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Das "Bosmann-Urteil"

Entstehung, Entwicklung und Konsequenzen im Fußballsport

Das "Bosmann-Urteil"
Über dieses Buch

Diplomarbeit von Alexander Richter

Gang der Untersuchung:

Das „Bosman-Urteil“ datiert vom 15. Dezember 1995 und ist als vorläufiger Endpunkt einer langen Entwicklung anzusehen. Diese Entwicklung begann mit der Entstehung des Berufsfußballs und der damit in Zusammenhang stehenden Entstehung von Ablösesummen (auch: Transferentschädigungen) und Ausländerklauseln, an denen das „Bosman-Urteil“ in erster Linie festzumachen ist. Die Diplomarbeit geht auf diese historische Entwicklung nicht, wie häufig zu sehen, nur am Rande ein, sondern behandelt die Zusammenhänge ausführlich und detailliert. Dazu gehört u.a. auch die Darstellung zweier vergleichbarer Urteile aus den Jahren 1974 (Rechtssache Walrave/Koch) und 1976 (Rechtssache Donà/Mantero) sowie eine Aufzeichnung der Entwicklung der Fußballspieler gemäß ihrem Status bis hin zur heutigen Unterteilung Amateur - Vertragsamateur - Lizenzspieler. Von übergeordnetem Interesse bezogen auf die weitere Entwicklung nach den Urteilen von 1974 und 1976 sind die aufkommenden Gespräche und Verhandlungen zwischen der EU und den Fußballverbänden der UEFA. Einerseits kann hier die Entwicklung der Ausländerklauseln zwischen 1976 und 1995 verfolgt werden. Andererseits wird verdeutlicht, daß sich gerade der Deutsche Fußball-Bund (DFB) immer wieder erfolgreich gegen eine Abschaffung der Ausländerbeschränkungen im deutschen Berufsfußball und damit gegen die Öffnung der Grenzen für ausländische Spieler gewehrt hat. Als Begründung für dieses Verhalten hat der DFB angegeben, daß sein bestehendes Transfersystem vor dem „Bosman-Urteil“ den EU-Richtlinien bezogen auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes voll und ganz gerecht wird. Das dem nicht so war, wird in der Arbeit durch eine genaue Beschreibung des DFB-Transfersystems vor dem Urteil bewiesen. Eine genaue Beschreibung des „Bosman-Urteils“ mit besonderer Berücksichtigung der Urteilsgründe und der Urteilskritik in Anlehnung an das Transfersystem des DFB ist nachfolgend von gewichtigem Interesse. Anschließend werden Reaktionen und Maßnahmen des DFB und der internationalen Fußballverbände auf das „Bosman-Urteil“ wiedergegeben. Hier wird deutlich, daß der DFB selbst nach dem Urteilsspruch sich nicht etwa den Gegebenheiten anpasste und ein zukunftsorientiertes Konzept erarbeitete, sondern mit dem sog. Solidarpakt und der Schaffung des „Paragraphen 11“ Möglichkeiten fand, um die Auswirkungen der Rechtssache Bosman umgehen zu können. Diese Gegebenheiten werden mit praxisnahen Beispielen, gerade zum Paragraph 11, belegt, um die verschiedenen Meinungen zu dieser Thematik aufzeigen zu können.

Der zukunftsorientierte Abschnitt der Arbeit beginnt mit der Darlegung der Auswirkungen des „Bosman-Urteils“ auf die Lizenzspieler und -vereine. Hier werden vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen bezogen auf die Gehälter, die Verhandlungspositionen und die Verträge der Lizenzspielerspieler beschrieben. Bezüglich der deutschen Lizenzvereine gilt das Interesse der Arbeit einer Unterscheidung der Auswirkungen des Urteils auf wirtschaftlich starke und wirtschaftlich schwächere Vereine. Mit einbezogen sind an dieser Stelle die Bereiche Sponsoring, Marketing, Merchandising und die Verteilung der Fernseh-Gelder. Nach der Darstellung der Auswirkungen vermittelt der Autor Lösungsansätze für die wirtschaftliche (Ausbildungsentschädigungssystem nach französischen Vorbild, Gründung von Kapital- und Aktiengesellschaften, der Lizenzspieler als selbständiger Unternehmer) und die sportliche (Verständigung zwischen Spielern und Trainer, Fußballinternate zur Nachwuchsförderung, Talentsichtung und Vereinswechsel von Nachwuchsspielern) Neustrukturierung des deutschen Fußballs.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS 7
1. EINLEITUNG 10
2. GRUNDLAGEN UND BASISWISSEN 13
2.1 ORGANISATION DES NATIONALEN FUßBALLS 13
2.1.1 DIE SPORTAUTONOMIE DES DFB 13
2.1.2 DER LIGA - SPIELBETRIEB ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE SPORTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE EXISTENZ DER VEREINE 15
2.2 ORGANISATION DES INTERNATIONALEN FUßBALLS 16
2.3 DIE EUROPÄISCHE EINIGUNG 19
2.3.1 DIE ENTWICKLUNG 19
2.3.2 DIE ZIELE 20
3. GESCHICHTLICHER RÜCKBLICK - DER WEG ZUM „BOSMAN - URTEIL“ 22
3.1 DIE ENTWICKLUNG DES BERUFSSPORTS AM BEISPIEL DER ENTSTEHUNG DES BERUFSFUßBALLS IN EUROPA 22
3.1.1 DIE ENTWICKLUNG DES BERUFSFUßBALLS IN DEUTSCHLAND 23
3.1.2 DIE ENTWICKLUNG DER ABLÖSESUMMEN 24
3.1.2.1 Die 60er Jahre 25
3.1.2.2 Die 70er und 80er Jahre 26
3.1.2.3 Die weitere Entwicklung 27
3.2 DER STATUS DES FUßBALLSPIELERS UND SEINE ENTWICKLUNG 28
3.2.1 DIE HEUTIGE EINTEILUNG DER FUßBALLSPIELER IN DEUTSCHLAND 31
3.2.2 GRÜNDE FÜR DEN STATUS „VERTRAGSAMATEUR“ 31
3.3 DER BERUFSFUßBALLSPIELER ALS ARBEITNEHMER - DIE EUGH – URTEILE WALRAVE/KOCH UND DONÀ/MANTERO UND IHRE VERBINDUNG ZUM „BOSMAN - URTEIL” 34
3.3.1 DAS EUGH - URTEIL WALRAVE/KOCH VON 1974 34
3.3.1.1 Sachverhalt 34
3.3.1.2 Das Urteil 35
3.3.1.3 Zusammenfassung 37
3.3.2 DAS EUGH - URTEIL DONÀ/MANTERO VON 1976 37
3.3.2.1 Sachverhalt 37
3.3.2.2 Das Urteil 38
3.3.2.3 Zusammenfassung und Kritik 40
3.4 BEISPIELE FÜR DIE FALSCHE ANWENDUNG BESTEHENDER AUSLÄNDERBESCHRÄNKUNGEN IM EUROPÄISCHEN BERUFSFUßBALL VOR DEM „BOSMAN - URTEIL“ 40
3.4.1 DIE FALSCHE ANWENDUNG DER AUSLÄNDERKLAUSELN MIT ANSCHLIEßENDEN SANKTIONEN 41
3.4.2 DIE FALSCHE ANWENDUNG DER AUSLÄNDERKLAUSELN OHNE ANSCHLIEßENDE SANKTIONEN 42
4. ENTWICKLUNG DER AUSLÄNDERKLAUSELN - GESPRÄCHE ZWISCHEN DER EU UND DEN FUßBALLVERBÄNDEN DER UEFA 44
4.1 ZWEI „AUSLÄNDER“ 44
4.2 DREI „AUSLÄNDER“ 46
4.3 DIE „3+2- REGEL“ 47
4.4 KRITIK AN DEN FUßBALLVERBÄNDEN 47
5. DAS TRANSFERSYSTEM DES DFB VOR DEM „BOSMAN - URTEIL” 49
5.1 DER VEREINSWECHSEL VON LIZENZSPIELERN INNERHALB DEUTSCHER LIZENZLIGEN 49
5.1.1 TRANSFERLISTE UND TRANSFERPERIODEN 49
5.1.2 DIE TRANSFERENTSCHÄDIGUNG ZUM ZWECKE DER ERSATZBESCHAFFUNG -FINANZIELLES UND SPORTLICHES GLEICHGEWICHT UNTER DEN VEREINEN 50
5.1.3 DIE TRANSFERENTSCHÄDIGUNG ALS ERSATZ FÜR DIE AUS – UND WEITERBILDUNG EINES SPIELERS 51
5.1.4 DIE BERECHNUNG DER HÖHE DER TRANSFERENTSCHÄDIGUNG 52
5.2 DIE TRANSFERREGELN BEI EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN VEREINSWECHSEL VOR DEM „BOSMAN - URTEIL” 54
5.3 ABHÄNGIGKEIT DER SPIELERLAUBNIS VON DER FREIGABE 54
6. DAS „BOSMAN - URTEIL“ 57
6.1 ENTSTEHUNG 57
6.2 ENTWICKLUNG 58
6.3 DIE KLAGE BOSMANS 59
6.4 DAS URTEIL 60
6.5 URTEILSGRÜNDE 61
6.5.1 TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN 61
6.5.1.1 Wirtschaftliches und sportliches Gleichgewicht unter den Vereinen 62
6.5.1.2 Der Zweck der Ersatzbeschaffung 62
6.5.1.3 Der Ersatz für die Aus- und Weiterbildung 63
6.5.2 AUSLÄNDERKLAUSELN 64
6.5.3 EXKURS: DIE FOLGEN DES URTEILS FÜR JEAN - MARC BOSMAN 64
6.6 URTEILSKRITIK 66
6.6.1 UNGLEICHBEHANDLUNG DER LIZENZSPIELER 66
6.6.2 ÜBERGANGSZEIT UND „SPORTAUTONOMIE“ 68
7. REAKTIONEN UND MAßNAHMEN DER FUßBALLVERBÄNDE AUF DAS „BOSMAN - URTEIL“ 70
7.1 DEUTSCHER FUßBALL - BUND 70
7.1.1 DER „SOLIDARITÄTSPAKT“ 71
7.1.2 DER „PARAGRAPH 11“ 73
7.1.2.1 Der „Paragraph 11“ und seine Rechtsgrundlage 74
7.1.2.2 Praxisbezogene Beispiele für die Umsetzung von „Paragraph 11“ 75
7.1.2.2.1 Die Lizenzspieler 75
7.1.2.2.2 Die Lizenzvereine 76
7.1.2.2.3 Zusammenfassung 77
7.1.3 DIE WEITERE ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND 78
7.1.4 VERÄNDERUNGEN BEI VERTRAGSAMATEUREN - ERST BOSMAN, NUN KIENASS! 79
7.2 UEFA UND FIFA 80
8. DIE AUSWIRKUNGEN DES „BOSMAN - URTEILS“ 83
8.1 UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN SPITZENSPIELERN UND DURCHSCHNITTSSPIELERN 83
8.2 DIE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN WECHSELMODALITÄTEN AUF DIE LIZENZSPIELER 84
8.2.1 AUSWIRKUNGEN AUF SPITZENSPIELER 84
8.2.1.1 Höhere Gehälter 85
8.2.1.2 Verbesserte Verhandlungsposition 88
8.2.1.3 Langzeitverträge 89
8.2.2 AUSWIRKUNGEN AUF DURCHSCHNITTSSPIELER 90
8.2.3 DIE AUSWIRKUNGEN DES „BOSMAN - URTEILS“ AUF DEN BUNDESLIGA-NACHWUCHS UND DIE DEUTSCHE FUßBALL-NATIONALMANNSCHAFT 93
8.2.4 ZUSAMMENFASSUNG 95
8.3 DIE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN WECHSELMODALITÄTEN AUF DIE LIZENZVEREINE - DAS“WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN“ FUßBALL-BUNDESLIGA 95
8.3.1 GRUNDLAGEN 95
8.3.2 DIE AUSWIRKUNGEN DES „BOSMAN - URTEILS“ AUF WIRTSCHAFTLICH STARKE VEREINE AM BEISPIEL VON BORUSSIA DORTMUND UND DEM FC BAYERN MÜNCHEN 98
8.3.2.1 Frühzeitige Verpflichtung junger Spieler 98
8.3.2.2 Sportlicher Erfolg und wirtschaftliche Vorteile 98
8.3.3 DIE AUSWIRKUNGEN DES „BOSMAN - URTEILS“ AUF WIRTSCHAFTLICH SCHWÄCHERE VEREINE 102
8.3.3.2 Die Unterschiede zwischen den Vereinen 103
8.3.3.3 Das Bundes - Kartellamt und die Verteilung der Fernsehgelder 104
8.3.3.4 Zusammenfassung 105
10. LITERATURVERZEICHNIS 107
10.1 BÜCHER UND SAMMELBÄNDE 107
11. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 115

Automatisiert erstellter Textauszug:

Der Vereinswechsel eines Lizenzspielers richtet sich ausnahmslos nach den Bestimmungen des Lizenzspielerstatutes des DFB. Arbeitsverträge mit Lizenzspielern dürfen grundsätzlich erst dann mit einem neuen Verein abgeschlossen werden, nachdem der jeweilige Spieler in die Transferliste des DFB aufgenommen worden ist. EILERS äußert sich zum Zweck der Transferliste wie folgt: "Sie dient der Offenlegung des Vereinswechsels der Lizenzspieler und der ausländischen Profis. So erlangen die ... Vereine durch die Bekanntgabe des Spielers auf der Transferliste Gewißheit, daß dieser ... jederzeit einen Vertrag abschließen kann" (1996, 15). Die Aufnahme eines Spielers in die ganzjährig geöffnete Transferliste muß schriftlich beantragt werden und ist Voraussetzung für die Erteilung einer Spielerlaubnis durch den DFB. Der DFB unterscheidet dabei zwei Transferperioden: Vertragsabschlüsse in der Transferperiode 1 zwischen dem 16.01. und dem 30.06. eines Jahres dürfen nur mit Wirkung vom 01.07. und für die Mindestlaufzeit von einem Jahr erfolgen. [...]

-48zuvollziehen, die die Fußballverbände dazu verführt haben, diese Staatengemeinschaft und ihre Funktionsweise zu verkennen. MAHLING bringt die oben beschriebenen Gespräche treffend in einen Bezug zum “Bosman - Urteil”, indem er schreibt: “Komme mir keiner mit dem Argument, das Bosman - Urteil habe wie eine Bombe eingeschlagen. Nicht jedenfalls bei Amts - und Funktionsträgern von FIFA, UEFA und nationalen Fußballverbänden” (1995, 2). Der EuGH hätte seinerseits bereits 1976 durch das Urteil im Fall Donà/Mantero die Möglichkeit gehabt, dem Berufsfußball zwingendere Entscheidungen aufzuerlegen, als er es tatsächlich getan hat. Da die jeweiligen Parteien zu einer Einigung nicht in der Lage waren und gerade von Seiten der UEFA und ihrer Verbände zwar die Bereitschaft zu Kompromissen, nicht aber zur gänzlichen Freizügigkeit gezeigt wurde, muß der Berufsfußball innerhalb der EU nun mit dem “Bosman - Urteil” leben, das alle vorher getroffenen Vereinbarungen aufgehoben hat. Seit dem 15.12.1995 sind demnach nicht nur alle Ausländerklauseln innerhalb der EU hinfällig. In diesen Gebieten dürfen auch Transferentschädigungen bzw. Ablösesummen nach Vertragsende nicht mehr erhoben werden. Die Entwicklung der Ausländerbeschränkungen ist oben ausführlich erläutert worden, die “3+2 - Regel” hatte bis zum Urteilsspruch in der Rechtssache “Bosman” Ende 1995 Gültigkeit. Schon vorher ist die Entstehung und Entwicklung der Ablösesummen dargestellt worden. Um genau ersehen zu können, welche Funktion das Transfersystem vor dem "Bosman - Urteil" erfüllt hat, wird nun ein genauer Überblick über dieses System gegeben, wobei die seitens des DFB zugedachten Funktionen der Transferentschädigungen jeweils mit der Meinung des EuGH belegt werden, um sofort festlegen zu können, warum diese Funktionen gegen geltendes EU Recht verstoßen. [...]

“Es dauerte noch mal bis 1991, ehe unter tatkräftiger Federführung des fußballfreundlichen EU - Kommissions - Vizepräsidenten Dr. Martin Bangemann ein sogenanntes “Gentlemen`s Agreement” zustandekam, das am 1.1.1992 in Kraft trat. Mit dem deutschen FDP - Politiker Bangemann wurde festgelegt, daß nach dieser auch “3+2 - Regel” genannten Vereinbarung innerhalb der UEFA und der meisten ihrer Mitgliedsverbände bei Verbandsspielen maximal drei Ausländer und zwei sogenannte 'assimilierte' Spieler (Ausländer, die in einem Land seit mindestens fünf Jahren spielen, davon mindestens drei Jahre lang in Jugendmannschaften) eingesetzt werden dürfen” (MAHLING 1995, 2). Zu dieser "3+2 - Regel" äußerte sich EILERS seinerzeit, indem er schrieb: " ... das Diskriminierungsverbot, wie es die Verträge von Rom für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft vorsehen, ist damit eingehalten" (1996, 38). Dieser Meinung schließen sich SCHOLZ/AULEHNER an, indem sie darlegen: "Die Transferregeln und die 3+2 - Regel entsprechen insofern den Vereinbarungen zwischen mehreren Unternehmen eines Konzerns über die interne Aufgabenverteilung" (SpuRT Nr.2 1996, 47). [...]

Arbeit zitieren:
Richter, Alexander Januar 1998: Das "Bosmann-Urteil", Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Auswirkungen auf Spieler und Vereine, Entwicklung der Ausländerklauseln und Ablösesummen, Lösung: Ausbildungsentschädigungssystem (FRA), Paragraph 11, Transfersystem

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