Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Fabian Kraffczyk
- Abgabedatum: März 2004
- Umfang: 132 Seiten
- Dateigröße: 2,4 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Technische Universität Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8227-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8227-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8227-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kraffczyk, Fabian März 2004: Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Arbeitszeitrichtlinie, Arbeitszeitmodell, Bereitschaftsdienst, Krankenhaus, Arbeitszeitgestaltung
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Diplomarbeit von Fabian Kraffczyk
Einleitung:
Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen „auf einen Nenner“ brachte.
Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten.
Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt.
Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als „Unternehmen“ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck – initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 – zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen „Sichtbarkeitsgrad“ erzielt werden können.
Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war.
Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen – auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus – begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Aufbau der Arbeit | 3 |
| 1.2 | Begriffsklärung | 5 |
| 2. | Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen | 6 |
| 2.1 | Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG | 6 |
| 2.2 | Der „Weg“ zum EuGH-Urteil | 9 |
| 3. | Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 2003 | 14 |
| 3.1 | Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG | 16 |
| 3.1.1 | Arbeitszeit | 17 |
| 3.1.2 | Ruhezeit | 18 |
| 3.1.3 | Ruhepausen | 18 |
| 3.1.4 | Wochenarbeitszeit | 19 |
| 3.1.5 | Änderungen im Arbeitszeitgesetz | 20 |
| 3.2 | Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts | 21 |
| 3.3 | Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen | 23 |
| 3.4 | Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben | 24 |
| 4. | Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus | 26 |
| 4.1 | Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland | 27 |
| 4.2 | Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung | 30 |
| 4.3 | Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit | 33 |
| 4.3.1 | Flexibilität | 34 |
| 4.3.1.1 | Das Zeitkonto | 36 |
| 4.3.1.2 | Elektronische Zeiterfassung | 37 |
| 4.3.2 | Entlastung durch Effizienz und Effektivität | 39 |
| 4.3.3 | Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit | 41 |
| 4.3.3.1 | Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit | 43 |
| 4.3.3.2 | Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema | 45 |
| 4.3.3.3 | Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema | 46 |
| 4.3.3.4 | Das Dienstmodul | 47 |
| 4.3.3.5 | Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen | 51 |
| 4.3.3.6 | Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung | 52 |
| 5. | Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus | 54 |
| 5.1 | Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus | 57 |
| 5.1.1 | Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument | 60 |
| 5.1.2 | Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung | 61 |
| 5.1.3 | Ergebnisse und Schlussfolgerungen | 62 |
| 5.2 | Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle | 67 |
| 6. | Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle | 70 |
| 6.1 | Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit | 72 |
| 6.2 | Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation | 74 |
| 6.3 | Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle | 79 |
| 7. | Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle | 86 |
| 7.1 | Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle | 86 |
| 7.2 | Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt | 92 |
| 8. | Ergebnisse und Ausblick | 95 |
| 9. | Zusammenfassung | 97 |
| Anhang | 99 | |
| Literaturverzeichnis | 116 | |
| Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis | 120 |
Arbeitszeitmodelle entwickelt oder bereits vorhandene Modelle modifiziert werden können, die bestmöglich alle an sie gestellten Forderungen erfüllen. In der Praxis werden die Rahmenbedingungen zwar häufig erkannt, doch erschwert ihre Komplexität und der Neuheitsgrad vieler Randfaktoren verbunden mit einer dementsprechend geringen Erfahrung die eigene Umsetzung. Selbst wenn Arbeitszeitlösungen selbständig erarbeitet werden, steht ihnen mitunter ein enormer Widerstand der Ärzteschaft gegenüber. Externe Dienstleiter können dabei helfen, diesen Widerstand zu überwinden und innovative Systeme auch über die Folgephasen hinweg zu implementieren. Die Ergebnisse von WorkshopBefragungen sichern dabei die Interessen der betroffenen Mitarbeiter. Das bedeutet aber auch, dass nicht aufgrund lieb gewonnener Gewohnheiten bestimmte Alternativen von Anfang an ausgeschlossen sein dürfen. Eine ehrliche und gewissenhafte Diskussion von allen Beteiligten ist unverzichtbar. In dieser Phase werden die verschiedenen Alternativen bewertet und es erfolgt die Auswahl des zu implementierenden Arbeitszeitmodells. Die Testphase sieht im Allgemeinen bei der Neugestaltung der Arbeitszeit eine Absicherung des zu implementierenden Arbeitszeitmodells vor. Über einen vorher festgesetzten Zeitraum erproben die Mitarbeiter das System und liefern zeitnah oder zum Ende der Testphase in gemeinsamen Versammlungen, per [...]
Ausfallzeiten (Urlaub, Weiterbildung etc.), indem es eine Nichteinteilung der betroffenen Mitarbeiter zu diesen Zeiten vorsieht. Ferner besteht der Vorteil einer einfachen und unkomplizierten Berücksichtigung von Mitarbeiterpräferenzen. Zur Gestaltungsoption von Dienstmodulen gehört es, den Mitarbeitern freizustellen, wann und wie oft sie für Dienstmodule eingeplant werden wollen. Im obigen Beispiel arbeiten die Mitarbeiter 3, 5 und 10 ausschließlich im Tagdienst, wohingegen Mitarbeiter 1 das Dienstmodul ständig durchläuft. Da es vorkommen kann, dass die planmäßig eingeteilte Arbeitszeit im Dienstmodul über die durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit hinausgeht, ergibt sich für jeden einzelnen Mitarbeiter zusätzlich die Wahl, ob er die Differenz mit Hilfe eines Freizeitausgleiches, also einer Gutschrift auf dem persönlichen Zeitkonto, oder entsprechender Zusatzvergütung ausgleichen will. Die Festlegung von arbeitsmedizinisch vernünftigen Dienstfolgen garantiert darüber hinaus eine Dienstplan-gestaltung, Fordergrund stellt. Modifiziert man den klassischen Ablauf der Dienstmodulplanung dahingehend, dass mehrere Mitarbeiter zur gleichen Zeit – aber mit unterschiedlichen Startpositionen im Dienstmodul – beginnen, bilden sich feste Teams bzw. Mitarbeiterkombinationen, die sich innerhalb des Dienstmodulzeitraums nicht mehr ändern.98 Ist das Dienstmodul von allen Mitarbeitern komplett durchlaufen, beginnen neue Dienstmodul-Durchläufe mit einer ebenfalls planbaren, aber gleich bleibenden Besetzungskombination, die ein Optimum an Effizienz und die den Schutz der Mitarbeitergesundheit in den [...]
Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema orientiert sich an dem bisherigen System der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung. Es setzt allerdings voraus, dass die dafür notwendigen langen Tagesarbeitszeiten weiterhin zulässig sind. In diesem Modell wird der Bereitschaftsdienst besetzt durch einen bereits im Tagdienst arbeitenden Mitarbeiter. Er nimmt die Bereitschaftsdiensttätigkeit im Anschluss an den Regeldienst oder die durch die Servicezeit vorgegebene Zeitspanne auf, wobei dies im Rahmen flexibler Gestaltungsmöglichkeiten etwas verzögert erfolgen kann. Ein möglicher Arbeitsbeginn ließe sich bspw. bestimmen mit dem Betreten des Bereitschaftsdienstzimmers. Die Dauer von Regeldienst und Bereitschaftsdienst darf insgesamt 24 Stunden nicht überschreiten. In dieser Spanne muss auch die im Anschluss an den Bereitschaftsdienst folgende regelmäßig einzuplanende Übergabezeit von nicht mehr als einer Stunde stattfinden. Bei einer beispielhaften Servicezeit von 8.00 bis 18.00 Uhr wird der Ablauf in folgender Abbildung ersichtlich: [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832482275
Arbeit zitieren:
Kraffczyk, Fabian März 2004: Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Arbeitszeitrichtlinie, Arbeitszeitmodell, Bereitschaftsdienst, Krankenhaus, Arbeitszeitgestaltung



