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'Party government' oder 'parti présidentiel'?

Die Rolle der politischen Parteien im Regierungssystem der V. Französischen Republik

'Party government' oder 'parti présidentiel'?
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Stephanie Alt
  • Abgabedatum: Februar 2007
  • Umfang: 103 Seiten
  • Dateigröße: 845,6 KB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Deutschland
  • Bibliografie: ca. 123
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-1660-7
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Alt, Stephanie Februar 2007: 'Party government' oder 'parti présidentiel'?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Frankreich, Verfassung, Regierungssystem, Französische Republik, Parlament

Magisterarbeit von Stephanie Alt

Einleitung:

„Je voulais briser les partis. J’étais le seul à pouvoir le faire et le seul à croire la chose possible au moment que j’ai choisi. J’ai eu raison contre tous.“ (de Gaulle 1962).

Charles de Gaulles sieht die politischen Parteien als Grundübel und Hauptursache für den Untergang der III. und IV. Französischen Republik. Mit Etablierung der V. Republik sollen sie deshalb dauerhaft aus dem Prozess der politischen Entscheidungsfindung verdrängt werden. Doch entgegen der Intention ihrer Gründungsväter passen sich die Parteien den Vorgaben des neuen Regierungssystems an und erlangen infolgedessen zunehmende Bedeutung im Zusammenspiel der politischen Hauptakteure.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit diesen unerwarteten Einflussmöglichkeiten der Parteien auf die Regierungspolitik. Hierbei soll analysiert werden inwieweit das französische Regierungssystem als Form der Parteienregierung charakterisiert werden kann. Ausgehend von Richard S. Katz’ Kriterien des „party government“ und dem französischen Gegenstück der präsidentialisierten Parteien, „parti présidentiel“, soll die Rolle der politischen Parteien im Regierungssystem analysiert werden.

Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage nach dem realen Einfluss der französischen Parteien auf die Hauptentscheidungen des politischen Lebens Frankreichs, auf die Konstituierung der Exekutive und auf die Formulierung von Regierungspolitik. Die Parteien werden in diesem Zusammenhang insbesondere auf ihr Verhältnis zum französischen Staatspräsidenten hin untersucht, da dieser der zentrale Akteur im Verfassungsgefüge ist und somit maßgeblich die Machtposition der Parteien beeinflusst.

Es wird die These aufgestellt, dass sich das Regierungssystem der V. Französischen Republik zu einer abgeschwächten Form der Parteienregierung entwickelt hat. Insbesondere bei der direkten Präsidentschaftswahl, dem zentralen politischen Ereignis, nehmen die Parteien eine wichtige Stellung ein. An diesem Punkt soll gezeigt werden, dass die politischen Parteien durch die Ernennung eines eigenen Spitzenkandidaten starken Einfluss auf die Konstituierung der Exekutive nehmen. Des Weiteren können die Parteien auch auf die Bestimmung der Regierungspolitik kontinuierlich mehr einwirken. Es soll gezeigt werden, dass ihre Macht im Gegensatz zu anderen westlichen Demokratien an diesem Punkt jedoch nach wie vor gering ist.

In der Literatur werden die V. Französische Republik und die politischen Parteien umfassend untersucht. Insbesondere die Forschung zu den einzelnen Parteien und der Entwicklung des Parteiensystems ist weitreichend. Noch zahlreicher sind die Arbeiten, welche sich mit dem französischen Regierungssystem und hierbei vor allem der Rolle des Staatspräsidenten beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist auch die seit Jahren lebhaft geführte Diskussion um die Einordnung der V. Republik in die Typologie demokratischer Regierungssysteme zu nennen, also der Klassifizierung Frankreichs als parlamentarisches, präsidentielles oder semi-präsidentielles System.

Trotz des weiten Spektrums der Literatur fällt auf, dass sich vor allem die französischen Autoren der Konzeption Charles de Gaulles nahtlos anschließen und die politischen Parteien als schwache, wenig stabile Gebilde darstellen. Die französische Forschung orientiert sich überwiegend an einer präsidentialistischen Verfassungsauslegung und beurteilt die Macht der Parteien innerhalb des Regierungssystems als äußerst gering. Die Parteien werden ganz im Sinne der Verfassungsväter der V. Republik als untergeordnete Organisationen charakterisiert, die sich dem präsidentiellen Willen bedingungslos beugen. Als hauptsächliche Vertreter dieser Anschauung seien hier Maurice Duverger, Pierre Avril und Hugues Portelli genannt. Dominique Chagnollaud und Jean-Louis Quermonne wiederum gestehen den Parteien in ihrem vierbändigen Werk zur V. Republik ein für die französische Literatur durchaus weitgehendes Maß an Einflussmöglichkeiten zu. Dies könnte ein Anzeichen für einen Wandel in der französischen Forschung und die höhere Anerkennung der Parteien in den letzten Jahren sein.

In der englisch- und deutschsprachigen Forschung hingegen setzt sich immer mehr die Auffassung durch, dass die französischen Parteien sehr wohl eine zentrale Stellung im Regierungssystem einnehmen. Gerade in der deutschen Forschung hat sich in den letzten Jahren eine lebhafte Debatte entwickelt, ob die V. Französische Republik eine Form der Parteienregierung darstellt. Hierbei sei vor allem auf die Diskussion in der Zeitschrift für Parlamentsfragen hingewiesen, die zwischen Romy Messerschmidt und Adolf Kimmel, sowie Ina Stephan und Dirk Zadra geführt wird. Auch Christine Pütz widerlegt die französischen Interpretationen der Parteien als bloße „partis présidentiel“ und widmet sich hierbei insbesondere der Betrachtung der Staatspräsidenten als Parteiführer. Für die englischsprachige Forschung seien Alistair Cole und Andrew Knapp genannt, die ebenfalls auf die gewonnene Machtposition der Parteien hinweisen.

Trotz der großen Menge an Literatur füllt die vorliegende Arbeit insofern eine Lücke, als dass sie den Zusammenhang zwischen Parteien- und Regierungssystem darzustellen versucht. Indem die Untersuchung Verfassungsnorm sowie Verfassungspraxis betrachtet und die konkreten Einflussmöglichkeiten der politischen Parteien innerhalb dieser aufzeigt, stellt sie einen Beitrag zur aktuellen Diskussion bezüglich der Einordnung der V. Republik als Parteienregierung dar.

Die Konstitution bildet den grundlegenden, strukturierenden Rahmen für das Handeln der Verfassungsorgane. Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist deshalb die Darstellung der konstitutionellen Ordnung der V. Französischen Republik um in einem zweiten Schritt deren Interpretation durch die politischen Akteure sowie die Regierungspraxis zu untersuchen.

Im ersten Teil der Arbeit werden die bereits im Titel genannten Begriffe des „party government“ sowie der „parti présidentiel“ erläutert und deren jeweilige Merkmale aufgeführt. Die Analyse der Verfassungsordnung der V. Französischen Republik stellt den zweiten Teil der Arbeit dar. Hierbei wird auf die Gründung der V. Französischen Republik, die Intention der Verfassungsgeber und die Verfassungsrevision von 1962 eingegangen. Anschließend wird die Besonderheit des französischen Regierungssystems mit seiner Struktur einer doppelköpfigen Exekutive untersucht. Die Verfassung etabliert durch die direkte Präsidentschaftswahl sowie die Legislativwahlen zwei Exekutivorgane: Den Staatspräsidenten und die von der Nationalversammlung unterstützte Regierung unter Führung des Premierministers. Rolle und Machtbefugnisse dieser beiden Exekutivorgane werden aufgezeigt um anschließend ihr Zusammenwirken darzustellen. Abschließend werden die Stellung der politischen Parteien im Verfassungssystem und allgemeine Merkmale des französischen Parteiensystems aufgezeigt. Die Nationalversammlung wird auf die für die Fragestellung relevanten Punkte des Wahlmodus und des Instruments des rationalisierten Parlamentarismus hin untersucht. Ein kurzes Zwischenfazit resümiert die gewonnenen Erkenntnisse und dient somit als Grundlage für die anschließende Betrachtung der Verfassungspraxis in der V. Republik.

Die Untersuchung der Rolle der politischen Parteien im Regierungssystem ist das Kernstück der Arbeit und folgt im dritten Teil. Die realen Einflussmöglichkeiten der Parteien sollen hier durchleuchtet werden. Die Analyse greift die Fragestellung der Arbeit auf, ob das französische Regierungssystem als eine Art der Parteienregierung bezeichnet werden kann oder aber durch präsidentialisierte Parteien mit minimalen Einflussmöglichkeiten gekennzeichnet ist.

Erster Aspekt ist hierbei der Einfluss der Parteien auf die Bildung und Zusammensetzung der Exekutive. Die Präsidentschaftswahl steht in diesem Zusammenhang als hauptsächliches politisches Ereignis im Zentrum der Analyse. Es soll gezeigt werden, dass die Präsidentschaftswahlen weniger Personen- als vielmehr Parteienwahlen sind, bei denen die Parteien eine wichtige Position bei der Erlangung der Präsidentschaft einnehmen. In einem zweiten Schritt soll die Rolle der Parteien bei der Regierungsbildung untersucht werden. Die Einflussmöglichkeiten auf die Auswahl des Kabinetts werden in Zeiten gleichgerichteter Mehrheiten und Phasen unterschiedlicher parteipolitischer Ausrichtung, der so genannten Kohabitation, unterteilt. Daran anschließend erfolgt die Charakterisierung des Staatspräsidenten als Führer „seiner“ Partei.

Zweiter Aspekt der Rolle der Parteien im Regierungssystem ist die Beziehung zur Regierungspolitik aus parlamentarischer Sicht. Auch hierbei muss aufgrund der Verfassungskonzeption einer doppelten Exekutive zwischen Phasen übereinstimmender präsidialer und parlamentarischer Mehrheiten und Phasen der Kohabitation unterschieden werden.

In den Phasen gleichgerichteter parteipolitischer Mehrheiten wird zunächst die Entstehung einer parlamentarischen Regierungsmehrheit betrachtet. Es soll gezeigt werden, dass dieser „fait majoritaire“ das Fundament präsidentieller Regierungspolitik darstellt. Daraufhin sollen die realen Einwirkungsmöglichkeiten der Parteien auf die Formulierung von Regierungspolitik untersucht werden. Die Macht der Parteien variiert hierbei je nach politischen Phasen und Akteuren. Deshalb soll daran anschließend die präsidentielle Regierungspraxis der fünf bisherigen französischen Staatspräsidenten und der jeweilige Einfluss „ihrer“ Regierungspartei analysiert werden. Die im Mai 2007 begonnene Präsidentschaft Nicolas Sarkozys wird von dieser Untersuchung ausgenommen, da nach neun Monaten Regierungszeit noch keine klare Einschätzung möglich ist, sondern lediglich Tendenzen angedeutet werden können. Dies soll im Schlussteil der Arbeit erfolgen.

Der Untersuchung über den Parteieneinfluss auf die Regierungspolitik bei gleichgerichteten Mehrheiten wird die Analyse der Einwirkungsmöglichkeiten in Kohabitationszeiten gegenübergestellt. Zunächst sollen Erscheinungsformen und allgemeine Charakteristika der Kohabitation geschildert werden um anschließend zu durchleuchten, inwieweit während dieser Phasen ein Machttransfer innerhalb der Exekutive stattfindet. Daraufhin wird die Regierungspraxis während der drei bisherigen Kohabitationen untersucht und die Einflussmöglichkeiten der Parteien auf die Regierungspolitik aufgezeigt. Dies dient der abschließenden Erörterung, ob die politischen Parteien in Zeiten der Kohabitation größeren Einfluss auf Regierungsentscheidungen nehmen als in Phasen gleichgerichteter parteipolitischer Mehrheiten.

Es wird darauf verzichtet eine Einordnung der V. Republik in der Typologie demokratischer Regierungssysteme vorzunehmen. Die Frage, ob es sich um ein parlamentarisches, präsidentielles oder semi-präsidentielles Regierungssystem handelt, impliziert zwar Auswirkungen auf die Funktionen politischer Parteien. Deren Beantwortung würde jedoch den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen und geht über die Fragestellung weit hinaus. Des Weiteren konzentriert sich die Untersuchung auf die Rolle der politischen Parteien in Beziehung zu Staatspräsident, Premierminister und Regierung sowie Nationalversammlung. Der Senat, als zweite Kammer der französischen Legislative, findet keine Betrachtung, da er in der Verfassungspraxis nur eine untergeordnete Rolle spielt. Auch die Funktion und Ausgestaltung des französischen Verfassungsrats, des Conseil Constitutionnel, wird von der Betrachtung ausgeklammert, da seine Position im Verfassungsgefüge für die Analyse des Parteiencharakters der V. Republik nur wenig Aufschluss gibt.

Ebenfalls von der Untersuchung ausgeschlossen wird die Rekrutierung politischen Führungspersonals. Dieser Aspekt der französischen Verfassungspraxis ist in den letzten Jahren verstärkt in die Kritik gekommen. Absolventen der Grandes Écoles, insbesondere der ENA (École nationale d’administration), steigen ohne vorherige Parteienarbeit direkt oben in das Regierungsgeschäft ein. Obwohl dieser Gesichtspunkt äußerst interessant in der Betrachtung der politischen Ordnung und einer „exception française“ ist, stellt er für die Fragestellung der vorliegenden Arbeit nur einen Nebenaspekt dar. Dieser soll nicht weiter ausgeführt werden, da sich die Untersuchung auf die Einflussmöglichkeiten von Parteien auf Konstituierung und Entscheidungsfindung der Exekutive konzentriert.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung 5
II. Hauptteil 10
1. Kriterien von Parteienregierung und präsidentialisierten Parteien 10
1.1 Merkmale des „party government“ 10
1.2 Der Begriff der „parti présidentiel“ 11
2. Die Verfassungsordnung der V. Französischen Republik 13
2.1 Die Konstituierung der V. Französischen Republik 13
2.1.1 Gründung der V. Republik und Intention der Verfassungsgeber 13
2.1.2 Die Verfassungsrevision von 1962 14
2.2 Die doppelköpfige Exekutive 15
2.2.1 Der Staatspräsident 15
2.2.1.1 Wahlmodus 15
2.2.1.2 Status 16
2.2.1.3 Machtbefugnisse 17
2.2.2 Der Premierminister und die Regierung 18
2.2.3 Das Zusammenwirken der doppelköpfigen Exekutive 19
2.3 Die politischen Parteien 21
2.3.1 Stellung der Parteien im Verfassungssystem 21
2.3.1.1 Verfassungsrechtlicher Status und Parteienfinanzierung 21
2.3.1.2 Merkmale des französischen Parteiensystems 22
2.3.2 Die Nationalversammlung
2.3.2.1 Legislativwahlen und Kandidatenaufstellung 24
2.3.2.2 Das Instrument des rationalisierten Parlamentarismus 25
2.4 Zwischenfazit 27
3. Die Rolle der politischen Parteien im Regierungssystem 30
3.1 Einfluss auf Konstituierung der Exekutive 30
3.1.1 Präsidentschaftswahl 30
3.1.1.1 Parteien und Präsidentschaftskandidaturen 30
3.1.1.2 Parteien im Präsidentschaftswahlkampf 37
3.1.1.3 Präsidentschaftswahl als Parteienwahl 38
3.1.2 Regierungsbildung 41
3.1.2.1 Übereinstimmung präsidialer und parlamentarischer Mehrheiten 41
3.1.2.2 Kohabitation 44
3.1.3 Der Staatspräsident als Parteiführer 45
3.2 Parlamentarische Unterstützung der Regierungspolitik 47
3.2.1 Übereinstimmung präsidialer und parlamentarischer Mehrheiten 47
3.2.1.1 Die Bildung einer parlamentarischen Regierungsmehrheit 47
3.2.1.2 Präsidentielle Regierungspraxis
3.2.1.2.1 Charles de Gaulle: Leugnung der Parteien 49
3.2.1.2.2 Georges Pompidou: Verstärkter Rückgriff auf die Partei 52
3.2.1.2.3 Valéry Giscard d’Estaing: Technokratische Minderheit in der Mehrheit 54
3.2.1.2.4 François Mitterrand: Vom sozialistischen Staatschef zum Präsident aller Franzosen 58
3.2.1.2.5 Jacques Chirac: Macht durch autoritäres Patronagesystem 66
3.2.1.3 Schwacher Parteieneinfluss auf Regierungspolitik 70
3.2.2 Kohabitation 73
3.2.2.1 Erscheinungsformen und allgemeine Charakteristika 73
3.2.2.2 Machttransfer innerhalb der Exekutive 76
3.2.2.3 Regierungspraxis während der drei bisherigen Kohabitationen 79
3.2.2.3.1 François Mitterrand und Jacques Chirac: Konkurrenz zweier „présidentiables“ 79
3.2.2.3.2 François Mitterrand und Édouard Balladur: Entspannte Koexistenz 81
3.2.2.3.3 Jacques Chirac und Lionel Jospin: Erweiterte Machtposition der Regierungsparteien 83
3.2.2.4 Verstärkter Einfluss der Parteien 84
III. Schlussbetrachtung: Gezügelte Form der Parteienregierung 87
IV. Anhang 91
V. Literaturverzeichnis 96

Textprobe:

Kapitel 3.2.1.2.1, Charles de Gaulle: Leugnung der Parteien:

Charles de Gaulle konstituiert als erster Staatspräsident der V. Republik die Konditionen und Vorgaben der Ausgestaltung des Amtes in institutioneller, symbolischer, politischer und persönlicher Hinsicht. Unter de Gaulle erhält das Präsidentschaftsamt seine überparteiliche Prägung, die von den Nachfolgern symbolisch weitergeführt wird. Sein Prestige als Führer des freien Frankreichs im Widerstand gegen die nationalsozialistische Besatzung sichert ihm eine unangefochtene Führungsposition. Sein Beitrag zur Lösung des Algerien-Problems komplementiert diese Mythifizierung des Generals. De Gaulle tritt als charismatischer Führer auf, dem die gaullistische Partei treu ergeben ist. Dieser „culte du chef“ überdauert ihn und hält bis heute in der gaullistischen Partei an, wenn auch weniger intensiv.

Anfangs gestaltet de Gaulle seine Rolle als Staatschef klar präsidentialistisch aus, ganz in der Tradition des französischen Bonapartismus. Von Beginn an interpretiert er die Verfassung und die präsidialen Kompetenzen nach seiner eigenen Überzeugung. So nimmt er die Rolle eines nicht nur präsidierenden sondern auch regierenden Staatschefs ein. Des Weiteren besteht der General auf einen Platz über den Parteien. Er sieht sich als Vertreter aller Franzosen und übernimmt deshalb nicht den direkten Parteivorsitz der gaullistischen Partei (UNR). Werner Kaltefleiter argumentiert aufgrund dieser präsidentialistischen und überparteilichen Amtsauslegung de Gaulles:„(…) dass das Amt des Staatsoberhauptes für de Gaulle nur ein Mittel war, seine politischen Entscheidungen zu glorifizieren, einzelne Maßnahmen als nationale Ereignisse zu verbrämen und damit die Chance zur Aufrechterhaltung seiner parlamentarischen Mehrheit zu vergrößern (…)“.

Charles de Gaulle führt anfangs eine durchaus überparteiliche Präsidentschaft. Die häufigen Fernsehbotschaften und Pressekonferenzen, die oftmals an monarchische Zeiten erinnern, sowie seine häufigen Reisen durch alle Provinzen Frankreichs, unterstreichen die Loslösung von den politischen Parteien. Durch diese Kommunikation mit der Bevölkerung schafft de Gaulle in den Anfangsjahren den direkten Kontakt mit der Öffentlichkeit ohne die Vermittlung von Parteien zu benötigen.

Zu de Gaulles präsidentialistischer Verfassungsauslegung gehört die Verdrängung der politischen Parteien aus dem demokratischen Entscheidungsprozess. Er lehnt jegliche Anlehnung an die Partei ab, keine politische Formation darf offiziell eine Verknüpfung zu ihm ziehen. Somit ist das Selbstverständnis der Gaullisten als „Anti-Parteien-Partei“ zunächst äußerst ambivalent. Aufgrund des Anspruches der Überparteilichkeit und der klaren Identifikation mit dem Regierungssystem der V. Republik verzichten die Gaullisten, zumindest in den Anfangsjahren, auf ein eigenes Parteiprogramm. Ihr Programm ist die V. Französische Republik verkörpert in der Person de Gaulles. Die gaullistische Partei beansprucht somit zunächst keinerlei Eigenleben. Die Hauptaufgabe der Gaullisten besteht in der bedingungslosen Unterstützung der vom Staatschef festgelegten Politik. Zunächst existiert die Partei als eigenständiger politischer Akteur kaum. Sie ordnet sich dem Staatspräsidenten bedingungslos unter, überlässt Gesetzesinitiativen der Regierung und falls Kritik aufkommt, wird diese nur hinter geschlossenen Türen geäußert. Die Rolle der Mitglieder beschränkt sich folglich zunächst auf die Mitwirkung bei Wahlkämpfen. Die Gaullisten sind eine programmatisch nicht festgelegte Allerweltspartei, anfangs herrscht so eine Übereinstimmung zwischen der Regierungspolitik und den Parteizielen.

Der General besitzt eine immense Autorität über die Partei. In absoluter Ergebenheit akzeptieren die Parteimitglieder, und hierbei besonders die Mitstreiter aus Kriegszeiten, alle Entscheidungen de Gaulles auch wenn sie nicht mit ihnen übereinstimmen. So zieht Angelo Panebianco das Fazit, dass die bedingungslose Unterstützung de Gaulles zunächst einzige Aufgabe der gaullistischen Partei ist: „In the first place, the Gaullist party was born as a charismatic party whose only raison d’être was to serve de Gaulle and the ideas identified with the General from the days of the resistance...”.

Diese Führerzentriertheit wird besonders bei den gaullistischen Abgeordneten in der Nationalversammlung deutlich. Die enge Verbindung zwischen den leitenden Organen der parlamentarischen Gruppe und dem Regierungspersonal etabliert eine Art „inner circle“ der Partei. Dieser innere Kreis kontrolliert die Parlamentarier und unterwirft sie einer strengen Disziplin. Die gaullistischen Abgeordneten werden in der Öffentlichkeit und von Seiten der Opposition deswegen als „godillots du Général“ bezeichnet.

Dieser Interpretation ist entgegenzuhalten, dass de Gaulle in der Praxis keineswegs immer die Unterstützung der ihn tragenden Parteien verschmäht. Als Beispiel kann hier auf die letzten und entscheidenden Verhandlungen in der Algerienkrise verwiesen werden, bei denen der General auf die drei Parteien der Mehrheitsregierung zurückgreift und deren Parteiführer in die Unterzeichnung der Verträge einschließt. Auch de Gaulle weiß, dass er für die Ausübung seiner Exekutivmacht auf die Unterstützung der parlamentarischen Regierungsmehrheit angewiesen ist.

David S. Bell unterstreicht dieses neue Bewusstsein des Generals: „De Gaulle, therefore, had to descend into the political arena and, once there, he was partisan.” Bell stellt die These auf, dass bereits unter de Gaulle starke Parteipolitik betrieben wird um gemeinsame Vorstellungen umzusetzen: „Behind an ostensibly non-party president lay a whole complex of party bargaining and decision making with the Presidency at the apex of a coalition constructed around a political project”.

Noch weiter geht in seiner Argumentation Karlheinz Reif, der zwar die geringe Sichtbarkeit des Phänomens einer Parteienregierung zu Beginn der V. Republik eingesteht, aber dennoch die These aufstellt: „Ursprung der Parteienregierung in der V. Republik ist die gaullistische Partei.“. Reif betont, dass die Rolle der gaullistischen Partei in der Anfangsphase nicht zu unterschätzen ist. Da die Regierung Michel Debrés und später George Pompidous monatliche Treffen des Premierministers mit den Führern der Koalitionsparteien abhält, erkenne sie die Erfordernisse einer Parteienregierung an. Des Weiteren hebt Reif hervor, dass de Gaulle spätestens seit der Präsidentschaftswahl 1965 sein überparteiliches Verhalten zumindest intern ändert. Die Notwendigkeit in den zweiten Wahlgang zu ziehen zeige dem General die Grenzen seines Charismas und seiner Telegenität. Der kontinuierlichen Abstieg von de Gaulles „personal electorate“ und der gleichzeitige kontinuierliche Aufstieg des gaullistischen „party vote“ führe zu dem Wandel von einer Plebiszitär- zu einer Parteienregierung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Charles de Gaulle das Amt des Staatspräsidenten entscheidend geprägt hat. Zum einen agiert er nicht nur als Staats- sondern auch als Regierungschef, zum anderen besteht er auf dessen Überparteilichkeit. Die gaullistische Partei ist in den Anfangsjahren äußerst schwach und definiert sich vor allem in ihrer Beziehung zum Staatspräsidenten. In den späteren Jahren kann jedoch ein Zuwachs an Einflussmöglichkeiten festgestellt werden. Hier zeigen die Präsidentschafts- und Legislativwahlen die zunehmende Wichtigkeit parteilicher Unterstützung. Dennoch ist diese erste Phase der V. Republik klar dem Konzept der „parti présidentiel“ zuzuordnen. Die gaullistische Partei nimmt auf die Formulierung der Regierungspolitik keinen Einfluss. Insofern ist Karlheinz Reifs Charakterisierung der V. Republik als Parteienregierung schon zu Präsidentschaftszeiten Charles de Gaulles unzutreffend.

Georges Pompidou: Verstärkter Rückgriff auf die Partei:

Georges Pompidou ist unumstrittener Nachfolger Charles de Gaulles und wird nach dessen Rücktritt im Wahlkampf voll von der gaullistischen Partei (UDR) unterstützt. Ohne jemals eine offizielle Parteifunktion ausgeübt zu haben, schwingt er sich zum Kopf der Partei auf und wird nach erfolgreicher Kandidatur zweiter französischer Staatspräsident der V. Republik. Pompidous Handlungen als Premierminister während der Maiunruhen 1968 und seine bisherigen Wahlerfolge bilden die Grundlage seines Status als Nachfolger de Gaulles an der Führungsspitze der gaullistischen Bewegung.

Im Gegensatz zu de Gaulle zieht Georges Pompidou seine Stärke zu regieren weder aus einer historischen Legitimität noch aus persönlichem Charisma. Er ist deshalb zu einer genaueren Überwachung der gaullistischen Partei gezwungen, um seine Autorität zu sichern. Somit ist weniger de Gaulles Prinzip des „moi ou le chaos“ als vielmehr Pompidous starke Führungsrolle und Organisation der Partei Grund für seinen Erfolg.

Angesichts dieser starken Kontrolle der Partei finden unter Pompidou ausgeprägtere präsidentielle Eingriffe in die Parteiangelegenheiten statt als unter de Gaulle. Der Staatspräsident kreiert zur genauen Überwachung der gaullistischen Partei einen politischen Kreis inmitten der Ratgeber des Elysée-Palasts. Durch diesen steigenden präsidentiellen Interventionismus in allen Bereichen innerparteilicher Entscheidungsfindung erhält die Partei eine starke präsidentielle Prägung. So entwickeln sich die Gaullisten von einer Sammlungsbewegung zur Unterstützung de Gaulles immer mehr zu einem Netzwerk der Patronage und einem zentralisierten Parteiapparat.

Pompidou führt einerseits de Gaulles überparteiliche Rhetorik weiter, andererseits erscheint er infolge der verstärkten Einflussnahme auf die Partei kaum noch als Staatspräsident losgelöst von den Parteien. Der Staatschef tritt noch stärker als sein Vorgänger auch als Regierungschef auf. Nach seinen Jahren als Premierminister führt Georges Pompidou weiterhin die Regierungsgeschäfte. Diese Regierungspraxis ist ein weiterer relevanter Punkt der starken präsidentielle Einflussnahme auf die gaullistische Partei. Zwar will Pompidou anfangs den Anschein erwecken, sein Premierminister Jacques Chaban-Delmas verfüge über genug Freiheiten. Dessen erzwungener Rücktritt 1972 zeigt jedoch klar die wahren Machtverhältnisse innerhalb der Exekutive.

In der postgaullistischen Fortsetzung unter Pompidou bleibt der präsidentielle Vorrang das Fundament der Partei. Die Gaullisten behalten ihren Charakter als Sammlungsbewegung, die sich lediglich auf eine allgemeine Ideologie stützt, bei. Sie stellen kein eigenes Parteiprogramm vor, sondern sehen ihre Aufgabe nach wie vor in der bedingungslosen Unterstützung der Regierungspolitik. Die gaullistische Partei möchte unter Verzicht auf ein eigenes Profil eine breite Wählerschaft ansprechen. Dirk Zadra bezeichnet die Partei aufgrund dessen als bloße „Wahlplattform für die gaullistischen Eliten“.

Auch Jean Charlot unterstreicht die präsidentielle Ausrichtung der Gaullisten unter Pompidou. Er führt drei Prinzipien der Beziehung zwischen Partei und Regierung auf. Zunächst liegt die politische Initiative klar beim Präsidenten und seiner Regierung. Zweiter Punkt ist das Prinzip der Geschlossenheit und Zurückhaltung. Die Partei steht demnach der Regierungspolitik solidarisch gegenüber und übt keine offene Kritik. Drittes Charakteristikum ist das so genannte geheime Prinzip, nach dem die Partei und die parlamentarische Mehrheit die Exekutive bei Zweifeln und eventuellen Fehlern der Regierungspolitik durch interne Kanäle verständigen. Jean Charlot sieht in diesen drei Punkten eine klar präsidentialistische Ausrichtung der Partei. Dennoch kann diese intern mehr Einfluss auf die Exekutive nehmen als es öffentlich erscheint.

Die gaullistische Partei erfährt unter Pompidou folglich einen gewissen Bedeutungszuwachs. Zwar führt er die überparteiliche Rhetorik de Gaulles und dessen Amtsverständnisses fort, dennoch wird die Nationalversammlung unter Pompidou mit mehr Beachtung behandelt und die Beziehungen zur Legislative normalisieren sich.

Arbeit zitieren:
Alt, Stephanie Februar 2007: 'Party government' oder 'parti présidentiel'?, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Frankreich, Verfassung, Regierungssystem, Französische Republik, Parlament

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