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Analyse der Rechnungslegungspolitik eines Dienstleistungsunternehmens unter Berücksichtigung einer Umstellung auf internationale Normen

Dargestellt am Beispiel eines Schifffahrtsunternehmens

Analyse der Rechnungslegungspolitik eines Dienstleistungsunternehmens unter Berücksichtigung einer Umstellung auf internationale Normen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Marc Hubert
  • Abgabedatum: Oktober 2007
  • Umfang: 200 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 150
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1578-5
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hubert, Marc Oktober 2007: Analyse der Rechnungslegungspolitik eines Dienstleistungsunternehmens unter Berücksichtigung einer Umstellung auf internationale Normen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IFRS, Reederei, Finanzinstrumente, Charteroption, Freight Forward Agreements

Diplomarbeit von Marc Hubert

Einleitung:

Die Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS) hat durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) im Handelsgesetzbuch (HGB) weiter zugenommen. Beide Rechnungslegungssysteme, sowohl das HGB als auch die IFRS, verfolgen unterschiedliche Rechnungslegungsphilosophien und unterscheiden sich daher auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Rechnungslegungspolitik.

Das HGB ist geprägt durch eine große Zahl von Gestaltungsspielräumen in Form von Wahlrechten, Ermessensspielräumen und der engen Verbindung zur Steuerbilanz durch die Prinzipien der Maßgeblichkeit und der umgekehrten Maßgeblichkeit. Bedingt durch diesen vielfältigen Gestaltungsspielraum bietet das HGB zahlreiche Möglichkeiten, Rechnungslegungspolitik zu betreiben und stille Reserven im Unternehmen zu bilden.

Aufgrund der divergierenden Zielsetzung des IFRS-Abschlusses im Vergleich zum HGB-Abschluss besteht die Absicht des International Accounting Standard Board (IASB) darin, Wahlrechte innerhalb der IFRS-Rechnungslegung zu reduzieren und die Offenlegungspflichten zu erweitern. Trotz dieser vom IASB verfolgten Absichten bieten die IFRS dennoch zahlreiche Möglichkeiten Rechnungslegungspolitik zu betreiben. Das rechnungslegungspolitische Instrumentarium setzt sich zusammen aus Sachverhaltsgestaltungen, Ermessensspielräumen, Wahlrechten und unbestimmten Rechtsbegriffen.

Die Zielsetzung dieser Arbeit ist es, die rechnungslegungspolitischen Möglichkeiten beider Rechnungslegungssysteme für ein nicht kapitalmarktorientiertes Dienstleistungsunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft aus dem Bereich der Schifffahrt, unter Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie und Berücksichtigung möglicher mit der IFRS-Einführung verbundener Kosten- und Nutzenaspekte, zu vergleichen.

Gang der Untersuchung:

Innerhalb des zweiten Abschnittes dieser Untersuchung werden zunächst die Rahmenbedingungen für einen möglichen Übergang von der HGB- auf die IFRS-Rechnungslegung dargestellt und die grundlegenden Begriffe definiert. Im zweiten Schritt werden die mit einer möglichen IFRS-Einführung verbundenen Nutzenpotentiale und Nachteile dargestellt.

Im dritten Gliederungspunkt wird auf die Rechnungslegungsnormen nach IFRS und HGB eingegangen. Hierbei erfolgt zunächst ein synoptischer Vergleich der Regelungen nach IFRS und HGB für die als wesentlich qualifizierten Jahresabschlussposten. Im zweiten Schritt werden die IFRS-Regelungen detailliert dargestellt. Nachdem die theoretischen Regelungen vorgestellt wurden, erfolgt eine praktische Umsetzung der dargestellten Regelungen an Hand von Beispielen unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie. Nachdem die praktische Umsetzung der Jahresabschlussposten erfolgt ist, werden die rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielräume beider Systeme miteinander verglichen.

Im vierten Abschnitt wird an Hand einer Simulationsrechnung aufgezeigt, welche Auswirkungen die Anwendung der jeweiligen Rechnungslegungssysteme auf den Jahresabschluss haben. Hierbei wird an Hand typischer Geschäftsvorfälle die unterschiedliche Behandlung nach IFRS und HGB und dessen Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dargestellt. Außerdem erfolgt eine Würdigung des Ergebnisses unter Berücksichtigung der im zweiten Abschnitt dargestellten Entscheidungsparameter.

Im fünften Abschnitt werden die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammengefasst und ein Ausblick über die möglichen zukünftigen Entwicklungen gegeben.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis VIII
Tabellenverzeichnis IX
Abkürzungsverzeichnis X-XIII
Symbolverzeichnis XIV
1. EINLEITUNG 14
1.1 Problemstellung 14
1.2 Gang der Untersuchung 15
2. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR EINEN MÖGLICHEN ÜBERGANG VON DER HGB-RECHNUNGSLEGUNG AUF IFRS IN EINEM INTERNATIONALEN SCHIFFFAHRTS-UNTERNEHMEN 15
2.1 Schifffahrtsunternehmen als Dienstleistungsunternehmen 15
2.1.1 Begriff des Schifffahrtsunternehmens als Dienstleistungs-unternehmen 15
2.1.2 Bedeutung von Schifffahrtsunternehmen 16
2.1.3 Branchenentwicklungen 17
2.2 Rechtsformspezifische Besonderheiten von Schifffahrts-unternehmen 19
2.2.1 Begriff und Charakteristik von Personengesellschaften 19
2.2.2 Bedeutung der Rechtsform Personengesellschaften in der Schifffahrt 20
2.2.3 Rechnungslegungspolitische Zielsetzungen von Personengesellschaften im Vergleich zur Kapitalgesellschaft 21
2.3 Rechnungslegungssysteme und Rechnungslegungspolitik 22
2.3.1 Definition Rechnungslegungssystem 22
2.3.2 Rechnungslegungssystem - HGB 22
2.3.2.1 Historische Entwicklung 22
2.3.2.2 Funktionen und Adressaten 23
2.3.3 Rechnungslegungssystem - IFRS 24
2.3.3.1 Historische Entwicklung 24
2.3.3.2 Funktionen und Adressaten 26
2.3.4 Vergleich der Rechnungslegungssysteme in Bezug auf den Informationsumfang 27
2.3.5 Rechnungslegungspolitik 27
2.3.5.1 Definition Rechnungslegungspolitik und deren Instrumente 27
2.3.5.2 Rechnungslegungspolitik als Bestandteil der Unternehmenspolitik 29
2.3.5.3 Rechnungslegungspolitik - HGB 30
2.3.5.4 Rechnungslegungspolitik - IFRS 30
2.3.6 Entscheidungsparameter einer möglichen IFRS-Einführung 31
2.3.6.1 Nutzenpotentiale 31
2.3.6.1.1 Basel II 31
2.3.6.1.2 Erleichterung externer Eigenkapitalfinanzierungen 33
2.3.6.1.3 Verbesserung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gleicher oder verschiedener Branchen 34
2.3.6.1.4 Erleichterung bei der Umsetzung von Akquisitionen und Partnerschaften 35
2.3.6.1.5 Vorteile beim Aufbau von internationalen Kundenbeziehungen 36
2.3.6.1.6 Unternehmensimage 37
2.3.6.1.7 Vereinheitlichung des internen und externen Rechnungswesens 38
2.3.6.2 Nachteile 39
2.3.6.2.1 Transparenz gegenüber Wettbewerbern 39
2.3.6.2.2 Volatilität der Vermögens- und Ergebnislage 40
2.3.6.2.3 Ausbildungs- und Implementierungskosten 40
2.3.6.2.4 Beraterkosten 41
2.3.6.2.5 Kosten des Informationsumfanges 41
2.3.6.2.6 Doppelter Jahresabschluss 42
2.3.6.2.7 Komplexität und Änderungsdynamik 42
3. ENTSCHEIDUNGSHILFEN FÜR DIE WAHL EINES RECHNUNGSLEGUNGSSYSTEMS BEI ANSATZ, BEWERTUNG UND AUSWEIS UNTER DER ZIELSETZUNG DER INFORMATIONSVERMEIDUNGSSTRATEGIE 43
3.1 IFRS 1 - Erstmalige Anwendung 43
3.2 Aktivische Bilanzposten 45
3.2.1 Sachanlagen 45
3.2.1.1 Synoptischer Vergleich bei Ansatz, Bewertung und Ausweis zwischen HGB und IFRS 45
3.2.1.2 Theoretische Darstellung der Sachanlagen nach IFRS 47
3.2.1.2.1 Ansatz 47
3.2.1.2.2 Bewertung 50
3.2.1.2.2.1 Erstbewertung 50
3.2.1.2.2.2 Komponentenansatz 53
3.2.1.2.2.3 Folgebewertung 55
3.2.1.2.2.3.1 Methode der fortgeführten Anschaffungskosten 55
3.2.1.2.2.3.2 Neubewertungsmethode 57
3.2.1.2.2.3.2.1 Vorgehensweise 57
3.2.1.2.2.3.2.2 Buchung der Neubewertung 60
3.2.1.2.2.4 Außerplanmäßige Wertminderungen 60
3.2.1.2.2.4.1 Vorgehensweise 60
3.2.1.2.2.4.2 Wertaufholung 64
3.2.1.2.3 Abgang 65
3.2.1.2.4 Ausweis 66
3.2.1.2.5 Anhangangaben 67
3.2.1.3 Praktische Darstellung der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS und HGB unter der Zielsetzung einer Informationsvermeidungspolitik 68
3.2.1.3.1 Schiffe 68
3.2.1.3.1.1 Ansatz 68
3.2.1.3.1.2 Bewertung 70
3.2.1.3.1.2.1 Erstbewertung 70
3.2.1.3.1.2.2 Folgebewertung 72
3.2.1.3.1.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen 77
3.2.1.3.2 Flugzeuge 82
3.2.1.3.2.1 Ansatz 82
3.2.1.3.2.2 Bewertung 83
3.2.1.3.2.2.1 Erstbewertung 83
3.2.1.3.2.2.2 Folgebewertung 84
3.2.1.3.2.2.3 Außerplanmäßige Wertminderungen 86
3.2.1.4 Vergleich der rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielräume zwischen IFRS und HGB unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 87
3.2.2 Investment Property nach IAS 40 90
3.2.2.1 Synoptischer Vergleich bei Ansatz, Bewertung und Ausweis zwischen HGB und IFRS 90
3.2.2.2 Theoretische Darstellung von Investment Property nach IFRS 91
3.2.2.2.1 Begriff „Investment Property“ 91
3.2.2.2.2 Ansatz 93
3.2.2.2.3 Bewertung 93
3.2.2.2.3.1 Erstbewertung 93
3.2.2.2.3.2 Folgebewertung 94
3.2.2.2.4 Ausweis 97
3.2.2.2.5 Abgang 97
3.2.2.2.6 Anhangangaben 98
3.2.2.3 Praktische Darstellung der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS und HGB an Hand eines Beispieles unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 99
3.2.2.3.1 Ansatz 99
3.2.2.3.2 Bewertung 99
3.2.2.3.2.1 Erstbewertung 99
3.2.2.3.2.2 Folgebewertung 100
3.2.2.3.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen 103
3.2.2.4 Vergleich der rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielräume zwischen HGB und IFRS unter der Zielsetzung einer Informationsvermeidungsstrategie 103
3.2.3 Finanzinstrumente 104
3.2.3.1 Synoptischer Vergleich bei Ansatz, Bewertung und Ausweis zwischen HGB und IFRS 104
3.2.3.2 Theoretische Darstellung der Finanzinstrumente nach IFRS 106
3.2.3.2.1 Begriffsabgrenzungen und Grundlagen 106
3.2.3.2.2 Ansatz 108
3.2.3.2.3 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente 108
3.2.3.2.3.1 Definition 108
3.2.3.2.3.2 Erstbewertung 109
3.2.3.2.3.3 Folgebewertung 109
3.2.3.2.4 Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente 109
3.2.3.2.4.1 Definition 109
3.2.3.2.4.2 Erstbewertung 110
3.2.3.2.4.3 Folgebewertung 110
3.2.3.2.5 Forderungen und Kredite 111
3.2.3.2.5.1 Definition 111
3.2.3.2.5.2 Erstbewertung 111
3.2.3.2.5.3 Folgebewertung 112
3.2.3.2.6 Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente 113
3.2.3.2.6.1 Definition 113
3.2.3.2.6.2 Erstbewertung 113
3.2.3.2.6.3 Folgebewertung 113
3.2.3.2.7 Hedge Accounting 114
3.2.3.2.8 Ausweis 115
3.2.3.2.9 Abgang 116
3.2.3.2.10 Anhangangaben 116
3.2.3.3 Praktische Darstellung der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS und HGB unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 117
3.2.3.3.1 Freight Forward Agreements 117
3.2.3.3.1.1 Ansatz 118
3.2.3.3.1.2 Bewertung 119
3.2.3.3.1.2.1 Erstbewertung 119
3.2.3.3.1.2.2 Folgebewertung 119
3.2.3.3.2 Forderungen/Valutaforderungen 120
3.2.3.3.2.1 Ansatz 120
3.2.3.3.2.2 Bewertung 121
3.2.3.3.2.2.1 Erstbewertung 121
3.2.3.3.2.2.2 Folgebewertung 122
3.2.3.3.2.2.3 Außerplanmäßige Wertminderungen 122
3.2.3.3.3 Devisentermingeschäfte 124
3.2.3.3.3.1 Ansatz 124
3.2.3.3.3.2 Bewertung 125
3.2.3.3.3.2.1 Erstbewertung 125
3.2.3.3.3.2.2 Folgebewertung 125
3.2.3.3.4 Charteroptionen 126
3.2.3.3.4.1 Definitionen 126
3.2.3.3.4.2 Ansatz 127
3.2.3.4 Vergleich des rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielraumes zwischen HGB und IFRS unter der Zielsetzung einer Informationsvermeidungspolitik 129
3.3 Passivische Bilanzposten 131
3.3.1 Verbindlichkeiten 131
3.3.1.1 Synoptischer Vergleich bei Ansatz, Bewertung und Ausweis 131
3.3.1.2 Theoretische Darstellung der Verbindlichkeiten nach IFRS 132
3.3.1.2.1 Ansatz 132
3.3.1.2.2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 133
3.3.1.2.2.1 Erstbewertung 133
3.3.1.2.2.2 Folgebewertung 133
3.3.1.2.3 Fair Value Verbindlichkeiten 133
3.3.1.2.3.1 Erstbewertung 133
3.3.1.2.3.2 Folgebewertung 133
3.3.1.2.4 Ausweis 133
3.3.1.2.5 Anhang 134
3.3.1.2.6 Abgang 134
3.3.1.3 Praktische Darstellung der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS und HGB an Hand eines Beispieles unter der Zielsetzung einer Informationsvermeidungsstrategie 134
3.3.1.3.1 Ansatz 134
3.3.1.3.2 Bewertung 135
3.3.1.3.2.1 Erstbewertung 135
3.3.1.3.2.2 Folgebewertung 136
3.3.1.4 Vergleich des rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielraumes zwischen HGB und IFRS unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 139
3.3.2 Rückstellungen/Drohverlustrückstellungen 140
3.3.2.1 Synoptischer Vergleich bei Ansatz, Bewertung und Ausweis zwischen HGB und IFRS 140
3.3.2.2 Theoretische Darstellung der Rückstellungen nach IFRS 141
3.3.2.2.1 Ansatz 141
3.3.2.2.2 Bewertung 143
3.3.2.2.2.1 Erstbewertung 143
3.3.2.2.2.2 Folgebewertung 143
3.3.2.2.3 Ausweis 143
3.3.2.2.4 Abgang 144
3.3.2.2.5 Anhang 144
3.3.2.3 Praktische Darstellung der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS und HGB an Hand eines Beispieles unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 145
3.3.2.3.1 Ansatz 145
3.3.2.3.2 Bewertung 146
3.3.2.4 Vergleich der rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielräume zwischen HGB und IFRS unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 147
3.3.3 Eigenkapital 149
3.3.3.1 Synoptischer Vergleich bei Ansatz, Bewertung und Ausweis zwischen HGB und IFRS 149
3.3.3.2 Theoretische Darstellung des Eigenkapitals nach IFRS 149
3.3.3.2.1 Ansatz 149
3.3.3.3.2 Bewertung 150
3.3.3.3.3 Ausweis 151
3.3.3.3.4 Aktuelle Entwicklungen bezüglich der Reform des IAS 32 152
3.4 Erlösrealisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung 153
3.4.1 Synoptischer Vergleich der Erlösrealisierung zwischen HGB und IFRS 153
3.4.2 Theoretische Darstellung der Erlösrealisierung nach IFRS 154
3.4.2.1 Grundlagen der Erlösrealisierung 154
3.4.2.2 Erlösrealisierung bei Dienstleistungen 155
3.4.3.3 Anhangangaben 156
3.4.3 Praktische Darstellung der Erlösrealisierung nach HGB und IFRS unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 156
3.4.4 Vergleich der rechnungslegungspolitischen Gestaltungsspielräume zwischen HGB und IFRS unter der Zielsetzung der Informationsvermeidungsstrategie 160
4. SIMULATIONSRECHNUNG 161
4.1 Grundlegendes 161
4.2 Darstellung der Ausgangsperiode t0 162
4.3 Darstellung Folgeperiode t1 174
4.4 Abschließende Betrachtung der Entscheidungsparameter und Würdigung des Ergebnisses 180
5. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 182
Literaturverzeichnis XV-XXX

Textprobe:

Kapitel 2.3.3.2, Funktionen und Adressaten: Die Zielsetzung bzw. Funktion der IFRS-Rechnungslegung besteht darin, nützliche und entscheidungsrelevante Informationen über die tatsächliche Vermögens- und Finanzlage, die Ertragskraft und den Cash Flow eines Unternehmens für die wirtschaftlichen Entscheidungen bereitzustellen. Die IFRS-Rechnungslegung geht hierfür von den Grundannahmen der periodengerechten Erfolgsermittlung und der Unternehmensfortführung aus. Damit Informationen als entscheidungsnützlich klassifiziert werden können, müssen sie relevant, verständlich, zuverlässig und vergleichbar sein. Zusätzlich soll das Management Rechenschaft über den Umgang mit dem ihm anvertrauten Vermögen geben.

Beide Rechnungslegungssysteme, sowohl die IFRS als auch das HGB, verfolgen somit die Zielsetzung, über die tatsächlichen Verhältnisse im Unternehmen zu berichten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Zielsetzung im HGB durch die zwingend notwendige Beachtung der GoB verzerrt wird.

Ein IFRS-Abschluss wendet sich an einen breiten Adressatenkreis. Die mit dem breiten Adressatenkreis verbundene Interessenvielfalt der Bilanzadressaten führt zu der Konsequenz, dass sämtliche vorhandene Informationsinteressen nicht durch ein Instrument befriedigt werden können. Dieses Problem wird vom IASB auf sehr praktische Weise gelöst. Das IASB geht davon aus, dass ein den Bedürfnissen der Investoren entsprechender Jahresabschluss auch die Interessen der übrigen Bilanzadressaten bestmöglich deckt. Neben der reinen Informationsfunktion hat die IFRS-Rechnungslegung keine Zahlungsbemessungsfunktion und ist unabhängig von steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsaspekten, die die tatsächliche wirtschaftliche Lage eines Unternehmens im Jahresabschluss verzerren können. Das Vorsichtsprinzip spielt in der IFRS-Rechnungslegung erst dann eine Rolle, wenn Bilanzierungs- und Bewertungsprobleme auf Basis mit Unsicherheit behafteter Ermessens- und Einschätzungsspielräume zu lösen sind.

Kapitel 2.3.4, Vergleich der Rechnungslegungssysteme in Bezug auf den Informationsumfang: Die unterschiedlichen Funktionen bzw. Zielsetzungen des IFRS- und HGB-Abschlusses wirken sich auf den Informationsumfang eines Einzelabschlusses aus. Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellten Personengesellschaften besteht nach dem HGB aus einer Bilanz, GuV und einem Anhang. Neben diesen Bestandteilen des Jahresabschlusses muss nach § 264 Abs. 1 HGB auch ein Lagebericht erstellt werden, der jedoch kein Bestandteil des Jahresabschlusses darstellt.

Bei einem IFRS-Abschluss ist neben einer Bilanz, GuV und einem Anhang noch eine Kapitalfluss- und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. Einen Lagebericht sieht die IFRS-Rechnungslegung noch nicht vor. Darüber hinaus sind die im IFRS-Anhang anzugebenden Informationen wesentlich umfangreicher als die Anhanginformationen des HGB.

Kapitel 2.3.5, Rechnungslegungspolitik: Kapitel 2.3.5.1, Definition Rechnungslegungspolitik und deren Instrumente: Unter dem Begriff der Rechnungslegungspolitik wird die bewusste, legale und unternehmenszielorientierte Gestaltung des Jahresabschlusses durch die Ausübung von Aktionsparametern verstanden. Die zur Verfügung stehenden Aktionsparameter umfassen im Gesetz bzw. den Rechnungslegungsstandards vorhandene Wahlrechte und Ermessensspielräume. Wahlrechte werden definiert als sich gegenseitig ausschließende Wahlmöglichkeiten, die ein bilanzierendes Unternehmen im Rahmen des Jahresabschlusses anwenden kann, und die ausdrücklich im Gesetz bzw. den Rechnungslegungsvorschriften aufgeführt sind. Bei Wahlrechten wird zwischen Ansatz-, Bewertungs- und formellen Wahlrechten differenziert. Ansatzwahlrechte können zum Beispiel die Bilanzierung von nicht bilanzierungsfähigen Vermögenswerten zulassen. Bei bilanzierungsfähigen und somit auch meist bilanzierungspflichtigen Vermögenswerten können Ansatzwahlrechte ermöglichen, dass auf eine Bilanzierung verzichtet wird.

Durch Bewertungswahlrechte können hingegen die Wertmaßstäbe der bilanzierten Vermögenswerte beeinflusst werden.

Formelle Wahlrechte bieten dem bilanzierenden Unternehmen Darstellungs- und Ausweiswahlrechte innerhalb der Elemente des Jahresabschlusses. Hierzu gehören beispielsweise die Strukturierung einzelner Jahresabschlusspositionen und die Struktur der GuV.

Ermessenspielräume sind Verfahrens- und Individualspielräume, die nicht ausdrücklich im Gesetz bzw. den Rechnungslegungsvorschriften vorgesehen sind, sich aber faktisch hieraus ergeben, z.B. durch die Existenz unscharfer und damit auslegbarer Begriffe. Die mit ihnen verbundene Zielsetzung ist es, aus einer Bandbreite möglicher Wertansätze bzw. Verfahren diejenigen zu quantifizieren die der unternehmensspezifischen Situation am ehesten entsprechen. Zu den Verfahrensspielräumen gehört z.B. die Auswahl des geeigneten Abschreibungsverfahrens. Einige Ansatz- und Bewertungssituationen sind dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund einer unvollkommenen Informationslage und Ungewissheit eine Bilanzierung und/oder Bewertung nur auf Basis von subjektiven Schätzungen und Prognosen möglich ist. Daher bedarf es der Existenz von Individualspielräumen, die z.B. die Schätzung der Nutzungsdauer und die Bestimmung des Restwertes eines Vermögenswertes ermöglichen.

Ebenfalls eine wichtige Bedeutung innerhalb der Rechnungslegungspolitik nehmen Sachverhaltsgestaltungen, die im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse kaum erkennbar sind, ein. Sie verfolgen die Zielsetzung, das Bilanzbild und die reale Unternehmenssituation durch die Gestaltung von Geschäftsvorfällen bereits während des Geschäftsjahres zu beeinflussen. Im Vergleich mit den Ansatz- und Bewertungswahlrechten, bei denen die tatsächliche wirtschaftliche Lage nicht beeinflusst wird, ermöglichen Sachverhaltsgestaltungen die Beeinflussung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage und stellen daher ein wichtiges Instrument der Rechnungslegungspolitik dar. Sachverhaltsgestaltungen können in die Bereiche der sachverhaltsgestaltenden Terminpolitik und der sachverhalts-gestaltenden Transaktionspolitik aufgeteilt werden.

Kapitel 2.3.5.2, Rechnungslegungspolitik als Bestandteil der Unternehmenspolitik: Die Rechnungslegungspolitik liegt im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung und muss aus den übergeordneten Unternehmenszielen abgeleitet werden. Hierdurch wird deutlich, dass durch das Instrument der Rechnungslegungspolitik die von der Unternehmensführung definierten Unternehmensziele erreicht werden sollen. Die übergeordneten Unternehmensziele können in finanz- und informationspolitische Ziele untergliedert werden. Als finanzpolitische Zielsetzungen können beispielhaft die Reduzierung von ertragsabhängigen Steuern und die Verbesserung der Kapitalbeschaffungsmöglichkeit im Rahmen von Basel II, z.B. durch Verbesserung der Eigenkapitalquote, angeführt werden. Die mit der Informationspolitik verfolgte Zielsetzung kann darin bestehen, Informationen im Jahresabschluss möglichst weitgehend zu vermeiden und stille Reserven zu erzeugen (Informationsvermeidungsstrategie). Gleichzeitig soll das im Unternehmen existierende Leistungspotential nicht allzu positiv dargestellt werden. Im Rahmen der Informationsgestaltungsstrategie werden Informationen in einer bestimmten Art und Weise gestaltet. Durch diese beiden mit der Informationspolitik verfolgten Zielsetzungen soll das Verhalten von externen Koalitionsteilnehmern gesteuert werden.

Die Strategie der Informationsvermeidung wird insbesondere von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen verfolgt. Insbesondere Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB verfolgen diese Strategie. Hierdurch soll vermieden werden, dass aufgrund der nach § 325 HGB bestehenden Offenlegungspflicht Konkurrenzunternehmen an für sie wichtige Informationen gelangen und somit die Chance erhalten, das Unternehmen aufgrund der gewonnenen Informationen im Wettbewerb zu schwächen bzw. die eigene Situation zu verbessern.

Arbeit zitieren:
Hubert, Marc Oktober 2007: Analyse der Rechnungslegungspolitik eines Dienstleistungsunternehmens unter Berücksichtigung einer Umstellung auf internationale Normen, Hamburg: Diplomica Verlag

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