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Anhanganalyse – Qualität und Quantität von Anhangangaben deutscher IFRS Anwender

Anhanganalyse – Qualität und Quantität von Anhangangaben deutscher IFRS Anwender
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Sebastian Hütter
  • Abgabedatum: November 2010
  • Umfang: 71 Seiten
  • Dateigröße: 555,0 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 52
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1087-7
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hütter, Sebastian November 2010: Anhanganalyse – Qualität und Quantität von Anhangangaben deutscher IFRS Anwender, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IFRS, Anhang, Qualität, Quantität, DAX

Bachelorarbeit von Sebastian Hütter

Einleitung:

Neben den nationalen handelsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung finden bereits seit 2005 auch die internationalen Vorschriften des International Accounting Standard Boards (IASB) Anwendung in Form von IFRS-Abschlüssen in deutschen Unternehmen. Während es bei den Rechnungslegungsvorschriften nach HGB trotz der Anpassung des Gesetzgebers durch das Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz von 2004 sowie dem Bilanzmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 um die Verfolgung der Einhaltung der Prämisse des Gläubigerschutzes und der Kapitalerhaltung geht, befolgen die IFRS die Monozielsetzung der Informationsbeschaffung für Investoren.

Diese Zielsetzung erfordert ein höheres Maß an Aufwand für bilanzierende Unternehmen, da die Bilanzierung nach IFRS, im Vergleich zum HGB, insgesamt deutlich komplexer und umfangreicher ausfällt. Neben dem Framework, welches die Basis der IFRS-Rechnungslegung darstellt, wurden vom IASB bislang 41 IAS und acht IFRS verabschiedet, wovon jedoch einige bereits wieder außer Kraft gesetzt oder in andere Standards integriert wurden. Ergänzt werden diese Vorschriften durch eine Vielzahl von Interpretationen (SIC oder IFRIC), die dazu bestimmt sein sollen Unklarheiten bei der Anwendung der Standards zu beseitigen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, unterliegen die einzelnen Standards einem steigen Anpassungswandel, der auch für die Zukunft bestand hat. Diese stetige Anpassung führt natürlich insbesondere im Rahmen der Erstellung des IFRS-Abschlusses zu einer kontinuierlichen Überprüfung der angewandten Rechnungslegungsmethoden. Dies erstreckt sich auf alle Abschlussbestandteile, somit auch den Anhang. Diese ständigen Änderungen führten in der Vergangenheit zu einer extremen Komplexität im IFRS, die gerade mittelständische Unternehmen und deren Abschlussprüfer zu überfordern droht. Aber auch bei der Betrachtung der Geschäftsberichte von Großkonzernen stechen die jährlich umfangreichen Änderungsangaben zu geänderten bzw. neuangewandten Rechnungslegungsvorschriften hervor. Gerade im Bezug auf Inkonsistenzen beim Anwendungszeitpunkt neuer Standards kann hier die Vergleichbarkeit der Abschlüsse aus Sicht des Investors beeinträchtigt werden.

Vor diesem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität beschäftigt sich diese Abschlussarbeit mit der qualitativen und quantitativen Analyse von Anhangangaben deutscher IFRS-Anwender. Während der Suche nach Quellen und nach Studie der vorliegenden Literatur wurde deutlich, dass der Forschungsstand im Bezug auf IFRS-Anhangangaben als recht niedrig einzustufen ist. Nur wenige Lehrbücher beziehen sich umfangreich auf die Anhangerstellung oder -darstellung. Meist spielt der Anhang eine Randnotiz in einschlägigen umfassenden Lehrwerken, wie der Jahresabschlussanalyse von COENENBERG/HALLER/SCHULTZE. Es gestaltete sich daher schwierig, ausreichend Literatur für diese Arbeit anzusammeln. Insbesondere konnten keine empirischen Studien bzgl. der Qualität von Anhangangaben gefunden werden, während wenigstens zur Quantität ein wenig Material vorhanden war.

Als Grundlage der Arbeit dient der Gesetzesstand des Abschlussstichtags (31.12.2009) der untersuchten Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bei Zitaten aus älterer Literatur, diese insoweit angepasst wurde, dass die Nennung von Gesetzestexten an die aktuelle Version angepasst wurde. Außerdem wurden notwendige Umrechnungen von Währungsangaben in EUR zum jeweiligen Bilanzstichtagskurs durchgeführt. Im ersten Teil der Arbeit werden die theoretischen Grundlagen eines IFRS-konformen Anhangs vorgestellt und durch Erläuterung der Qualitätsmerkmale, die sich aus dem Framework ableiten, verinnerlicht. Zusätzlich wird auf Struktur, Funktion, Inhalt und Umfang des Anhangs eingegangen, um die Grundsteine der späteren quantitativen Analyse zu legen. Hierbei wird sich weniger mit den einzelnen Ausweisposten und deren Art und Form der Bilanzierung auseinander gesetzt, sondern vielmehr ein verstärktes Augenmerk auf allgemeine Angaben sowie Änderungsvermerke und Wahlrechte gelegt. Bevor dann der empirische Teil beginnt wird zusätzlich das vom Autor entwickelte Scoringmodell erläutert, welches Grundlage der Qualitätsanalyse ist. Im zweiten Teil der Arbeit folgt, aufbauend auf den theoretischen Grundlagen, die empirische Analyse der Anhangangaben. Zuerst wird anhand der DAX, MDAX und SDAX Unternehmen eine quantitative Untersuchung durchgeführt bei der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einzelnen Indizes und Branchen, bezogen auf Umfang der Anhangangaben, aufgezeigt werden. Anschließend beschränkt sich die Qualitätsanalyse auf die Konzerne des deutschen Aktienindex DAX und beleuchtet die Anhänge anhand ihrer qualitativen Merkmale, um abschließend mit Hilfe des zuvor vorgestellten Scoringmodells eine qualitative Bewertung der Konzerne vorzunehmen.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
TABELLENVERZEICHNIS III
1. EINLEITUNG 1
2. THEORETISCHER TEIL 3
2.1. Grundlagen des Anhangs nach IFRS 3
2.1.1. Anforderung an den Anhang 3
2.1.2. Funktion des Anhangs 5
2.1.3. Besondere Angabepflichten deutscher IFRS-Anwender 6
2.2. Aufbau des Anhangs 7
2.2.1. Anhang - Erster Teil 7
2.2.1.1. Allgemeine Angaben 7
2.2.1.2. Konsolidierungskreis und -methoden 9
2.2.1.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 10
2.2.1.4. Schätzungen und Ermessensspielräume 12
2.2.2. Anhang - Zweiter Teil 13
2.2.2.1. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 14
2.2.2.2. Angaben zur Bilanz 15
2.2.3. Anhang - Dritter Teil 16
2.3. Entwicklung Analyseraster für Qualitätsuntersuchung 17
3. EMPIRISCHER TEIL 19
3.1. Quantitätsanalyse deutscher IFRS Anwender 19
3.1.1. Gesamtüberblick DAX, MDAX, SDAX 19
3.1.2. Branchenanalyse 22
3.1.2.1. Branchenanalyse DAX 22
3.1.2.2. Branchenanalyse MDAX 22
3.1.2.3. Branchenanalyse SDAX 24
3.1.2.4. Gesamtbranchenanalyse 25
3.1.3. Weitere Angaben im Anhang 25
3.1.4. Konzerngrößenanalyse 26
3.1.4.1. Analyse Mitarbeiterzahl 26
3.1.4.2. Analyse Bilanzsumme 27
3.2. Qualitätsanalyse deutscher IFRS-Anwender 27
3.2.1. Relevanz 28
3.2.2. Verlässlichkeit 28
3.2.3. Verständlichkeit 29
3.2.4. Vergleichbarkeit 32
3.2.5. Gesamtergebnis 33
4. FAZIT 34
LITERATURVERZEICHNIS IV
ANHANG IX

Textprobe:

Kapitel 2.1.2, Funktion des Anhangs:

In seiner Funktion hat der Anhang im Vergleich zum HGB einen deutlich höheren Stellenwert, da ein IFRS Abschluss auf einen wertorientierten Einblick in Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens abzielt und zugleich eine Beobachtung von Veränderungen im Zeitablauf möglich macht. Hierzu lassen sich drei zentrale Funktionen aus den IAS ableiten, wodurch der Anhang seinen zahlreichen Informationsempfehlungen und -pflichten nachkommt, um die primäre Aufgabe eines IFRS Abschlusses, die Informationsvermittlung, zu erfüllen.

Erläuterungsfunktion:

Mit dieser Funktion werden die Grundlagen des Abschlusses und verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher erläutert. Insbesondere sollen hierdurch in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wahlrechte und Ermessensspielräume näher beleuchtet werden. Postuliert wird dieses auch in IAS 1.10(e), wonach dem Anhang ‘explanatory information’ als Inhalt vorgegeben werden. Zusätzlich wird zur Struktur in IAS 1.112(a) vorgegeben, dass Informationen über die Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die spezifischen Rechnungslegungsmethoden darzulegen sind.

Entlastungsfunktion:

Im Allgemeinen wird von einer Entlastung gesprochen, wenn nach IFRS geforderte Informationen im Anhang darstellt werden und nicht in anderen Teilen des Abschlusses. Dies bezieht sich auf Inhalte, die, wenn in anderen Abschlussbestandteilen (bspw. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz) nicht genug Platz für zusätzliche wichtige Informationen existiert, in den Anhang verlegt werden. Auch sind Inhalte gemeint, die aufgrund von Wahlrechten im Anhang offengelegt werden.

Ergänzungsfunktion:

Diese Funktion beschreibt die Darstellung zusätzlicher Informationen, über die es keine explizite Angabepflicht gibt, welche aber dennoch relevant zum Verständnis der Auswirkungen einzelner Geschäftsvorfälle oder Ereignisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Hierzu gibt der IAS 1.112(c) vor, dass der Anhang ‘…Informationen liefern soll, die nicht in anderen Abschlussbestandteilen ausgewiesen werden, für das Verständnis derselben jedoch relevant sind.’.

2.1.3, Besondere Angabepflichten deutscher IFRS-Anwender:

Seit dem seit 2005 gültigen Bilanzrechtsreformgesetz liegt eine Befreiung von den Konzernanhangsvorschriften der §§ 313 und 314 HGB für deutsche IFRS-Anwender vor. Dennoch liegen nach § 315a HGB fünf Ausnahmen vor:

§ 313 Abs. 2 und 3 HGB: Angaben zu konsolidierten und nichtkonsolidierten Beteiligungen.

§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB: Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer der einbezogenen Unternehmen aufgeteilt in Gruppen.

§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB: Angaben über Vergütungen der Organverwendungen.

§ 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB: Angabe ob bei börsennotierten Unternehmen die Erklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance Codex) abgegeben und wo diese öffentlich zugänglich gemacht wurde.

§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB: Angaben zum Gesamthonorar für den Abschlussprüfer unterteilt in Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen.

Ferner kann nach § 325 Abs. 2a HGB auch ein IFRS-Einzelabschluss zum Zwecke der Bekanntmachung in dem elektronischen Bundesanzeiger gemacht werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Abschlussersteller jedoch zu weiteren Anhangangaben: § 285 Satz 1 Nr. 7, 8b, 9 bis 11a, 14 bis 17 HGB sowie § 286 Abs. 1 und 3 HGB und § 287 HGB.

Zusätzlich gilt natürlich die bereits erwähnte Pflicht für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Erstellung eines IFRS-konformen Konzernabschlusses. Kapitalmarktorientiert ist ein Mutterunternehmen, dass zum jeweiligen Bilanzstichtag an einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 1 S.1 WpHG teilnimmt bzw. Zulassung von Wertpapieren beantragt hat.

2.2, Aufbau des Anhangs:

Zur Gliederung eines Anhanges gibt es keine explizit vorgegebene Struktur in den IAS. IAS 1.113 beschreibt lediglich, dass Anhangangaben systematisch darzustellen und entsprechende Querverweise anzubringen sind. In der Praxis hat sich jedoch eine Aufteilung in drei wesentliche Bereiche herauskristallisiert:

Erster Teil: Bestehend aus allgemeinen Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Konsolidierungskreis und -methoden sowie wichtige Ereignisse.

Zweiter Teil: Erläuterung der Abschlussbestandteile, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz.

Dritter Teil: Sonstige Pflichtangaben, die noch nicht im ersten oder zweiten Teil des Anhangs enthalten sind.

Diese Aufteilung entspricht auffallend der in IAS 1.114 empfohlenen Reihenfolge, wonach anscheinend doch Gliederungsvorgaben zum Anhang beschrieben werden. Am Beispiel des Konzern Bayer kann man die Orientierung an den Gliederungsvorgaben sehr gut erkennen.

Arbeit zitieren:
Hütter, Sebastian November 2010: Anhanganalyse – Qualität und Quantität von Anhangangaben deutscher IFRS Anwender, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
IFRS, Anhang, Qualität, Quantität, DAX

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