Vor- und Nachteile eines Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen
Eine ökonomische Analyse aus der Perspektive eines Aktionärs
- Art: MA-Thesis / Master
- Autor: Jörn Schmitz
- Abgabedatum: März 2002
- Umfang: 53 Seiten
- Dateigröße: 763,1 KB
- Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5517-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5517-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5517-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schmitz, Jörn März 2002: Vor- und Nachteile eines Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Kapitalerhöhung, Aktionär, Analyse, Bezugsrecht, Aktie
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MA-Thesis / Master von Jörn Schmitz
Einleitung:
Die sich ändernden ökonomischen Rahmenbedingungen für Unternehmen insbesondere in Folge der Globalisierung der Wirtschaft stellen immer höhere Anforderungen an die Unternehmen, um sich an internationalen Märkten positionieren und behaupten zu können. Betroffen sind dabei nicht nur die Unternehmen die neue Märkte erschließen, sondern auch diese, die auf den heimischen Märkten mit neuen Konkurrenzsituationen durch internationale Wettbewerber konfrontiert werden. Mit ein Schlüsselfaktor des unternehmerischen Erfolges ist die Finanzierung des Unternehmens, die neben der kurzfristigen Liquiditätssicherung die langfristige Unternehmensentwicklung sichert. Eine der wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten von Aktiengesellschaften besteht darin, dass Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen gegen Einlagen zu erhöhen. Als Form der Eigenfinanzierung betreffen die Auswirkungen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen alle Anteilseigner, also alle Aktionäre. Zum Schutz der Aktionäre vor möglichen negativen Folgen einer Erhöhung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft steht den Aktionären nach deutschem Aktienrecht ein Bezugsrecht auf die neuen Anteile zu. Mit diesem Bezugsrecht einhergehende Vor- und Nachteile für die Altaktionäre ist der Betrachtungsgegenstand dieser Arbeit.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen zum Bezugsrecht auf internationalen Märkten kann in dieser Arbeit nur auf die deutschen Regelungen zum Bezugsrecht und dessen Ausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen eingegangen werden. Beispielhaft für diese Vielfalt sei lediglich angeführt, dass ein zwingendes Bezugsrecht vergleichbar den deutschen Regelungen in den USA nur in wenigen Bundesstaaten existiert. Trotz dieser Einschränkung auf nationales Recht ist die internationale Diskussion um das Bezugsrecht für die vorliegende Arbeit nicht irrelevant, da Resultate aus der Diskussion um die ökonomischen Konsequenzen des Bezugsrechts aus der internationalen Literatur in die deutsche Literatur eingeflossen sind.
Weiterhin beschränkt sich diese Arbeit wegen der unterschiedlichen Handelsvoraussetzungen auf Kapitalerhöhungen gegen Einlagen von Aktiengesellschaften, die bereits an einer deutschen Börse gehandelt werden und dort in den Börsensegmenten des amtlichen Handel, geregelten Marktes oder Neuen Marktes zugelassen sind.
Gang der Untersuchung:
Um zu einer Bewertung über die Vor- oder Nachteilhaftigkeit des Bezugsrechts nach deutschem Rechtsstand zu gelangen lässt sich der Gang der Arbeit in folgende Abschnitte einteilen: Zuerst werden die rechtlichen Rahmenbedingungen nach deutschem Aktienrecht über das Bezugsrecht und dessen Möglichkeiten des Ausschlusses dargestellt. Aufbauend auf diese Rahmenbedingungen wird im Anschluss die Durchführung von Kapitalerhöhungen für die Varianten der Kapitalerhöhung mit und ohne Bezugsrecht beschrieben. Als ein wesentlicher Bestandteil für die Diskussion um das Bezugsrecht wird nachfolgend die Beziehung von Aktienkurs und Wert des Bezugsrechts kurz skizziert.
In der anschließenden ökonomischen Diskussion werden die Vor- und Nachteile des Bezugsrechts herausgearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Schutzfunktion des Bezugsrechts vor Kapitalverwässerung und Stimmrechtsverwässerung, sowie dem Zeitbedarf von Kapitalerhöhungen. Im Abschluss werden die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt und das Bezugsrecht nach deutschem Rechtsstand beurteilt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Verzeichnis über die verwendeten Gesetzestexte | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Symbolverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss | 3 |
| 2.1 | Gesetzliches Bezugsrecht | 3 |
| 2.2 | Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschluss | 3 |
| 2.2.1 | Ausschluss nach § 186 Absatz 3 AktG | 3 |
| 2.2.2 | Der vereinfachte Ausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG | 4 |
| 2.2.3 | Ausschluss beim Genehmigten Kapital | 5 |
| 3. | Durchführung von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen | 7 |
| 3.1 | Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung / Einrichtung des Genehmigten Kapitals | 8 |
| 3.2 | Ordentliche Kapitalerhöhung | 8 |
| 3.2.1 | Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht | 8 |
| 3.2.2 | Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts | 9 |
| 3.3 | Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital | 10 |
| 3.3.1 | Durchführung der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht | 10 |
| 3.3.2 | Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts | 10 |
| 4. | Rechnerischer Wert von Aktie und Bezugsrecht | 12 |
| 4.1 | Mischkurs der Aktie | 12 |
| 4.2 | Der Wert des Bezugsrechts | 13 |
| 5. | Vor- und Nachteile des Bezugsrechts | 15 |
| 5.1 | Verwässerungseffekt | 15 |
| 5.1.1 | Einflussnahme auf die Gesellschaft | 15 |
| 5.1.2 | Sperrminorität | 17 |
| 5.1.3 | Minderheitenrechte | 17 |
| 5.1.4 | Verlust von Gewinn-Liquidationsanteilen | 19 |
| 5.1.5 | Konsequenzen im Konzernverhältnis | 19 |
| 5.1.6 | Teilergebnis zum Verwässerungseffekt | 20 |
| 5.2 | Kompensationseffekt | 21 |
| 5.2.1 | Kursverluste beim Bezugsrechtsausschluss | 22 |
| 5.2.1.1 | Einfluss der Wahl des Konsortiums | 23 |
| 5.2.1.2 | Wirtschaftliche Konsequenzen aus differierenden Börsen- und Ausgabekursen | 24 |
| 5.2.2 | Mittelbare Vermögenskonsequenz | 25 |
| 5.2.3 | Gefahr der Kursmanipulation bei Kapitalerhöhungen | 26 |
| 5.2.4 | Teilergebnis zum Kompensationseffekt | 26 |
| 5.3 | Zeitbedarf der Kapitalerhöhung | 26 |
| 5.3.1 | Zeitbedarf im Bezugsrechtsfall | 27 |
| 5.3.1.1 | Zeitbedarf der ordentlichen Kapitalerhöhung | 27 |
| 5.3.1.2 | Zeitbedarf beim Genehmigten Kapital | 29 |
| 5.3.1.3 | Teilergebnis zum Zeitbedarf im Bezugsrechtsfall | 30 |
| 5.3.2 | Zeitbedarf bei Ausschluss des Bezugsrechts | 31 |
| 5.3.2.1 | Zeitbedarf im Anwendungsfall des § 186 Abs. 4 AktG | 31 |
| 5.3.2.2 | Zeitbedarf beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss | 33 |
| 5.3.2.3 | Zeitbedarf beim Bezugrechstausschluss unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals | 34 |
| 5.3.2.4 | Teilergebnis zum Zeitbedarf bei Bezugsrechstausschluss | 35 |
| 5.3.3 | Gewährung eines Vorab – Bezugsrechts | 36 |
| 5.3.4 | Resümee der Analyse des Zeitbedarfs | 37 |
| 5.4 | Kosten des Bezugsrechts | 38 |
| 5.4.1 | Kosten des Scheiterns | 38 |
| 5.4.2 | Folgekosten der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht | 39 |
| 5.5 | Eigeninteresse des Managements | 40 |
| 6. | Schlussbetrachtung | 42 |
| 7. | Summary | 44 |
| Literaturverzeichnis | VII | |
| Eidesstattliche Versicherung | IX |
Die generelle Preisfestsetzungsbefugnis bei einer Kapitalerhöhung liegt bei der Hauptversammlung38. Sie ist dabei aber insbesondere an die gesetzlichen Regelungen des § 9 AktG gebunden. Dem zufolge darf keine Unter - Pari Emission erfolgen, das heißt, der Ausgabebetrag der Aktien darf den Nennbetrag (oder bei Stückaktien das rechnerischen Äquivalent) nicht unterschreiten. Definiert die Hauptversammlung nicht einen festen Betrag als Ausgabebetrag zu dem unter Ausschluss des Bezugsrechts die Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll, bestehen gewisse Gestaltungsspielräume die dem Vorstand bei Festlegung des Ausgabebetrages eingeräumt werden. Denkbar wäre z. B. einen Wertintervall festzulegen, indem sich der Ausgabekurs befinden muss, oder eine prozentuale Relation von aktuellem Börsenkurs und Emissionskurs39. Zu beachten ist bei der Preisfindung die Regelung des § 255 Abs. 2 AktG der zufolge ein Anfechtungsgrund der Kapitalerhöhung aus einem unangemessen niedrigen Ausgabebetrag resultieren kann. Vor diesem Hintergrund haben die Altaktionäre mittelbar über die Hauptversammlung generell die Möglichkeit einen Ausgabebetrag festzulegen, zu dem die Kursverluste minimiert wären. Theoretisch denkbar wäre es sogar, dass die Hauptversammlung einen Ausgabebetrag über dem Börsenkurs festlegt. Die ökonomische Konsequenz wäre allerdings, dass sich am Markt keine Interessenten für die jungen Aktien fänden und die Kapitalerhöhung scheitern würde. Der Höhe des Ausgabebetrages ist in sofern die Bedeutung beizumessen, dass von ihr das Gelingen oder Scheitern einer Kapitalerhöhung abhängen kann. In den folgenden Überlegungen sei davon auszugehen, dass ein Scheitern aus diesem Grunde ausgeschlossen ist. Die Distribution der jungen Aktien obliegt im Falle des Bezugsrechtsausschluss der Verantwortung des Vorstandes40. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse einer Kapitalerhöhung, auf die an späterer Stelle noch eingegangen wird, sollen an dieser Stelle die Auswirkungen der Einschaltung von Intermediären in den Ablauf einer Kapitalerhöhung untersucht werden. Bei Publikumsgesellschaften ist in der Praxis die Fremdemission üblich. Unter dem Aspekt der Verlustkompensation ist hier zu [...]
Wie unter Punkt 4 bereits dargelegt, dient ein Bezugsrecht unter anderem dem Ausgleich des Vermögensverlusts bei einer Kapitalerhöhung, bei der der Emissionskurs der jungen Aktien unter dem Börsenkurs der alten Aktien liegt. Dabei ist dieser Vermögensverlust durch die Differenz der von altem Börsenkurs und neuem Börsenkurs bestimmt, was den Gesetzgeber für den Fall des vereinfachten Bezugsrechtsausschluss dazu veranlasst hat die Zulässigkeit des vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss unter anderem davon abhängig zu machen, ob der Ausgabekurs der jungen Aktien den Börsenkurs der alten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Sofern das Bezugsrecht nicht ausgeschlossen ist und die Bezugsrechte frei handelbar sind, erleidet der Altaktionär im Idealfall (es tritt z.B. kein negativer Ankündigungseffekt ein) keine Vermögenseinbußen durch die Kapitalerhöhung. Nutzt der Aktionär sein Bezugsrecht zum Bezug der jungen Aktien, kann er in Relation zum Bezugsverhältnis die jungen Aktien zu einem günstigen Bezugskurs erwerben. Ist er hingegen nicht an dem Kauf neuer Anteile interessiert, so kann er die Bezugsrechte sofern ein Bezugsrechtshandel stattfindet am Markt verkaufen und erzielt daraus einen Erlös ungefähr in Höhe des Kursverlustes der Altaktien. Es soll im Folgenden daher der Kompensationseffekt unter den verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten bei einer Kapitalerhöhung untersucht werden. [...]
Vor- und Nachteile des Bezugsrechts nicht immer möglich ist im Falle des Bezugsrechtsausschluss ihre Beteiligungsquote zu erhalten, ohne gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Gelingt es den Altaktionären nicht ihre Beteiligungsquoten aufrecht zu erhalten, sind insbesondere Mitgliedschaftsrechte der Einflussnahme auf die AG, die Sperrminorität, verschiedene Minderheitenrechte und die Gewinn- und Liquidationsanteile bedroht. Diese Nachteile bei einer Bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung werden durch das Ausüben des Bezugsrechts im Falle einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht abgewendet. Abschließend kann also festegehalten werden, dass den Altaktionären bei einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Bezug auf Konsequenzen in monetärer als auch in nicht-monetärer Hinsicht gravierende Nachteile resultieren können. 5.2 Kompensationseffekt [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832455170
Arbeit zitieren:
Schmitz, Jörn März 2002: Vor- und Nachteile eines Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Kapitalerhöhung, Aktionär, Analyse, Bezugsrecht, Aktie



