 53 |
| 5.4.1 | Online Reverse Auction | 53 |
| 5.4.2 | Elektronische Ausschreibung | 56 |
| 5.4.3 | Zusammenfassende Betrachtung | 59 |
| 5.5 | Zwischenfazit – Unterschiede zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Beschaffung | 59 |
| 6. | Public E-Procurement | 62 |
| 6.1 | Entwicklungsstand und Anwendungsfelder von E-Government in Deutschland | 62 |
| 6.1.1 | Verwaltungsinterne elektronische Anwendungen | 64 |
| 6.1.2 | Bürgerorientierte elektronische Dienstleistungen | 66 |
| 6.2 | Projekte und Dienstleister im Public E-Procurement | 68 |
| 6.2.1 | Eigendurchgeführte Pilotprojekte und Initiativen im Public E-Procurement | 68 |
| 6.2.1.1 | Ausländisches Projekt: Die Anwendung von Reverse Auctions im US-Bundesstaat Pennsylvania | 68 |
| 6.2.1.2 | Entwicklungen auf europäischer Ebene | 70 |
| 6.2.1.2.1 | Das Informationsportal SIMAP der EU | 70 |
| 6.2.1.2.2 | Elektronische Ausschreibungsdatenbank TED der EU | 71 |
| 6.2.1.3 | Projekte auf Bundesebene | 72 |
| 6.2.1.3.1 | Das Leitprojekt „E-Vergabe“ | 72 |
| 6.2.1.3.2 | Elektronische Ausschreibung im Rahmen der zentralen Beschaffung bei der Bundeswehr | 76 |
| 6.2.1.4 | Projekte auf Landes- und Kommunalebene | 78 |
| 6.2.1.4.1 | E-Procurement-Projekte verschiedener Bundesländer | 78 |
| 6.2.1.4.2 | E-Procurement-Projekte auf kommunaler Ebene | 80 |
| 6.2.2 | Elektronische Abwicklung von Ausschreibungs- und Beschaffungsprozessen der öffentlichen Hand mit Hilfe von Intermediären | 82 |
| 6.2.2.1 | Die Handelsplattform der Cosinex.com GmbH | 82 |
| 6.2.2.2 | Darstellung weiterer Dienstleister für die elektronische Beschaffung der öffentlichen Hand in Deutschland | 83 |
| 7. | Fazit | 86 |
| V. | Anhang | 90 |
| VI. | Literaturverzeichnis | 116 |
| Bücher und Schriften | 116 | |
| Internetquellen | 126 | |
| Sonstige Quellen | 143 |
5.2.1 Umsetzung und Implementierung elektronischer Beschaffungsverfahren Durch den Einsatz eines elektronischen Beschaffungsverfahrens in Gestalt der elektronischen Ausschreibung oder der Reverse Auction, der ggf. ergänzend zu anderen Verfahren erfolgen kann, ändert sich die Prozeßkette der Beschaffung innerhalb der Organisation gewöhnlich nicht (s. Abb. 2).262 Diese Aussage stützt sich auf die Prämisse, daß Reverse Auctions sowie elektronische Ausschreibungen zunächst nicht von dezentralen Bedarfsträgern, sondern nur von (zentralisierten) Beschaffungsstellen der Organisation (z.B. Behörde) durchgeführt werden. Diese Annahme scheint für den Pilotbetrieb und die erste Phase des Wirkbetriebes plausibel. Denn erst nachdem die Beschaffungsstelle im Testbetrieb mit den innovativen Beschaffungsverfahren umfassende Erfahrungen im Alltag gesammelt hat, scheint eine Anwendung der Verfahren durch dezentrale Bedarfsträger denkbar. [...]
mutung stützt sich auf Abschnitt 2.2 der Begründung des Legislativpaketes255, indem ein gesetzlich festgelegter Übergangszeitraum für die parallele Durchführung elektronischer und herkömmlicher Verfahren nicht für notwendig erachtet wird. Ein solcher Übergangszeitraum ergäbe sich für die Unternehmen zwischen der Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinienvorschläge per se, so die EU-Kommission.256 Ein kurzfristiger Umstieg von traditioneller zu elektronischer Ausschreibung wird dennoch nicht erfolgen. Um die künftige elektronische Variante zu erleichtern, wurde im Herbst 2001 eine RL257 erlassen, welche die EU-weite Verwendung von Standardformularen für die Auftragsbekanntmachung ab Mai 2002 vorschreibt. Das erwähnte Legislativpaket dient v.a. dazu, das herkömmliche Vergabeverfahren langfristig durch die elektronische Ausschreibung vollständig zu ersetzen. Die darin vorgesehene Vereinfachung des Vergaberegelwerks soll dies fördern und beschleunigen. Ob das ehrgeizige Ziel der EU-Kommission, ein Viertel aller öffentliche Aufträge bis 2003 elektronisch zu vergeben, erreicht wird, bleibt allerdings abzuwarten.258 Die Durchführung von Reverse Auctions ist für die öffentliche Hand derzeit, zumindest wegen des Verstoßes gegen das Vertraulichkeitsprinzip, verboten. Um diese Einkaufsauktion der öffentlichen Hand rechtlich zu ermöglichen, wäre, wie erwähnt, eine Anpassung nationaler und europäischer Rechtsgrundlagen erforderlich. Die KPMG empfahl dem BMWi in ihrer Studie einen solchen Anpassungsprozeß auf nationaler sowie europäischer Ebene anzuregen und Reverse Auctions zu erproben. Das BMI schlug dem BMWi daraufhin vor, den Test von Reverse Auctions mittels einer sog. Experimentierklausel innerhalb des Pilotprojektes „E-Vergabe“ zu ermöglichen.259 Eine solche wurde vom BMWi am 31.10.2001 erlassen. Sie hat zwei Jahre Gültigkeit und ermächtigt nur das BMI mit Zustimmung des BMWi, Reverse Auctions bei der nationalen VOL-Vergabe im Rahmen dieses Projektes pilothaft durchzuführen.260 Einen möglichen Zeitpunkt bis zu welchem eine vollständige Legalisierung von Reverse Auctions für die öffentliche Hand auf nationaler bzw. europäischer Ebene gegeben sein könnte, vermag auch die KPMG-Studie, zu deren Veröffentlichung obige Experimentierklausel allerdings noch nicht erlassen war, nicht zu nennen.261 [...]
Die Nachfragebündelung öffentlicher Hände (z.B. gemeinsame Ausschreibung bzw. Reverse Auction verschiedener Gemeinden) stellt kein Novum dar. Denn sie beschäftigte die Gerichte und das BKartA schon vor der Zeit des Internet. Nachfragebündelung beruht auf Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und zielt vornehmlich auf günstigere Einkaufskonditionen ab.248 Unumstritten scheint, daß alle auftragsvergebenden öffentlichen Institutionen unter den Unternehmensbegriff gemäß § 1 GWB fallen und damit dem Kartellrecht unterliegen. Wann eine kartellrechtswidrige Nachfragemacht vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt von der Anzahl und Art der sich zusammenschließenden Vergabestellen sowie vom Auftragsvolumen ab.249 Eine gemeinsame Ausschreibung liegt laut Rechtssprechung auch dann vor, wenn die einzelnen öffentlichen Bedarfe erst von einem Dienstleister gebündelt werden.250 Das BKartA äußerte, daß zentrale öffentliche Beschaffungsstellen u.U. Nachfragekartelle darstellen. Allerdings ist die Beschaffungskooperation kleiner und mittlerer Gemeinden mit der von KMU vergleichbar und prinzipiell erlaubt.251 Zentrale Beschaffungsstellen, wie das BeschA, sind daher bestrebt, ihre Beschaffungsvorgänge zu streuen, um so eine Nachfragemacht zu verhindern bzw. die Interessen des Mittelstandes zu wahren.252 Es bleibt festzuhalten, daß die Nachfragebündelung öffentlicher Hände durch die elektronischen Verfahren ebenso den kartellrechtlichen Vorschriften unterliegen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832465810
Arbeit zitieren:
Weisenbacher, Volker April 2002: Anwendbarkeit von speziellen E-Procurement-Tools für die Beschaffung der öffentlichen Hand, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Public E-Procurement, Öffentliche elektronische Beschaffung, öffentliche Auftragsvergabe, Elektronische Ausschreibung, Reverse Auction



