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„Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute

„Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Falk Lippmann
  • Abgabedatum: April 2010
  • Umfang: 35 Seiten
  • Dateigröße: 305,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Deutschland
  • Bibliografie: ca. 8
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-2178-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Lippmann, Falk April 2010: „Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Begleitetes Fahren, Evaluation, Mindestalter, Führerschein, Fahranfänger

Diplomarbeit von Falk Lippmann

Einleitung:

Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen, wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) trat am 25. November 2006 die ‘Landesverordnung über die Erprobung des - Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre - in Mecklenburg-Vorpommern’ (BF17 – ErprobungsLVO M-V) in Kraft. Damit wurde die rechtliche Möglichkeit umgesetzt, das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges in Begleitung auf 17 Jahre herabzusetzen und die Senkung des Unfallrisikos für junge Fahrer durch den die Risikobereitschaft mäßigenden, vorgeschriebenen Begleiter in Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.

Nachfolgend soll eine Auswertung der Umsetzung der Ermächtigung und der während der Erprobung gesammelten Informationen und Erfahrungen erfolgen.

Inhaltsverzeichnis:

A VORWORT 2
B HINTERGRUND DES BEGLEITETEN FAHRENS AB 17 3
I VERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG 3
II MODELLVORSCHLAG ‘BEGLEITETES FAHREN’ 4
1) Unfallrisiko jugendlicher Fahranfänger 4
2) Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland 5
3) Ziel des Modellprojektes 5
4) Schaffung des bundesrechtlichen Rahmens 6
C EINFÜHRUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN 7
D UMSETZUNG DES ‘BEGLEITETEN FAHRENS’ IN MECKLENBURG-VORPOMMERN 10
I ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN 10
II BEGLEITPERSONEN 12
III AHNDUNG VON VERSTÖßEN 14
1) Ordnungsrechtliche Konsequenzen 14
2) Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen 16
3) Neuerteilung der Fahrerlaubnis 16
E EVALUATION 16
I DEFINITION ‘EVALUATION’ 16
II BERICHTSPFLICHT IN MECKLENBURG-VORPOMMERN 17
F AUSWERTUNG 18
I MELDUNGEN DER FAHRERLAUBNISBEHÖRDEN UND DER LANDESPOLIZEI MECKLEN-BURG-VORPOMMERN 18
II MELDUNGEN DER TECHNISCHEN PRÜFSTELLE 19
III WEITERE MELDUNGEN 21
G KRITIK AN DER ERFASSUNG UND AUSWERTUNG DER DATEN 21
H EVALUATION IN NIEDERSACHSEN 23
I INHALTE UND ZIELE DER AUSWERTUNG 23
II ERGEBNISSE DER FORMATIVEN EVALUATION 25
III ERGEBNISSE DER SUMMATIVEN EVALUATION 26
1) Dauer der Begleitphase und erbrachte Fahrleistung 26
2) Unfälle und Ordnungswidrigkeiten beim selbstständigen Fahren ab 18 Jahren 26
3) Unfallverursachung und Ordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit der Fahrerfahrung im selbstständigen Fahren 26
4) Einfluss der Übung auf die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu verursachen oder eine Ordnungswidrigkeit zu begehen 26
IV ZUSAMMENFASSUNG 27
H BETRACHTUNG DAMALIGER PROBLEMPROGNOSEN 28
I AUSBLICK 29
J RESÜMEE 30

Textprobe:

Kapitel 2, Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland:

Im Ausland wurden bereits Erfahrungen mit Maßnahmeansätzen zur Verlängerung der Lernzeit gesammelt, die zu einer Absenkung des Unfallrisikos junger Fahrer führten. Bartelt stellte einige Ansätze im Rahmen einer Diplomarbeit dar. Basierend auf die internationalen Erfahrungen zur Verlängerung der Lernzeit wie dem ‘Begleiteten Fahren’ und dem ‘Gestuften Fahrerlaubniserwerb’, mit denen z. B. in Nordamerika – je nach Ausgestaltung der Maßnahme - das Unfallrisiko von Fahranfängern zwischen vier und 60 Prozent und in Schweden um bis zu 40 Prozent beträchtlich abgesenkt werden konnte, wurde die Projektgruppe beauftragt, eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf Deutschland zu prüfen. Die dabei gewonnen ‘(…) Erkenntnisse berechtigten zu der Erwartung, dass das begleitete Fahren einen messbaren Beitrag zur Verringerung des Unfallrisikos von Fahranfängern leistet.’ Als Ausfluss ihrer Forschungsarbeit legte die Projektgruppe 2003 einen Arbeitsentwurf einer Verordnung für die rechtliche Umsetzung des Modellvorschlags ‘Begleitetes Fahren’ vor. Dieser enthielt Einzelregelungen über den Beginn der Fahrausbildung, die Zugangsvoraussetzungen für die Begleitphase, den Status des Fahranfängers in der Begleitphase, die Durchführungsmodalitäten der Begleitphase, die Zugangsvoraussetzungen für die Begleitperson, den Begleiterstatus, die Aufgaben des Begleiters und für die Organisation der Vorbereitungsveranstaltungen.

Arbeit zitieren:
Lippmann, Falk April 2010: „Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Begleitetes Fahren, Evaluation, Mindestalter, Führerschein, Fahranfänger

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