"Benes-Dekrete" in tschechischen Printmedien
Eine qualitative Inhaltsanalyse und kritische Betrachtung der Berichterstattung in den tschechischen Qualitätswochenprintmedien zum Thema der Dekrete des tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes mit ausführlichem historischen Teil
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Gabriela Deus
- Abgabedatum: April 2002
- Umfang: 314 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Wien Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5710-5
- ISBN (CD) :978-3-8324-5710-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Deus, Gabriela April 2002: "Benes-Dekrete" in tschechischen Printmedien, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Tschechische Printmedien, Qualitative Inhaltsanalyse, Massenmedien, Tschechoslowakische Geschichte, Sudetendeutsche
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Diplomarbeit von Gabriela Deus
Einleitung:
Ein Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist, die Problematik der s. g. „Beneš-Dekrete“ in ihren historischen und neuen Zusammenhängen zu erklären und eine Übersicht darüber zu verschaffen. Damit soll gleichzeitig die Kenntnisgrundlage für die empirische Untersuchung gebildet werden.
Die Problematik der umstrittenen Präsidentendekrete stellt ein symbolisch bekanntes Thema dar, das jedoch im Detail kaum behandelt wird. Die Präsidentendekrete sind ein aktuelles, aber kein neues Problem, das nicht nur Tschechien und das Gewissen der Tschechen, sondern auch die zwischenstaatlichen Beziehungen belastet. Und die Präsidentendekrete sind ein Problem, das nicht nur von den Politikern und Historikern diskutiert werden sollte, sondern auch und vor allem von der Gesellschaft, die es betrifft, und von den Massenmedien, welche ein integrierter und wichtiger Bestandteil dieser Gesellschaft sind.
Das zweite, nicht weniger wichtige Ziel dieser Diplomarbeit ist zu erforschen, wie tief und breit die Massenmedien über die Problematik der diskutierten Präsidentendekrete berichten.
Die Präsidentendekrete stellen Gesetze dar, wobei die Beziehung zwischen den Massenmedien und dem Recht (den Gesetzen) besonders interessant ist. Einerseits müssen die Massenmedien die Gesetze einhalten, wie alle anderen Institutionen und Individuen auch, andererseits sollten sie die Gesetze inhaltlich analysieren, thematisieren und zur öffentlichen Diskussion bereitstellen. Ferner sollten sie die Gesetze einer Kritik unterziehen, die Tätigkeit der Gesetzgeber kontrollieren und somit die Rezipienten in das politische (Sub)System, auf dessen Boden die Gesetze diskutiert, verabschiedet bzw. aufgehoben werden, zu integrieren. Diese politischen Funktionen der Massenmedien resultieren, laut Publizistikwissenschaft, aus ihrer besonderen Position in den demokratischen Gesellschaften, welche unter anderem im Mediengesetz verankert ist. Inwieweit die Massenmedien jene politischen Aufgaben erfüllen, soll untersucht werden.
Die drei tschechischen Qualitätswochenprintmedien Respekt, Reflex und Týden wurden für die Untersuchung auf Grund der Annahme gewählt, dass sie über die Problematik der Präsidentendekrete dank deren Bedeutsamkeit für Tschechien (kultureller Nähe, Betroffenheit, Relevanz) umfangreicher und detailierter berichten werden als andere europäische Qualitätswochenprintmedien. Nicht zuletzt war die Tatsache, dass jene Printmedien den Bestandteil einer Gesellschaft bilden, die sich seit dreizehn Jahren in einer politischen, ökonomischen und sozialen Transformationsphase vom totalitären Regime zum demokratischen Staat befindet, nicht uninteressant.
Die forschungsleitende Fragestellung lautet: Wie tief und breit berichten die tschechischen Qualitätswochenprintmedien Respekt, Reflex und Týden über die Problematik der s. g. „Beneš-Dekrete“?
Die theoriebezogenen Fragestellungen lauten: Inwieweit erfüllen die tschechischen Qualitätswochenprintmedien Respekt, Reflex und Týden bezüglich der Problematik der umstrittenen Präsidentendekrete die politischen Funktionen der Massenmedien, welche die Publizistikwissenschaft definiert? Weisen die tschechischen Qualitätswochenprintmedien Respekt, Reflex und Týden bezüglich der Problematik der umstrittenen Präsidentendekrete noch andere, von der Publizistikwissenschaft nicht erkannte, politische Funktionen auf?
Als Methode wurde die qualitative Inhaltsanalyse gewählt, wobei die aus der Analyse resultierenden Ergebnisse in die Richtung der forschungsleitenden und theoriebezogenen Fragestellungen interpretiert wurden.
Die vorliegende Arbeit ist für alle gemeint, die sich für die Problematik der s. g. „Beneš-Dekrete“ sowie für die tschechischen Printmedien und insbesondere für die Diskussion über politische Funktionen der (qualitativen) Massenmedien und deren Berichterstattung interessieren.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 1 | |
| 1. | Präsidentendekrete - historiografische Aspekte und die Analyse | 4 |
| 1.1 | Einführende Worte in die Problematik der Präsidentendekrete | 5 |
| 1.2 | Biografie und politische Bedeutung von Edvard Beneš | 8 |
| 1.3 | Analyse der Dekrete und ihre Bedeutung | 15 |
| 1.3.1 | 1945, 19. Mai, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 5/1945 Slg., über die Ungültigkeit einiger eigentumsrechtlicher Verhandlungen aus der Zeit der Unfreiheit und über die nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen, Magyaren, Verräter und Kollaboranten und einiger Organisationen und Anstalten | 16 |
| 1.3.2 | 1945, 21. Juni, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 12/1945 Slg., über die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Magyaren sowie der Verräter und Feinde des tschechischen und slowakischen Volkes | 22 |
| 1.3.3 | 1945, 17. Juli, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 27/1945 Slg., über die einheitliche Regelung der inneren Besiedlung | 29 |
| 1.3.4 | 1945, 20. Juli, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 28/1945 Slg., über die Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, Magyaren und anderer Staatsfeinde durch tschechische, slowakische und andere slawische Landwirte | 33 |
| 1.3.5 | 1945, 25. Oktober, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 108/1945 Slg., über die Konfiskation des feindlichen Vermögens und die Fonds der nationalen Erneuerung | 37 |
| 1.3.6 | 1945, am 19. Juni, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 16/1945 Slg., über die Bestrafung nationalsozialistischer Verbrecher, Verräter und ihrer Helfer und über die außerordentlichen Volksgerichte | 48 |
| 1.3.7 | 1945, 27. Oktober, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 126/1945 Slg., über Sonderabteilungen für Zwangsarbeit | 54 |
| 1.3.8 | 1945, 27. Oktober, Prag. - Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik Nr. 137/1945 Slg., über die Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig angesehenen Personen während der Revolutionszeit | 57 |
| 1.3.9 | 1945, 27. Oktober, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 138/1945 Slg., über die Bestrafung einiger Vergehen gegen die nationale Ehre | 60 |
| 1.3.10 | 1945, 2. August, Prag. - Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik Nr. 33/1945 Slg., über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft von Personen deutscher und magyarischer Nationalität | 63 |
| 1.3.11 | 1945, 19. September, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 71/1945 Slg., über die Arbeitspflicht von Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren hatten | 72 |
| 1.3.12 | 1945, 18. Oktober, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 122/1945 Slg., über die Auflösung der deutschen Universität in Prag | 77 |
| 1.3.13 | 1945, 18. Oktober, Prag. - Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 123/1945 Slg., über die Auflösung deutscher technischer Hochschulen in Prag und in Brünn | 79 |
| 1.3.14 | Zusammenfassung | 80 |
| 1.4 | Entstehung der dekretalen Kompetenz | 83 |
| 1.4.1 | Innenpolitische Ordnung in der CSR 1918-1938 | 84 |
| 1.4.1.1 | Erste Verfassung der CSR aus dem Jahre 1920 | 84 |
| 1.4.1.2 | Politische Parteien in der CSR in den Jahren 1918-1938 | 89 |
| 1.4.2 | Münchener Abkommen | 91 |
| 1.4.2.1 | Entstehung und Inhalt des Abkommens | 91 |
| 1.4.2.2 | Folgen des Abkommens für die CSR | 97 |
| 1.4.3 | Protektorat Böhmen und Mähren | 101 |
| 1.4.4 | Entstehung der Exilregierung und ihre Tätigkeit | 107 |
| 1.4.5 | Zusammenfassung | 112 |
| 1.5 | Nachkriegspolitik in der CSR | 115 |
| 1.5.1 | Innenpolitische Ordnung bis zum Jahre 1948 | 116 |
| 1.5.2 | Kaschauer Regierungsprogramm | 123 |
| 1.5.3 | Exkurs: Abschub der Sudetendeutschen aus der CSR | 126 |
| 1.5.4 | Einige rechtliche, die Präsidentendekrete und den Abschub ergänzende oder regelnde Vorschriften | 134 |
| 1.6 | Internationale Rechtsdokumente | 137 |
| 1.6.1 | Potsdamer Abkommen | 137 |
| 1.6.2 | Andere Verträge und Abkommen | 141 |
| 1.7 | Zusammenfassung | 151 |
| 2. | Entwicklung der tschechischen Printmedien | 157 |
| 2.1 | Printmedien als Mittel kommunistischer Propaganda in den Jahren 1948-1989 | 159 |
| 2.2 | Printmedien nach der Wende 1989 | 165 |
| 3. | Theoretische Grundlage für die empirische Analyse | 170 |
| 3.1 | Massenkommunikation und Massenmedien | 171 |
| 3.2 | Politische Funktionen der Massenmedien in den demokratischen Gesellschaften | 178 |
| 3.3 | Qualitätsprintmedien - insbesondere Qualitätswochenzeitschriften und -zeitungen | 187 |
| 3.3.1 | Allgemeines | 187 |
| 3.3.2 | Berichterstattung | 190 |
| 3.3.2.1 | Nachrichten- und Themenauswahl | 190 |
| 3.3.2.2 | Grundformen journalistischer Darstellungsweisen | 193 |
| 3.3.2.2.1 | Nachricht | 194 |
| 3.3.2.2.2 | Bericht | 195 |
| 3.3.2.2.3 | Reportage | 196 |
| 3.3.2.2.4 | Interview | 198 |
| 3.3.2.2.5 | Magazingeschichte | 199 |
| 3.3.2.2.6 | Infografiken | 200 |
| 3.3.2.2.7 | Kommentar | 201 |
| 3.3.2.3 | Informations- und Argumentationsstrategien | 202 |
| 3.3.2.4 | Sprache und Textaufbau | 203 |
| 4. | Empirische Untersuchung | 205 |
| 4.1 | Forschungsleitende Fragestellung | 205 |
| 4.2 | Festlegung der Analyserichtung und des Untersuchungszieles | 215 |
| 4.3 | Eigene Ausgangspositionen | 217 |
| 4.4 | Bestimmung des Ausgangsmaterials | 220 |
| 4.4.1 | Allgemeines | 220 |
| 4.4.2 | Respekt | 222 |
| 4.4.2.1 | Allgemeine Charakteristik | 222 |
| 4.4.2.2 | Layout und Strukturmerkmale | 222 |
| 4.4.3 | Reflex | 223 |
| 4.4.3.1 | Allgemeine Charakteristik | 223 |
| 4.4.3.2 | Layout und Strukturmerkmale | 223 |
| 4.4.4 | Týden | 224 |
| 4.4.4.1 | Allgemeine Charakteristik | 224 |
| 4.4.4.2 | Layout und Strukturmerkmale | 224 |
| 4.5 | Bestimmung des Analysematerials und -zeitraums | 225 |
| 4.5.1 | Charakteristik | 225 |
| 4.5.2 | Auswahlmethode | 227 |
| 4.6 | Methodisches Vorgehen | 228 |
| 4.6.1 | Qualitative Inhaltsanalyse nach S. Lamnek und P. Mayring | 228 |
| 4.6.2 | Angewandte Methode | 234 |
| 4.6.2.1 | Festlegung von Analyseeinheiten | 235 |
| 4.6.2.2 | Bestimmung einzelner Analyseschritte | 237 |
| 4.7 | Ergebnisse und ihre Interpretation | 239 |
| 4.7.1 | Analyseergebnisse: Respekt | 240 |
| 4.7.2 | Analyseergebnisse: Reflex | 255 |
| 4.7.3 | Analyseergebnisse: Týden | 265 |
| 4.8 | Resümee: Untersuchungsergebnisse und -erkenntnisse | 274 |
| 5. | Abschließende Bemerkungen | 280 |
| Literaturverzeichnis | 282 | |
| 1. | Verwendete Literatur und Internetadressen | 282 |
| 2. | Empfohlene Literatur und Internetadressen | 288 |
| Anhang | 290 | |
| 1. | Abkürzungenverzeichnis | 290 |
| 2. | Verzeichnis der in der qualitativen Inhaltsanalyse analysierten Zeitschriftenartikel | 293 |
| 2.1 | Respekt | 293 |
| 2.2 | Reflex | 298 |
| 2.3 | Týden | 300 |
| 3. | Adressen und Telefonnummern von Respekt, Reflex und Týden | 302 |
Vom rein rechtlichen Gesichtspunkt her stand das Dekret Nr. 16 nicht im Widerspruch zu den international anerkannten Abkommen über Minderheitenschutz und –rechte. Das Dekret betraf insofern die Sudetendeutschen, dass viele110 von ihnen Mitglieder nationalsozialistischer Parteien, Organisationen und/oder Gruppen111 gewesen waren. Genauso bezog sich jedoch das Dekret auf Personen tschechischer, slowakischer, polnischer, ukrainischer und ungarischer Nationalität, welche Mitglieder nationalsozialistischer Formationen112, Kriegsverbrecher, Kollaboranten oder ihre Helfer gewesen waren. Einen gewissen Widerspruch sehe ich im Geltungsbereich des Dekretes. Es galt nämlich nicht gesamtstaatlich, obwohl die ČSR international als ein Staat präsentiert und anerkannt worden war. Die Slowakei113 erlieβ am 15. Mai 1945 die Anordnung Nr. 33/1945 Slg., über die Bestrafung faschistischer Verbrecher, Okkupanten, Verräter und Kollaboranten und über die Errichtung des Volksgerichtes, welche der Situation in der Slowakei angepasst wurde. Die Anordnung war nicht sehr viel anders als das Dekret, sie hatte aber zu bestimmten Punkten eigene Normen, nach denen dieselben Verbrechen in Tschechien in der Slowakei anders bewertet, verurteilt und bestraft wurden.114 [...]
1.3.6 1945, am 19. Juni, Prag. – Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 16/1945 Slg., über die Bestrafung nationalsozialistischer Verbrecher, Verräter und ihrer Helfer und über die auβerordentlichen Volksgerichte.106 Die Sudetendeutschen zählen das Dekret Nr. 16, das s. g. groβe Retributionsdekret, zu den anderen Dekreten, welche die sudetendeutsche Problematik ganz oder teilweise betreffen.107 Dazu ist jedoch einiges hinzuzufügen. Das Dekret Nr. 16, sowie viele ähnliche Nachkriegsgesetze oder rechtliche Maβnahmen in anderen europäischen Ländern, definierte und bewertete alle Verbrechen, die in der Krise108 und während des Krieges in der ČSR von Personen oder Organisationen begangen worden waren. Weiterhin bemaβ es Strafen für oben erwähnte Verbrechen, verbat jegliche nationalsozialistische Organisationen, Vereinigungen und Gruppen und bestimmte die auβerordentlichen Volksgerichte. Das Dekret bezog sich auf die Kriegsverbrecher, Verräter, Kollaboranten und ihre Helfer, ohne eine bestimmte Nationalität besonders hervorzuheben oder zu benachteiligen. Im Vordergrund des Dekretes standen keine Nationalitätenzugehörigkeit, sondern die Taten bestimmter Personen oder Formationen gegen die ČSR oder gegen die tschechoslowakischen Staatsbürger während des Krieges. „Die [...]
laut Dekretes Nr. 108/1945 Slg.; Anweisungen des Besiedlungsamtes in Prag und des Fonds der nationalen Erneuerung in Prag vom 16. Februar 1946 für die Ortsnationalausschüsse; Regierungsverordnungen vom 1. März 1946, Nr. 45/1946 Slg., die das Statut und die Geschäftsordnung des Fonds der nationalen Erneuerung erlieβen; der Erlass des Innenministeriums für die Nationalausschüsse in den böhmischen, mährischen und mährisch-schlesischen Ländern vom 31. März 1946, der die Richtlinien eines materiell rechtlichen Charakters zur Durchführung von den §§ 1 und 2 des Dekretes Nr. 108/1945 Slg. beinhaltete; der Erlass des Innenministeriums vom 13. September 1946, Nr. Z/S-3559/89-17/9-46, über die Erhaltung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft und über die Bewilligung bei der Auswanderung, soweit es um Personen ging, welche von Okkupanten für Personen jüdischer Abstammung gehalten worden waren und deutsche oder ungarische Nationalität hatten; das Gesetz vom 14. Februar 1947, Nr. 31/1947 Slg., über die Prinzipien bei der Aufteilung des feindlichen Vermögens, das laut Dekret Nr. 108/1945 konfisziert wurde; das Gesetz vom 8. Mai 1947, Nr. 90, über die Durchführung der Buchordnung der Seiten des konfiszierten feindlichen Vermögens und über die Regelung einiger rechtlicher Verhältnisse, die sich auf das zugeteilte Vermögen bezogen; die Regierungsanordnung vom 17. Juni 1947, Nr. 106/1947 Slg., über die Zuteilung der kleinen konfiszierten Gewerbebetriebe; die Regierungsanordnung vom 2. September 1947, Nr. 163/1947 Slg., über die Zuteilung der konfiszierten Familienhäuser; [...]
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Tschechische Printmedien, Qualitative Inhaltsanalyse, Massenmedien, Tschechoslowakische Geschichte, Sudetendeutsche



