Das Abzugsverbot des §3c EStG
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stefan Decker
- Abgabedatum: Dezember 2002
- Umfang: 124 Seiten
- Dateigröße: 561,9 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität Regensburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6906-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6906-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6906-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Decker, Stefan Dezember 2002: Das Abzugsverbot des §3c EStG, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Halbeinkünfteverfahren, Beteiligungen, Nichtabziehbare Finanzierungskosten, Ausgaben
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Diplomarbeit von Stefan Decker
Zusammenfassung:
Die Vorschrift des § 3c EStG führte bis zur Unternehmenssteuerreform 2001 ein „relatives Schattendasein.“ Als „Gegenpol“ zu im Großen und Ganzen relativ unspektakulären Steuerbefreiungen, die auch nicht die Masse der Bevölkerung bzw. kumulativ betrachtet hohe Beträge betreffen, wurde der Vorschrift auch in Kommentaren meist vergleichsweise wenig Beachtung geschenkt. Man könnte die Regelung für selbstverständlich bzw. die Vorschrift sogar für überflüssig halten, so selbstverständlich erscheint die Intention, welche dahinter steckt.
Dies änderte sich aber mit der Verabschiedung des StSenkG am 14.7.2000 und der Einführung des sog. Halbeinkünfteverfahrens.
Der Anwendungsbereich des § 3c EStG wurde dabei wesentlich erweitert. § 3c Abs.1 EStG erfasst nunmehr nicht nur die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Allgemeinen, sondern auch Aufwendungen (Finanzierungsaufwendungen, Beratungskosten, Verwaltungskosten, etc.) im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungseinnahmen i.S.d. § 8b KStG. § 3c Abs.2 EStG regelt die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit Beteiligungseinnahmen i.S.d. § 3 Nr.40 EStG.
Im einem ersten Teil der Arbeit werden zunächst die wesentlichen Aussagen des § 3c Abs.1 EStG und Abs. 2 EStG aufgezeigt. Dabei werden v.a. die generellen Wesensmerkmale der beiden Absätze herausgearbeitet, z.B. den Unterschied zwischen „Unmittelbarkeit“ und „Mittelbarkeit“ bzw. welche Folgen sich für die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Beteiligungsausgaben ergeben. Die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit einbringungsgeborenen Anteilen, sowie die Abgrenzung bzw. Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Beteiligungen werden ausführlich erklärt.
Anschließend wird einem zweiten theoretischen Part, der aber anschaulich durch Beispiele und Gesetzestexte unterstützt wird, dargestellt, wieso die Regelungen des § 3c Abs.1 EStG und § 3c Abs.2 EStG systemwidrig und verfassungswidrig bzw. mit Europarecht schwer in Einklang zu bringen sind.
Im einem dritten praxisorientierten Teil werden die Auswirkungen der Abzugsbeschränkung dargestellt. Der Fokus richtet sich dabei auf die Behandlung von Betriebsausgaben/Werbungskosten, die im Rahmen einer Mitunternehmerschaft entstehen, sowie die Problemtatik einer systemgerechten „Zuordnung“ von Ausgaben i.S.d. § 3c EStG. Des weiteren werden die systemgerechte Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermägen, die Auswirkungen auf Unternehmenskaufmodelle sowie die sich ergebende Problematik der Behandlung von Betriebsausgaben, die im Konzernverbund bzw. bei Holdinggesellschaften entstehen, behandelt.
Darauf aufbauend werden in einem vierten Teil ausführlich mehrere Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie man zum einen die Abzugsbeschränkung des § 3c Abs.1 EStG und zum anderen die Abzugsbeschränkung des § 3c Abs.2 EStG umgehen kann. Wesentliche Unterschiede werden herausgearbeitet. Dieser Teil wird ausführlich mit vielen Beispielen/Vergleichsrechnungen und Graphiken, die sich im Anhang der Arbeit befinden, erläutert.
Zum Schluss wird das Zusammenspiel des § 3c EStG mit der Gewerbesteuer (Stichwort Schachtelbeteiligung), sowie der Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen, Teil/Unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen und unentgeltlichen Nutzungsvorteilen zwischen Schwestergesellschaften aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| I. | Bedeutung des § 3c EStG im System des dt. Steuerrechts | 1 |
| II. | Bedeutungserweiterung durch die Unternehmenssteuerreform | 4 |
| A. | § 3c Abs.1 EStG im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 8b KStG | 4 |
| 1. | „Laufende“ Einnahmen und Ausgaben | 4 |
| 2. | „Einmalige“ Einnahmen und Ausgaben | 7 |
| 3. | Das Kriterium „unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang“ | 9 |
| a) | „Zusammenhang“ i.S.d. § 3c EStG | 9 |
| b) | „Unmittelbarkeit“ | 10 |
| B. | Ausgaben im Zusammenhang mit „hälftig steuerbefreiten Einnahmen“: Die Abzugsbeschränkung des § 3c Abs.2 EStG | 13 |
| 1. | „Laufende und einmalige“ Ausgaben | 13 |
| 2. | Behandlung von einbringungsgeborenen Anteilen | 17 |
| 3. | Mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang | 19 |
| III. | Kritikpunkte am Zusammenspiel von § 8b KStG und § 3c Abs.1 EStG, bzw. § 3 Nr.40 EStG und § 3c Abs.2 EStG | 20 |
| A. | Fehlende Finanzierungsneutralität | 20 |
| B. | Rechtliche Unstimmigkeiten | 22 |
| 1. | Systemwidrigkeit | 22 |
| a) | § 8b KStG bzw. § 3 Nr.40 EStG ist kein Privileg | 23 |
| b) | objektives Nettoprinzip | 24 |
| 2. | Verfassungswidrigkeit | 28 |
| 3. | § 3c EStG, § 8b Abs.5 KStG und Europarecht | 30 |
| IV. | Auswirkungen der Abzugsbeschränkung | 31 |
| A. | Anteile an Mitunternehmerschaften | 31 |
| B. | Zuordnungsproblematik | 33 |
| C. | Aufteilung von Werbungskosten bei Kapitaleinkünften | 34 |
| D. | Unternehmenskauf und „Organschaftsmodell“ | 36 |
| 1. | Die Situation vor dem UntStFG | 36 |
| 2. | Die Situation nach dem UntStFG: § 3c Abs.2 S.2 EStG | 37 |
| E. | Auswirkungen im Konzernverbund | 38 |
| F. | Auswirkungen auf Holdingkapitalgesellschaften | 40 |
| G. | Ergebnis | 40 |
| V. | Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung/Einschränkung der Abzugsbeschränkung | 41 |
| A. | Gestaltungen bei § 3c Abs.1 und § 3c Abs.2 EStG | 41 |
| 1. | Zuordnung von Aufwendungen | 41 |
| 2. | Fremdkapitalausstattung durch Gesellschafter | 43 |
| 3. | Verlagerung von Verbindlichkeiten | 43 |
| 4. | Organschaft | 44 |
| a) | Grundidee und Wirkungsweise | 44 |
| b) | „Bruttomethode“ bei Beteiligungserträgen der Organgesellschaft | 45 |
| c) | Greift § 3c EStG innerhalb einer Organschaft? | 47 |
| B. | Gestaltungsmöglichkeiten bei § 3c Abs.1 EStG | 48 |
| 1. | Poolrefinanzierung | 48 |
| 2. | Klassisches „Ballooning“ | 49 |
| a) | Grundidee und Vorteile | 49 |
| b) | Nachteile im Zusammenhang mit Ballooning | 50 |
| c) | Ballooning und § 8b Abs.5 KStG | 51 |
| 3. | Auslandsbeteiligung: „Vorteilhaftigkeit durch § 8b Abs.5 KStG“ | 51 |
| 4. | Mittelbare Beteiligung versus Verschmelzung | 52 |
| C. | Betriebswirtschaftliche Folgen der Gestaltungen | 53 |
| VI. | Sonderprobleme | 53 |
| A. | Das Abzugsverbot des § 3c EStG im Zusammenhang mit der GewSt | 53 |
| 1. | Zusammenspiel von § 9 Nr.2a, § 9 Nr.7, § 8 Nr.5 GewStG mit § 3c EStG und § 8b Abs.5 KStG | 53 |
| 2. | Gewerbesteuer als Ausgabe i.S.d. § 3c EStG? | 55 |
| a) | Kapitalgesellschaft als Anteilseigner | 56 |
| b) | Einkommenssteuerpflichtige Person als Anteilseigner | 57 |
| B. | Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit § 3c EStG | 58 |
| 1. | Verdeckte Gewinnausschüttung | 58 |
| 2. | Teil- und Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an die Beteiligung | 60 |
| 3. | Unentgeltliche Nutzungsvorteile zwischen Schwestergesellschaften | 62 |
| a) | Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft | 63 |
| b) | Personenunternehmen als Muttergesellschaft | 64 |
| C. | Altrücklagen und § 3c EStG | 64 |
| VII. | Zusammenfassung und Ausblick | 65 |
| Quellenverzeichnis | XXXIX | |
| Eidesstattliche Erklärung | LV |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832469061
Arbeit zitieren:
Decker, Stefan Dezember 2002: Das Abzugsverbot des §3c EStG, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Halbeinkünfteverfahren, Beteiligungen, Nichtabziehbare Finanzierungskosten, Ausgaben



