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Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung nach IFRS und deren Bedeutung für die Finanzanalyse

Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung nach IFRS und deren Bedeutung für die Finanzanalyse
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Stefan Erbach
  • Abgabedatum: November 2007
  • Umfang: 103 Seiten
  • Dateigröße: 979,5 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Hochschule Pforzheim Deutschland
  • Bibliografie: ca. 62
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-2255-9
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Erbach, Stefan November 2007: Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung nach IFRS und deren Bedeutung für die Finanzanalyse, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Internationale Rechnungslegung, IFRS, Segmentberichterstattung, Unternehmensanalyse, Finanzanalyse

Diplomarbeit von Stefan Erbach

Einleitung:

1.1, Problemstellung:

Mit der IAS-Verordnung, die am 27.05.2002 vom Europäischen Parlament und am 06.06.2002 vom EU-Ministerrat verabschiedet wurde , sind kapitalmarktorientierte Unternehmen (sowohl Konzern- als auch Einzelunternehmen) verpflichtet, einen Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2005 beginnen, nach den International Accounting Standards bzw. den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) aufzustellen, wobei gemäß IAS 1.11 ‘IFRS’ den Oberbegriff darstellt.

Die IAS-Verordnung ließ es den Mitgliedstaaten frei, die IFRS ausnahmslos auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen anzuwenden und nicht kapitalmarktorientierten Konzernen und Einzelunternehmen Wahlrechte bei der Anwendung der IFRS einzuräumen. Dieser Gestaltungsspielraum wurde in Deutschland durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 geregelt. Demnach wurde der Anwendungsbereich der IFRS auf Mutterunternehmen ausgeweitet, die die Zulassung als Wertpapieremittent zu einem organisierten Markt lediglich beantragt haben (§ 315a Abs. 2 HGB). Nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wurde ein Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses eingeräumt (§ 315a Abs. 3 HGB), welches auch für Personengesellschaften und Einzelkaufleute gilt, sofern diese als Mutterunternehmen konzernrechnungslegungspflichtig sind . Damit besteht für nichtkapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und für nichtkapitalmarktorientierte Personengesellschaften und Einzelunternehmen (§ 290 ff. HGB i. V. m. § 264a HGB bzw. § 11 PublG), die einen Konzernabschluss aufstellen müssen, ein Wahlrecht für die Anwendung der IFRS. Der Einzelabschluss ist weiterhin nach HGB aufzustellen, wobei allein für Offenlegungszwecke (Informationsfunktion) ein Einzelabschluss auch als IFRS-Abschluss anstatt des HGB-Abschlusses veröffentlicht werden kann (§ 325 Abs. 2a HGB). Dasselbe gilt für bestimmte Branchen, z. B. Kreditinstitute (§ 340i HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341i HGB), welche unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform konzerrechnungslegungspflichtig nach § 290 ff. HGB sind. Für Konzernunternehmen, die ihren Abschluss zulässigerweise weiterhin nach den Vorschriften des HGB aufstellten, ist es zu einer Angleichung im Instrumentarium der Rechnungslegung gekommen. So hielten in § 297 Abs. 1 HGB mit der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel als zwingende Bestandteile des Konzernabschlusses durch das BilReG Einzug in die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung. Die Segmentberichterstattung ist gemäß § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB kein verpflichtender Bestandteil des Konzernabschlusses mehr. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die über § 315a HGB zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet sind, müssen jedoch eine Segmentberichterstattung veröffentlichen.

Die Segmentberichterstattung ist ein Rechnungslegungsinstrument, das mit dem IAS 14 Reporting Financial Information by Segment vom International Accounting Standards Board (IASB) schon 1981 aus der US-amerikanischen Rechnungslegung als Bestandteil eines IAS/IFRS-Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Unternehmen (Emittenten von Wertpapieren) übernommen wurde und für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.1983 begannen, anzuwenden war. Die letzte Fassung des IAS 14 – IAS 14 Segment reporting – stammte von 1997 und war für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 01.07.1998 begannen. Durch die angestrebte Konvergenz der IFRS mit den United States - Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erfährt die Segmentberichterstattung in jüngster Zeit weitreichende Änderungen hinsichtlich ihrer Konzeption und Aussagekraft für Abschlussadressaten. Als ein Ergebnis dieser Konvergenzbemühungen im Bereich der Segmentberichterstattung veröffentlichte das IASB am 30.11.2006 den fertigen IFRS 8 Operating Segments, der den bisherigen IAS 14 Segment reporting ersetzt und spätestens ab dem 01.01.2009 anzuwenden ist (IFRS 8.35).

Welche konzeptionellen Unterschiede zu IAS 14 bestehen und inwieweit eine Angleichung an die entsprechenden Vorschriften nach US-GAAP (SFAS 131) erreicht wurde, ist Gegenstand dieser Arbeit. Zudem wird die Aussagekraft und Bedeutung der Segmentberichterstattung in der Jahresabschlussanalyse einschließlich der möglichen Auswirkungen des IFRS 8 auf die Segmentberichterstattung als Informationsinstrument untersucht.

1.2, Gang der Untersuchung:

Zunächst werden die bisherigen Regelungen des IAS 14 vorgestellt, woran sich der Entwicklungsprozess des IFRS 8 und die Darstellung seiner endgültigen Form anschließen.

Die Segmentberichterstattung verfolgt den Zweck, dem Abschlussadressaten einen detaillierten Einblick in die Quellen des Erfolgs, der Erträge und Cashflows des Unternehmens zu geben. Immer dort, wo dem Fachkundigen jedoch mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen, besteht auch die Gefahr einer Informationsüberflutung. Hieraus ergibt sich die Frage nach der Segmentabgrenzung, d. h. wie muss die Definition eines Segments lauten, damit der Adressat auch die für ihn wesentlichen Informationen erhält. Wie sich später zeigen wird, werden hierzu sowohl relative wie auch absolute Grenzen festgelegt, um den Informationsgehalt auf ein optimales Maß zu bringen.

Das einzelne Segment stellt lediglich das Objekt, sozusagen die ‘Hülle’ dessen dar, über das der Abschlussersteller informieren möchte. In einem zweiten Schritt muss diese ‘Hülle’ mit Informationen gefüllt werden – den Segmentdaten. Auch hier gilt es dem Anspruch der Wesentlichkeit, der auch explizit im Rahmenkonzept des IASB, dem Framework, kodifiziert ist (Fw. 29, 30), gerecht zu werden.

Die Angabe von Segmentdaten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Analyse der Segmentberichterstattung. Je mehr Segmentdaten offengelegt werden, desto mehr Analyseinstrumente können zum Einsatz gelangen. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass bei unzureichender Information des Analysten, dieser sich kein deutliches Bild über die Finanz- und Ertragslage des Segments machen kann.

Die Funktionsweise der Segmentberichterstattung ist in allen Rechnungslegungsgrundsätzen (HGB, IAS/IFRS, US-GAAP) dieselbe, d. h. in einem ersten Schritt erfolgt die Segmentabgrenzung und im zweiten die Festlegung, welche Segmentdaten anzugeben sind. Die konzeptionellen Unterschiede bestehen in der Segmentabgrenzung, da hier unschiedliche Kriterien für die Bildung von Segmenten zugrunde gelegt werden können. Bezüglich der Segmentdaten gibt es Differenzen im Umfang und hinsichtlich der Bedingungen, unter welchen bestimmte Daten anzugeben sind bzw. entfallen können.

Erst nachdem diese Fragen für IAS 14 und dem neuen IFRS 8 erörtert wurden, kann man daraus Schlüsse für die Segmentanalyse ziehen. Im Rahmen dieser Arbeit soll im Wesentlichen auf die finanzielle Segmentanalyse eingegangen werden, die den einen Hauptzweig der Segmentanalyse darstellt. Der andere Hauptzweig ist die strategische Segmentanalyse. Diese hat eine marktbezogene Betrachtungsweise des jeweiligen Segments zum Gegenstand und soll an entsprechender Stelle kurz vorgestellt werden. Die finanzielle Segmentanalyse lässt sich weiter untergliedern in die finanzwirtschaftliche und die erfolgswirtschaftliche Analyse von Segmenten, wobei sich die finanzwirtschaftliche Analyse mit der Frage beschäftigt, inwieweit das eingesetzte Kapital bzw. das Vermögen in der Lage ist, Cashflows zu generieren, woraus sich Rückschlüsse auf die Innenfinanzierungskraft des Segments ziehen lassen. Wie profitabel ein Segment ist, lässt sich mit Hilfe der erfolgswirtschaftlichen Analyse beurteilen, welcher hierzu – genau wie der finanzwirtschaftlichen Analyse – eine Vielzahl von Kennzahlen zur Verfügung steht.

Abschließend wird dem Leser in einer zusammenfassenden Darstellung einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse ermöglicht.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Anhangverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einführung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 3
2. Die Segmentberichterstattung im internationalen Kontext 5
2.1 Definition und Zielsetzung der Segmentberichterstattung 5
2.2 Theoretische Konzepte der Segmentabgrenzung 6
2.3 Die Segmentberichterstattung nach IAS 14 11
2.3.1 Anwendungsbereich 11
2.3.2 Segmentdefinition und -abgrenzung 12
2.3.2.1 Segmentdefinitionen 12
2.3.2.2 Segmentabgrenzung nach IAS 14 14
2.3.2.3 Berichtspflichtige Segmente 20
2.3.3 Segmentinformationen 21
2.3.3.1 Primäres Berichtsformat 21
2.3.3.2 Sekundäres Berichtsformat 28
2.4 IFRS 8: Neue Konzeption in der Segmentberichterstattung 31
2.4.1 Die Entwicklung des IFRS 8 31
2.4.1.1 Hintergrund zur Entwicklung des ED 8 31
2.4.1.2 Übernahme des IFRS 8 in europäisches Recht 32
2.4.2 Anwendungsbereich 34
2.4.3 Segmentabgrenzung 35
2.4.4 Segmentdaten 37
2.4.5 Unterschiede des IFRS 8 zu ED 8 41
2.4.6 Reaktionen auf den ED 8 42
2.4.7 Konvergenz und Differenzen zu SFAS 131 46
2.5 Vergleich zwischen IAS 14 und IFRS 8 47
3. Die finanzielle Segmentanalyse 51
3.1 Einordnung und Bedeutung der Segmentanalyse 51
3.2 Komponenten der Segmentanalyse 52
3.2.1 Finanzielle Segmentanalyse 52
3.2.2 Strategische Segmentanalyse 52
3.2.3 Funktionen der Segmentanalyse 53
3.3 Elemente der finanziellen Segmentanalyse 54
3.3.1 Die finanzwirtschaftliche Segmentanalyse 54
3.3.1.1 Investitionsanalyse 54
3.3.1.2 Finanzierungsanalyse 57
3.3.1.3 Liquiditätsanalyse 60
3.3.2 Die erfolgswirtschaftliche Segmentanalyse 64
3.3.2.1 Ergebnisanalyse 65
3.3.2.2 Rentabilitätsanalyse 69
3.3.2.3 Wertsteigerungsanalyse 72
4. Fazit und Ausblick 76
4.1 Wesentliche Änderungen durch IFRS 8 76
4.2 Die Segmentberichterstattung als Informationsinstrument unter Einfluss des IFRS 8 77
Anhang 1 Invitation to comment 79
Anhang 2 Segmentberichterstattung der DaimlerChrysler AG 2006 nach IAS 14 81
Anhang 3 Segmentberichterstattung der Daimler AG nach IFRS 8 (3. Quartal 2007) 87
Literaturverzeichnis VIII

Textprobe:

Kapitel 2.4.5, Unterschiede des IFRS 8 zu ED 8:

Segmentabgrenzung:

Die Segmentabgrenzung nach ED 8 wurde unverändert in den IFRS 8 übernommen. Die Vorschriften zur Definition des operativen Segments finden sich in IFRS 8.5 ff. an die sich die Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente in IFRS 8.11 ff. anschließt. Eine Restriktion bezüglich zusammengefasster Segmente enthält IFRS 8.14, welche im ED 8 nicht enthalten war. So müssen Segmente, die zu einem Segment zusammengefasst werden, neben den Kriterien des IFRS 8.12 auch ähnliche wirtschaftliche Eigenschaften aufweisen. Eine Konkretisierung dieses Begriffs enthält IFRS 8 nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit der Segmentierung nach dem management approach die Segmentierung nach einem primären und einem sekundären Berichtsformat aufgegeben wird. Zudem entfällt die Beschränkung auf nur zwei Segmentdimensionen. Bei der Bestimmung von berichtspflichtigen Segmenten werden bei der Berechnung der Schwellenwerte sowohl externe als auch interne Segmenterträge berücksichtigt . Sofern diese Schwellenwerte unterschritten werden, liegt es im Ermessen der Unternehmensleitung, weitere Segmente in die Berichterstattung einzubeziehen, wenn sie diesen eine besondere Wesentlichkeit beimisst.

Segmentdaten:

Im Bereich der Segmentdaten gibt es im sachlichen Bereich – abgesehen von der nicht weiterverfolgten Ausweitung des Anwendungsbereichs – in IFRS 8 lediglich einen Unterschied zu ED 8. Neben dem Segmentvermögen sind nach IFRS 8 auch die Segmentschulden auszuweisen, womit das IASB auf Anregungen während der Kommentierungsfrist reagierte. Infolgedessen wurden die entsprechenden Absätze um den Begriff der liabilities ergänzt. Auch über die Segmentschulden ist nur dann zu berichten, wenn auch intern diese Größe im Berichtswesen verwendet wird.

Neu aufgenommen wurde in diesem Zusammenhang IFRS 8.27 lit. d, wonach auch die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentschulden und die Schulden des Unternehmens zu erläutern sind. Außerdem ist eine Überleitungsrechnung von den Segmentschulden auf die Schulden des Unternehmens aufzustellen.

Bezüglich der unternehmensweiten Angaben ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.

2.4.6, Reaktionen auf den ED 8:

Im Folgenden sollen die Kommentierungen einiger wichtiger Institutionen bzw. Unternehmen dargestellt werden, wobei im Wesentlichen auf die Fragen des IASB nach dem management approach (Frage 1), der Notwendigkeit von Definitionen von Ergebnisgrößen oder anderen Beträgen im Vergleich zu SFAS 131 (Frage 2) sowie zur beabsichtigten Erweiterung des Anwendungsbereichs durch ED 8 (Frage 3) eingegangen wird.

Anwendungsbereich (Frage 3):

Bezüglich des Anwendungsbereichs besteht durchweg die Meinung, dass die beabsichtigte Erweiterung des Anwendungsbereichs auf treuhänderische Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen), die in einem Konzern eingebunden sind, wenig zweckmäßig sei. Vor allem die Begriffe der ‘fiduciary capacity’ und der ‘broad group’ werden als zu ungenau und problematisch angesehen . Die EFRAG bezweifelt, dass durch die Einbeziehung von treuhänderischen Unternehmen in die Segmentberichterstattung dem Investor mehr nützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden und sieht sogar in der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf diese Unternehmen den Zweck der Segmentberichterstattung als verfehlt an. Vor diesem Hintergrund empfiehlt auch das DRSC zum Anwendungsbereich des IAS 14 zurückzukehren, solange das IASB nicht überzeugendere Gründe für die Ausweitung des Anwendungsbereichs vorbringen kann.

Management approach (Frage 1):

Die Konzeption des management approach wird grundsätzlich begrüßt. Jedoch wird keine uneingeschränkte Anwendung empfohlen. So sieht die EFRAG einen Nachteil im management approach, wenn intern unterschiedliche Rechnungslegungsmethoden angewendet und diese auch extern berichtet werden. Stattdessen sollten extern die IFRS-Grundsätze des Konzernabschlusses gelten . Das DRSC hingegen erachtet die Angaben zum Segmentvermögen nicht unbedingt als notwenig an und würde diese nur dann berichten, wenn auch intern Informationen zum Segmentvermögen genutzt werden.

Auch Ernst & Young begrüßt grundsätzlich den management approach, ist jedoch der Ansicht, dass dieser auch schon in IAS 14 verankert ist und in der Praxis kein Unterschied zwischen der Segmentabgrenzung nach IAS 14 und SFAS 131 besteht. Ebenso wie das DRSC vertritt Ernst & Young die Auffassung, dass intern verwendete Ergebnisgrößen mit den IFRS übereinstimmen sollten . Lediglich PWC stimmt einer uneingeschränkten Anwendung des management approach zu.

Ablehnend steht man dem management approach bei KPMG gegenüber. Hier ist man grundsätzlich gegen den Ersatz des IAS 14 durch einen neuen Standard, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Im management approach wird insbesondere der Nachteil gesehen, dass auch nicht IFRS- oder US-GAAP-konforme Daten veröffentlicht werden können. Ohne entsprechende Überleitungsrechnungen lehnt man es ab, den management approach wie in SFAS 131 zu übernehmen.

Deloitte & Touch lehnt das gesamte Projekt des ED 8 ausdrücklich ab. Es wird die Auffassung vertreten, dass IAS 14 der bessere Standard ist als SFAS 131 und man sieht keinen Handlungsbedarf zur Anpassung des IAS 14 oder gar zu dessen Ersatz durch einen neuen Standard. Der Ansatz des IAS 14 führe durch dessen Anforderungen zu qualitativ höherwertigeren Angaben und erhöhe die Vergleichbarkeit zwischen ähnlichen Unternehmen. Im Gegenteil wird im Entwurf des ED 8 einen Rückschritt gesehen.

Anforderungen im Vergleich zu SFAS 131 (Frage 2):

Die EFRAG lehnt den management approach zwar nicht ab, zeigt sich aber skeptisch, ob er zu einer Verbesserung der angegebenen Informationen führt. Diesbezüglich wird kritisch auf die Argumentation des IASB in BC 10 der Basis of Conclusions verwiesen, in der angemerkt wird, dass bedeutende Unterschiede zwischen IFRS gemäßen Ergebnisgrößen und den intern berichteten Informationen ziemlich unwahrscheinlich sein dürften. Wenn dem so wäre, hielte es die EFRAG für egal, ob der Standard die interne Berichterstattung oder IFRS-Maßstäbe zugrunde legen würde. Dass es diese Unterschiede gäbe, führt die EFRAG daraufhin zurück, dass die Unternehmen jetzt noch mit ihrer Umstellung der internen Finanzberichterstattung auf IFRS beschäftigt wären.

Das DRSC sieht zwar keine Notwendigkeit weitere Anforderungen an Ergebnisgrößen oder bestimmte Beträge zu stellen, erwartet jedoch durch die Anwendung des management approach eine abnehmende Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen. Gleichzeitig geht man aber auch von einer Verwendung der IFRS-Grundsätze in der internen Finanzberichterstattung aus. Den Aspekt der Vergleichbarkeit greift auch Ernst & Young auf, und würde zu deren Erhöhung insbesondere die Begriffe der ‘Segmenterträge’, ‘Segmentaufwendungen’, ‘Segmentvermögen’ sowie die ‘Segmentschulden’ klarer definieren, wobei auf IAS 14 zurückgegriffen werden sollte, da diese Daten bei den Unternehmen schon vorliegen und so keine oder nur wenige zusätzliche Kosten entstehen würden. Zudem regt man an, den Segment-Cashflow in die zu berichtenden Beträge aufzunehmen, wie dies unter IAS 14 bereits der Fall gewesen wäre.

KPMG geht nicht konkret auf die Fragestellung ein, sondern begründet seine ablehnende Haltung gegen den management approach mit problematischen Aspekten des SFAS 131, insbesondere der Abgrenzungskriterien. Um diese zu beseitigen, wird eine gemeinsame Ausarbeitung zwischen dem IASB und dem FASB vorgeschlagen. PWC bekräftigt seine uneingeschränkte Befürwortung des management approach . Deloitte bevorzugt den Ansatz des IAS 14, wobei jedoch betont wird, dass die Einteilung in zu berichtende Segmente und unternehmensweite Angaben gegenüber dem primären und sekundären Berichtsformat in IAS 14 als vorteilhaft angesehen wird. Man bezweifelt jedoch, dass die Angaben, wie sie entsprechend SFAS 131 gemacht werden, zu einem höheren Nutzen des Lesers führen würden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der management approach zur Segmentabgrenzung grundsätzlich begrüßt wird. Meinungsverschiedenheiten in der Fachwelt bestehen insbesondere hinsichtlich der künftigen Vergleichbarkeit von Segmentberichterstattungen zwischen den Unternehmen und darin, inwieweit die zu berichtenden Größen von einem Abschlussadressaten nachvollzogen werden können. Ob es zu den teilweise befürchteten erheblichen Unterschieden zwischen externer und interner Berichterstattung kommen wird oder ob die internen Berichtswesen zum größten Teil die IFRS-Grundsätze übernehmen werden, bleibt abzuwarten.

Arbeit zitieren:
Erbach, Stefan November 2007: Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung nach IFRS und deren Bedeutung für die Finanzanalyse, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Internationale Rechnungslegung, IFRS, Segmentberichterstattung, Unternehmensanalyse, Finanzanalyse

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