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Abbildungsmöglichkeiten von Intellectual Capital in der Rechnungslegung

Eine kritische Analyse

Abbildungsmöglichkeiten von Intellectual Capital in der Rechnungslegung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ferdinand Syskowski
  • Abgabedatum: Dezember 2005
  • Umfang: 97 Seiten
  • Dateigröße: 1,3 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Ruhr-Universität Bochum Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9606-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9606-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9606-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Syskowski, Ferdinand Dezember 2005: Abbildungsmöglichkeiten von Intellectual Capital in der Rechnungslegung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Intangibles, immateriell, Vermögenswert, Ertragswertbilanzierung, Kapitalgeberschutz

Diplomarbeit von Ferdinand Syskowski

Einleitung:

Im Zuge des Wandels von einer Industriegesellschaft hin zu einer Informations- und Dienstleistungsgesellschaft hängt der ökonomische Erfolg von Unternehmen heute nicht mehr allein von den traditionellen materiellen Ressourcen ab, sondern wird vielmehr von den immateriellen Werten, dem sog. Intellectual Capital, bestimmt. Während sich die Quelle der Wertschöpfung im Laufe der Zeit von Investitionen in Sachanlagen hin zu Investitionen in immaterielle Werte verlagert hat, entstand für die traditionelle Rechnungslegung immer mehr das Problem, mit dieser rasanten Entwicklung Schritt zu halten.

Ein Indiz hierfür ist die seit Jahren in nahezu allen Branchen zu konstatierende Lücke zwischen dem Börsenwert und dem aus der Bilanz ersichtlichen Buchwert vieler Unternehmen. Dies zeigt sich am Beispiel der Differenz zwischen Marktwert und Buchwert der im Standard & Poor’s-500-Index gelisteten Unternehmen, welche in der Zeit von 1981 bis 2002 eine Verdoppelung erfahren hat. Obwohl diese Differenz teilweise mit stillen Reserven oder bilanziellen Bewertungsspielräumen erklärbar ist, geht ein großer Anteil dennoch auf das Konto immaterieller Werte.

Ein weiteres Indiz dafür ist der in der Vergangenheit bei Großakquisitionen zu beobachtende milliardenschwere Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und bilanziertem Eigenkapital, der sog. Goodwill, welcher insbesondere durch nicht bilanzierte immaterielle Werte determiniert wurde. Moxter bezeichnete immaterielle Werte einst als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ und machte damit auf eine unzureichende Erfassung dieser weichen Erfolgsfaktoren aufmerksam. Allerdings haben diese ihren Status als „Sorgenkinder“ bis jetzt nicht abschütteln können, so dass sich die Lücke zwischen Marktwert und Buchwert vieler Unternehmen, Edvinssons Bezeichnung folgend, immer mehr zu einem „Abgrund“ entwickelt hat.

Grund für diese Entwicklung ist ein dem Intellectual Capital bzw. den immateriellen Werten zugrunde liegendes Spannungsverhältnis zwischen Relevanz und Verlässlichkeit, welches eine Abbildung in der Bilanz im Vergleich zu materiellen Vermögenswerten erheblich erschwert. Zwar handelt es sich bei immateriellen Werten aufgrund ihrer Entscheidungsnützlichkeit um relevante Informationen, dennoch scheitert der Versuch einer monetären Abbildung in Form eines Bilanzpostens häufig an einer fehlenden Objektivität.

Da durch eine unzureichende bilanzielle Erfassung von Intellectual Capital dem Rechnungslegungsadressaten jedoch wichtige entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten werden, haben sich in der Literatur und Praxis eine Vielzahl von Konzepte entwickelt, die durch zusätzliche Informationen mittels qualitativer Abbildungen und Beschreibungen über das Potenzial der in einem Unternehmen vorhandene immateriellen Ressourcen informieren wollen. Aus theoretischer Sicht sind diese Konzepte jedoch aufgrund ihrer Manipulationsanfälligkeit und fehlenden Standardisierung nur als eine Art „Notlösung“ zu betrachten. Weiterhin belegt die empirische Kapitalmarktforschung, dass derart zusätzliche Informationen nicht die gleiche Relevanz besitzen wie monetäre Informationen aus den traditionellen Rechenwerken Bilanz und GuV.

Im Hinblick auf die Zwecke der Rechnungslegung bieten die auf einer qualitativen Informationsvermittlung aufbauenden, neben der Bilanz und GuV existierenden, Ansätze nach Auffassung des Verfassers der vorliegenden Arbeit somit keine adäquate Lösung einer unzureichenden Beachtung immaterieller Werte im Rahmen der Intellectual Capital-Thematik. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, über eine Darstellung und Analyse ausgewählter Ansätze zu einem Lösungsvorschlag zu gelangen, der einen monetären Ausweis von intellektuellem Kapital in den traditionellen Rechenwerken ermöglicht.

Gang der Untersuchung:

Zur Erreichung des Ziels der Arbeit wird der Gang der Untersuchung wie folgt gestaltet:

Nachdem im ersten Kapitel das Problem einer unzureichenden Abbildung immaterieller Werte in der Rechnungslegung erörtert und die Suche nach einer monetären Abbildungsmöglichkeit festgelegt wird, befasst sich das zweite Kapitel mit den Zwecken der Rechnungslegung. Da Rechnungslegung zweckgebunden ist, wird in diesem Kapitel ein Analysemaßstab generiert, auf dessen Grundlage die im fünften Kapitel durchgeführte kritische Analyse und das daraus gezogene Fazit fußen soll.

Das dritte Kapitel befasst sich mit der Begriffsbestimmung des Begriffs „Intellectual Capital“. Da in Literatur und Praxis der Begriff oft synonym mit anderen Begriffen wie bspw. Intangibles oder Knowledge Assets gebraucht wird, wird dieser im dritten Kapitel näher erläutert um damit ein konkreteres Begriffsverständnis zu schaffen. Des Weiteren werden die dem Begriff zugrunde liegenden Bestandteile anhand der in der Literatur existierenden Kategorisierungsvorschläge vorgestellt und erläutert.

Im Anschluss folgt im vierten Kapitel eine Betrachtung der derzeitigen Erfassung immaterieller Werte in der Rechnungslegung nach HGB und IAS/IFRS. Gegenstand des vierten Kapitels ist es aufzuzeigen, inwieweit die nationalen und internationalen Regelungen eine Abbildung von immateriellen Werten bzw. von Intellectual Capital generell ermöglichen. Auf dieser Grundlage soll im weiteren Verlauf der Arbeit erörtert werden, ob eine Modifikation der derzeitigen Regelungen vorgenommen werden müsste oder gar eine zweckadäquate, tiefgreifende Umgestaltung der Rechnungslegung mit dem Ziel einer besseren Kommunikation von immateriellen Erfolgsfaktoren notwendig ist.

Das fünfte Kapitel beginnt mit einer Kategorisierung und Bewertung der derzeit existierenden Ansätze im Rahmen der Erfassung und Abbildung von Intellectual Capital. Auf diesem Wege wird der aktuelle Stand der Forschung deutlich, anhand dessen der Leser einen am Ende der Analyse vorgelegten Lösungsvorschlag evaluieren kann. Weiterhin beinhaltet das fünfte Kapitel eine Diskussion der in der Problemstellung bereits erwähnten Abwägung, warum ein quantitativer bzw. monetärer Ausweis einer qualitativen Informationsvermittlung vorgezogen werden sollte.

Im Anschluss folgt eine Darstellung und Analyse ausgewählter quantitativer Ansätze. Anhand der Vorgehensweise zur Ermittlung eines monetären Werts für immaterielle Ressourcen wird im fünften Kapitel untersucht, inwieweit eine quantitative Wertermittlung bei gleichzeitiger Beachtung von Relevanz und einem Mindestmaß an Verlässlichkeit mit Hilfe der in der Literatur und Praxis bist heute entwickelten Konzepte möglich ist. Darauf aufbauend wird unter Berücksichtigung der aus der Analyse gewonnenen Ergebnisses ein Lösungsvorschlag vorgestellt.

Die vorliegende Arbeit wird anschließend mit einer Zusammenfassung gewonnener Erkenntnisse im sechsten Kapitel abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
1.1 Das Problem 1
1.2 Aufbau der Arbeit 2
2. Zweck und Ausgestaltung der Rechnungslegung 5
2.1 Rechnungslegung aus Gründen der Effizienz 6
2.1.1 Das Effizienzkriterium 6
2.1.2 Die Agency-Theorie als Teilbereich der neo-institutionalistischen Theorie zur Begründung der Rechnungslegung 7
2.1.2.1 Das Principal-Agent Problem 7
2.1.2.2 Kapitalgeberrisiken als Ursache für Wohlfahrtseinbußen 9
2.2 Rechnungslegung aus Gründen der Gerechtigkeit 12
2.3 Kapitalgeberschutz durch Gewinnermittlung 13
2.3.1 Gewinnermittlung zur Ausschüttungsbemessung 14
2.3.2 Gewinnermittlung zur Informationsvermittlung 17
2.3.2.1 Analysemaßstab zur Beurteilung von Rechnungslegungs-konzeptionen im Rahmen der Informationsfunktion 17
2.3.2.2 Das Konzept des informativen Gewinns 19
2.3.2.3 Das Konzept der informativen Bilanzposition 20
2.4 Kapitalgeberschutz durch sonstige Informationsvermittlung 21
3. Intellectual Capital - begriffliche Grundlagen 22
3.1 Begriffsbestimmung 22
3.2 Bestandteile des Intellectual Capital 24
3.2.1 Vorschläge zur Systematisierung von Intellectual Capital 25
3.2.2 Systematisierungsvorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. 26
3.3 Problematische Charakteristika von Intellectual Capital 28
4. Derzeitige bilanzielle Erfassung von immateriellen Werten in der Rechnungslegung 29
4.1 Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB 29
4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 29
4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit 30
4.1.3 Abgrenzung zum Goodwill 31
4.2 Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS/IFRS 31
4.2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 32
4.2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit 33
4.3 Zwischenergebnis 35
5. Darstellung und Analyse ausgewählter Ansätze zur Erfassung und Abbildung von Intellectual Capital 38
5.1 Status Quo - ein Überblick über existierende Ansätze 38
5.1.1 Ein Überblick nach North/Probst/Romhardt 39
5.1.2 Ein Überblick nach Luthy/Williams 40
5.2 Quantitative vs. qualitative Ansätze 41
5.3 Allgemeine Bewertungsmethodik 45
5.3.1 Der marktwertorientierte Bewertungsansatz 45
5.3.2 Der kostenorientierte Bewertungsansatz 46
5.3.3 Der ertragswertorientierte Bewertungsansatz 47
5.4 Eine Analyse ausgewählter Ansätze unter Berücksichtigung der Interessen externer Rechnungslegungsadressaten 50
5.4.1 Das „weightless wealth tool kit“ 50
5.4.1.1 Darstellung 50
5.4.1.2 Kritische Analyse 51
5.4.2 Technology Broker 53
5.4.2.1 Darstellung 53
5.4.2.2 Kritische Analyse 53
5.4.3 CIV - Calculated Intangible Value 55
5.4.3.1 Darstellung 55
5.4.3.2 Kritische Analyse 55
5.4.4 Citation-Weighted Patents 57
5.4.4.1 Darstellung 57
5.4.4.2 Kritische Analyse 58
5.4.5 TVC - Total Value Creation 59
5.4.5.1 Darstellung 59
5.4.5.2 Kritische Analyse 60
5.4.6 FiMIAM - Financial Method of Intangible Assets Measurement 61
5.4.6.1 Darstellung 61
5.4.6.2 Kritische Analyse 62
5.4.7 AFTF -Accounting For The Future 63
5.4.7.1 Darstellung 63
5.4.7.2 Kritische Analyse 64
5.4.8 Intellectual Asset Valuation 65
5.4.8.1 Darstellung 65
5.4.8.2 Kritische Analyse 67
5.4.9 IVM - Inclusive Value Measurement 68
5.4.9.1 Darstellung 68
5.4.9.2 Kritische Analyse 69
5.5 Schlussfolgerungen aus der Analyse 70
5.5.1 Intellectual Capital im Spannungsverhältnis zwischen Relevanz und Verlässlichkeit 70
5.5.2 Quo vadis? 71
5.5.3 Ertragswertbilanzierung als Lösungsvorschlag 73
6. Zusammenfassung 75
Literaturverzeichnis 78
Anhang: Methods for Measuring Intangible Assets 86

Automatisiert erstellter Textauszug:

Induktiv-analytische Ansätze: Im Gegensatz zu den deduktiv-summarischen Ansätzen versuchen die induktiv-analytischen Ansätze eine Wertentwicklung immaterieller Werte mittels Indikatoren zu beschreiben.223 Dies geschieht indem eine Betrachtung nicht wie bei den deduktiv-summarischen Ansätzen auf der Gesamtunternehmensebene geschieht sondern bei den einzelnen Elementen, welche auf einer niedrigeren Aggregationsstufe liegen.224 Bekannte Ansätze, die auf Basis nicht-finanzieller Indikatoren entwickelt wurden, sind „Sveiby’s Intangible Assets Monitor“ oder der „Intellectual Capital Navigator“ von Stewart, welche die einzelnen Intellectual Capital Komponenten einer analytischen Beschreibung und Bewertung unterziehen.225 Induktiv-analytische Ansätze, die sich als umfassendes Konzept zur operativen und strategischen Steuerung von Unternehmen verstehen, stellen die von Kaplan und Norton entwickelte „Balanced Scorecard“226 und der „Skandia Navigator“227 vom Versicherungsunternehmen Skandia dar. Diese unterscheiden sich von den von Stewart und Sveiby entwickelten Konzepten dadurch, dass sie sich auf finanzielle sowie nicht-finanzielle Indikatoren stützen.228 5.1.2 Ein Überblick nach Luthy/Williams229 [...]

Marktpreisfindung zugrunde liegt.210 Folglich besitzt eine Objektivierung einen höheren Stellenwert als die Prognosetauglichkeit einer Information, die man mit einer Aktivierung erreichen könnte.211 Es hat sich allerdings gezeigt, dass neben den in der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenständen bzw. Vermögenswerten eine Vielzahl immaterieller Werte existiert, die nicht bilanziell ausgewiesen werden. Bei einem Vergleich zwischen dem Wert eines Unternehmens am Markt mit seinem Bilanzvermögen wird man regelmäßig feststellen können, dass diese sich nicht entsprechen.212 Deutlich wird dieser Aspekt auch an den gestiegenen derivativen Firmenwerten, die bei Unternehmenstransaktionen beim erwerbenden Unternehmen bilanziert werden. Wesentliche immaterielle Werte sind nicht hinreichend objektivierbar und können dementsprechend nicht einzeln bilanziell erfasst werden und fließen folglich in den Goodwill. Bei Übernahmen wird ein ursprünglich originärer Goodwill damit zum derivativen Goodwill und tritt erst ab diesem Moment bilanziell in Erscheinung.213 Die vorhandene Wertlücke zwischen Marktwert und Buchwert zeigt, dass ein großer Teil der in einem Unternehmen vorhandenen immateriellen Ressourcen nach geltendem Bilanzierungsnormen wenn überhaupt nur beschränkt bilanzierungsfähig ist und infolgedessen nicht an externe Informationsadressaten kommuniziert wird.214 Eine unzureichende unternehmensexterne Kommunikation von immateriellen Vermögen fördert jedoch eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen dem rechenschaftslegenden Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern, was letztendlich unerwünschte volkswirtschaftliche und einzelwirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.215 Deshalb ist es notwendig nach Lösungen zu suchen, mit denen eine „Abbildungslücke“ minimiert und immaterielle Werte auf unternehmensexterner Ebene für Informationsadressaten transparent gemacht werden können. Diesbezüglich haben Wissenschaft und Praxis in den letzten Jahren unzählige Lösungsansätze und Vorschläge entwickelt, die im folgenden Kapiteln vorgestellt und auf ihren Beitrag zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses des Rechnungslegungsadressanten hin untersucht werden. [...]

Da jedoch durch den Wandel von materiellen zu immateriellen Werttreibern immer weniger Vermögen bilanziell erfasst werde und ein Bilanzierungsverbot selbst erstellter immaterieller Werte grundsätzlich in Konflikt zum § 246 Abs. 1 HGB (Vollständigkeitsgebot) stehe sowie die Rechenschaftspflicht reduziere, fordern sowohl der Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der SchmalenbachGesellschaft e.V. als auch der DSR eine Abschaffung des § 248 Abs. 2 HGB. Dies würde zu einer Gleichbehandlung von immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen führen und das vorhandene Interesse des Informationsadressaten an der Existenz immaterieller Werte in einem Unternehmen besser befriedigen als die derzeitige Regelung. 206 Während der deutsche Gesetzgeber eine Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte grundsätzlich ablehnt, besteht nach IAS/IFRFS zwar eine Aktivierungsmöglichkeit, diese wird jedoch durch strenge Aktivierungsvoraussetzungen für Entwicklungskosten derart konterkariert, dass sich auch nach internationalem Recht der Kreis aktivierungsfähiger selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach IAS/IFRS nur geringfügig ausweiten lässt. Ferner findet ein Ansatz bei Erfüllung der Ansatzkriterien nur in Höhe der für die Schaffung eines immateriellen Vermögenswertes angefallenen Entwicklungsausgaben statt, so dass dieser bilanziell nur zu einem zu niedrigen Wert erfasst wird und somit für den Informationsadressaten in seiner Aussagekraft stark eingeschränkt ist.207 Zwar besteht für immaterielle Vermögenswerte im Rahmen der Neubewertungsmethode die Möglichkeit der Folgebewertung zu Fair Values, diese ist jedoch nur unter derart restriktiven Bedingungen wie bspw. die Existenz eines aktiven Marktes für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert möglich, so dass im Regelfall eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten praktiziert wird.208 Obwohl die geltenden Regeln nach IAS/IFRS und HGB sich im Detail unterscheiden, kann man festhalten, dass eine restriktive Handhabung des Bilanzansatzes immaterieller Werte stark durch das Kriterium der Reliability bzw. Verlässlichkeit geprägt ist.209 Dies führt dazu, dass aufgrund von Schwierigkeiten in der Objektivierung gänzlich auf den bilanziellen Ansatz einer Unzahl von immateriellen Werten verzichtet wird, sofern diesen keine Transaktion am Markt mit vorhergehender [...]

Arbeit zitieren:
Syskowski, Ferdinand Dezember 2005: Abbildungsmöglichkeiten von Intellectual Capital in der Rechnungslegung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Intangibles, immateriell, Vermögenswert, Ertragswertbilanzierung, Kapitalgeberschutz

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