Chancen und Risiken für ausländische Investoren in Kamerun
- Art: Abschlussarbeit
- Autor: Simone Biock
- Abgabedatum: Dezember 2000
- Umfang: 31 Seiten
- Dateigröße: 419,7 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität Bremen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6459-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6459-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6459-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Biock, Simone Dezember 2000: Chancen und Risiken für ausländische Investoren in Kamerun, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Afrika, Entwicklungsländer, Entwicklung, Länderstudie, Westafrika
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Abschlussarbeit von Simone Biock
Zusammenfassung:
Man bezeichnet Afrika immer wieder als den „vergessenen Kontinent“. Und tatsächlich ist das subsaharische Afrika (denn vom Maghreb, dessen Situation sehr spezifisch ist, soll hier abgesehen werden) gemessen an der Weltwirtschaft nur ein winziger Zwerg, der kaum ins Gewicht fällt und der auch am gesamten weltwirtschaftlichen Wachstum kaum teilhat. Von einem Vergleich mit den neuen Hoffnungsmärkten in Asien oder Lateinamerika kann hier schon gar nicht die Rede sein. Nur circa 3 Prozent der ausländischen Gelder, die in Entwicklungsmärkten investiert werden, landen in Afrika, im Vergleich zu 60 Prozent im asiatisch-pazifischen Raum und 20 Prozent in Lateinamerika.
Man fragt sich, warum der afrikanische Kontinent von den ausländischen Investoren so vernachlässigt wird: liegt es am Protektionismus, an den Marktrisiken, oder einfach an der Unwissenheit der Investoren über vorhandene Marktchancen?
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem zentralafrikanischen Staat Kamerun, dessen Situation gewissermaßen charakteristisch ist für viele afrikanische Länder, welche nach der Zeit der Kolonialisierung aus dem Blickwinkel der westlichen Wirtschaftsmächte und Investoren geraten sind. Kamerun birgt nicht nur einen großen Reichtum an natürlichen Rohstoffen, sondern verfügt auch über ein riesiges Potential an gut ausgebildeten Wissenschaftlern und billigen Arbeitskräften. –Und doch hält sich das Interesse der ausländischen Investoren stark in Grenzen.
Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, welche Chancen und Risiken sich dem ausländischen Investor tatsächlich in Kamerun bieten. Dabei soll zunächst auf die Entwicklung der Wirtschaft in den letzten Jahren eingegangen werden, auf die Struktur der Wirtschaft und ihre Wachstumssektoren (Kapitel 2). Anschließend soll das Handelsregime und das generelle Investitionsklima betrachtet werden, wie es sich für die ausländischen Investoren in Kamerun darstellt (Kapitel 3 und 4). Hierbei soll nicht nur das geltende Rechtssystem und die Wirtschaftsgesetze durchleuchtet werden; es soll vor allem auch hinterfragt werden, inwiefern sich diese Rechte durchsetzen lassen. Im letzten Teil der Arbeit (Kapitel 5 und 6) soll kurz auf die bestehenden Möglichkeiten der Exportfinanzierung und Ansätze zur Markterschließung eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 2. | ENTWICKLUNGEN UND PERSPEKTIVEN DER KAMERUNISCHEN WIRTSCHAFT | 3 |
| 2.1 | Die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren | 3 |
| 2.2 | Kameruns Ressourcenausstattung und Wachstumssektoren | 5 |
| 2.2.1 | Generelle Entwicklung der kamerunischen Wirtschaft nach Sektoren | 6 |
| 2.2.2 | Der primärwirtschaftliche Sektor | 7 |
| 2.2.3 | Der sekundäre Sektor | 9 |
| 2.2.4 | Der tertiäre Sektor | 10 |
| 2.3 | Die Rolle der Regierung in der kamerunischen Wirtschaft, der Privatisierungsprozess und Chancen für Investoren | 11 |
| 2.4 | Infrastruktur | 13 |
| 3. | KAMERUNS HANDELSREGIME | 14 |
| 4. | KAMERUNS INVESTITIONSKLIMA | 16 |
| 4.1 | Prinzipielle Öffnung gegenüber ausländischen Investoren, Anforderungen und Anreize | 17 |
| 4.2 | Währungsaspekte | 19 |
| 4.3 | Schutz von Eigentum und intellektuellen Rechten | 20 |
| 4.4 | Rechtssystem und Konfliktregelung | 22 |
| 5. | MÖGLICHKEITEN DER EXPORTFINANZIERUNG | 25 |
| 6. | ANSÄTZE ZUR MARKTERSCHLIESSUNG | 26 |
| 6.1 | Absatzmarkt und Distributionskanäle | 26 |
| 6.2 | Werbemöglichkeiten und Messen | 28 |
| 7. | FAZIT | 30 |
Ministerien aufzusuchen, nun alle ihre Formalitäten bei einer einzigen Instanz zu erledigen. Der „Investment Code“ hat14 Schlüsselgarantien für Investoren geschaffen, darunter das Recht auf Eigentum, die Möglichkeit des Rücktransfers von Kapital und Einkommen, Entschädigung im Falle der Enteignung, Bewegungsfreiheit innerhalb von Kamerun, freie Ausreise für Personal und Schutz vor nicht-wirtschaftlichen Risiken.... Die Vorteile des „Investment Codes“ gelten für alle neuen wie schon bestehenden Unternehmen in Kamerun, die Güter für den Export herstellen oder Input vom lokalen oder regionalen (zentralafrikanischen) Markt verwenden. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorteilen des „Investment Codes“ können Firmen sich individuell für eines der bestehenden fünf speziellen Investment-Regime entscheiden, welche noch mehr Vorteile bieten: (1) das Grundregime, (2) das KMURegime, (3) das Regime für strategische Unternehmungen, (4) das ReinvestitionsRegime und (5) das Frei-Zonen-Regime (IFZ)39. Im „Investment Code“ sind die spezifischen Voraussetzungen für die Teilhabe an den einzelnen Regimes klar definiert, ebenso wie die Vorteile der einzelnen Regime. An dieser Stelle möchten wir exemplarisch genauer auf das IFZ-Regime eingehen, welches seit 1992 praktiziert wird. Um sich für einen IFZ-Status zu qualifizieren, muss ein Unternehmen Güter und Dienstleistungen erzeugen, die zu 80% für den Export bestimmt sind und die keine umweltschädigenden Auswirkungen haben. Dies sind die einzigen Anforderungen für die Teilhabe am IFZ-Regime. Unternehmen, die am IFZ-Regime teilhaben, werden für eine Dauer von 10 Jahren von Steuern freigestellt und müssen ab dem 11. Jahr lediglich eine geringe Steuer von 15% auf den Unternehmensgewinn bezahlen. Sie haben das Recht auf eine steuerfreie Rückführung aller Gelder, die in Kamerun gewonnen und investiert wurden. Ebenso sind sie befreit von allen bestehenden und zukünftigen Exportzöllen und -steuern, genauso wie von Steuern, die sonst auf lokal bezogene Produktionsinputs erhoben werden. Allerdings müssen sie gewisse Steuern auf bestimmte Kategorien von importierten Gütern bezahlen. [...]
setz von 1993 mehr Flexibilität in die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen gebracht. Weiterhin wurden, wie bereits in Kapitel 3 erwähnt, quantitative Importbeschränkungen, diverse nicht-tarifäre Handelshindernisse sowie eine ganze Reihe von Vorschriften im Bereich der Importlizenzierung abgeschafft. Kamerun hat viele Initiativen getroffen, um ausländische Investoren ins Land zu ziehen. Der „Investment Code“ von 1990 hat Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen in Kamerun zu vereinfachen und attraktiver zu machen. Unter anderem wurden hierbei auch finanzielle Anreize geschaffen. Der „Investment Code“ sieht keinerlei Vorschriften für Technologietransfer vor, noch irgendwelche Vorschriften für eine Investition in bestimmten geographischen Gebieten. Dem Transfer von Dividenden, Kapital, Zinsen oder anderen Gewinnen steht nichts im Wege. Trotz Kameruns attraktivem „Investment Code“ und eigentlich günstigen Gesetzen für private Unternehmen haben noch sehr wenige ausländische und internationale Unternehmen Geschäfte in Kamerun begonnen. Willkürliche Entscheidungen von Behörden und Gerichten sowie Probleme bei der Durchsetzung von Rechten und Gesetzen haben sowohl potentielle Investoren verunsichert als auch bereits im Land agierende Unternehmen zur Schließung ihrer Geschäfte bewegt. Unter der Praxis des gegenwärtigen Rechtssystems bleibt es für ausländische Unternehmen schwierig, vertragliche Rechte durchzusetzen, Eigentumsrechte zu verteidigen und sich gegen ungerechte Klagen zur Wehr zu setzen.38 [...]
Orientiert man sich an Kameruns Wirtschaftsgesetzgebung, so erfüllt das Land alle Bedingungen eines offenen Investitionsregimes. Allerdings stößt die Umsetzung einer gerechten, transparenten und parteilosen Gesetzgebung in der kamerunischen Geschäftspraxis schnell an ihre Grenzen. Wenn auch das kamerunische Gesetz ausländischen und inländischen Investoren offiziell die gleichen Rechte gewährt und keine „local ownership“ gefordert wird, so werden inländische Firmen von kamerunischen Gerichten und Behörden dennoch privilegiert behandelt. Kameruns Wirtschaft wurde in den letzten Jahren zunehmend liberalisiert. So wurden im Juli 1994 Preiskontrollen fast komplett aufgehoben, mit einer Ausnahme für pharmazeutische Produkte, Petroleumprodukte sowie für Güter und Dienstleistungen, die von staatlichen Monopolen erzeugt werden. Auch hat das neue Arbeitsge34 35 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832464592
Arbeit zitieren:
Biock, Simone Dezember 2000: Chancen und Risiken für ausländische Investoren in Kamerun, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Afrika, Entwicklungsländer, Entwicklung, Länderstudie, Westafrika



