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"Kläger und Richter am Bett"

Verantwortung für und Umgang mit rechtsfehlerhaftem Handeln in der ambulanten Pflege der alten Menschen aus der Perspektive des Pflegemanagements

"Kläger und Richter am Bett"
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Oleksiy Levchenko
  • Abgabedatum: Februar 2010
  • Umfang: 66 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Katholische Stiftungsfachhochschule München Deutschland
  • Bibliografie: ca. 78
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1255-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Levchenko, Oleksiy Februar 2010: "Kläger und Richter am Bett", Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Fehler Risk, Pflegemanagement, Risikomanagement, Haftungsrisiken, ambulante Pflege

Bachelorarbeit von Oleksiy Levchenko

Einleitung:

Der rechtliche Aspekt in der ambulanten Versorgung alter Menschen hat mich immer sehr stark interessiert. Meine berufliche Tätigkeit ist fest mit ambulanten Diensten verbunden. Die Ausbildung erfolgte bei einem der großen Anbieter hoch qualitativer ambulanter Pflege in Deutschland. Die ambulante Pflege wird in einem Wohnstift angeboten, umfasst daher viele Bestandteile stationärer Pflege. Aber rechtlich wird sie als ambulante Pflege mit Heimcharakter betrachtet. Schon während der Ausbildung habe ich mich gefragt: ‘Was geschieht, wenn etwas passiert? Was wird das für mich bedeuten?’ Die Antwort habe ich in der Literatur gesucht. Nach der Ausbildung bin ich aus familiären Gründen zu einem kleinen Anbieter gewechselt, wo ich mittlerweile die Position eines stellvertretenden Pflegedienstleiters bekleide. In dieser Position werden der Arbeitsablauf und die Erbringung der Leistungen aus einem anderen Blickwinkel betrachtet: Ich trage nicht nur für die Patienten Verantwortung, sondern auch für die Mitarbeiter. Das Interesse für die haftungsrechtliche Situation der ambulanten Dienste hat sich vergrößert. Wo liegen die Risiken und welche rechtliche Konsequenzen können sie haben? Welchen finanziellen Auswirkungen bringen sie mit? Mein berufliches Ziel ist es, einen eigenen ambulanten Dienst zu gründen. Daher möchte ich mich gern weiter mit dieser Thematik beschäftigen.

Die fehlerfreie Versorgung und die daraus resultierende Patientensicherheit sind die aktuellsten Themen heutzutage. Die Qualitätsanforderungen steigen und damit müssen Maßnahmen seitens der Leitung getroffen werden, um diese Anforderungen zu erfüllen. Mit steigenden Anforderungen steigt auch die Wahrscheinlichkeit, einen Fehler zu begehen. Die ambulante Pflege ist keine risikofreie Zone. In ihr muss man sich mit sehr sensiblen Schritten bewegen.

Die ambulante Versorgung stellt einen wesentlichen Teil des Gesundheitsbereiches dar. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen werden zuhause durch ambulante Einrichtungen versorgt. Dazu kommen noch die Patienten, die Leistungen aus der Krankenversicherung beziehen. Die Pflegebedürftigen sind nicht die einzelnen Interessenten in diesem Bereich. Angehörige von Pflegebedürftigen sind genauso an der Sicherheit bei der Versorgung interessiert.

Wenn wir einen Blick in die Zukunft werfen, dann wird klar, dass jeder von uns seinen Nutzen aus dem haben wird, was wir heute schaffen.

Die eingereichte Arbeit ist eine Literaturarbeit. Es wurde eine große Anzahl von Literaturquellen verschiedener Autoren bearbeitet.

Inhaltsverzeichnis:

Zusammenfassung 4
Danksagung 5
Abkürzungsverzeichnis 6
Abbildungsverzeichnis 7
Tabellenverzeichnis 8
1. Einleitung 9
2. Ambulante pflegerische Versorgung 10
2.1 Pflegedienst 10
2.2 Pflegeversicherung 12
2.3 Leistungen und Finanzierung der ambulanten Pflegedienste 14
2.3.1 Häusliche Pflege 15
2.3.2 Häusliche Krankenpflege 15
3. Rechtliche Aspekte 16
3.1 Haftung in der Pflege 16
3.2 Zivilrecht 17
3.2.1 Struktur des Bürgerlichen Gesetzbuches 17
3.2.2 Vertragsrechtliche Grundprinzipien 17
3.3 Zivilrechtliche Haftung 18
3.3.1 Schadensersatz im Zivilrecht 19
3.3.2 Materieller Schaden 21
3.3.3 Immaterieller Schaden 22
3.3.4 Haftung aus Vertrag 24
3.3.5 Haftung aus Delikt 25
3.4 Zivilprozess 28
3.5 Strafrecht 29
3.5.1 Tatbestand 29
3.5.2 Rechtswidrigkeit 31
3.5.3 Schuld 32
3.6 Arbeitsrecht 32
3.6.1 Arbeitsvertrag 33
3.6.2 Haftung der Parteien 33
3.6.3 Leichte Fahrlässigkeit 34
3.6.4 Grobe Fahrlässigkeit 34
3.6.5 Vorsatz 35
3.7 Kündigung als arbeitsrechtliche Konsequenz 35
3.7.1 Außerordentliche Kündigung 35
3.7.2 Ordentliche Kündigung 35
4. Grundlagen des Risikomanagements 36
4.1 Risikodefinition 36
4.1.1 Risiko als Chance 36
4.1.2 Risiko als Gefahr 37
4.1.3 Risikoarten 38
4.1.4 Spezifische Risiken in der ambulante Pflege 39
4.2 Risiko und Fehler 39
4.2.1 Fehlerdefinition 39
4.2.2 Fehler in der Pflege und Medizin 40
4.2.3 Menschliche Fehler als ‘Human Factors’ 42
4.2.4 Technische Fehler 44
4.2.5 Organisationsfehler 44
4.3 Risikomanagement in der Pflege 45
4.4 Einführung des Risikomanagements 46
4.5 Risikomanagement als Prozess 47
4.5.1 Risikoidentifikation 48
4.5.2 Risikobewertung und Risikomessung 49
4.5.3 Risikosteuerung 49
4.5.4 Risikoüberwachung 51
5. Schlussbetrachtung 52
Literaturverzeichnis 54
Internetquellen 60
Rechtsquellenverzeichnis 61

Textprobe:

Kapitel 4.1.4, Spezifische Risiken in der ambulante Pflege:

Unter spezifische Risiken werden die Risiken verstanden, die aus dem direkten Tätigkeitsbereich des Unternehmens herzuleiten sind. In der ambulanten Pflege sind dies vor allem Mängel in der fachlichen Versorgung der Patienten mit möglichen Schäden des Gesundheitszustandes. Die spezifischen pflegerischen Risiken liegen in den Bereichen, in denen die meisten Fehler unterlaufen. Diese Bereiche sind im Kapitel 4.2.2 aufgelistet. Um diese Risiken zu erkennen, können verschiedene Methoden, wie zum Beispiel die Feststellung des Body-Mass-Index, angewendet werden. Leider sind sie nicht in jedem Fall einsetzbar. Die Methoden erkennen zwar die Risiken, aber unter Umständen können sie nicht als Risiko eingestuft werden und führen zu keinerlei Komplikationen. In diesem Fall sind andere Personen wie Angehörige, Betreuer und Ärzte hinzuzuziehen. Die gewonnene Information muss dokumentiert werden, weil im Haftungsfall sie eine entscheidende Rolle für Personal und Vorgesetzten spielen kann.

4.2, Risiko und Fehler:

Nach Reason werden Fehler und Fehlverhalten als Auslöser der Risiken bezeichnet. Bei genauerer Betrachtung wird es deutlich, dass sich die Risiken aus menschlichen Fehlern, technischen Fehlern und Organisationsfehlern manifestieren.

4.2.1, Fehlerdefinition:

Wie für viele andere Begriffe gibt es in der Literatur keine einheitliche Definition für den Begriff ‘Fehler’. Eine der umfangreichsten Definitionen stammt von Rall:

‘Ein Fehler … ist … definiert als eine nicht beabsichtigte, oft auch nicht erwartete negative Reaktion auf eine bewusst oder unbewusst ausgeführte oder unterlassene Maßnahme’.

Im Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000:2000 im Abs. 3.6.2 wird unter Fehler (Englisch Nonconformity) ‘Die Nichterfüllung einer Forderung’ verstanden. Gemäß einer Definition nach Leape stellt er der ‘Fehler’ eine Handlung dar:

‘… eine unbeabsichtigte Handlung, entweder aus Unterlassung oder Durchführung, die nicht zum gewünschtem Ergebnis führt’.

Aus den hier aufgelisteten Definitionen kann festgestellt werden, dass Fehler unwillentlich, durch aktive oder passive Handlung entstehen. Ob diese Handlung richtig oder falsch war, lässt sich oft nur an Hand des Resultates ablesen.

4.2.2, Fehler in der Pflege und Medizin:

Fehler im Gesundheitswesen stellen nicht nur ein Problem dar, das großes Interesse der Öffentlichkeit auf sich zieht, sondern auch ein Thema, das von ethischen Gedanken geprägt ist. Die Patientensicherheit als Grundsatz, bezogen auf körperliche oder seelische Unversehrtheit, wurde schon in der Zeit vor dem Christentum aufgestellt. Diese hatte Hippokrates in seinem Eid zu dem höchsten Ziel der medizinischen Behandlung erklärt. Das Prinzip ‘Primum nihil nocere’ – ‘Vor allem nicht schaden’ kommt noch bis heute im ärztlichen Gelöbnis vor. Dieser Grundsatz lässt sich auf die Pflege übertragen. Im Art. 2 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen spiegelt sich das hippokratische Grundprinzip wider.

Wie in der Medizin so auch in der Pflege kann eine falsche Handlung Gesundheitsschäden oder Verletzungen bei Menschen hervorrufen. In der medizinischen Versorgung wird vom Behandlungsfehler gesprochen. Laum sieht die Fehler im medizinischen Bereich als fahrlässige Handlung:

‘Der Behandlungsfehler ist ein diagnostischer oder therapeutischer Eingriff, der medizinisch nicht indiziert war oder bei dem die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Praxis unter den jeweiligen Umständen erforderliche Sorgfalt objektiv außer Acht gelassen wurde, sowie das Unterlassen eines nach diesem Maßstab medizinisch gebotenen Eingriffs’.

In der Pflege wird der Begriff ‘Pflegefehler’ verwendet. Die Definition der Behandlungsfehler von Laum spiegelt sich bei der Definition der Pflegefehler wider. Nach Klie liegt ein Pflegefehler in der Sorgfaltspflichtverletzung vor:

‘… wenn das Pflegepersonal bei der Pflege gesicherte pflegerische Erkenntnisse nicht berücksichtigt, die dem jeweiligen Stand der Pflege in Wissenschaft und Technik entsprechen’.

Aus dieser Definition ist heraus zu lesen, dass Pflegekräfte stets ihre beruflichen Kompetenzen auf den neuesten Stand der pflegerischen Erkenntnisse bringen müssen. Das lässt sich durch die kontinuierliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie Studium der pflegerischen Literatur realisieren. Die Umsetzung der Fort- und Weiterbildungen erfolgt durch die Pflegedienstleitung oder den Träger der ambulanten Einrichtung. Eine vergleichbare Begrifferklärung gibt Conzen et al. Für sie liegt ein Pflegefehler vor:

‘… wenn die pflegerische Maßnahme nicht dem Stand des aktuellen Wissens und der aktuellen Erkenntnis bzw. der Pflegewissenschaft sowie dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht’.

In der Definition betont Conzen, dass die Einhaltung des Standes der Pflegewissenschaft nicht ausreicht. Die Pflegekräfte müssen in Rahmen ihre Tätigkeit auch ärztliche Aufgaben (bei Delegation) übernehmen, was mit sehr großen Anforderungen verbunden ist. Eine Besonderheit der ambulanten Pflege im Gegensatz zur stationären liegt darin, dass Pflegefehler in der häuslichen Umgebung durch Handlung anderer Pflegenden, zum Beispiel Angehörige, verursacht werden können, da die Anwesenheit der Pflegekräfte nur auf die Dauer des Einsatzes begrenzt ist. Schmidt und Meißner nennen die häufigsten Fehler, die im Rahmen der pflegerischen Versorgung entstehen können:

‘Dekubitus, Exsikkose, Sturz, Thrombose, Kontraktur, Mangelernährung, Wundinfektion und Medikamentenverwechselung’.

Diese Fehler lassen sich zu den einzelnen Problembereichen in der Pflege einordnen. Sie sind Folgen der Vernachlässigung der prophylaktischen Maßnahmen in den Bereichen der Sicherheit, Durchführung und Einhaltung der Standards, Überwachung, Kommunikationsaustausch mit Kollegen und anderen Berufsgruppen, Medikamentengabe und Dokumentation.

4.2.3, Menschliche Fehler als ‘Human Factors’:

‘Errare humanum est’ – (lat.) Irren ist menschlich.

Das Handeln der Menschen, unabhängig von ihrer hierarchischen Position, ist mit Fehlern verbunden. Studien belegen, dass bis zu 80 % aller kritischen Situationen in der medizinisch- pflegerischen Versorgung durch Menschen verursacht werden. Grund in einigen Fällen ist die menschliche Natur, der ‘… Vergesslichkeit, Unachtsamkeit, mangelnde Motivation, Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit...’ keine fremde Wörter sind.

Die Fehler sind auf bewusstes oder unbewusstes menschliches Verhalten zurückzuführen. Nach Reason können Fehler ihre Wurzeln in einem Verstoß gegen existierende Regeln haben. Ein Verstoß kann als eine ausgeführte oder unterlassene Handlung, die nicht den Dienstanweisungen oder den aktuellen (pflegerischen) Standards entspricht, verstanden werden. Ein Verstoß tritt oft bewusst und mit positiver Absicht auf; er verfolgt nicht das Ziel, dem Patienten Schaden zuzufügen. Aber das kann trotzdem zivil-, straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Besonders bei der Einstellung neuer Mitarbeiter gibt es keine Garantie, dass ihr Verhalten immer verantwortungsbewusst und sicher ist.

Die menschlichen Fehler ereignen sich in zwei Bereichen: in der Planungsphase und in der Handlungsphase. In der Planungsphase sind die Fehler schon gemacht worden, bevor eine Handlung überhaupt ausgeführt wird. Zum Beispiel wählt die Pflegedienstleitung eine ungeeignete Maßnahme für eine Handlung. Die Zielerreichung ist in diesem Fall unmöglich. Die besondere Gefahr der Planungsfehler liegt darin, dass sie lange Zeit nicht bemerkt werden können. In der Handlungsphase sind die Planung und Entscheidungen fehlerfrei. Es werden richtige Maßnahmen ausgesucht, aber die Ausführung weicht vom Plan ab. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Fehler sowohl in der Planungsphase als auch in der Handlungsphase auftreten können.

Arbeit zitieren:
Levchenko, Oleksiy Februar 2010: "Kläger und Richter am Bett", Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Fehler Risk, Pflegemanagement, Risikomanagement, Haftungsrisiken, ambulante Pflege

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