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"Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB

"Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michaela Hochreiter
  • Abgabedatum: Juli 1999
  • Umfang: 94 Seiten
  • Dateigröße: 682,3 KB
  • Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5143-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5143-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5143-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hochreiter, Michaela Juli 1999: "Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Vereinbarkeit mit EU-Richtlinien, US-GAAP, Bestätigungsvermerk, Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 1, IAS

Diplomarbeit von Michaela Hochreiter

Einleitung:

§ 245a HGB regelt die Vorschriften, nach denen ein Konzernabschluss mit befreiender Wirkung nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt werden kann. Die Befreiung kann von alle österreichischen Mutterunternehmen auch ohne Notierung an einer in- oder ausländischen Börse in Anspruch genommen werden. Derzeit sind vorrangig die US-GAAP und die IAS für die Nutzung der Befreiungsvorschrift relevant.

Gang der Untersuchung:

Nach allgemeinen Erläuterungen und einer kurzen Vorgeschichte wird in der Diplomarbeit die Problematik behandelt, dass weder in den IAS noch in den US-GAAP eine Verpflichtung zur Erstellung eines eigenständigen (Konzern-) Lageberichts enthalten ist (obwohl börsennotierte Unternehmen in den USA sehr detaillierte Informationen preisgeben müssen).

Anschließend werden die Probleme in Zusammenhang mit dem Erfordernis des Einklangs mit der 7. EG-Richtlinie sehr detailliert dargestellt. Zuerst werden Unvereinbarkeiten einzelner IAS mit den EG-Richtlinien und dazu die Feststellungen des Kontaktausschusses der EU und des IDW (Institut deutscher Wirtschaftsprüfer) erörtert. Die Europäische Kommission ist bemüht, durch offizielle Interpretationen auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie ein Unternehmen Konfliktsituationen zwischen den EG-Richtlinien und den IAS in Hinblick auf die Erteilung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers begegnen kann. Danach wird auch die Vereinbarkeit von HGB und US-GAAP näher untersucht. Darüber hinaus wird auch der deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 1 „Befreiender Konzernabschluss nach § 292a dHGB – Einklang einzelner IAS und SFAS (die Regeln der US-GAAP) mit den EG-Bilanzrichtlinien“ behandelt.

Anschließend werden alle anderen Bestimmungen des § 245a HGB (Erläuterung der vom österreichischen Recht abweichenden angewandten Methoden, Gleichwertigkeit der Aussagekraft mit einem HGB-Konzernabschluss und -lagebericht, Prüfung und Bestätigung der Befreiung durch den Abschlussprüfer und die Erfordernis des Bestätigungsvermerks) behandelt. Es werden überdies zwei Vorschläge, wie ein Bestätigungsvermerk hinsichtlich eines Konzernabschlusses nach IAS oder US-GAAP aussehen könnte, unterbreitet.

Abschließend werden noch Probleme im Zusammenhang mit der Offenlegung, Aufstellungsfristen und die Möglichkeit eines Bestätigungsvermerks nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen erörtert.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 6
2. Vorgeschichte 8
3. Der neue § 245a HGB 10
3.1 Allgemeines 10
3.1.1 Vorsichtsprinzip und Maßgeblichkeit in Gefahr? 10
3.1.2 Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen 13
3.1.3 Verfassungsmäßigkeit und Verweisungstechnik 15
3.1.4 Anwendungsbereich 19
3.1.5 Existenz eines Konzernlageberichts nach IAS und US-GAAP? 20
3.2 Aufstellung nach Internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (§ 245a Abs. 11. Satz HGB) 26
3.3 Einklang mit der 7. EG-Richtlinie (§ 245a Abs. 1 Z. 1 HGB) 28
3.3.1 Allgemeines 28
3.3.2 Unvereinbarkeiten der IAS mit den EG-Richtlinien 30
3.3.2.1 Feststellungen des Kontaktausschusses der EU 30
3.3.2.2 Feststellungen des IDW 35
3.3.2.2.1 Allgemeines 35
3.3.2.2.2 Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen 35
3.3.2.2.3 Umsatzausweis und Gewinnrealisierung bei Fertigungsaufträgen und bestimmten Dienstleistungsaufträgen 36
3.3.2.2.4 Aktivierung der Vorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen 37
3.3.2.2.5 Bewertungsfaktoren von Pensionsverpflichtungen 38
3.3.2.2.6 Bewertung von sonstigen Rückstellungen 39
3.3.2.2.7 Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Auflösung eines passiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung 39
3.3.2.3 Kritik 39
3.3.2.4 Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 1 42
3.3.3 Vereinbarkeit mit den US-GAAP 46
3.4 Erläuterung der vom österreichischen Recht abweichenden angewandten Methoden (§ 245a Abs. 1 Z. 2 HGB) 50
3.5 Gleichwertigkeit der Aussagekraft mit einem HGB-Konzernabschluss und -lagebericht (§ 245a Abs. 1 Z. 3 HGB) 52
3.6 Prüfung und Bestätigung der Befreiung durch den Abschlussprüfer (§ 245a Abs. 1 Z. 4 HGB) 57
3.7 Bestätigungsvermerk (§ 245a Abs. 1 Z. 5 HGB) 60
3.8 Offenlegung (§ 245a Abs. 2 HGB) 63
3.8.1 Allgemeines 63
3.8.2 Aufstellungsfristen 64
3.9 Verordnung des Bundesministers für Justiz (§ 245a Abs. 3 HGB) 65
3.10 Bestätigungsvermerk nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen 66
4. Zusammenfassung und Ausblick 72
5. Literaturverzeichnis 75

Automatisiert erstellter Textauszug:

Nach IAS 19.46 sind bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen Annahmen über das zukünftige Gehaltsniveau zu treffen, wobei sowohl zukünftige inflationsbedingte als auch karrierebedingte Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Nach IAS 19.28 müssen Mitarbeiter die Aufwendungen grundsätzlich auf aus die einer Einführung oder Änderung Zeit der des Versorgungsregelung, die die Vergangenheit betreffen, bei Anwartschaften aktiver verbleibende zukünftige Arbeitsverhältnisses verteilt werden. Die EG-Richtlinien gehen nicht explizit auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen ein. Der Kontaktausschuß hat IAS 19 nicht in seine Untersuchung im Jahr 1995 einbezogen.198 Das IDW hält die Berücksichtigung inflationsbedingter Gehaltsentwickungen für zulässig. Bei der Einbeziehung von Karrieretrends sowie der Verteilung auf die Vergangenheit entfallender Anpassungsbeträge gegenüber aktiven Arbeitnehmern sieht er einen Verstoß gegen die Periodisierungsgrundsätze, die den IAS zugrunde liegen. Überdies sieht er einen Verstoß gegen das Gebot der 4. EG-Richtlinie199, Rückstellungen nur in Höhe des notwendigen Betrages anzusetzen.200 [...]

Nach IAS 12.34 müssen Steuerabgrenzungsposten im Zusammenhang mit hinreichend wahrscheinlichen Vorteilen aus Verlustvorträgen aktiviert werden. Nach der 4. EG-Richtlinie ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Steueraufwand und den zu zahlenden Steuern, sofern dieser Unterschied für den zukünftigen Steueraufwand von Bedeutung ist, im Anhang anzugeben oder in der Bilanz als Gesamtbetrag unter einem gesonderten Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.195 Der Kontaktausschuß hat IAS 12 nicht analysiert, da dieser 1995, zum Zeitpunkt der Untersuchung, überarbeitet wurde. Anfang 1998 wurde jedoch eine Prüfung von IAS 12196 veröffentlicht, in der der Kontaktausschuß zusammenfassend zu dem Ergebnis kommt, daß IAS 12 mit den EG-Richtlinien im Einklang steht. Lediglich bei der Aktivierung von latenten Steuern könnte ein Widerspruch zur Richtlinie entstehen, [...]

Ansicht des Kontaktausschusses ist eine anteilige Gewinnvereinnahmung unter bestimmten Bedingungen191 mit der 4. EG-Richtlinie vereinbar.192 Nach Auffassung des IDW steht die nach IAS gebotene Behandlung nicht in Einklang mit den Rechnungslegunganforderungen der 4. EG-Richtlinie. Es widerspreche der 4. EG-Richtlinie, vor dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an herzustellenden Vermögensgegenständen auf den Vertragspartner Umsatzerlöse auszuweisen bzw. in der Bilanz statt entsprechenden Vorräten „künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen“ zu aktivieren.193 Weiters ist davon auszugehen, daß auch der Kontaktausschuß eine uneingeschränkte Anwendung von IAS 11 nicht für mit der 4. EG-Richtlinie vereinbar hält, da er strengere Anforderungen an eine anteilige Gewinnrealisierung stellt als IAS 11. Nach der in Deutschland herrschenden Meinung gelten überdies noch strengere Anforderungen.194 3.3.2.2.4. Aktivierung der Vorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen [...]

Arbeit zitieren:
Hochreiter, Michaela Juli 1999: "Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Vereinbarkeit mit EU-Richtlinien, US-GAAP, Bestätigungsvermerk, Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 1, IAS

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