Abgrenzung von wirtschaftlichem Eigentum nach HGB/Steuerrecht und IAS/IFRS am Beispiel von Options- und Pensionsgeschäften
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Martin Kubosch
- Abgabedatum: September 2005
- Umfang: 86 Seiten
- Dateigröße: 420,8 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9139-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9139-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9139-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kubosch, Martin September 2005: Abgrenzung von wirtschaftlichem Eigentum nach HGB/Steuerrecht und IAS/IFRS am Beispiel von Options- und Pensionsgeschäften, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: steuerliche Gewinnermittlung, Zurechnung, IAS 39, § 39 AO, Maßgeblichkeit
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Diplomarbeit von Martin Kubosch
Einleitung:
Da zur Gewährleistung einer gleichmäßigen, gerechten und möglichst einfachen Besteuerung im deutschen Steuerrecht die sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Beurteilung von Tatbeständen maßgeblich ist, können Sachverhalte auftreten, bei denen Wirtschaftsgüter nicht dem (zivil-) rechtlichen Eigentümer, sondern dem sog. wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet werden. Die Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums bildet dabei einen Problembereich, welcher bis zum heutigen Tage diskutiert wird.
Die steuerbilanzielle Erfassung von Wertpapierpensionsgeschäften oder die Zurechnung von Leasinggegenständen sind zwei Beispiele aus der aktuellen Diskussion. Diese Geschäfte werden überwiegend von Steuerpflichtigen getätigt, die zur Einkünfteermittlung im Bereich der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer als Gewerbebetreibende eine Steuerbilanz erstellen und somit ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich - als Regelfall im geltenden Recht - ermitteln. Dabei bestimmt sich der Periodengewinn des Unternehmens aus der Differenz des Reinvermögens am Ende und am Anfang der Periode.
Aufgrund der gebotenen Kürze konzentriert sich diese Arbeit auf diese Gewinnermittlungsmethode, bei welcher die steuerbilanzielle Zurechnung von Wirtschaftsgütern über eine etwaige Realisierung von Bewertungsreserven entscheidet. Gemäß dem Realisationsprinzip sind Gewinne am Abschlussstichtag nur dann zu berücksichtigen, wenn diese als realisiert anzusehen sind, was generell das Vorliegen eines Umsatzaktes am Markt erfordert. Für die Realisierung eines steuerlichen Veräußerungsgewinns ist z.B. nicht der Vertragsabschluß (z.B. eines Kaufvertrages), sondern die Vertragserfüllung durch die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Käufer maßgeblich. Insbesondere bei komplexen Geschäftsvorfällen, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, kann es durch individuelle Vertragsgestaltung zu Problemen bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern kommen.
Im Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung vom 01.07.2004 befasst sich das Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) mit Einzelfragen zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und dessen Konsequenzen für die Gewinnrealisierung nach HGB. Da für eine Gewinnrealisierung bei Veräußerungsvorgängen prinzipiell der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vorausgesetzt wird, zeigt dieser Entwurf exemplarisch Problemfelder beim Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf und entwickelt Lösungsvorschläge für ausgewählte Geschäftsvorfälle. Darauf aufbauend werden im Folgenden Options- und Pensionsgeschäfte im Fokus der Untersuchung stehen, bei welchen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten existieren, die eine eindeutige Zurechnung von Wirtschaftsgütern erschweren.
Gang der Untersuchung:
Diese Arbeit verfolgt insbesondere das Ziel, in Anlehnung an das Forschungsgutachten „IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung“ von Herzig, die Internationalisierung der Rechnungslegung und deren Konsequenzen für die steuerliche Gewinnermittlung mit der Frage nach der Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums zu verknüpfen. Daher werden in Kapitel B vorab die wesentlichen Erkenntnisse des o.g. Gutachtens zusammenfassend dargestellt.
Das darauf folgende Kapitel C schafft zudem durch eine Gegenüberstellung des allgemeinen Zurechnungsverständnisses von Wirtschaftsgütern nach HGB/Steuerrecht und IAS/IFRS die Basis für die weitere Untersuchung. Ebenso werden dort grundsätzliche Gestaltungen und wirtschaftliche Motive für den Abschluss von Options- und Pensionsgeschäften dargestellt.
Bei der Analyse in den Kapiteln D und E stehen diese beiden Geschäftstypen im Fokus und werden anhand der Diskussion über die Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums sowohl seitens der Rechtsprechung, als auch aus der Fachliteratur behandelt. Da Optionen Bestandteile von Pensionsgeschäften darstellen können, nehmen die zuletzt genannten Geschäfte den Hauptteil der Untersuchung ein. Nach einem Abgleich des Status quo beider Rechnungslegungssysteme wird dann - in Anlehnung an das o.g. Gutachten von Herzig - die Möglichkeit zur Übernahme des IAS-Zurechnungsverständnisses für eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung bei Options- und Pensionsgeschäften dargestellt und beurteilt.
Da sich die Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums nach IAS sowohl bei Options-, als auch bei Pensionsgeschäften aus den Vorschriften des IAS 39 ergibt, wird diese Eignungsprüfung abschließend in Kapitel F für beide Geschäftsformen durchgeführt. Die Untersuchung schließt mit einem kurzen Fazit und Ausblick auf die künftige Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen einer eigenständigen steuerlichen Gewinnermittlung.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VII | |
| A. | Einleitung | 1 |
| B. | Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung | 3 |
| I. | Internationalisierung der Rechnungslegung | 3 |
| II. | Grundsätze einer eigenständigen steuerlichen Gewinnermittlung | 5 |
| C. | Grundlagen der Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums und Gestaltung von Options- und Pensionsgeschäften | 7 |
| I. | Zurechnungsgrundlagen nach HGB/Steuerrecht und IAS/IFRS | 7 |
| 1. | § 39 AO als zentrale Zurechnungsnorm im Steuerrecht | 8 |
| 1.1 | Zivilrechtlicher Grundsatz der Zurechnung und Abweichungen vom Zivilrecht | 8 |
| 1.2 | Maßgeblichkeitsgrundsatz bei der Abgrenzung wirtschaftlichen Eigentums | 10 |
| 1.3 | Gestaltungsmissbrauch unter dem Aspekt der Abgrenzung wirtschaftlichen Eigentums | 12 |
| 2. | IAS-Verständnis der Zurechnung von Vermögenswerten | 13 |
| 2.1 | Grundsatz der Zurechnung | 14 |
| 2.2 | IAS 39 als Spezialfall der Zurechnung | 15 |
| 3. | Vergleich mit den steuerrechtlichen Zurechnungsgrundsätzen | 16 |
| II. | Gestaltung und Zielsetzung von Options- und Pensionsgeschäften | 19 |
| 1. | Optionsgeschäfte | 19 |
| 1.1 | Isolierte Call- und Put- Optionen | 21 |
| 1.2 | Doppeloptionen | 22 |
| 2. | Pensionsgeschäfte | 23 |
| 2.1 | Echte Pensionsgeschäfte | 24 |
| 2.2 | Unechte Pensionsgeschäfte | 25 |
| D. | Diskussion der Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums bei Optionsgeschäften | 25 |
| I. | Vorgehensweise nach HGB/Steuerrecht | 25 |
| 1. | Grundpositionen | 26 |
| 2. | Doppeloption | 27 |
| 3. | Zurechnungsprobleme | 28 |
| 3.1 | Wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsbeteiligungen | 28 |
| 3.2 | Doppeloptionen | 30 |
| II. | Vorgehensweise nach IAS | 30 |
| 1. | Grundpositionen | 31 |
| 2. | Zurechnungsprobleme | 31 |
| E. | Diskussion der Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums bei Pensionsgeschäften | 32 |
| I. | Vorgehensweise nach HGB/Steuerrecht | 33 |
| 1. | Echte Pensionsgeschäfte | 34 |
| 2. | Unechte Pensionsgeschäfte | 34 |
| 3. | Problemfelder der Zurechnung | 34 |
| 3.1 | Einschränkungen des Verwertungsrechts | 35 |
| 3.2 | Verbleib von Wertänderungsrisiken | 36 |
| 3.3 | Verbleib des Ertragsrisikos | 37 |
| 3.4 | Einräumung eines Vorkaufsrechts | 39 |
| 3.5 | Gegenläufige Put- und Call-Optionen | 39 |
| II. | Vorgehensweise nach IAS | 40 |
| 1. | Der Impairmenttest nach IAS 39 | 40 |
| 2. | Problemfelder der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums | 41 |
| 2.1 | Einschränkungen des Verwertungsrechts | 41 |
| 2.2 | Verbleib des Wertänderungsrisikos | 42 |
| 2.3 | Verbleib der Bezugsrechte auf die Cash-Flows | 43 |
| 2.4 | Einräumung eines Vorkaufsrechts | 43 |
| 2.5 | Gegenläufige Put- und Call-Optionen | 43 |
| F. | Möglichkeit der Übernahme der IAS-Regelungen in einer eigenständigen steuerlichen Gewinnermittlung | 44 |
| I. | Allgemein | 44 |
| II. | Optionsgeschäfte | 47 |
| III. | Pensionsgeschäfte | 48 |
| G. | Fazit | 50 |
| Anhang | 52 | |
| Literaturverzeichnis | 53 | |
| Rechtsquellenverzeichnis | 72 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 74 | |
| Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen | 76 | |
| Erklärung | 77 | |
| Lebenslauf | 78 | |
| Überblick über abgelegte Prüfungen | 80 |
26 Zusammenhangs zwischen Options- und Hauptvertrages wird eine Aufspaltung des Optionsgeschäfts zum Zwecke der Besteuerung hierbei abgelehnt (sog. Einheitstheorie).217 Eine Gewinnrealisierung i.S.d. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG liegt bei gegenseitigen Verträgen nur dann vor, wenn der Verpflichtete aus dem Vertrag seine zu erbringende Leistung wirtschaftlich im Wesentlichen erbracht hat und somit keine Risiken aus dem Leistungsaustausch für ihn bestehen.218 Andere Autoren vertreten die Meinung, dass beim Stillhalter eine sofortige Gewinnrealisierung in Höhe der Prämie bereits bei Einräumung der Option zu erfolgen hat, da der Optionsrechterwerb und der Kauf des Basiswertes (bei Ausübung) als getrennte Verträge anzusehen sind und entsprechend separat behandelt werden müssen (sog. Zweivertragstheorie/Trennungstheorie).219 Im Gegensatz zur h.M. über die steuerbilanzielle Unwirksamkeit von Optionsgeschäften (abgesehen von der Optionsprämie), schlagen sich Optionsgeschäfte nach IAS auch selbstständig in der Bilanz nieder. Begründet ist dies durch den Anspruch der möglichst optimalen Informationsvermittlung dieses Rechnungslegungssystems, wobei auch Drohverlustrückstellungen aus schwebenden Geschäften bilanziert werden. Im deutschen Steuerrecht ist die Bilanzierung von Rückstellungen für drohende Verluste verboten.220 Ein weiterer Unterschied zwischen IAS und HGB/Steuerrecht besteht darin, dass nach IAS eine Folgebewertung von einzelnen Posten mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) vorgenommen werden kann, um einen möglichst zutreffenden Ausweis von Ertrag und Vermögen zu gewährleisten. Für den Zweck der vorliegenden Untersuchung ist jedoch vordergründig zu klären, ob bzw. wie die Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums am Basiswert (hier Aktien) durch die Einräumung von (Aktien-) Optionen221 beeinflußt wird. [...]
Optionsgeschäfte sind sog. schwebende Geschäfte, welche als gegenseitig verpflichtende Vertragsverhältnisse definiert werden, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet, aber hinsichtlich der vereinbarten Sach- oder Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht worden sind.212 Schwebende Geschäfte schlagen sich generell nicht mit Nominalbeträgen auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz nieder,213 solange bei Vertragsabschluss noch keine Zahlungen bzw. andere Leistungen erfolgen.214 Über die steuerbilanzielle Behandlung der gezahlten Optionsprämie herrscht in der Literatur und Rechtsprechung eine kontrovers geführte Diskussion,215 deren Darstellung im Detail den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würde. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass nach h.M. der Stillhalter die empfangene Optionsprämie bis zur Ausübung, Glattstellung oder Verfall der Option durch Passivierung einer sonstigen Verbindlichkeit in Höhe der erhaltenen Prämie zu neutralisieren hat.216 Aufgrund des engen rechtlichen und wirtschaftlichen [...]
24 überbrücken, ohne dass er zwangsläufig die Verfügungsmacht über das Pensionsgut verliert.201 Steuerlich werden Pensionsgeschäfte zusätzlich genutzt, um z.B. im Betriebsvermögen steuervergünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen oder im Privatvermögen die privaten Veräußerungsgewinne steueroptimal zu gestalten.202 Im Rahmen der IAS ergibt sich zudem die Möglichkeit eine aufwandswirksame Erfassung einer Wertminderung an assets aufgrund der fair value-Bewertung zu vermeiden, indem sowohl Verkaufs- als auch Rückkaufspreis deutlich über dem beizulegenden Zeitwert vereinbart werden.203 Die zentralen steuerlichen Probleme bei Pensionsgeschäften liegen somit in der personellen Zurechnung des Pensionsguts während der Geschäftsdauer, in der Zurechnung der Erträge aus dem Pensionsgut und in der Frage nach einer Gewinnrealisierung durch das Geschäft.204 Auch wenn nachfolgend Pensionsgeschäfte anhand der handelsrechtlichen Vorschriften definiert werden, ist nicht zu vernachlässigen, dass in den IAS der Begriff des Pensionsgeschäftes weiter gefasst wird und z.B. auch Geschäfte beinhaltet, bei denen der Pensionsgeber ein Rückkaufsrecht auf das übertragene asset innehat. Darauf wird in Kapitel E detaillierter eingegangen. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832491390
Arbeit zitieren:
Kubosch, Martin September 2005: Abgrenzung von wirtschaftlichem Eigentum nach HGB/Steuerrecht und IAS/IFRS am Beispiel von Options- und Pensionsgeschäften, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
steuerliche Gewinnermittlung, Zurechnung, IAS 39, § 39 AO, Maßgeblichkeit



