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Die Abbildung wertorientierter Vergütungsformen im handelsrechtlichen Jahresabschluß einer AG

Die Abbildung wertorientierter Vergütungsformen im handelsrechtlichen Jahresabschluß einer AG
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Claudia Kosny
  • Abgabedatum: Juni 2000
  • Umfang: 89 Seiten
  • Dateigröße: 698,9 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Erfurt Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2533-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2533-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2533-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kosny, Claudia Juni 2000: Die Abbildung wertorientierter Vergütungsformen im handelsrechtlichen Jahresabschluß einer AG, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bilanzierung, Aktienoptionen, Vergütung, stock options

Diplomarbeit von Claudia Kosny

Einleitung:

Auch in Deutschland stellen die Unternehmen die Steigerung des Unternehmenswerts zunehmend in den Mittelpunkt ihres unternehmerischen Handelns. Damit dieses Ziel auch in den Mittelpunkt des Handelns der Mitarbeiter rückt, werden Vergütungsformen eingesetzt, bei denen die Höhe der Vergütung von der Höhe des Aktienkurses abhängig ist. Eine derartige Vergütung kann in Form von Aktien oder Optionen, aber auch durch deren finanzielle Nachbildung in Form von virtuellen Aktien oder virtuellen Optionen erfolgen. Während der Einsatz von virtuellen Vergütungsinstrumenten schon immer problemlos möglich war, war bis zur Verabschiedung des KonTraGs eine Vergütung durch Aktien nur für die Belegschaft und eine Vergütung durch Aktienoptionen nur über den Umweg der Begebung einer Wandelschuldverschreibung möglich. Durch das KonTraG wurde sowohl der Erwerb eigener Aktien als auch die Begebung von nackten Aktienoptionen erleichtert, was von den Unternehmen unverzüglich zur Einführung wertorientierter Vergütungsformen genutzt wurde. Sowohl deren Ausgestaltung als auch die Abbildung im handelsrechtlichen Jahresabschluß wird seitdem heiß diskutiert.

Gang der Untersuchung:

Im ersten Teil der Arbeit werden die wertorientierten Vergütungsformen vorgestellt. Dabei wird kurz auf das Konzept der wertorientierten Unternehmensführung eingegangen. Anschließend werden die Gründe für den Bedarf an wertorientierten Vergütungsformen sowie Kriterien für deren Ausgestaltung dargelegt. Sodann werden die verschiedenen Formen wertorientierter Vergütung erläutert, wobei insbesondere auf die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie die jeweiligen Auswirkungen auf die Beteiligten eingegangen wird.

Im zweiten Teil der Arbeit wird die Abbildung dieser Vergütungsformen im handelsrechtlichen Jahresabschluß untersucht. Dabei wird für jede Vergütungsform herausgearbeitet, wie die Erfassung bei Zusage der Vergütung, während des Vergütungszeitraums sowie bei Auszahlung zu erfolgen hat. Zusätzlich wird untersucht, wie sich der Einsatz von Sicherungsinstrumenten auf die Bilanzierung auswirkt.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS II
DARSTELLUNGSVERZEICHNIS IV
THESENPAPIER 1
PROBLEMSTELLUNG 2
A. WERTORIENTIERTE VERGÜTUNG 3
A.1 Wertorientierung und Mitarbeitervergütung 3
A.1.1 Wertorientierte Unternehmensführung 3
A.1.2 Prinzipal-Agent-Konflikt 4
A.1.3 Vergütungsstruktur in Deutschland 6
A.1.4 Anforderungen für eine anreizkompatible Ausgestaltung 7
A.1.4.1 Themenabgrenzung 7
A.1.4.2 Kriterien für die Ausgestaltung der Vergütung 8
A.1.4.2.1 Zielgrößeneignung 8
A.1.4.2.2 Beeinflußbarkeit 10
A.1.4.2.3 Manipulationsfreiheit 10
A.1.4.2.4 Transparenz 12
A.1.4.2.5 Wirtschaftlichkeit 12
A.1.4.2.6 Akzeptanz 13
A.2 Formen wertorientierter Vergütung 13
A.2.1 Echte Eigenkapitalinstrumente 14
A.2.1.1 Beschaffung der Aktien und Optionen 16
A.2.1.1.1 Erwerb der Aktien 16
A.2.1.1.2 Kapitalerhöhung 18
A.2.1.1.3 Kooperation mit Dritten 21
A.2.1.2 Aktien 23
A.2.1.2.1 Ausstattung 23
A.2.1.2.2 Auswirkung auf die Beteiligten 24
A.2.1.3 Aktienoptionen 25
A.2.1.3.1 Ausstattung 25
A.2.1.3.2 Bewertung von Aktienoptionen 27
A.2.1.3.3 Auswirkung auf die Beteiligten 30
A.2.2 Virtuelle Eigenkapitalinstrumente 32
A.2.2.1 Virtuelle Aktien 32
A.2.2.1.1 Ausstattung 32
A.2.2.1.2 Auswirkung auf die Beteiligten 33
A.2.2.2 Virtuelle Optionen 34
A.2.2.2.1 Ausstattung 34
A.2.2.2.2 Auswirkung auf die Beteiligten 34
B. DIE ABBILDUNG IM HANDELSRECHTLICHEN JAHRESABSCHLUß 35
B.1 Echte Eigenkapitalinstrumente 35
B.1.1 Aktien 35
B.1.1.1 Abbildung bei Bedienung des Programms durch Erwerb eigener Aktien 35
B.1.1.1.1 Zusage der Aktien 36
B.1.1.1.2 Zeitliche Verteilung des Personalaufwands 36
B.1.1.1.3 Überlassung der Aktien an die Begünstigten 39
B.1.1.1.4 Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften 40
B.1.1.1.5 Weitere Angaben im Jahresabschluß 43
B.1.1.2 Abbildung bei Kooperation mit Dritten 45
B.1.2 Aktienoptionen 47
B.1.2.1 Abbildung bei Bedienung der Optionen durch Erwerb eigener Aktien 47
B.1.2.1.1 Gewährung der Optionen 48
B.1.2.1.2 Zeitliche Verteilung des Personalaufwands 49
B.1.2.1.3 Ausübung der Optionen 52
B.1.2.1.4 Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften 53
B.1.2.1.5 Weitere Angaben im Jahresabschluß 55
B.1.2.2 Abbildung bei Bedienung der Optionen durch Kapitalerhöhung 55
B.1.2.2.1 Gewährung der Optionen 55
B.1.2.2.2 Zeitliche Verteilung des Personalaufwands 60
B.1.2.2.3 Ausübung der Optionen 60
B.1.2.2.4 Weitere Angaben im Jahresabschluß 61
B.1.2.3 Abbildung bei Kooperation mit Dritten 62
B.2 Virtuelle Eigenkapitalinstrumente 63
B.2.1 Virtuelle Aktien 63
B.2.1.1 Abbildung bei Einräumung des Vorteils 63
B.2.1.2 Zeitliche Verteilung des Personalaufwands 64
B.2.1.3 Abbildung bei Auszahlung 66
B.2.1.4 Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften 66
B.2.1.5 Weitere Angaben im Jahresabschluß 67
B.2.1.6 Kooperation mit Dritten 67
B.2.2 Virtuelle Aktienoptionen 68
B.2.2.1 Abbildung bei Einräumung des Vorteils 68
B.2.2.2 Zeitliche Verteilung des Personalaufwands 68
B.2.2.3 Abbildung bei Auszahlung 69
B.2.2.4 Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften 69
B.2.2.5 Weitere Angaben im Jahresabschluß 70
C. ZUSAMMENFASSUNG 71
LITERATURVERZEICHNIS 72
QUELLENVERZEICHNIS 80
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG 81

Automatisiert erstellter Textauszug:

Mit den Aktien soll die Leistung der nächsten drei Jahre vergütet werden. In diesem Zeitraum erbringt der Begünstigte seine Dienstleistung, erhält aber noch keine Vergütung. Abhängig von der Kursentwicklung kann das Unternehmen in einen Erfüllungsrückstand geraten sein, da „der Vertragspartner eine Vorleistung erbracht hat und .. die eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.“165 Diese noch erbrachte Gegenleistung ist dem Grunde und der Höhe nach ungewiß, da weder sicher ist, ob der Begünstigte im Unternehmen verbleibt, noch die zukünftige Höhe des Aktienkurses (und somit auch die Zahl der zu überlassenden Aktien) bekannt ist. Der Erfüllungsrückstand ist demnach als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu berücksichtigen (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB).166 Der Zweck dieser Rückstellung ist die Zuordnung der Verbindlichkeit zu dem Geschäftsjahr, in dem die zukünftigen Auszahlungen verursacht wurden. Die Gegenbuchung bei Bildung der Rückstellung ist im Personalaufwand vorzunehmen, da diese Auszahlungen eine Gegenleistung für die von den Mitarbeitern erbrachte Leistung darstellen.167 Rückstellungen sind „nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist“ (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das Stichtagsprinzip verlangt, daß für die Wertbemessung die objektiven Verhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag heranzuziehen sind.168 Für die korrekte Abbildung des obigen Falles muß demnach für jeden Bilanzstichtag untersucht werden, ob das Unternehmen in einen Erfüllungsrückstand [...]

B.1.1 Aktien B.1.1.1 Abbildung bei Bedienung des Programms durch Erwerb eigener Aktien Fall 1: Das Unternehmen sagt dem Begünstigten zum 01.01.01 eine Vergütung durch Aktien zu, wodurch die Leistungen der nächsten drei Jahre abgegolten werden sollen. Als Erfolgsziel wird das Erreichen eines Aktienkurses von DM 120 vereinbart. Der Begünstigte erhält nach Ablauf der drei Jahre bei Erreichen des Erfolgszieles 10.000 Aktien und weitere 1000 Aktien für jede DM, die der Aktienkurs am Abschlußstichtag des Jahres 03 über dem vereinbarten Erfolgsziel liegt. Die Überlassung der Aktien erfolgt ohne Zuzahlung durch den Begünstigten und findet nur statt, wenn der Begünstigte im Unternehmen verblieben ist. Das Unternehmen erwirbt die nötigen Aktien erst im Zeitpunkt der Überlassung.160 Der Aktienkurs entwickelt sich wie folgt: Zeitpunkt Aktienkurs 01.01.01 100 31.12.01 110 31.12.02 125 31.12.03 122 [...]

Während dem Unternehmen bei der Ausübung echter Optionen zusätzliches Eigenkapital zugeführt wird, führen virtuelle Instrumente zu einer erheblichen Belastung der Liquidität und sind somit nur für sehr liquide Unternehmen geeignet. Die Belastung fällt aber nur bei Kurssteigerungen an, die damit meist verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Lage führt regelmäßig zu besseren Finanzierungsmöglichkeiten.154 Die endgültige Höhe der finanziellen Belastung ist zum Zeitpunkt der Zusage aber noch nicht abschätzbar, so daß sich eine Absicherung gegen die wirtschaftlichen Risiken z. B. durch Erwerb eigener Aktien empfiehlt.155 Da die Rechte der Aktionäre weder bei der Verteilung des Gewinns noch beim Stimmrecht beschnitten werden, ist für den Einsatz virtueller Eigenkapitalinstrumente kein Beschluß der Hauptversammlung nötig. Die zukünftigen Zahlungen an die Begünstigten mindern aber die zukünftigen Zahlungsüberschüsse des Unternehmens und damit den Unternehmenswert. Auf einem vollkommenen Kapitalmarkt ohne Steuern entspricht der daraus resultierende Vermögensverlust dem Kapitalverwässerungseffekt bei Ausgabe identisch ausgestatteter Eigenkapitalinstrumente.156 Im Vergleich zu echten Eigenkapitalinstrumenten sind die Aktionäre daher benachteiligt, da sie den gleichen finanziellen Verlust erleiden, aber keine Mitspracherechte haben. Dies ist allerdings auch bei einer „normalen“ Vergütung durch Festgehalt, Tantiemen o. ä. der Fall. [...]

Arbeit zitieren:
Kosny, Claudia Juni 2000: Die Abbildung wertorientierter Vergütungsformen im handelsrechtlichen Jahresabschluß einer AG, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bilanzierung, Aktienoptionen, Vergütung, stock options

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