„Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Falk Lippmann
- Abgabedatum: April 2010
- Umfang: 35 Seiten
- Dateigröße: 305,3 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Deutschland
- Bibliografie: ca. 8
- ISBN (eBook): 978-3-8428-2178-1
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lippmann, Falk April 2010: „Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Begleitetes Fahren, Evaluation, Mindestalter, Führerschein, Fahranfänger
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Diplomarbeit von Falk Lippmann
Einleitung:
Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen, wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) trat am 25. November 2006 die ‘Landesverordnung über die Erprobung des - Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre - in Mecklenburg-Vorpommern’ (BF17 – ErprobungsLVO M-V) in Kraft. Damit wurde die rechtliche Möglichkeit umgesetzt, das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges in Begleitung auf 17 Jahre herabzusetzen und die Senkung des Unfallrisikos für junge Fahrer durch den die Risikobereitschaft mäßigenden, vorgeschriebenen Begleiter in Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.
Nachfolgend soll eine Auswertung der Umsetzung der Ermächtigung und der während der Erprobung gesammelten Informationen und Erfahrungen erfolgen.
Inhaltsverzeichnis:
| A | VORWORT | 2 |
| B | HINTERGRUND DES BEGLEITETEN FAHRENS AB 17 | 3 |
| I | VERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG | 3 |
| II | MODELLVORSCHLAG ‘BEGLEITETES FAHREN’ | 4 |
| 1) | Unfallrisiko jugendlicher Fahranfänger | 4 |
| 2) | Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland | 5 |
| 3) | Ziel des Modellprojektes | 5 |
| 4) | Schaffung des bundesrechtlichen Rahmens | 6 |
| C | EINFÜHRUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN | 7 |
| D | UMSETZUNG DES ‘BEGLEITETEN FAHRENS’ IN MECKLENBURG-VORPOMMERN | 10 |
| I | ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN | 10 |
| II | BEGLEITPERSONEN | 12 |
| III | AHNDUNG VON VERSTÖßEN | 14 |
| 1) | Ordnungsrechtliche Konsequenzen | 14 |
| 2) | Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen | 16 |
| 3) | Neuerteilung der Fahrerlaubnis | 16 |
| E | EVALUATION | 16 |
| I | DEFINITION ‘EVALUATION’ | 16 |
| II | BERICHTSPFLICHT IN MECKLENBURG-VORPOMMERN | 17 |
| F | AUSWERTUNG | 18 |
| I | MELDUNGEN DER FAHRERLAUBNISBEHÖRDEN UND DER LANDESPOLIZEI MECKLEN-BURG-VORPOMMERN | 18 |
| II | MELDUNGEN DER TECHNISCHEN PRÜFSTELLE | 19 |
| III | WEITERE MELDUNGEN | 21 |
| G | KRITIK AN DER ERFASSUNG UND AUSWERTUNG DER DATEN | 21 |
| H | EVALUATION IN NIEDERSACHSEN | 23 |
| I | INHALTE UND ZIELE DER AUSWERTUNG | 23 |
| II | ERGEBNISSE DER FORMATIVEN EVALUATION | 25 |
| III | ERGEBNISSE DER SUMMATIVEN EVALUATION | 26 |
| 1) | Dauer der Begleitphase und erbrachte Fahrleistung | 26 |
| 2) | Unfälle und Ordnungswidrigkeiten beim selbstständigen Fahren ab 18 Jahren | 26 |
| 3) | Unfallverursachung und Ordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit der Fahrerfahrung im selbstständigen Fahren | 26 |
| 4) | Einfluss der Übung auf die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu verursachen oder eine Ordnungswidrigkeit zu begehen | 26 |
| IV | ZUSAMMENFASSUNG | 27 |
| H | BETRACHTUNG DAMALIGER PROBLEMPROGNOSEN | 28 |
| I | AUSBLICK | 29 |
| J | RESÜMEE | 30 |
Textprobe:
Kapitel 2, Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland:
Im Ausland wurden bereits Erfahrungen mit Maßnahmeansätzen zur Verlängerung der Lernzeit gesammelt, die zu einer Absenkung des Unfallrisikos junger Fahrer führten. Bartelt stellte einige Ansätze im Rahmen einer Diplomarbeit dar. Basierend auf die internationalen Erfahrungen zur Verlängerung der Lernzeit wie dem ‘Begleiteten Fahren’ und dem ‘Gestuften Fahrerlaubniserwerb’, mit denen z. B. in Nordamerika – je nach Ausgestaltung der Maßnahme - das Unfallrisiko von Fahranfängern zwischen vier und 60 Prozent und in Schweden um bis zu 40 Prozent beträchtlich abgesenkt werden konnte, wurde die Projektgruppe beauftragt, eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf Deutschland zu prüfen. Die dabei gewonnen ‘(…) Erkenntnisse berechtigten zu der Erwartung, dass das begleitete Fahren einen messbaren Beitrag zur Verringerung des Unfallrisikos von Fahranfängern leistet.’ Als Ausfluss ihrer Forschungsarbeit legte die Projektgruppe 2003 einen Arbeitsentwurf einer Verordnung für die rechtliche Umsetzung des Modellvorschlags ‘Begleitetes Fahren’ vor. Dieser enthielt Einzelregelungen über den Beginn der Fahrausbildung, die Zugangsvoraussetzungen für die Begleitphase, den Status des Fahranfängers in der Begleitphase, die Durchführungsmodalitäten der Begleitphase, die Zugangsvoraussetzungen für die Begleitperson, den Begleiterstatus, die Aufgaben des Begleiters und für die Organisation der Vorbereitungsveranstaltungen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842821781
Arbeit zitieren:
Lippmann, Falk April 2010: „Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung 2006 bis heute, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Begleitetes Fahren, Evaluation, Mindestalter, Führerschein, Fahranfänger



