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Analyse des Rentabilitätspotentials der vollintegrierten Geflügelproduktion in Transformationsländern

Am Beispiel einer Hähnchen-Mastanlage in der Ukraine

Analyse des Rentabilitätspotentials der vollintegrierten Geflügelproduktion in Transformationsländern
Über dieses Buch
  • Art: MA-Thesis / Master
  • Autor: Uwe Cramer
  • Abgabedatum: Februar 2010
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 2,8
  • Institution / Hochschule: Hochschule Anhalt, Standort Bernburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 68
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-0023-6
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Cramer, Uwe Februar 2010: Analyse des Rentabilitätspotentials der vollintegrierten Geflügelproduktion in Transformationsländern, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Geflügel, Hähnchen, Ukraine, Investition, Osteuropa

MA-Thesis / Master von Uwe Cramer

Einleitung:

Die Geflügelproduktion, insbesondere die Mast von Hähnchen, boomt weltweit. Für die Produktion von Hähnchen Fleisch sprechen insbesondere die geringen Produktionskosten. Hähnchen haben, im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren, eine sehr gute Futterverwertung und eine sehr kurze Mastdauer. Auch lassen sich Hähnchen günstiger schlachten und verarbeiten als beispielsweise Schweine oder Rinder. Insgesamt kann Hähnchenfleisch also deutlich günstiger angeboten werden als Rinder oder Schweinefleisch. Geflügelfleisch wird zudem oft in Vollintegrationen gemästet. Elterntiere, Brüterei, Futterwerk, Mast, Schlachtung und Verarbeitung liegen in einer Hand. Hierdurch kann die Produktion hinsichtlich Produktqualität, Sicherheit und Produktionskosten über die gesamte Produktionskette sehr leicht optimiert werden. Ein weiteres Argument für die Geflügelproduktion ist, dass das Fleisch fettarm und damit gesund ist. Diese Vorteile des Hähnchenfleisches gegenüber Rind und Schweinefleisch haben zu einem Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauches in Deutschland von 9,2 kg im Jahr 2004 auf 11,1 kg im Jahr 2008 geführt. Die Produktion von Hähnchenfleisch stieg allerdings noch stärker an als der Verbrauch. Während 2004 ca. 50.000 t Hähnchenfleisch nach Deutschland importiert werden mussten, konnten, trotz deutlich gestiegenem Verbrauch, im Jahr 2008 30.000 t exportiert werden.

Auch für die Jahre 2009 und 2010 ist von einer Ausweitung der Produktion auszugehen. Der Markt in Deutschland scheint also gesättigt zu sein. Der Handel und insbesondere die Discounter reagieren auf dieses Überangebot bereits jetzt mit sehr großem Preisdruck. Aus diesem Grund müssen sich die deutschen Schlachtunternehmen neue, bislang unterversorgte Märkte suchen. Ein potenzieller Markt für diese Unternehmen sind die Transformationsländer, die sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft entwickelten. Diese Volkswirtschaften brachen regelrecht zusammen Heute sind sie deutlich weniger weit entwickelt als die westeuropäischen Volkswirtschaften (kfw, 2009). Wenn die Volkswirtschaften der Transformationsländer zu den westeuropäischen Volkswirtschaften aufschließen wollen, setzt dies ein sehr hohes Wirtschaftswachstum voraus. Bis zur Wirtschaftskrise war dies in vielen Transformationsländern der Fall. So lag das durchschnittliche Wirtschaftswachstum in dieser Region im Jahr 2007 bei 7 %. Auch die Einkommen stiegen. In weniger entwickelten Ländern steigt mit dem Einkommen der Haushalte der Fleischkonsum deutlich an. In diesen Ländern hat die Geflügelfleischproduktion langfristig also ein enormes Wachstumspotenzial. Für deutsche Investoren sind in erster Linie die europäischen Transformationsländer von Interesse.

Diese liegen einerseits räumlich nah, was sowohl den Import von Technik und Produktionsmitteln als auch die Anreise von deutschen Beratern und Führungskräften vereinfacht. So kann ein deutscher Investor die Produktion in diesen Ländern relativ leicht kontrollieren. Andererseits ist auch die Kultur der osteuropäischen Transformationsländer der deutschen Kultur ähnlicher als die Kultur beispielsweise asiatischer Staaten. Osteuropäische Staaten, die bereits der EU beigetreten sind, wie zum Beispiel die Baltischen Staaten, sind deutlich weiter entwickelt. Ihr Entwicklungspotenzial ist folglich geringer. Auch ist der Markt für Geflügelfleisch in diesen Ländern bereits aufgeteilt, so dass keine Pioniergewinne mehr möglich sind. Als Beispiel für einen osteuropäischen Staat, der noch nicht zur EU gehört, kann die Ukraine dienen. Die Ukraine ist, nach Russland, das größte Land Europas. Mit 47 Mio. Einwohnern besteht dort ein großer Markt. Das im Vergleich zu anderen osteuropäischen Ländern niedrige Bruttoinlandsprodukt und die hohen Wachstumsraten vor der Weltwirtschaftskrise lassen für die Zukunft auf eine stark wachsende Wirtschaft hoffen. Wie in anderen Transformationsländern dürfte der Geflügelmarkt auch in der Ukraine langfristig deutlich wachsen. Hinzu kommt, dass die ukrainische Landwirtschaft nach dem Ende der Sowjetunion, der Wirtschaftkrise 1998 und der aktuellen Weltwirtschaftkrise, zusammengebrochen ist. Es wird weniger Fleisch produziert als konsumiert. Zudem gibt es teilweise erhebliche Qualitätsmängel bei ukrainischen Produkten. Qualitativ hochwertige Produkte dürften in der Ukraine also sehr gut zu vermarkten sein. Auch die Produktion in der Ukraine ist interessant. Die klimatischen Bedingungen lassen den Anbau von Mais, Weizen und Soja zu. Das Lohnniveau ist sehr niedrig. Der Staat und die Gesellschaft insgesamt tolerieren große Agrarunternehmen sowohl im Ackerbau als auch in der Tierhaltung.

Es auch gibt es keine übertriebenen Umwelt-, Verbraucherschutz- und Tierschutzstandards. Insgesamt erinnern die Produktionsbedingungen stark an den Süden Brasiliens. Diese Region ist der weltweit führende Exporteur von Hähnchen- und Putenfleisch. In Brasilien kann Hähnchenfleisch so günstig produziert werden, dass es trotz hoher Transportkosten und Zöllen auf dem deutschen Markt, immer noch deutlich günstiger ist als deutsches Fleisch. Dies lässt vermuten, dass Fleisch, welches in der Ukraine erzeugt wird, einen ähnlichen Kostenvorteil hat. Ziel dieser Arbeit ist es, das Rentabilitätspotential der vollintegrierten Geflügelproduktion in Transformationsländern, am Beispiel einer Hähnchen-Mastanlage in der Ukraine, zu analysieren. Um das Rentabilitätspotenzial einer solchen Investition analysieren zu können, sollen Chancen und Risiken in Rahmen einer Risikoanalyse dargestellt werden. Hierbei sollen insbesondere Informationen über die Preisentwicklung von Geflügelfleisch, die Versorgung mit Küken und Futtermitteln, das Lohnniveau, Zollsätze und mögliche Absatzwege ermittelt werden. Diese Informationen sollen als Grundlage für ein Unternehmenskonzept dienen. Da es sich um eine vollintegrierte Geflügelproduktion handelt, soll das Konzept neben dem Mastbetrieb auch eine Schlachterei und gegebenenfalls eine Brüterei und ein Futterwerk umfassen. In diesem Konzept soll einerseits dargestellt werden, wie ein solches Unternehmen aufgebaut und organisiert werden kann, zum anderen sollen Cash-Flow und Investitionskosten ermittelt werden. Des Weiteren sollen Finanzierungsmöglichkeiten und Kosten dargestellt werden. Hieraus soll die zu erwartende Kapitalrendite der Investition abgeleitet werden. Aus der zu erwartenden Rendite soll, in Verbindung mit der Risikoanalyse, eine Aussage über das Rentabilitätspotenzial getroffen werden.

Inhaltsverzeichnis:

Tabellenverzeichnis 5
Abbildungsverzeichnis 6
1. Einleitung 7
2. Analyse potenzieller Risiken bei einer Investition in einen Geflügelmastbetrieb in der Ukraine 9
2.1 Methodik 9
2.2 Analyse der länderspezifischen Chancen und Risiken in der Ukraine 11
2.2.1 Standort Risiken 11
2.2.1.1 Wirtschaftliche Lage der Ukraine 11
2.2.1.2 Situation der Landwirtschaft 16
2.2.2 Transportrisiken 20
2.2.3 Politische und Soziokulturelle Risiken in der Ukraine 22
2.2.3.1 Politische Lage in der Ukraine 22
2.2.3.2 Das Verhältnis der Ukraine zu Russland und zur EU 24
2.2.3.3 Sicherheit und Korruption 26
2.2.4 Rechtliche Risiken in der Ukraine 29
2.3 Analyse der Ökonomischen Chancen und Risiken 32
2.3.1 Analyse des Marktrisikos 32
2.3.1.1 Beschreibung der aktuellen Marktlage 32
2.3.1.2 Ermittlung des Marktpotenzials 33
2.3.1.3 Analyse der Wettbewerbssituation 35
2.3.1.4 Vergleich möglicher Vermarktungswege in der Ukraine 36
2.3.2 Analyse des Preisrisikos bei der Produktion von Geflügelfleisch in der Ukraine 38
2.4 SWOT-Analyse 39
3. Entwicklung eines Unternehmenskonzeptes für einen vollintegrierten Geflügelmastbetrieb in der Ukraine 42
3.1 Analyse der standortspezifischen Besonderheiten 42
3.1.1 Ermittlung eines optimalen Standortes innerhalb der Ukraine 42
3.1.2 Vergleich verschiedener Unternehmensformen 44
3.1.3 Analyse des ukrainischen Steuersystems 45
3.1.4 Vergleich verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten in der Ukraine 47
3.2 Konzeption der Tierproduktion 50
3.2.1 Entwicklung eines Konzeptes für die Mastanlagen 50
3.2.2 Entwicklung eines Personalkonzeptes für die Tierproduktion 52
3.2.3 Beschreibung eines möglichen Mastverfahrens 54
3.2.4 Beispielkalkulation für die Investitionskosten in eine Hähnchemastanlage 56
3.2.5 Prognose der biologischen Leistungen 57
3.2.6 Analyse der Produktionskosten 58
3.2.6.1 Futter 58
3.2.6.2 Küken 63
3.2.6.3 Energie 65
3.2.6.4 Sonstige Kosten 67
3.3 Konzeption des Schlachtbetriebes 68
3.3.1 Einschätzung der Investitionskosten 68
3.3.2 Entwicklung eines Personalkonzeptes für den Schlachthof 69
3.3.3 Prognose der Einnahmen des Unternehmens 71
3.4 Entwicklung eines Konzeptes für das Gesamtunternehmen 73
3.4.1 Entwicklung des Personalkonzeptes 73
3.4.2 Zusammenfassung der Investitionskosten 76
3.4.3 Schätzung des Cash-Flows 77
3.4.4 Ermittlung der Finanzierungskosten und der Eigenkapitalrendite 80
4. Fazit 82
Quellenverzeichnis 84

Textprobe:

Kapitel 2.2.4, Rechtliche Risiken in der Ukraine Grundsätzlich gestaltet sich der Aufbau einer Produktion in der Ukraine schwierig. Der ukrainische Staat mit all seinen Einrichtungen hat auch auf dem Feld der Wirtschaft noch immer einen immensen Einfluss. So müssen zu den Entscheidungsträgern aus Administrationen und Politik bereits im Vorfeld gute Kontakte aufgebaut und klare Vereinbarungen getroffen werden, damit das Investitionsvorhaben nicht von vornherein belastet startet. Dies geschieht am besten durch einen ukrainischen Kooperationspartner. Nach der Verordnung „Über das Verfahren der staatlichen Registrierung von Auslandsinvestitionen“ dürfen, ohne besondere staatliche Genehmigung, Investitionen betrieben werden, soweit sie nicht ausdrücklich gesetzlich verboten sind. Die Ukraine hat Investitionsschutzabkommen mit mehr als 50 Ländern abgeschlossen. Außerdem hat sie auch die Konvention „Über das Verfahren der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Ausländern“ ratifiziert. Nach dem geltenden ukrainischen Investitionsrecht lassen sich derzeit folgende unternehmerische Vorteile und Absicherungen feststellen:

- Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine besteht seit dem 29.6.1996 ein Investitionsschutzabkommen. • - Eine Einmischung in Tätigkeiten der Investoren durch öffentliche Behörden und ihre Vertreter ist nicht gestattet. • - Niemand darf das Recht der Investoren auf freie Auswahl ihrer Investitionsobjekte einschränken (es gibt aber bestimmte gesetzlich definierte Ausnahmefälle). • - Eine entschädigungslose Verstaatlichung oder Nationalisierung von Investitionen ist ausgeschlossen. • - Die aus Investitionen erzielten Einkünfte und Gewinne der Investoren können nach Zahlung von Steuern und Gebühren unbeschränkt und unverzüglich in jeder ausländischen Währung ins Ausland transferiert werden. • - Die Möglichkeit der Reinvestition der erzielten Einkünfte und Gewinne ist gegeben. Bei Auflösung des Unternehmens ist die Rückführung der Investition innerhalb von sechs Monaten ohne Bezahlung von Zollabgaben möglich. • - Verletzen staatliche, kommunale oder andere Organe und Amtsträger in eklatanter Weise die Rechte von Investoren und deren Teilhabern, so kann bei Schäden und Verlusten Schadensersatz geltend gemacht werden.

Da die Regierung, wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben, auf absehbare Zeit handlungsunfähig sein dürfte, dürften Enteignungen und andere staatliche Eingriffe in das Eigentumsrecht im Moment kein Problem darstellen. Ausländische Investoren dürfen nach der Verordnung der ukrainischen Nationalbank „Über die Regelung von Fragen ausländischer Investitionen in der Ukraine“:

- ausländische Devisen unmittelbar auf das Girokonto eines Deviseninländers überweisen; - auf in der Ukraine eröffnete Investitionskonten von Nichtresidenten überweisen; - Devisen von einem Investitionskonto konvertieren und überweisen; - die erhaltene UAH zur weiteren direkten Investition auf das Konto des Investitionsempfängers verwenden.

Dabei können die Investitionen direkt in frei konvertierbarer Währung vorgenommen werden. Unabhängig davon wird aber für gemeinsame Investitionen, die von einem Investitionskonto erfolgen, eine Lizenzierung durch die ukrainische Nationalbank benötigt. Darüber hinaus ist die ukrainische Währung (UAH) nach dem Regierungsdekret „Über das Währungsregelungs- und Währungskontrollsystem“ das einzig zulässige Zahlungsmittel auf ukrainischem Hoheitsgebiet (z.B. Zahlungen zwischen ukrainischen Unternehmen, Privatunternehmer etc). Ein Großteil der Produktionsmittel soll importiert werden. Für den Import von Produktionsmitteln müssen Zölle bezahlt werden. Diese haben also unmittelbaren Einfluss auf die Produktionskosten. Die Rechtsgrundlage für bildet das Zollgesetzbuch vom 11. Juli 2002, das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, die Gesetze über den einheitlichen Zolltarif vom 5. Februar 1992 und über den Zolltarif der Ukraine vom 5. April 2001. Das neue Zollgesetzbuch regelt 14 unterschiedliche Zollverfahren, die bei Verzollung angemeldeter Waren bei der Grenzüberschreitung angewendet werden. Der Ein- und Ausfuhrzoll wird in Prozent vom Zollwert der Waren oder als Fixbetrag für die jeweilige Wareneinheit festgelegt. Das Warenverzeichnis, deren Ausfuhr oder Einfuhr einer Lizenzpflicht und Quotenfestlegung unterliegt, wird jährlich durch Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine veröffentlicht. Die Zollabfertigung selbst bereitet oft Probleme. Es sollte bei der Zollabfertigung unbedingt ein Vertreter des Unternehmens vor Ort sein. Oft sind die Zuständigkeiten der Behörden nicht geklärt. So sind für die Verzollung eingeführter Waren mehrere Behörden gleichzeitig zuständig. Welche Behörde welchen Zollsatz verlangt, ist damit dem Zufall überlassen. Hinzu kommt die übliche Korruption. Bei der Wareneinfuhr müssen Zollabfertigungsgebühren bezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert. Bei einem Zollwert bis zu 100 US$ wird keine Gebühr entrichtet; von 100 bis 1.000 US$ beträgt die Gebühr 5 US$, von 1.000 US$ aufwärts beträgt die Gebühr 0,2 % des Zollwertes der Waren, jedoch nicht mehr als 1.000 US$. Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme der Einfuhr zu Zwecken des Verkaufs an Dritte oder für den eigenen Verbrauch) dürfen durch einen Investor für deren Einbringung als Sacheinlage in das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft zollfrei eingeführt werden.

Der Import solcher Waren erfolgt auf Grund der Ausstellung eines einfachen Wechsels durch das betroffene Unternehmen auf die Summe des Zolls mit Fälligkeit nach 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Einfuhr. Der Wechsel verfällt und der Einfuhrzoll muss nicht entrichtet werden wenn im Laufe der 30 Tage die eingeführten Wirtschaftsgüter in das Stammkapital des Unternehmens aufgenommen werden Dieses muss von einem zuständigen Steueramt bestätigt werden. Die derart eingeführten Wirtschaftsgüter dürfen innerhalb von drei Jahren nicht entnommen werden.

Arbeit zitieren:
Cramer, Uwe Februar 2010: Analyse des Rentabilitätspotentials der vollintegrierten Geflügelproduktion in Transformationsländern, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Geflügel, Hähnchen, Ukraine, Investition, Osteuropa

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