"Jeder Bürger hat das Recht"
Grundrechtseinschränkungen und politische Bildung am Beispiel der Anti-AKW-Bewegung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Anja Stiel
- Abgabedatum: Juli 2002
- Umfang: 110 Seiten
- Dateigröße: 724,8 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abt. Aachen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6322-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6322-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6322-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Stiel, Anja Juli 2002: "Jeder Bürger hat das Recht", Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Grundrechte, Gewaltfreiheit, Ziviler Ungehorsam, Training in gewaltfreier Aktion, politische Bildung
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Diplomarbeit von Anja Stiel
Zusammenfassung:
„Jeder Bürger hat das Recht...“ So oder so ähnlich beginnen viele der ersten 20 Grundgesetzartikel in der Bundesrepublik Deutschland in denen unsere Grund- und Freiheitsrechte verankert sind. Diese Rechte stehen an erster Stelle unseres Normengefüges und sind die Richtlinien für alle weiteren Gesetze und damit das Fundament unserer politischen Ordnung. Um Einschränkungen unserer Grundrecht zu verhindern, sind sie durch Art. 79 GG besonders geschützt. In Kapitel zwei dieser Arbeit stelle ich die Entwicklung und Wichtigkeit der Grundrechte dar. Dabei gehe ich besonders auf den Übergang von der Weimarer Republik auf die NS-Zeit ein, da dies eine wichtige Station in der Entwicklung der Grundrechte für die Bundesrepublik Deutschland war.
Der zentrale Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Wahrnehmung, dass die Grundrechte in Deutschland immer weiter eingeschränkt werden. Diesen Verlauf kann man nicht erst seit dem 11. September 2001 beobachten. Dennoch waren die Reaktionen auf diesen Terroranschlag mit ausschlaggebend für die Wahl des Diplomarbeitsthemas.
Innenminister Otto Schily verkündetet nur einige Wochen nach dem Terroranschlag zwei „Anti-Terror-Pakete“ für Deutschland, welche weitere Terrorakte in Deutschland verhindern sollen. Diese Maßnahmen betreffen ca. 100 verschiedene Gesetze und berühren teilweise auch unsere Grundrechte. Verdachtstunabhängige Schleierfahndungen, der große Lauschangriff, zahlreiche Sondereingriffsbefugnisse für Polizei, Justiz und Geheimdienste, Rasterfahndung und der Einsatz von V-Leuten sind Handhaben des deutschen Staates die es bereits vor dem 11. September 2001 gab, und Rolf Gössner vertritt die Meinung, dass wir bereits „eine Fülle von hoch problematischen Regelungen (in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, d. Verf.) – angelegt auf Vorrat“ haben. Die Grundrechte sind für eine funktionierende Demokratie grundlegend. „Sie (die Demokratie d.V.) ist gekoppelt an die Geltung bürgerlicher Grundrechte und an den rechtsstaatlichen Schutz des einzelnen vor staatlicher Willkür.“ Wenn also im Zuge der Terrorbekämpfung unsere Grundrechte eingeschränkt werden, stellt das eine Gefahr für die Demokratie dar. Das betrifft uns in vielfältiger Weise, da wir alle von den Grundrechten profitieren und sie in Anspruch nehmen. Sie stellen einen Schutz der Bürgerinnen vor Eingriffen des Staates in unsere Freiheits- und Persönlichkeitsrechte dar.
Aber ist es überhaupt möglich, die besonders geschützten Grundrechte einzuschränken?
Am Beispiel des Castortransportes im März 2001 nach Gorleben werde ich den Umgang mit den Grundrechten in Deutschland am Beispiel der Versammlungsfreiheit darstellen. Dazu stelle ich zunächst kurz die Bedenken der Atomkraftgegnerinnen in Bezug auf die Atomenergienutzung, vor. Wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG in dieser Zeit in Anspruch genommen wird ist Thema des nächsten Abschnittes. Nach einer kurzen Einführung zu Art. 8 GG werden verschiedene Aktionen näher vorgestellt, um daran das Verhalten der Verwaltungen, der Polizei bzw. des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der Atomkraftgegnerinnen in Bezug zu diesem Grundrecht zu untersuchen.
Wenn nun das Recht auf Versammlung eingeschränkt wird und die Bürgerinnen mit dieser Einschränkung nicht einverstanden sind; ist es dann die Aufgabe der politischen Bildung, die Bürgerinnen dazu zu befähigen ihre Grundrechte trotzdem wahrzunehmen?
In Kapitel 4.1 erkläre ich die Ziele und Entwicklungen der politischen Bildung. Nach der Abgrenzung von schulischer und außerschulischer politischer Bildung untersuche ich, ob ein Training in gewaltfreier Aktion ein geeignetes Mittel der politischen Bildung ist, um Bürgerinnen zu befähigen ihr Grundrecht auf Versammlung wahrzunehmen. Dazu werde ich vorab auf das Prinzip der Gewaltfreiheit im Allgemeinen eingehen. Welche Ideen und Strategien hinter diesem Lebensprinzip stehen erläutere ich in Kapitel 4.2.
Kern der Arbeit wird in Kapitel 4.3 der Konzeptentwurf für ein Training in gewaltfreier Aktion sein. Nachdem ich den Verlauf und die Methoden des Trainings dargestellt habe, gehe ich auf die Rolle und die Aufgaben von Trainerinnen in gewaltfreier Aktion ein.
In wie weit die Trainingsarbeit ein sozialpädagogisches Handlungsfeld ist und die gewaltfreie Haltung Impulse und Methoden für weitere sozialpädagogische Arbeitsfelder bereit hält, behandle ich in Kapitel fünf.
Hermann Hesse (1877 – 1962) wird die einzelnen Abschnitte literarisch begleiten.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Grundrechte als Fundament unserer politischen Ordnung | 4 |
| 2.1 | Grundrechte als Menschen- und Bürgerrechte | 4 |
| 2.2 | Zur Geschichte der Grundrechte | 5 |
| 2.3 | Der Übergang von der Weimarer Republik zur NS-Zeit | 7 |
| 2.3.1 | Die Weimarer Republik | 7 |
| 2.3.2 | Der Nationalsozialismus | 9 |
| 2.4 | Die Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland | 12 |
| 2.5 | Grundsätzliches zum Grundgesetz | 14 |
| 2.6 | Zur Entwicklung der Grundrechte | 17 |
| 2.7 | Ziviler Ungehorsam: Gefährdung oder Festigung unserer politischen Ordnung? | 19 |
| 3. | Umgang mit Grundrechten in der BRD am Beispiel des Castortransportes im März 2001 nach Gorleben | 24 |
| 3.1 | Warum es Proteste bei Atomtransporten gibt | 24 |
| 3.1.1 | Das Problem der Atommülllagerung | 25 |
| 3.1.2 | Der „Atomfilz“ | 27 |
| 3.1.3 | „Atom- und Polizeistaat“ | 28 |
| 3.2 | Die Situation beim Castortransport im März 2001 | 30 |
| 3.2.1 | Versammlungsfreiheit | 31 |
| 3.2.2 | Das Verhalten der Verwaltungen | 36 |
| 3.2.3 | Das Verhalten der Polizei | 40 |
| 3.2.4 | Inanspruchnahme des Demonstrationsrechtes durch Bürgerinnen | 44 |
| 3.2.4.1 | Die Kampagne „x-tausendmal quer“ | 46 |
| 3.2.4.2 | Die „Betonaktion“ | 49 |
| 3.2.4.3 | Leuchtspurmunition | 51 |
| 3.3 | Resümee | 53 |
| 4. | Training in gewaltfreier Aktion als eine Möglichkeit der politischen Bildung | 55 |
| 4.1 | Zur politischen Bildung | 55 |
| 4.1.1 | Ziele und Entwicklung der politischen Bildung | 56 |
| 4.1.2 | Schulische politische Bildung | 57 |
| 4.1.3 | Außerschulische politische Bildung | 59 |
| 4.1.4 | Handlungsfelder der außerschulischen politischen Bildung | 61 |
| 4.2 | Training in gewaltfreier Aktion | 62 |
| 4.2.1 | Gewaltfreiheit als Lebensprinzip | 63 |
| 4.2.2 | Strategien für gewaltfreie Aktionen | 66 |
| 4.2.3 | Methoden der gewaltfreien Aktion | 68 |
| 4.2.4 | Was sind Trainings | 72 |
| 4.3 | Konzeption eines gewaltfreien Trainings zur Vorbereitung auf einen Castor-Transport | 74 |
| 4.3.1 | Ablauf des Trainings | 75 |
| 4.3.2 | Die Rolle der Trainerinnen im Training | 87 |
| 4.3.3 | Inhaltliche und prozessorientierte Aufgaben der Trainerinnen | 88 |
| 5. | Training in gewaltfreier Aktion als sozialpädagogisches Handlungsfeld | 93 |
| 5.1 | Einordnung in die klassischen Handlungsfelder der Sozialen Arbeit | 93 |
| 5.2 | Transfer der gewaltfreien Haltung auf andere sozialpädagogische Bereiche | 95 |
| 6. | Schlussbetrachtung | 98 |
| 7. | Literatur- und Quellenverzeichnis | 101 |
| Anhang | 106 |
Während dieses Trainings wurde vereinbart, dass man mit Hilfe des „Fingersystems“ versuchen wollte, auf die Schienen zu gelangen. Das heißt, dass die zu vermutende Polizeikette an der Demonstrationsverbotszone nicht nur an einer Stelle durchbrochen werden sollte, sondern an vielen verschiedenen. Diese Taktik gelang zwei Mal. Das erste Mal am Montag, den 26. März: Als der Zug in Frankreich losgefahren war, hatten ca. 550 - 600 Leute ein 300 m langes Schienenstück besetzt. Während der Räumung durch die Polizei sprach jemand durch ein Megaphon beruhigend auf die Demonstrierenden ein. Wie die Demonstrationsbeobachterinnen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie beobachteten, ging von ihnen zu keiner Zeit weder verbale noch körperliche Gewalt aus. Im Gegenteil: die Blockiererinnen verhielten sich immer gewaltfrei und diszipliniert.132 Die zweite Blockade gelang am Dienstag, wieder durch die „Fingertaktik“ von ca. 1.500 Bürgerinnen. Die Polizei ging jetzt jedoch gewalttätiger vor als am Tag zuvor. „Diejenigen, die sich an der ersten Stelle auf die Schienen begeben hatten (150 – 200 Leute), wurden sofort brutal mit Schlagstockeinsatz von Leipziger Polizeitruppen geräumt – ohne Aufforderungen und ohne das Einsatzmittel angekündigt zu haben.“133 An der anderen Stelle, auf der sich die Blockiererinnen niedergelassen hatten, ging es verhältnismäßig zu. Als die Polizei nach der dritten Aufforderung die Schienen zu verlassen, Wasserwerfer auffuhr, packten die meisten Demonstranten ihre mitgebrachten Planen gegen die Nässe aus. „Die Stimmung auf den Gleisen war nicht ganz so fröhlich wie am Vortag, aber man sang trotzdem, lachte und suchte den Dialog mit den PolizistInnen.“134 Die Blockiererinnen wurden, wie bereits am Tag zuvor, in Gefangenenzügen abtransportiert und in Gewahrsam genommen. Die Wasserwerfer kamen nicht zum Einsatz. [...]
Atomkraftgegnerinnen. Dieser Chancen und Notwendigkeit sind sich auch die Initiativen im Wendland bewusst.123 An dieser Stelle möchte ich kurz die Umgebung beschreiben, in der sich die Auseinandersetzungen um die Nutzung der Atomenergie abspielten: Das Wendland ist normalerweise ein eher dünn besiedeltes Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland.124 Mit etwas mehr als 18.000 Polizisten und ca. 16.000 Demonstranten herrschte in der letzten Märzwoche ein reges Treiben in der Region. Neben den vielen Polizeiwagen standen auch Privatwagen, die von der Polizei durchsucht wurden. Die Straßen wurden von Trecker-, Schüler -, Kinder-, Fahrradund Skaterdemonstrationen genutzt und von Bürgerinnen, die sich einer solchen Aktion spontan anschließen wollten125. An einigen Stellen wurden Blockaden durch Sandsäcke oder Traktoren errichtet. Dazwischen waren immer wieder Polizeikonvois zu beobachten, zum Teil mit Wasserwerfern und Spähpanzern. Einige Kreuzungen wurden von der Polizei zeitweise komplett abgeriegelt. An vielen Orten fanden Mahnwachen, Infoveranstaltungen und Konzerte statt. Menschen versammelten sich in den Camps, die noch zugelassen waren. Sie bauten ihre Zelte auf, versorgten sich mit heißem Essen von den „Volxküchen“, übten Lieder, bildeten Bezugsgruppen126 und planten die nächsten Aktionen. [...]
dies zwar erlaubt, aber die Maßnahmen dürfen nicht den Sinn haben, Bürgerinnen die Teilnahme an Versammlungen zu verwehren oder die Teilnahme zu verhindern121. Das einschüchternde Auftreten der Polizei in der Presse und in der Region trägt nicht zur Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei. Die Präsentation von Hubschraubern, Wasserwerfern, Spähpanzern, Hunderten von Polizeiautos, Beamte mit Anti-Terror-Schildern, Helmen, Schlagstöcken und Schusswaffen macht die Atmosphäre für Demonstrationen nicht gerade einladend. Auch das wahllose Aussprechen von Platzverweisen - ein Schlafsack oder ein Apfel im Auto genügten - trägt nicht zur Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit bei. Außerdem gibt es auf Seiten der Bürgerinnen im Verhalten der Polizei Rechtsunsicherheiten, weil diese Entscheidungen oft aus reiner Willkür treffen. Wie z.B. bei der Campräumung konnte die Polizei nicht sagen, welche Rechtsgrundlage ihr Verhalten rechtfertigt. Die massive Polizeipräsenz führte zu vielen Eingriffen in die Grundrechte der Bürgerinnen, die sich zu dieser Zeit im Wendland aufhielten. Ob sie sich an den Protesten beteiligen wollten, war dabei nicht ausschlaggebend. 3.2.4 Inanspruchnahme des Demonstrationsrechtes durch Bürgerinnen Der Widerstand gegen Atomanlagen hat im Wendland bereits eine lange Tradition. In dieser Region haben sich verschiedene Aktionsgruppen gegründet, die zum gewaltfreien Widerstand gegen Atomkraft aufrufen und diesen unterstützen. Zu nennen wären hier z.B. die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, die Bäuerliche Notgemeinschaft, x-tausendmal quer, die Fachgruppe Radioaktivität, die Initiative 60 und der Ermittlungsausschuss Gorleben. „Im Bewusstsein der Absurdität der Spirale von Gewalt und Gegengewalt, im Bewusstsein der Untrennbarkeit von Mitteln und Zielen wurde deshalb im Anschluss an die Lehren von Thoreau, Gandhi und Martin Luther King die „gewaltfreie Aktion“ als Alternative zum Bürgerkrieg wiederbelebt und in die [...]
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Stiel, Anja Juli 2002: "Jeder Bürger hat das Recht", Hamburg: Diplomica Verlag
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