Das Amt der Diakonin in den ersten fünf Jahrhunderten der Kirchengeschichte
- Art: Staatsexamensarbeit
- Autor: Christiane Müller
- Abgabedatum: Oktober 2010
- Umfang: 108 Seiten
- Dateigröße: 2,5 MB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Universität Koblenz-Landau, Abt. Koblenz Deutschland
- Bibliografie: ca. 204
- ISBN (eBook): 978-3-8428-2865-0
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Müller, Christiane Oktober 2010: Das Amt der Diakonin in den ersten fünf Jahrhunderten der Kirchengeschichte, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kirche, Diakonin, Kirchengeschichte, neues Testament, Konzil
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Staatsexamensarbeit von Christiane Müller
Einleitung:
Aus der nicht seltenen Erfahrung heraus, dass Frauen im kirchlichen Dienst zwar gern gesehene Mitarbeiterinnen sind und sich auch an vielen Stellen sehr aktiv im Gemeindeleben einbringen-als Lektorinnen, Kommunionhelferinnen, Katechetin, aber eben auch in der aktiven ‘Seelsorge’ um ihre Mitmenschen bemüht-dabei aber immer wieder auch erleben zu müssen, dass sie dann doch nur als ‘Hilfskraft’ angesehen werden, wird auch immer wieder einmal die Frage nach einer Zulassung von Frauen zu einem kirchlichen ‘Amt’ diskutiert. Gerade bei denjenigen, die ein akademisches Studium der Theologie hinter sich gebracht haben und vielleicht auch bereits seit längerem als ‘Seelsorgerinnen’ in einer oder mehreren Gemeinde/n arbeiten, ist es oft nur schwer nachzuvollziehen, warum der ‘Priester’ der Gemeinde dann doch immer wieder als der ‘Fachmann für Alles’ – einschließlich des Besuchs der Kranken oder Senioren – und sie nur als gute ‘Notlösung’ angesehen wird. Beide haben die gleiche Ausbildung für den Beruf, aber der Priester ist eben ‘geweiht’ und hat damit qua ‘Amt’ von vornherein mehr Autorität? Gerade die seelsorgliche Betreuung alter und kranker Menschen führt immer wieder zu Fragen wie: ‘Warum muss für die Krankensalbung oder ein Beichtgespräch ein fremder Priester oder zumindest Diakon ‘eingeflogen’ werden? Was befähigt diesen besser dazu, als die diesen Menschen schon länger seelsorglich (kompetent) begleitende Frau?’ Sein Amt! Warum aber kann man dann nicht diesen in der konkreten Seelsorge arbeitenden Frauen auch ein kirchliches Amt als Diakonin zuerkennen, damit sie in ihrem Bereich verantwortet und verantwortlich wirken können.
In diesem Zusammenhang kann ein Blick auf die kirchengeschichtlichen Fakten und deren Deutung im historischen Kontext sicher nicht schaden. Dabei stellt sich schon dieses eigentlich logische Unterfangen aber alles andere als einfach dar. Das Problem beginnt bereits bei der Benennung der möglichen ‘Amtsträgerinnen’: so werden in den Quellentexten der ersten Jahrhunderte für dieselbe Stellung und Aufgabe einer Frau in einer Gemeinde sowohl die Termini ‘ē diakonos’ (Diakonin), ‘gynē diakonos’ (weiblicher Diakon), ‘diakonissa’ (Diakonisse) als auch ‘chēra’ (Witwe) verwendet.
Vor allem der Umstand, dass in den verschiedenen Texten sowohl Diakoninnen als auch Witwen nebeneinander für die gleichen Aufgaben und in derselben Stellung als ‘Amtsträgerinnen’ genannt werden, hat zu einer Diskussion darüber geführt, inwiefern es sich dabei um das gleiche ‘Amt’ – mit unterschiedlicher Bezeichnung –oder doch eher zwei verschiedene gehandelt hat. Die neuere Forschung hat inzwischen zudem herausgestellt, dass in der Frühzeit des Christentums mit dem Begriff chēra vom griechischen Sprachgebrauch her nicht nur ‘wirkliche’ Witwen, sondern auch geschiedene oder ledige Frauen, die keine (weitere) Ehe eingehen wollten, bezeichnet wurden. Erst später – wahrscheinlich nachdem sich eine Institutionalisierung der Funktionen und eine damit einhergehende einheitliche Bezeichnung dieser in der Gesamtkirche durchgesetzt hatte – wurden unter diesem Begriff nur noch die ‘zu versorgenden Witwen’ verstanden. Zunächst wurden wohl aber die FunktionsträgerInnen in jeder einzelnen Gemeinde einfach so benannt, wie es der Sprachgebrauch des konkreten sozialen Umfeldes eben hergab und dies konnte im vorliegenden Fall eben sowohl diakonos als auch chēra sein.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit wird aber auf der Beschäftigung mit den Aussagen über die Diakonin liegen, wo dieses wertvoll erscheint, wird aber auch auf Texte eingegangen, in denen entweder Diakoninnen nicht genannt werden, gleichzeitig aber als ‘Witwen’ bezeichnete Frauen in dem Feld tätig sind, in welchem Diakoninnen hätten erwartet werden können oder aber ‘Witwen’ als eine Art Gegenentwurf neben den Diakoninnen dargestellt sind. Dabei erhebt die Arbeit in diesem Zusammenhang aber keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit. Eine Miteinbeziehung aller Texte, in denen Frauen mit ähnlichem Rang und Aufgabenbereich erwähnt werden, konnte hier nicht geleistet werden.
Eine weitere Schwierigkeit bei der Quellenanalyse ergibt sich sodann durch die Vielfalt der Texte aus ganz unterschiedlichen Herkunftsgebieten: So können sich durch eine Parallelstellung der Aussagen über Stellung und Aufgabenbereich in Texten, die zwar aus derselben Zeit aber aus verschiedenen Regionen des Mittelmeerraumes stammen, zum Teil erhebliche Widersprüche ergeben. Diese müssen auch wohl einfach so stehen gelassen werden, da sich in dieser Phase der Kirchengeschichte eben noch nicht von einer einheitlichen kirchlichen Ordnung sprechen lässt. Die Kirche an sich war erst im Entstehen, und Ordnungen und Strukturen bildeten sich langsam und auch nicht immer einheitlich. So ist auch bei der Diskussion um ‘Amtsstrukturen’ im Neuen Testament und in der frühen Kirche zu beachten, dass es in dieser Zeit innerhalb der einzelnen Gebiete des frühen Christentums immer in Abhängigkeit von den jeweiligen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu ganz unterschiedlichen Ausprägungen der Dienste, Funktionen und Ämter kommt. ‘So sucht jede Gemeinde sich zu organisieren, indem sie allmählich für ihre Dienste sorgt. In den judenchristlicher Gemeinden z.B. werden diese nach dem herkömmlichen ‚presbyteralen’ Modell organisiert, während die Mission bei den Heiden sich bemüht, die kulturelle Eigenart der neuen Gemeinden zu respektieren; zur Bezeichnung derer, die diese Dienste ausüben, zieht man dem Wort ‚Presbyter’ hier den unbestimmteren Ausdruck ‚Aufseher und Helfer’ vor.’ Zu einer spezifischen Ausprägung der einzelnen Ämter und damit auch ihrer Vereinheitlichung kommt es erst in nachapostolischer Zeit. Zudem sind der frühen Kirche auch Überlegungen hinsichtlich einer Unterscheidung zwischen sakramentalem und nichtsakramentalem Amt noch fremd. Diese entstammen einer Diskussion, die erst Jahrhunderte später in der Theologie geführt wurde.
In einem ersten Teil der Arbeit werde ich aufzuzeigen versuchen, inwieweit schon im Neuen Testament ein diakonales Amt auch für Frauen grundgelegt ist oder auch nicht. Dazu habe ich vor allem die für die Fragestellung besonders bedeutsamen neutestamentlichen Stellen (Röm 16,1 und 1.Tim 3,11) untersucht. Der neutestamentliche Befund allein führt jedoch noch nicht zu ausreichenden Aussagen bezüglich der Möglichkeit eines ‘Diakoninnenamtes’, weder im positiven noch im negativen Sinne. Auch über mögliche Aufgabenbereiche von Diakoninnen erfahren wir nur wenig. Deshalb sollen im zweiten Teil weitere Texte sowohl der christlichen als auch der nichtchristlichen Umwelt zur Sprache kommen, die das Bild erweitern können.
In einem abschließenden dritten Teil soll dann versucht werden, aus den Ergebnissen eine Schlussfolgerung im Hinblick auf die heutige Fragestellung nach einem Amt der Diakonin in der römisch-katholischen Kirche zu ziehen. Dazu wurde die neuere Literatur, sowohl theologische als auch amtskirchliche Texte untersucht.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 5 | |
| Teil I: Auswertung der neutestamentlichen Aussagen | 8 | |
| 1. | Röm 16,1f | 9 |
| 1.1 | Phoebe als ‘diakonos tēs ekklesias tēs en kenchareais’/Diakonin der Gemeinde in Kenchreä ? | 10 |
| 1.1.1 | Kenchreä | 10 |
| 1.1.2 | ’diakonos’ tēs ekklesias/’Diakonin’ der Gemeinde ? | 11 |
| 1.2 | Phoebe als ‘prostatis pollōn… kai emou autou’/Beistand vieler… auch mir selbst’? | 14 |
| Exkurs: Das griechisch-römische Vereinswesen | 14 | |
| Allgemeine Strukturen | 14 | |
| Mitglieder | 15 | |
| Funktionen und Ämter | 16 | |
| Die paulinischen Gemeinden in Bezug zum römisch-griechischen Vereinswesen | 17 | |
| 1.3 | Schlussfolgerunger: Phoebe als ‘diakonos’ und ‘prostatis pollōn’ in der Gemeinde in Kenchreä | 18 |
| 2. | Der Vergleich mit 1.Tim 3,11 | 20 |
| 3. | Zusammenfassung der neutestamentlichen Aussagen | 22 |
| Teil II: Historische Zeugnisse der ersten nachchristlichen Jahrhunderte | 23 | |
| 1. | Die nachapostolische Zeit | 23 |
| 1.1 | Ignatius von Antiochien (gest. 107/117 n. Chr.) | 23 |
| 1.2 | Polykarp von Smyrna (70/80-155/156 oder 167/168 n. Chr.) | 25 |
| 1.3 | Der Brief Plinius des Jüngeren an Kaiser Trajan | 27 |
| 1.4 | Clemens von Alexandrien (ca. 150-215 n. Chr.) | 29 |
| Die Erwähnung von weiblichen Diakonen in den ‘Stromata’ | 30 | |
| 1.5 | Origines (ca. 185/186-253/254 n. Chr.) | 32 |
| Kommentar zum Römerbrief | 33 | |
| 1.6 | Tertullian (ca. 160-220 n. Chr.) | 35 |
| 2. | Die Entfaltung eines Diakoninnenamtes | 36 |
| 2.1 | in den Altkirchlichen Kirchenordnungen | 36 |
| 2.1.1 | Die ‘Didache’ (~ 100 n. Chr.) | 37 |
| 2.1.2. | Die ‘Traditio Apostolica’ des Hippolyt von Rom( ~ 200 n. Chr.) | 38 |
| 2.1.3 | Die syrische Didaskalia (~ 230 n. Chr.) | 39 |
| 2.1.3.1 | Die Bestellung zum Dienst | 40 |
| 2.1.3.2 | Aufgabenbereiche | 41 |
| a) der Dienst an den Kranken | 41 | |
| b) Mittlerin zwischen den Frauen und dem Bischof | 42 | |
| 2.1.3.3 | Liturgische Funktionen | 42 |
| a) Assistenz bei der Taufe | 42 | |
| b) Katechetische Unterweisung der weiblichen | ||
| Katechumenen | 44 | |
| 2.1.3.4 | Die Stellung innerhalb des Klerus | 44 |
| a) Der bildhafte Vergleich mit der Dreifaltigkeit | 44 | |
| b) Die Gleichstellung mit den männlichen Diakonen | 46 | |
| 2.1.3.5 | Die Bedeutung der Witwen | 46 |
| 2.1.4 | Canones apostolorum ecclestiasticae (Anfang 4.Jh.) | 48 |
| 2.1.5 | Die Apostolischen Konstitutionen (~ 380 n. Chr.) | 48 |
| 2.1.5.1 | Die Bestellung zum Amt | 49 |
| 2.1.5.2 | Die Weihe | 49 |
| 2.1.5.3 | Die Stellung innerhalb des Klerus | 50 |
| 2.1.5.4 | Aufgabenbereiche | 52 |
| 2.1.5.5 | Der liturgische Dienst | 53 |
| 2.1.6 | Testamentum Domini Jesu Christi | 54 |
| 2.2 | Ökumenische Konzilien versus Regionalsynoden? | 56 |
| 2.2.1 | Das Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) | 56 |
| Kanon 19: Über die Anhänger von Paul von Samosata, die übertreten wollen und über die Diakonissen | 57 | |
| a) die kausale Übersetzung | 58 | |
| b) die temporale Übersetzung | 58 | |
| c) der Kommentar des Johannes Zonaras | 59 | |
| 2.2.2 | Die gallischen Synoden | 60 |
| Synode von Nimes (394/396 n. Chr.) | 60 | |
| Synode von Orange (441 n. Chr.) | 61 | |
| Die Weihe von Diakoninnen in Gallien | 62 | |
| 2.2.3 | Das Konzil von Chalcedon (451 n. Chr.) | 63 |
| Kanon 15: Über Diakoninnen | 64 | |
| 3. | Spätere Kirchliche Schriftsteller | 65 |
| 3.1 | Johannes Chrysostomos | 65 |
| Kommentar zum Römerbrief | 66 | |
| Kommentar zum Timotheusbrief | 67 | |
| Diakoninnen als Mitarbeiterinnen | 69 | |
| Zusammenfassung | 70 | |
| 3.2. | Sozomenos | 71 |
| 3.3. | Theodoret (393-466 n. Chr.) | 72 |
| Kommentar zum Römerbrief | 74 | |
| 3.4. | Pelagius und der Ambrosiaster | 75 |
| 4. | Zeugnisse in der (Kaiserlichen) Gesetzgebung des 4.und 5. Jahrhunderts | 76 |
| 4.1 | Codex Theodosianus | 76 |
| 4.2 | Die Justinianische Gesetzgebung | 77 |
| Die Zugehörigkeit zum Klerus | 82 | |
| Das Ordinariatsalter | 79 | |
| Verpflichtung zum Zölibat | 83 | |
| Die Aufgabenbereiche der Diakonin | 80 | |
| 5. | Ausblick: Die Entwicklung ab dem 6. Jh. n. Chr. | 81 |
| Teil III: Die Bedeutung der historischen Erkenntnisse für die heutige Fragestellung nach einem ‘Diakonat der Frau’ | 83 | |
| 1. | Fazit der Ausführungen dieser Arbeit | 83 |
| 2. | Überblick über den heutigen Stand der Diskussion | 85 |
| 3. | Rezeption der kirchengeschichtlichen Texte in der neueren Literatur | 86 |
| Abkürzungsverzeichnis | 90 | |
| Literatur | 91 | |
| Quellen | 91 | |
| Sekundärliteratur | 93 | |
| Abbildungsverzeichnis | 106 |
Textprobe:
Teil 1, Auswertung der neutestamentlichen Aussagen:
Bereits im Umfeld Jesu hatten auch Frauen zu denjenigen gehört, die diesen charismatischen Rabbi tatkräftig unterstützt hatten. Und auch in den Berichten der neutestamentlichen Schriften über die nachösterliche Missionstätigkeit und Gemeindebildung spielen Frauen eine zweifellos wichtige Rolle. ‘Trotz der nur sporadischen Äußerungen zeigt das Neue Testament, daß die Frauen in sehr bedeutsamer und vielfältiger Weise am Missionswerk der Urkirche beteiligt waren.’ Sie stellten ihre Häuser zur Verfügung (vgl. Apg 2,36.39; 12,12; 16,13-15), waren prophetisch tätig (Apg 21,9) oder als Missionarinnen unterwegs. Eine konkrete Zuschreibung bestimmter Tätigkeiten findet sich jedoch noch nicht. ‘Die Paulusbriefe erwähnen Frauen als Mitarbeiterinnen des Paulus … [und] gebrauchen missionarische Titel und Charakterisierungen wie MitarbeiterIn (Priska), Bruder/Schwester (Apphia) … und ApostelIn (Junia) auch zur Kennzeichnung von Frauen.’ Die konkrete Bezeichnung einer Frau als Diakonin lässt sich im Neuen Testament jedoch nur an einer Stelle finden, nämlich in Röm 16,1. Dazu können als Parallelstellen noch 1 Tim 3,11 sowie Phil 1,1 betrachtet werden. Hier werden Diakoninnen zwar nicht explizit erwähnt, dennoch vermögen diese Stellen weitere Hinweise zu geben.
Insgesamt muss aber bedacht werden, dass sich gerade zur Zeit der Entstehung des Neuen Testaments die Entwicklung von etablierten Funktionen und Ämtern in den einzelnen Gemeinden noch sehr in den Anfängen befindet. Von einem ‘Diakonenamt’ zu sprechen ist also schon von daher schwierig, da es zu dieser Zeit derart klar definierte Ämter, wie sie uns heute bekannt sind, noch nicht gab. Dies gilt allerdings sowohl für Frauen als auch für Männer. ‘Aber bestimmte Strukturen sind im Entstehen begriffen, und es sieht ganz danach aus, daß Frauen innerhalb dieses ekklesiologischen Sozialgefüges grundsätzlich alle Positionen besetzen konnten.’ 1, Röm 16,1f:
Auf seiner 3. Missionsreise schreibt Paulus während des Aufenthaltes in Korinth um 55/56 n. Chr. einen langen und theologisch umfassenden Brief an die christliche Gemeinde in Rom. Gegen Ende des Briefes, unmittelbar vor einer längeren Grußliste, erwähnt er darin auch eine Frau namens Phöbe, die er der römischen Gemeinde anempfiehlt: Paulus bittet die römische Gemeinde, Phöbe aufzunehmen, ‘wie es sich für Heilige gehört’ und ihr darüber hinaus beizustehen, wo immer sie in Rom Hilfe benötigt.
‘1Ich empfehle Euch aber unsere Schwester Phöbe, welche Diakonin der Gemeinde in Kenchreä ist: 2Nehmt sie im Namen des Herrn auf, wie es Heilige tun sollen, und steht ihr in jeder Sache bei, bei der sie Euch braucht; sie selbst ist vielen, darunter auch mir selbst, zum Beistand geworden.’ Diese Empfehlung setzt voraus, dass Phöbe den Brief entweder selber überbracht hat oder zumindest mit den Überbringern nach Rom gereist ist: Paulus unterstreicht seine Bitte mit dem Hinweis darauf, dass auch Phöbe ihrerseits schon vielen Christen geholfen hat, auch Paulus selbst. Dieses wird im griechischen Text mit ‘gar autē prostatis pollōn egenēthē’ ausgedrückt. ‘prostatis’ ist im Griechischen die Beschützerin, die Helferin, der Beistand; ‘prostatis’ kann aber auch als terminus technicus verwendet werden und hieße dann ‘Vorsteherin’, ‘Patronin’ oder ‘Konsulin’. War Phoebe also eventuell die Patronin und Leiterin einer Hausgemeinde in Kenchreä oder hat Paulus sie nur ‘in einem liebenswürdigen Kompliment’ so benannt, da sie schon vielen und auch ihm selbst ‘zur Hilfe’ geworden ist?
Paulus empfiehlt Phöbe jedoch nicht nur als Glaubensgenossin und Helferin vieler, er empfiehlt sie insbesondere dadurch, dass er sie den Römern als ‘diakonos’ der Gemeinde in Kenchreä vorstellt.
Was aber bedeutet dies nun genau? Welche Funktionen bzw. welches Amt übte Phoebe in der christlichen Gemeinde in Kenchreä aus?
1.1, Phoebe als ‘diakonos tēs ekklesias tēs en kenchareais’/ Diakonin der Gemeinde in Kenchreä?
1.1.1, Kenchreä:
Korinth war zur Zeit des Paulus´ die Hauptstadt der senatorisch verwalteten römischen Provinz Achaia. Strategisch günstig gelegen, besaß Korinth zwei Häfen: Kenchreä am Saronischen Golf und Lechaion am Korinthischen Golf. Mit letzterem war Korinth durch Mauern verbunden. Hier landeten die Schiffe aus Italien, Spanien und dem westlichen Mittelmeer.
Die Hafenstadt Kenchreä lag ca. 8 km von Korinth entfernt. Dieser östliche Hafen von Korinth ‘wurde in römischer Zeit groß ausgebaut und bestand bis ans Ende des Altertums.’ An ihm wurden Verkehr und Handel mit den östlichen Teilen des Reiches (Ägypten, Syrien und Kleinasien) vermittelt.
Die Überreste Kenchreäs sind bisher nur zum Teil ausgegraben. Die archäologischen Ergebnisse und Vergleiche mit literarischen Zeugnissen lassen aber deutlich erkennen, dass Kenchreä zu neutestamentlicher Zeit bereits als eigene Stadt existierte: Von den beiden Häfen Korinths war Kenchreä der wichtigere; alle von Osten her ankommenden Schiffe und Reisenden mussten diesen als erste Station in Achaia anlaufen. Die hier gelöschten Güter wurden dann auf Pferde- oder Maultierrücken nach Korinth befördert.
Im Neuen Testament wird Kenchreä zweimal erwähnt: einmal in Röm 16,1 und außerdem noch in Apg 18,18, wo ausgesagt wird, dass sich Paulus vor seiner Abreise nach Ephesus aufgrund eines Gelübdes sein Haupt scheren ließ. Es ist ‘anzunehmen, daß dieser religiöse Akt nicht an einem beliebigen Ort, sondern in einer ‘Gemeinde’ geschah’, die sich wohl auch recht bald in Kenchreä gebildet hat.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842828650
Arbeit zitieren:
Müller, Christiane Oktober 2010: Das Amt der Diakonin in den ersten fünf Jahrhunderten der Kirchengeschichte, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kirche, Diakonin, Kirchengeschichte, neues Testament, Konzil




